hallo zusammen,
zuersteinmal muss ich sagen, dass ich schon sehr viele beiträge auf dieser website gelesen habe ... echt super und ich konnte schon viel wissenswertes für mich pers. herausziehen, aber nun zu meinem fall:
ich bin geschieden und habe aus dieser ehe einen 7-jährigen Sohn für den ich selbstverständlich auch unterhalt zahle. aktuell lebe ich in einer eheähnlichen beziehung und bin vor 4 monaten zum zweiten mal vater geworden. auf grund der betreuung des neugeborenen kindes kann meine neue LG derzeit nicht arbeiten.
nun zu meiner ex frau: sie lebte bis vor kurzem auch in eheähnlicher verhä. und ist jetzt wieder allein und promt kam post von ihrem anwalt: sie will für sich unterhalt,
sie geht auch arbeiten, legte ihre lohnzettel vor, und von den letzten 12 monaten waren 2 monate fast 0 bei ihr, jetzt hat sie einen neuen job und hat ca. 900 euro netto wobei davon 400euro spesen,
noch so am rande ... sie fliegt morgen in die karibik und ich quäle mich mit 1000 fragen
so und nun noch ein paar zahlen von mir:
mein verdienst ca.1750 euro
1. kindesunterhalt 317 euro
2. kindesunterhalt 233 euro
in meinem verdienst enthalten sind auslösezahlungen (für einsatzwechselnde tätigkeiten)
wer kann mir sagen, was ich alles machen kann, um unter den selbstbehalt zu kommen, da ich ehrlichgesagt nicht einsehe auch nur 1 cent an sie zu überweisen?
wieweit kann ich meine neu LG einfliessen lassen, die ja schliesslich unser neugeb. ganztägig betreut?
vielen dank
mfg
s.
Hallo Swellner,
ja, das ist so eine Sache. Die meisten Gerichte werden Deiner Frau Recht geben, das Kind ist erst 7, sie wird nicht arbeiten müssen. Einige OLG würden ihr ab dem 8. Geburtstag eine Teilzeitstelle zumuten, andere erst ab 12 Jahren. Du wirst also kaum sagen können, Pech gehabt. Inwiefern dieses Gehalt angerechnet wird, weiß ich nicht.
Tatsache ist, Du bist sowohl Deiner Ex als auch der gegenwärtigen LG zu Unterhalt verpflichtet, wobei rein rechtlich die Ex meiner Meinung nach in der Hierarchie NACH den Kindern, aber VOR der LG kommt.
Das hieße, bei einem Gehalt von 1750 Euro würde der KU abgezogen werden, es verbleiben 1200 Euro. Dein Selbstbehalt liegt bei 890 Euro, so Du in den alten Bundesländern lebst (laut DT), das heißt die Summe von 310 Euro bliebe "für die Frauen". Wer da jetzt genau was von abbekommt, weiß ich nicht.
Würdet ihr jetzt heiraten und Du könntest eine günstigere Steuerklasse bekommen, würden zwar die Kinder davon profitieren, nicht aber die Ex, da der Vorteil der Steuerklassenwahl in der neuen Ehe verbleiben würde. (Frag mich bitte nicht, wie das genau berechnet würde...)
Ansonsten wüßte ich keinen Rat. Ich vermute, dass Deine LG Hartz4 beantragen muss, wobei natürlich Dein Einkommen als LG aber natürlich auch der Unterhalt, den Du leistest, berücksichtigt werden.
Vielleicht kann Dir hier jemand noch besser weiterhelfen.
LG Lausebackesmama
[Editiert am 31/7/2005 von Lausebackesmama]
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nicht die 1/7 Erwerbstätigenbonus vergessen!
Gruß
Melly
Hallo,
soviel wie ich weiß, muß bei Hartz4 der Unterhalt tituliert sein, sonst ist er nicht abzugsfähig vom Einkommen.
Grüsse
lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)