Hallo,
Thema Berechnung. Die Ausgangslage; Unterhalt wird von mir bezahlt ( 225,-)
Kind wird im Juli 6 Jahre alt Jetzt geht es an die Neuberechnung...
Ich selbst bin nach langer Krankheit ausgesteuert worden das war im April. Bis meine genehmigte LTA Maßnahme
beginnt ( Antrag Nov 2012) bekomme ich ALG1. Vor der Aussteuerung- Kranken-bzw Übergangsgeld...
Leider habe ich angenommen das diese Maßnahme füher beginnt und ich ins Arbeitsleben wieder zurück komme.
Und ich nicht in ALG 1 rutsche. Die ganze Zeit hab ich es noch hinbekommen mit dem Unterhalt
Doch jetzt soll er auf 272,- erhöht werden.
Bis hier auch noch keine "große"Sache...
Jetzt habe ich andere "Belastungen" wie
Hauskredit 660,- (warm)
Sprit kosten allein für den 2 Wöchigen Umgang + alle 2 Wochen einen Nachmittag ca.250,-
+ die ganzen Versicherungen für Haus, Auto usw alles "Grundsachen".
Und ich glaube eine Art " Grunderhalt" nennt sich das für Lebensmittel usw
Zudem erwarten meine Zukünftige Frau und ich ein Kind das im Sept. zur Welt kommen wird.
Dem gegen stehen die 1197,60 ALG 1
Meine Frage gibt es Regelungen oder Richtlinien wo sich der Unterhalt nach dem "Einkommen" und Belastungen anpasst?
Dies ist jetzt mal nur eine Grundinfo... Vllt kann mir jemand weiter helfen?
Hallo Ruhender,
die Unterhaltsberechnung ist eigentlich nicht verzwickt. Dein Kind wird 6 und rutscht damit in die nächste Altersklasse der D.T., d.h. es wird mindestens
272 € fällig, eigentlich 291 € (Hochstufung wegen z.Z. nur einem Unterhaltspflichtigen).
Dein Selbstbehalt liegt gegenüber Deinem Kind bei 1000 €. Wenn Du in den letzten 12 Monaten ca. 1200 € verdient hast, wären 200 € zu zahlen.
Jetzt kommt aber ein Aber: Da Du nicht den Mindestunterhalt leistest, wird u.U. genau geschaut, ob Du nicht doch leistungsfähig bist.
So kann es zu einer Herabsetzung des Selbstbehaltes kommen, wenn vom Gericht festgestellt wird, dass Du Deiner gesteigerten Erwerbsobligenheit
nicht nachgekommen bist. Hier bist Du auch in der Nachweispflicht.
Ab Sept., wenn Dein zweites Kind geboren wird, ändert sich wieder die Situation. Du bist dann drei Personen unterhaltspflichtig (2 Kinder, privilegiert) + Deiner
zukünftigen Frau. Eigentlich wären dann die 200 € zwischen den beiden Kindern aufzuteilen. Hierzu muss aber vorher Deine Leistungsunfähigkeit festgestellt werden.
Wie hierzu ein Urteil ausfallen wird, ist schwer vorauszusehen. Richter schöpfen i.d.R. alle Möglichkeiten aus, damit der Mindestunterhalt gesichert wird. Solange
Du Dich in dieser Region bewegst musst Du auch nicht über mögliche Abzüge nachdenken, Du solltest vielmehr über eine grundlegende Umschichtung Deiner Finanzen
nachdenken. 250 € Spritkosten für einen Nachmittag und 660 € Hauskredit passen nicht mit einer Mangelfallberechnung und einem Gesamteinkommen von 1200 €
zusammen.
Hast Du denn einen Job in Aussicht?
LG,
Mux
Moin,
in Ergänzung zu @Mux: Wenn Du krankheitsbedingt in ALG1 rutschst, gelten nicht die Freibeträge für Arbeitnehmer (1.000 EUR), sondern die für nicht Erwerbstätige (800 EUR). Überdies könnte bei einer streitigen Entscheidung laut darüber nachgedacht werden, dass Du dann eben den Hausmann gibst und Dich um den Nachwuchs kümmerst, während Deine neue Frau arbeiten geht; ebenso, dass es kein Grundrecht auf Immobilieneigentum gibt.
Es wird auf jeden Fall schwierig, Dich leistungsunfähig zu rechnen.
Grüssles
Martin
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@ Mux
Danke erstmal!
Die Umschichtung hab ich durch mit den Finazen... Das große Problem ist das 2 Generationen meiner
Familie drin leben und ich es nicht so leicht verkaufen kann...
Die Nachweise kann ich erbringen ist alles im soll... Da ich auf die LTA warte bin ich auch von Stellenangeboten
usw ausgenommen...
Leider kann ich nicht sagen wie lange es noch dauert bis diese Maßnahme beginnt! den dann erhalte ich Übergangsgeld
und da sieht das ganze entspannter aus.
Aber wenn es schlecht läuft beginnt diese in einen halben bis ein Jahr!
Natürlich versuche ich dieser Zeitspanne aus dem Weg zu gehen aber mir geht so langsam die Luft aus...In jeder hinsicht.
