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neue Unterhaltsberechnung

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(@martina)
Rege dabei Registriert

ich bin ja nun schon rund 10 Jahre getrennt und musste mich über das Bild, ich habe halt auch schon bischen Abstand und hänge emotional nicht mehr so tief drin, einfach nur schlapplachen ... Vielleicht entlockt es ja auch bei Anderen wenigstens ein kleines Lächeln

Mut macht doch, dass man auch geschieden und nackt noch "jemand ist" und die Federn wachsen mit der Zeit auch nach  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2012 17:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oder so:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2012 19:09
(@martina)
Rege dabei Registriert

ist quasi deine Signatur in Bild umgesetzt ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2012 19:35
(@martina)
Rege dabei Registriert

naja, vielleicht bekomme ich ja hierauf eine Antwort:

Ich habe mit meiner Tochter gesprochen, ihr den Zusammenhang erklärt und sie hat sich mit ihrer Mutter auseinander gesetzt. Welch Überraschung, Ex hat natürlich kein verdienst, wodurch sie auch keinen Barunterhalt zu leisten hat. Allerdings ist sie erst seit dem der Umzug umgesetzt wurde ohne Verdienst. Bis vor einem halben Jahr hatte sie über Jahre halbtags/ganztags gearbeitet. Im Rahmen der jetzigen Selbstständigkeit arbeitet sie zwar den ganzen Tag aber erhält keinen Lohn. Ich kenne zwar niemanden sonst der Arbeitet ohne Geld zu verdienen aber gut, man lernt ja nie aus. Die Tochter hat ja den Plan, spätestens nach einem Jahr (zumindest momentan sieht das nach wesentlich kürzer aus) wo sie ihre Mutter unterstützen möchte, zu mir zu ziehen und hier dann das Abitur zu machen. Ist das jetzt echt so, dass dann kein Barunterhalt von der Ex zu zahlen ist?

Gruß
Matthias

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Themenstarter Geschrieben : 03.09.2012 14:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ab 18 ist es egal wo das Kind wohnt.

Der Unterhalt ist von beiden Eltern zu leisten.
Und wenn die Mutter das nicht tut (kann) solange das Kind bei ihr wohnt, so tut/kann sie das auch nicht, wenn das Kind umzieht.

Du musst dich allerdings nicht mit der lapidaren Aussage begnügen, da sei nichts.

Sie muss das zumindest schriftlich darlegen und einen Steuerbescheid solltest du auch verlangen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2012 09:14
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich hatte das Thema Erwerbsobliegenheit im Kopf. So wie ich das verstehe, kommt das bei meiner Ex nicht zum Tragen, da als sie Barunterhaltspflichtig wurde, sie schon längst kein Gehalt mehr erhielt. Zumindest offiziell. Also Arbeiten ohne einen offiziellen Lohn zu erhalten (ich rede jetzt nicht von einer Hausfrau mit kleinen Kindern) ist für mich Schwarzarbeit. 

Mir persönlich kanns ja im Grunde wurscht sein aber ich empfinde es zumindest so, dass die Tochter um den ihr zustehenden Unterhalt betrogen wird.

Danke dir, dann werde ich was schriftliches einfordern aber eigentlich ist das ja nicht meine Baustelle, sondern ich müsste meine Tochter bitten von der Mutter etwas schriftliches zu organisieren, das keine Einkünfte belegt. 

Gruß
Matthias

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Themenstarter Geschrieben : 04.09.2012 17:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Matthias,

Danke dir, dann werde ich was schriftliches einfordern aber eigentlich ist das ja nicht meine Baustelle, sondern ich müsste meine Tochter bitten von der Mutter etwas schriftliches zu organisieren, das keine Einkünfte belegt. 

mit "Erwerbsobliegenheit" holt man bei Müttern volljähriger Kinder niemand mehr hinter dem Ofen hervor. Es ist allerdings richtig, dass nicht Du einen Auskunftsanspruch gegen Deine Ex hast, sondern Eure Tochter gegen Euch beide.

Du musst jetzt trotzdem nicht in vorauseilender Resignation sagen "die arme Ex hat ja nix; also zahle ich alleine"; ich an Deiner Stelle würde Töchting durchaus einen gewissen Druck ausüben lassen: Die weiss schliesslich, dass Muddi nicht von Luft und Liebe lebt. Und soll durchaus feststellen, ob Muddi bereit ist, sich an der Finanzierung ihrer Ausbildung zu beteiligen. Selbst wenn Du am Ende tatsächlich den Löwenanteil des Unterhalts leistest, halte ich diesen Zwischenschritt für "pädagogisch wertvoll".

Meine Kids lernen auch gerade, dass man die Mär von der armen Muddi glauben kann - aber nicht muss.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 04.09.2012 22:36
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

nein, ich hab mit Resignation nichts am Hut. Ich bin mittlerweile so weit, dass mich die Aktionen der Ex nicht mehr berühren. Es ist wie es ist, ich habe mir selbst nichts vorzuwerfen und wenn die Kohle fürs Kind nicht reicht, weil nur ich überweise, wird/werden sich das/die Kind/er schon ihre eigenen Gedanken machen. Ist eine wichtige Erwachsenenerfahrung.

Gruß
Matthias

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Themenstarter Geschrieben : 05.09.2012 11:33
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe es schon oft von euch gelesen und ihr habt einfach recht. Sobald man an's Geld geht, bewegt sich was.

Also, meine Tochter hat mir eben ihre eigene Bankverbindung für den Unterhalt gemailt. Freut mich schonmal sehr! Ich habe, weil mir meine Ex keine Auskunft über ihren Verdienst mitteilte (ich weiss, braucht sie auch nicht ...), den halben Tabellenunterhalt überwiesen. Ich hatte meiner Tochter erklärt wie sich der Unterhalt für Volljährige zusammensetzt und dann den Job an sie rübergeben müssen, über das Einkommen der Mutter Unterlagen zu organisieren. Solange ich halt nichts habe, bezahle ich den Unterhalt so weiter. 

Mein erster Impuls war ihr jetzt den Unterhalt zu überweisen, der ihr zusteht unabhängig ob die Ex Geld verdient oder nicht bzw. Unterlagen rausrückt oder auch nicht. Es freut mich ja auch schon sehr jetzt meiner Tochter direkt den Unterhalt zu zahlen, dann fließt der nicht mehr so direkt in die Familienkalkulation mit ein ... (naja, irgendwie schon bestimmt aber jetzt halt nicht mehr so direkt offensichtlich für mich).
Allerdings, sag ich ja selbst, sollte man nie freiwillig mehr bezahlen als die Berechnung ergibt.

Sie ist jetzt für mich das erste volljährige "Kind", ich bin echt unsicher. Ich habe schon in der Vergangenheit gelernt, dass manche Dinge auch noch nach Jahren als Bumerrang voll einschlagen können. Noch dazu hab ich schon irgendwie ein schlechtes Gewissen ihr gegenüber, nur weil die Ex so blöde ist und ihr Einkommen nicht offen legt, nur die Hälfte zu zahlen. Keine Ahnung was ich machen soll ...

Mich würd jetzt interessieren was ihr denkt bzw. machen würdet. 

Gruß
Matthias

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Themenstarter Geschrieben : 11.09.2012 00:06
(@okina)
Rege dabei Registriert

Hallo Matthias,

das zu wenig bezahlte Geld parkst du erstmal auf einem Konto, damit es dann im Fall des Falles (deine Ex verdient wirklich nichts und muss auch nichts zahlen) sofort an deine Tochter bezahlt werden kann.

Vorerst würde ich mir nicht so viele Gedanken machen. Sie gerade 18 geworden und hatte vorher höchstens ein Taschengeld und kam damit klar. Jetzt hat sie sicher einiges mehr als vorher. Sieh es mal so wie mit allem im Leben: "Was man vorher nicht hatte, kann man auch nicht vermissen." 😉
Deine Tochter weiß ja warum du das so machst und es liegt an ihr, das schnellstmöglich zu ändern. Du hast es selbst versucht und bist zu keinem Ergebnis gekommen. Also mach dir nicht so viele Gedanken.

Gruß,

Okina

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2012 10:53




(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Ich würde ihr erstmal nur die Hälfte überweisen, mit dem Hinweis, dass entsprechende Nachzahlungen deinerseits erfolgen würden, falls aus den noch vorzulegenden Unterlagen der Mutter sich dies so ergeben würde.

Gruß aus Schwelm

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2012 10:54
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Matthias,

Noch dazu hab ich schon irgendwie ein schlechtes Gewissen ihr gegenüber, nur weil die Ex so blöde ist und ihr Einkommen nicht offen legt, nur die Hälfte zu zahlen.

Nicht DU musst ein schlechtes Gewissen haben, sondern die KM - an dir liegt/lag es nicht - musst halt hoffen, dass es Kind genauso sieht...

Viel Glück - du machst das schon....

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2012 10:58
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hey Ihr, vielen lieben Dank für eure Rückmeldung!! Hat mich wirklich weiter gebracht.

Gruß
Matthias

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Themenstarter Geschrieben : 11.09.2012 19:19
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

und es geht in die nächste Runde. Dazu eine Frage. In dem Brief vom JA steht etwas, ich verstehe nicht den Zusammenhang und die Sachbearbeiterin ist zwei Wochen in Urlaub. Also es steht folgendes geschrieben:" Außerdem benennen Sie bitte das Nettoeinkommen Ihrer Ehefrau. Sollten Sie keine Angaben machen wollen, werde ich davon ausgehen, das Ihre Frau die "Hauptverdienerin" in Ihrer Familie ist und Sie die Betreuung der gemeinsam Kinder übernehmen".

Erstens verstehe ich den Zusammenhang mit meiner jetzigen Ehefrau (ich bin zum zweiten Mal verheiratet) nicht. Mir ist lediglich bekannt, dass nur Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet sind. Meine jetzige Ehefrau ist ja mit meinen Kindern garnicht verwandt. Dazu haben meine jetzige Ehefrau und ich keine gemeinsamen Kinder und in meinem Haushalt leben keine Kinder die betreut werden müssen. Hat vielleicht jemand eine Erklärung wie das zusammenhängt, was da eventuell dahinter steckt?

Gruß
Matthias

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Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 13:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was will das JA denn?
Ich denke, deine Tochter ist volljährig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 13:42
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

das ist folgendermaßen entstanden. Meine Ex-Frau hat eine "beste Freundin" die Sozialarbeiterin ist. Sie hat der Mama erzählt das wäre Quatsch was ich sagen würde. Das ab Volljährigkeit beide Elternteile grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet sind hätte sie ja noch nie gehört. Blablabla ... Da ist meine Tochter auf die Idee gekommen das sie einfach einen neutralen Ansprechpartner braucht weil sie immer zwischen Papa und Mama steht, der "besten Freundin" von Mama nix glauben mag weil ja auch diese nicht neutral sein kann. Sie ist auf das JA gekommen und ich finde das gut so. Also hat sie das Beratungsangebot angenommen und ich bin jetzt halt angeschrieben worden.

Gruß
Matthias

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Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 14:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zwei Anmerkungen:
1) Die Frage nach den Einkünften Deiner Ehefrau dürfte daruf hinauslaufen festzustellen ob Du ihr Unterhalt zu  zahlen hast. Auch Ehegatten sind sich gegenseitig unterhaltspflichtig.

2) Bei Deiner Ex-Frau ist eine unentgeldliche Arbeit keine Schwarzarbeit, da sie "mithelfende Ehefrau" ist. Wie sich das auf den Unterahlt auswirkt weiss ich nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 14:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Susi,

was hat 2.) mit seiner Fragestellunf zu tun?

Ich würde der JA-Trulla antworten, dass du einer geregfleten Arbeit nachgehst, ebenso wie deine Ehefrau. Es keine gemeinsamen Kinder gibt, und es sich bei den in eurem Haushalt lebenden Kinder um die Kinder deiner Ehefrau handelt, denen ggü. diese zu KU verpflichtet ist.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 14:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tina,

2) hat nichts mit der Frage zu tun. Es wurde aber vorher diskutiert wie es sein kann, dass jemand den ganzen Tag arbeitet und kein Geld erhält.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 14:28
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich denke, dass das JA lediglich mit der Beantwortung dieser Frage klären will, ob

1. du zusätzlich zur Tochter deiner Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet bist, weil sie keine oder nur geringe Einkünfte hat
2. wenn sie ausreichende Einkünfte hat, ob sie daraus dir zum Unterhalt verpflichtet ist, wenn bei dir durch den Kindesunterhakt dein Selbstbehalt unterschritten würde

Wenn die Tochter sich vom JA beraten lässt, warum soll heir so ein Geheimnis bei der Beantwortung der Fragen gemacht werden?

Immer schön locker bleiben...

Gruß aus Bochum

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 15:15




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