neue Unterhaltsbere...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

neue Unterhaltsberechnung

Seite 3 / 3
 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin also je nach Lust und Laune kannst du den Schrieb der JA-Trulla:

A) In den Müll werfen oder
B) Ihr in beliebig deutlichen Worten schreiben, dass sie die Berufstätigkeit deiner Frau, ihr Einkommen und eure innerheliche Aufgabenverteilung einen warmen Wind angehen.

Ich hatte zunächst erwogen Sie um ihre Mithilfe bei der Aufklärung eurer Tochter zu bitten, nur erscheint mir das doch auf Grund der offenbar totalen Ahnungslosigkeit dieser Person völlig sinnlos zu sein.

Bei Volljährigen darf das JA lediglich beratend tätig werden hat aber sonst keinerlei Befugnisse.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 15:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. du zusätzlich zur Tochter deiner Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet bist, weil sie keine oder nur geringe Einkünfte hat
2. wenn sie ausreichende Einkünfte hat, ob sie daraus dir zum Unterhalt verpflichtet ist, wenn bei dir durch den Kindesunterhakt dein Selbstbehalt unterschritten würde

Wenn die Tochter sich vom JA beraten lässt, warum soll heir so ein Geheimnis bei der Beantwortung der Fragen gemacht werden?

Es geht das JA schlicht nichts an.

Und wenn das JA meine Unterhosen überprüfen will, lasse ich das auch nicht zu.

Erzählst du immer jedem alles, der etwas von dir wissen will?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 15:22
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

...es geht hier letztendlich um die Beziehung Vater/Tochter!

...und wenn zwischen Vater und Tochter vereinbart wurde, dass sie sich vom JA beraten lässt und daraufhin dass JA für die Tochter diese Frage stellt und der Vater dann diese Frage in einem Sinne beantwortet, dass man auf extrem niedrige Frustationsgrenze schließen kann, ist diese Beantwortung der Vater/Tochter-Beziehung nicht wirklich förderlich...

...wenn man allerdings auf Krawall gebürstet ist, möge man bitte so antworten...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 15:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, du hättest Recht, wenn man vom JA eine irgendwie geartete Unterstützung bei der Suche nach einer gerechten und korrekten Lösung des Problems erhoffen könnte.
Nur die Art der Fragestellung verdeutlicht schon, dass bei dieser Trulla diese Hoffnung sicher vergebens ist.

Ich sagte schon, ich hatte beim Verfassen meiner Antwort eigentlich die C) mit einer konstruktiven und hilfreichen Antwort vorgesehen, dass aber dann doch verworfen, da diese Trulla anscheinend nicht zu den 10% Guten im JA gehört.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 15:38
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Also hat sie das Beratungsangebot angenommen und ich bin jetzt halt angeschrieben worden.

... und die Beantwortung des Schreibens würde ich davon abhängig machen, was denn ansonsten so in dem Schreiben steht
(und da fallen mir - neben Beppo´s Vorschlägen - noch einige Möglichkeiten mehr ein, z.B. "Was verdient denn Ihr Mann ?").

Als Hintergrund der Frage würde ich - ergänzend zu WasGuckstDu - vermuten, dass sie auf Basis der Antwort eine (weitere) Herabstufung wegen der Anzahl Unterhaltsberechtigter vornehmen könnte.

Wenn Deine jetzige Frau weniger Einkommen als Du hat, wäre sie zweifelsfrei als UH-Berechtigte mitzuzählen (und es wäre wegen vier Unterhaltsberechtigten um zwei Einkommenstufen herabzustufen), verdient sie mehr als Du eher nur um eine Stufe (da streiten aber die Gelehrten).

Auskunft würde ich lediglich der Tochter geben (so noch nicht geschehen) und auch nur in dem Umfang, wie erforderlich (ggf. lediglich den Hinweis "meine Frau verdient weniger als ich").
Damit kann sie dann ja gerne zum JA gehen und sich beraten lassen.

Nur mal so am Rande: Was Du derzeit auf welcher Basis zahlst, würde schon interessieren, denn diese Rechnung schnall´ ich nicht:

Eigentlich müsste ich, wenn meine Ex nix verdient, 421€ an die Tochter zahlen. Hälftiges wäre 256,5€.

Weder finde ich 421 EUR in der DDT, noch sind 256,50 Euro die Hälfte davon.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 19:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

256,50 ist die Hälfte des Tabellenbetrages von Spalte 4 Zeile 2 und 421,- ist der Selbe abzüglich des halben KG.
Wobei du in diesem Fall nicht das halbe, sondern ganze KG abziehen kannst, also ein Zahlbetrag von 329,-.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 19:14
Seite 3 / 3