Neue Freundin mit K...
 
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Neue Freundin mit Kind aus vorheriger Beziehung

 
(@dat-mue)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag zusammen,

bin schon lange stiller Leser dieses Forums bei Fragen was mein Kind betrifft.
Doch nun komm ich selbst mit der SuFu nicht weiter um Rat zu finden.
Daher wende ich mich an direkt an euch mit Hoffnung auf Rat.

Ich habe selbst einen eigenen Sohn (18 Monate, zahle KU aber ohne Titel).
Meinen neue Partnerin hat selbst eine Tochter mit in die neue Beziehung gebracht (15 Monate, KV zahlt KU).

Wir Wollen jetzt zusammenziehen.

Dazu meine Fragen:

1.             Was ist besser zwecks Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
               Ich alleine im Mietvertrag, wir zusammen oder nur meine Partnerin??
2.             wenn wir zusammenziehen, bin ich dann auch für ihre Tochter gemäß häuslicher Sorge verantwortlich??
2.1.          wird das dann bei der KU-Berechnung meines Sohnes irgendwie berücksichtigt???

Bei der Frage jetzt habe ich schon viele gegenteilige Antworten gehört.
Als Soldat auf Zeit kann ich den sogenannten Kinderanteil im Familienzuschlag (ca 90 €) für meinen leiblichen Sohn sowie auch für die Tochter beantragen wenn sie bei mir wohnt, was ja bald der Fall wäre.
Da erhielt ich den Rat es nicht zu tun da dann der leibliche Vater von seinen Unterhaltspflichten befreit würde.
Stimmt das???  :question:

Schonmal vielen Dank im Vorraus für eure helfenden Worte

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 13:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Dat Mue
Herzlich Willkommen

zu 1.    Das hat nichts mit dem KU für euren Sohn zu tun. Der KU bemisst sich derzeit einzig und allein nach dem Alter des Kindes und Deinem bereinigten Netto, falls Du keinen Betreuungsunterhalt für die KM zahlst.
zu 2.    Was verstehst Du darunter? Wie jeder Erwachsene hast Du natürlich eine Verantwortung im/beim alltäglichen Umgang mit Kindern. Elterliche Rechte oder Pflichten hast Du aber nicht.
zu 2.1  Was sollte da denn berücksichtigt werden? Natürlich nicht.

Familienzuschlag wird (manchmal) gewährt, wenn ein Kind im eigenen Haushalt mitwohnt. Was hat der Kindesvater damit zu tun? Was Du für wen bekommst spielt keine Rolle.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 16:10
(@dat-mue)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal danke für die Antwort.

zu 1. Na mir sagte man wenn wir zusammen ziehen, haben wir geteilte Kosten für die Wohnung was ja wieder meinen Selbstbehalt verringert und somit die Unterhaltssumme erhöht
        --> also können wir beide im Mietvertrag stehen
zu 2. Das will ich ja auch und ich weiß das ich keine Rechte oder Pflichten haben.

Es hieß zu mir wenn ich die Tochter in meinen Haushalt aufnehme (nicht adoptieren) da wir ja zusammenziehen, entfällt für den leiblichen Vater die Unterhaltspflicht seiner Tochter gegenüber da ich ja dann für sie sorgen und aufkommen muss.
So war die Aussage der hochmotivierten Mitarbeiterin beim zuständigen JA.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 17:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zu 1. Na mir sagte man wenn wir zusammen ziehen, haben wir geteilte Kosten für die Wohnung was ja wieder meinen Selbstbehalt verringert und somit die Unterhaltssumme erhöht
        --> also können wir beide im Mietvertrag stehen

entscheidend ist, dass Ihr Euch beide da anmeldet, wo Ihr tatsächlich wohnt; nicht der Mietvertrag.

Es hieß zu mir wenn ich die Tochter in meinen Haushalt aufnehme (nicht adoptieren) da wir ja zusammenziehen, entfällt für den leiblichen Vater die Unterhaltspflicht seiner Tochter gegenüber da ich ja dann für sie sorgen und aufkommen muss.
So war die Aussage der hochmotivierten Mitarbeiterin beim zuständigen JA.

ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass ein JA-Mitarbeiter einen solchen Stuss von sich gibt. Für Kinder sind IMMER die leiblichen Eltern unterhaltspflichtig und nicht deren neue Partner (warum auch?). Es sei denn, ein neuer Partner adoptiert das Kind.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 17:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi datmue,

die sog. Haushaltsersparnis gibt es, wird aber nur dann angewendet, wenn du mt deinem Einkommen nicht den Mindestunterhalt zahlen kannst.

Die Unterhaltspflicht des KV wird nur dann berührt, wenn das Kind von dir adoptiert werden würde. Alles andere ist Unsinn.

Zum Thema Familien- bzw. Kinderzuschlag.

Da solltest du nochmal genau nach den Vorraussetzungen fragen. Soeit ich weiß kannst du ihn nur für leibliche Kinder und Stiefkinder bekommen. Allerdings Stiefkind ist die Tochter nur, wenn du deren Mutter ehelichst.
Dabei sollte man allerdings der Fairness halber auch beachten, das der KV dieses Zuschlag auch bekommt, wenn er im öffentlich Dienst beschäftigt ist. Er diesen Zuschlag dann aber nicht mehr bekommen würde. Da sollte man dann entweder auf die Beantragung verzichten und den Zuschlag dem vater überlassen oder wenn man ihn selber haben will den Vater wenistend um diesen BEtrag beim KU zu entlasten 😉

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 17:26
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na mir sagte man

Es wird viel geplaudert, wenn der Tag lang ist.

Leider ist auch mal Stuss vom JA mit dabei. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass hier jemand so eine Aussage gemacht hat.
Muss ein Praktikant gewesen sein  :phantom:

Bei Deinen Überlegungen willst Du wohl auf den sog. "Wohnvorteil" hinaus. Aber wenn Du bisher freiwillig und ohne titel Ku zahlst, dann ändert sich jetzt da auch nix.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 17:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

        --> also können wir beide im Mietvertrag stehen

Jepp. Das ist eine Angelegenheit zw. Deiner Freundin und Dir. Dein SB beträgt konstant 900€. Oder bist Du ein Mangelfall, zahlst Du weniger als derzeit 225€ KU für Deinen Sohn?

Es hieß  ... entfällt für den leiblichen Vater die Unterhaltspflicht seiner Tochter gegenüber da ich ja dann für sie sorgen und aufkommen muss.
So war die Aussage der hochmotivierten Mitarbeiterin beim zuständigen JA.

Für solche hirnlosen Sprüche liebe ich das JA. 😡
Um es klar zu sagen, dass Unterhaltsrecht kennt das nicht. Darüber hinaus darf auf Unterhalt für ein minderjähriges Kind nicht einmal verzichtet werden. Schon gar nicht, wenn dafür Dritte aufkommen müssen. Lediglich eine Adoption würde den leibl. KV von seiner UH-Pflicht entbinden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 17:30
(@dat-mue)
Schon was gesagt Registriert

Zum JA bei mir kann ich dir Geschichten erzählen, nur die kennt ihr alle sicher nur in abgewandelter Form.
Ich sag nur. "Sie sind Soldat und können eh keine Bindung zu ihrem Kind aufbauen."
Von der gleichen Mitarbeiterin beim JA.

das da Irrsinn dabei ist, war mir fast klar, wollt nur wirklich Gewissheit haben weil selbst die Leute vom Bundeswehr-Sozialdienst konnten mir da keine richtige Auskunft geben.
Bei Anrufen bei JA kam immer nur die Antwort:
"Sie sind Unterhaltspflichtig und daher darf ich ihnen keine Auskunft geben."
Diese Aussage kam sogar vom Chef des JA bei uns.

Der KV ist nicht im öffentlichen Dienst tätig, daher meine Überlegung wenn wir drei zusammen gemeldet sind, den Zuschlag zu beantragen.

Aber dann bin ich beruhigt.
Vielen Dank für eure Hilfe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 17:41
(@dat-mue)
Schon was gesagt Registriert

@ oldie

Wurde damals berechnet auf 214 € wo der Mindestunterhalt noch 199 € betrug. Wurde eine Stufe höher gestuft da ich nur ein Kind habe.
Hab auch seit dem keine Post mehr vom JA oder der KM noch einem RA ihrerseits erhalten.
Bei der nächsten Berechnung gehts aber nach oben mir dem UH, gab ja etwas mehr Geld.

Reichen dir diese Angaben oder kann ich dir noch weiterhelfen was den KU betrifft?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 17:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der derzeitige Mindest-KU für ein unter 6-jähriges Kind beträgt seit diesem Jahr 225€. Deine 214€ entstammen der DDT 2009, und zwar in der Einkommensgruppe 2 mit 1501-1900€ Einkommen des Pflichtigen. Da Du in der glücklichen Lage bist, keinem Titel unterworfen zu sein, würde ich Dir raten, einfach die Füsse still zu halten bist Du aufgefordert wirst, Auskunft zu geben. Du könntest natürlich auch besagte 225€ zahlen oder entsprechend Deinem Einkommen 241€. Bis jetzt liegt es in Deiner Verantwortung und niemand kann Dir was.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 18:18




(@dat-mue)
Schon was gesagt Registriert

ich werd da auch die Füße stillhalten.  🙂
Das Geld geht eh nur für die KM drauf da unser Sohn ja bei ihren Eltern lebt.

Denk auch das JA wird da ruhig bleiben solange ich pünktlich zahle.

Nochmals Danke oldie für deine Hilfe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 18:24
(@dat-mue)
Schon was gesagt Registriert

zum Thema noch eine Nachfrage.

Wie hoch ist die mir zugebilligte Warmmiete im Selbstbehalt??
Wenn wir zusammenziehen kommen wir auf 650 warm. Ist das dann mein Privatvergnügen oder wird das bei der Berechnung berücksichtigt. Die Miete ist ortsüblich?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2010 14:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Dat Mue!

Wie hoch ist die mir zugebilligte Warmmiete im Selbstbehalt??

Das entscheidest Du selber, wieviel vom SB Du zum Wohnen und wieviel zum Leben einteilen möchtest!! 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2010 15:02