hallo ihr
habe gehört das es ein neues urteil gibt aus dem hervorgeht, das die neue lebensgefährtin noch vor der mutter des kindes steht, welche in Elternzeit ist... wißt ihr was davon? wie sieht die unterhaltsrgelung in diesem falle aus?
Mutter ist in Elternzeit
Kind ist 1 Jahr und 2 Wochen
Vater vom Kind zahlt unterhalt an kind und hat neue freundin mit kind und will wohl heiraten
gruß frank
Hi frank,
solange zwei Frauen Kinder eines Mannes betreuen stehen sie beide gleichberechtigt im 2. Rang hinter den Kindern. Sollte eine Frau keine Kinder des Mannes betreuen rutscht sie in Rang 3, egal ob Alt- oder Neufrau.
Das Urteil das du meinst gibt es hier in der Datenbank, beruht aberauch darauf das es keine gemeinsamen kdienrder Exfrau gibt und diese Vollzeit arbeitet, daher geht die neue Frau mit Kind vor.
hat neue freundin mit kind und will wohl heiraten
Ist das Kind von ihm? Wenn nicht hat sie keinen Utnerhaltsanspruch gegen ihn, außer sie wären verheiratet, dann ginge aber wieder Frau 1 vor, die ein Kind des Manens betreut.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hey tina,
also kommt zuerst das eigene kind, dann die mutter des kindes und dann die zweitfrau?
ne das kind was die zweitfrau hat ist von einem anderen, nur das erste kind ist von ihm
das heßt dann erst kommt das eigene kind, dann die mutter dees kindes und dann die zweitfrau mit fremden kind.
dachte im falle einer heirat wären die frauen gleichgestellt., die KM und er waren nicht verheiratet
wie wäre denn die berechnung bei hochzeit der KM und der zweitfrau?
Also,
Frauen sind nur dann im gleichen Rang, wenn sie beide Kinder des Mannes betreuen. Allerdings besteht ja die BU-Pflicht bei nichtehelichen Kindern gegenüber der KM für derzeit 3 Jahre (wobei Ausnahmen nach der Reform wohl möglich sind)
Heiratet die KM ist der KV ihr gegenüber nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.
Heiratet die Zweitrau den KV ist er ihr gegenüber theoretisch natürlich Unterhaltspflichtig. Aber Kinder des KV gehen immer vor allen anderen Erwachsenen.
Sollte er noch zu BU verpflichtet sein und seine neue Ehefrau hat noch keine gemeinsamen Kinder zu betreuen steht die Ehefrau nach der BU-berechtigten KM.
Die Berechnung ist für den KU bei Heirat so, das der Steuervorteil durch Heirat dem Kind mit zugute kommt. Beim BU wird weiterhin so gerechnet als ob er nicht verheiratet wäre (also Stkl. 1) Allerdings ist er dazu angehalten die für den KU günstigste Stkl. zu wählen. Tut er das nicht ist es sein Privatvergnügen, die Berechnung erfolgt dann trotzdem nach der günstigsten Stkl. (also der beider der höchste KU rausspringt)
Noch als Ergänzung: Die Rangfolge kommt natürlich nur dann zum Zuge, wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist vollständig Unterhalt zu zahlen und eine Mangelfallberechnung erfolgt.
Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
OK, KU ist unstrittig.
Beim BU hier wirds knifflig. Folgende Konstruktion aus von Frank72 geschilderten Möglichkeiten:
- KV trennt sich von KM und ist BU-pflichtig
- KV heiratet Zweitfrau, welche selber Kind hat und einen BU-Anspruch gegenüber dem Vater des Kindes
Damit würde die BU-Pflicht dieses Vaters für die Zweitfrau durch die Heirat entfallen, da jetzt der Ehegatte zuerst UH-pflichtig gegenüber seiner Frau wäre. In diesem Fall wäre die Heirat nach der Rechtssprechung eine 'teure' Angelegenheit.
Ich denke mal, pauschal ist hier nicht ranzugehen, dazu bedarf es eines willkürlichen Richterspruches entsprechend den Umständen (wo ist mehr Geld).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
