@all,
habe eine neue klage an der backe, :gunman: die ex fordert einen erhöhten unterhalt für unseren grossen.
begründung: durch die eheschliessung von mir und meiner neuen frau fallen die wohnungskosten nicht mehr alleine mir zu.
:mad2: neue Leitlinien der OLG`s: wenn man weniger als 390,00€ monatlich für wohnungskosten hat, hat man einen geringeren selbstbehalt.
wenn ich dass alles richtig verstehe müssen wir uns jetzt eine neue wohnung suchen damit mein anteil am mietzins bei mindestens 395,00€ liegt. :knockout:
mel
Aloah Mel,
was sagt denn Dein RA dazu. Das klingt doch ziemlich absurd, was die Exe da will. Kommt das Schreiben vom Anwalt oder schon von höherer Instanz?
Als ich wieder geheiratet habe kam meine Exe ebenfalls mit einer erhöhten Forderung nach Unterhalt. Ich würde jetzt ja EUR 1.500,00 jeden Monat sparen, da ich keine Puzfrau mehr brauche und meine neue Frau diesen Part übernimmt. Dieses Schreiben ging auch direkt ans Amtsgericht, :knockout: :knockout: Ich konnte diese Begründung nicht nachvollziehen, mein RA auch nicht.
Das Ganze war natürlich völlig haltlos.
Bin gespannt wie's bei Dir ausgeht.
Gruss aus dem Dschungel
Balu
[Achtung Sarkasmus]
Mal ne Frage, wegen der Putzfrau ;-)
die Hausarbeit der Kinderbetreuenden Mutter ist vom Wert her der Erwerbstätigkeit des berufstätigenden Vater gleichzustellen, deshalb der Halbteilungsgrundsatz.
Nun geht der Vater nach der Trennung ja weiterhin arbeiten, die Mutter macht weiterhin die Hausarbeit. Sie bekommt vom Vater Geld - Unterhalt. Der Vater bekommt von der Mutter... was? Wird der Wert der Hausarbeit des Vaters irgendwie einberechnet? Wenn ich mir eine Putzfrau nehme, wird das dann unterhaltsrechtlich irgendwie anerkannt? Oder kann die Mutter gar dazu verklagt werden, dem Vater bei der Hausarbeit zu helfen, so wie der Vater der Mutter bei den Finanzen hilft?
Oder hab ich da was übersehen?
[Sarkasmus Ende]
Nene, da seid ihr auf dem falschen Dampfer.
Die Rechtsprechung geht von der Konstellation aus, dass eine Mietersparnis vorliegt, da die Miete ja nun von zwei Personen getragen wird. Die Heirat war in mel's Fall Indiz für eine verfestigte Partnerschaft, die sonst nicht so leicht herleitbar ist.
Im Selbstbehalt ist ein Mietanteil von 320 Euro enthalten. Wenn der Mietanteil des Unterhaltsverpflichteten weniger ist, wird der Selbstbehalt um die Differerenz gekürzt. Abhilfe schafft hier nur die Anmietung einer Wohnung, die 740 Euro warm kostet 😛
Deine Idee, TabSel, mit der Haushaltsführung entwickle ich mal weiter: Dem haushaltsführenden Partner steht ja ein Unterhalt zu, der seiner Haushaltsleistung entspricht. Also eine Art nicht so benanntes Entgelt. Wenn die Ex nun nicht arbeitet, könnte ja analog zur Behandlung während der Ehezeit diese Haushaltsführung als fiktives Einkommen angerechnet werden. Ob mit dieser Argumentation vor Gericht etwas zu bewirken ist, möchte ich dann doch anzweifeln.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ach mel,
ich glaube wir beide könnten alleine eine Kanzlei und ein Amtsgericht unterhalten. :knockout: :knockout: :knockout: Dabei wollen wir doch nur Ruhe finden!
LG Uli
rechtsstaat ???? hier ist wohl ein witzforum.
also an den rechtstaat habe ich mal ganz fest geglaubt das wir sowas haben aber da war ich ja noch nicht getrennt....
anonym