Hallo.Habe diverse Fragen und hoffe auf Eure Hilfe.
Zu meiner Situation:
-Getrennt lebend seit April 04
-Geschieden seit April 06,ein Sohn(bald 4 Jahre)
-2 Wochen nach Scheidung UNterhaltsklage meiner EX wegen Arbeitszeitreduzierung,kam mit Ihren Forderungen ab Sep06 durch.
-Zahle 199€ fürs Kind,270€ für Sie.Mein Selbstbehalt 1300€
Jetzt legt Sie die Arbeit ab Aug diesen JAhres ganz nieder.
Jetzt mein Problem!
-HAbe seit 2 Jahren eine neue LG mit der ich seit 5 Monaten zusammen lebe..Sie ist voll berufstätig,geschieden und hat 2 Kinder die bei uns leben.
-Wir wollten eigentlich dieses JAhr im Mai heiraten und zusammen noch ein Kind haben.
In wie weit können unsere Ex partner uns das leben schwer machen,bzw was müßen Wir beachten?
Vielen DAnk im vorraus
Gruß Harry
-Wir wollten eigentlich dieses JAhr im Mai heiraten und zusammen noch ein Kind haben.
In wie weit können unsere Ex partner uns das leben schwer machen,bzw was müßen Wir beachten?
Der Ex Deiner LG zahlt kein EU, nur KU? Dann kann er Euch auch nichts schwer machen, er zahlt KU, komme was wolle.
Wie sich bezüglich Deiner Ex durch Heirat und/oder Kind die Karten neu mischen ist die große Unbekannte. Zunächst mal wärst Du für ein neues Kind auch unterhaltspflichtig (egal ob explizit oder implizit) und damit weniger leistungsfähig bzgl. EU. Wie das bisschen Rest dann mangelfallmässig auf 2 kinderbetreuende Mütter verteilt würde kann man nur raten, bringt aber nichts:
Wenn ihr jetzt über ein Kind nachdenkt, geht das ja auch nicht von heute auf morgen, dann nochmal neun Monate, dann 12 Monate Elterngeld, und bis es dann wirklich eng wird ist Dein Sohn in der Schule, und die Unterhaltsrechtsreform in Kraft, also sowieso ganz andere Vorraussetzungen.
Hallo.Danke für Deine Antwort.
Richtig ist,das der KU für die Kinder meiner LG vom Jugenamt kommt(und da auch nur ein Teil),da Ihr EX pleite is.
In erster Linie geht es aber um meine Ex.Sie wird defenitiv Ihre Arbeitsstelle hinschmeißen ab Aug 07,d. h.,es wird mehr EU gefordert.
Falls ich dann verheiratet bin,werden ja die Einkünfte meiner Frau(im moment LG) mit angerechnet.Falls Sie dann auch noch schwanger wäre,könnte Sie ja früher oder später nicht mehr arbeiten gehen,also wäre ich in diesem Fall der "Alleinverdiener".
Muß ich dann überhaupt noch für die Ex aufkommen,bzw sind Wir in Deutschland mittlerweile soweit,daß Sie unser Leben bestimmen kann?
Gruß HArry
Interessant wäre ihre Begründung, warum sie auf einmal nicht mehr arbeiten will? Ging doch vorher auch? Ich würde bei einer Klage so dagegen argumentieren, dass sie ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat. Würde jedes Arbeitsamt genauso machen und 3 Monate nichts zahlen, legal.
Romy
Richtig ist,das der KU für die Kinder meiner LG vom Jugenamt kommt(und da auch nur ein Teil),da Ihr EX pleite is.
Das fällt dann weg, da das JA nicht mehr zahlt, wenn ihr verheiratet seid. Zumindest wenn es sich um Unterhaltsvorschuß handelt. Zahlt der Ex den KU an das JA läuft das wohl weiter
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
@Harry75 *hüstel* ich würde LG noch nicht heiraten. :redhead:
Klingt zwar shice, aber wirtschaftlich würde ich mir das nochmal mind. 95-mal durch den Kopf gehen lassen. Bei den Unterhaltsgesetzen .....
Außerdem wohnst du doch erst 5 Monate mit LG zusammen.
...keine Schnellschüsse bitte 😉
Gruß
babbedeckel, der doch manchmal verwundert ist, wie schnell es gehen kann
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
ich würde LG noch nicht heiraten
ICH würde mir vor allem gut überlegen, ob ein weiteres Kind tragbar ist. Das klingt blöd und vor fünf Jahren hätte ich am liebsten jedem den Kopf abgerissen, der mir das sagte (kann also den Wunsch nach einem gemeinsamen Kind gut nachvollziehen). Dennoch bin ich froh, dass wir uns GEGEN ein gemeinsames Kind entschieden haben.
Es ist zwar traurig, dass Kinder heutzutage ein derartiger finanzieller "Faktor" geworden sind, aber so ist es nun mal ;(.
Gruß AJA
HAllo und Guten Morgen
DAnke erstmal für die diversen Antworten.
Meine Ex hat einen befristeten Arbeitsvertrag,der im Sommer endet und ob dieser verlängert wird,oder ob Sie ihn einfach nicht verlängert,weiß ich net.Ich gehe aber davon aus,das Sie ab Sommer ohne Arbeit ist und dann bin ich voll dabei. 😡
Wenn man überlegt,daß Sie gut 2 JAhre voll gearbeitet hat und dann von heut auf morgen zuerst auf 60%reduziert und ein JAhr später dann auf 0%und das im Prinzip von Einem Richter noch empfohlen bekommt,braucht man sich ja über nix mehr wundern.
Mit einer Heirat werden wir auf jeden Fall noch warten,denn unter "Eheähnliches Verhältnis" geht ja mindestens ein 18 monatiges Zusammenleben voraus.
Ich habe einfach kein Bock,die faulheit meiner Ex zu unterstützen.
Wir werden uns einfach mal von einem Anwalt beraten lassen,wie Wir uns am besten wappnen können.
Viele Grüße
Harry
HAllo und Guten Morgen
DAnke erstmal für die diversen Antworten.
Meine Ex hat einen befristeten Arbeitsvertrag,der im Sommer endet und ob dieser verlängert wird,oder ob Sie ihn einfach nicht verlängert,weiß ich net.Ich gehe aber davon aus,das Sie ab Sommer ohne Arbeit ist und dann bin ich voll dabei. 😡
Moin Harry,
ich habe auch immer in befristeten Arbeitsverhältnissen gearbeitet .Beim letzten Mal war auch klar das ich drei Monate 38,5 Stunden arbeite und danach die Stundenanzahl auf 30 Stunden reduziert wird,war auch besser für die Betreuung meines Sohnes(damals 9 Jahre).
Deine EX hat bisher gearbeitet welchen Grund sollte sie haben sich nicht weiter darum zu bemühen? ALG bekommt sie für ein halbes Jahr und der Bezug von ALGII ist absolut nicht toll. auch nicht wenn man Unterhalt für sich und das Kind bekommt da dieser voll abgezogen wird.Abgesichert bist Du dadurch das sie ihre Bemühungen um Arbeit nachweisen müsste.
Wenn man überlegt,daß Sie gut 2 JAhre voll gearbeitet hat und dann von heut auf morgen zuerst auf 60%reduziert und ein JAhr später dann auf 0%und das im Prinzip von Einem Richter noch empfohlen bekommt,braucht man sich ja über nix mehr wundern.
In welchem Zusammenhang hat der Richter diese Empfehlung gegeben?
Welchen Grund gab es für die Ex weniger zu arbeiten?Gesundheitliche Probleme ?Betriebliche Umstrukturierung?Veränderung bei der Betreuung des Kindes/Kinder ?
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Ich habe einfach kein Bock,die Faulheit meiner Ex zu unterstützen.
Eine Faulheit die Du ihr unterstellst...die sie bisher aber noch nicht praktiziert hat (auf die Arbeit bezogen)
Mit dem Anwalt würde ich noch warten es sei denn ihr habt ein paar Euros zu viel um sie jetzt schon für ungelegte Eier auszugeben.
Gruss Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Hallo Delphin!
Warum Sie Ihre Arbeitszeit reduziert hat?Gute Frage...
Sie ging damals,als unser Kind 6 Monate alt war,wieder zu 100% arbeiten(freiwillig) und als der Kleine dann 3 Jahre alt war,in den Kiga kam,(Wir kurz vorher geschieden wurden)viel es Ihr ein,das Sie sich jetzt um Ihn kümmern muß.
Der Hammer ist,das Sie vormittags zu Hause ist;wenn Er im Kiga ist und nachmittags geht Sie dann arbeiten.Entweder ist der Kleine dann bei Mir oder Ihrer Mutter.
Der Richter war der auffassung,das Sie dazu berechtigt ist und ich froh sein soll,das Sie nicht ganz zu Hause bleibt und Ihr hat er nahegelegt,wenn Ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird,soll Sie sich Zwecks EU-Neuberechnung im Sommer an einen Anwalt wenden.
Danke fürs Gespräch!
Das Sie Ihren Job hinschmeißt,sagte Sie mir direkt nach der Gerichtsverhandlung und das wird Sie definitiv auch tun,sogut kenne ich Sie mittlerweile.
Vielleicht verstehst Du jetzt auch,warum ich FAULHEIT geschrieben habe.Sie hat sozusagen einen Freifahrtschein vom Richter bekommen.
Es sind nicht alle Frauen so,das wollte ich nicht sagen.Ich lebe mit einer Zusammen,die das Gegenteil ist und ich möchte einfach nicht,das Sie in eine Sache reingezogen wird,für die Sie nichts kann.
Viele Grüße
Harry
Moin,
...und als der Kleine dann 3 Jahre alt war,in den Kiga kam,(Wir kurz vorher geschieden wurden)viel es Ihr ein,das Sie sich jetzt um Ihn kümmern muß.
Klar. Sie lief damit nicht Gefahr, weniger oder gar keinen EU zu erhalten.
Der Hammer ist,das Sie vormittags zu Hause ist;wenn Er im Kiga ist und nachmittags geht Sie dann arbeiten.Entweder ist der Kleine dann bei Mir oder Ihrer Mutter.
Dieser Widerspruch ist uns klar. Dem Gericht geht es sowas von am mittleren Teild er Robe vorbei...
Der Richter war der auffassung,das Sie dazu berechtigt ist
Und genau mit dieser Eisnchätzung liegt er klar falsch.
und ich froh sein soll,das Sie nicht ganz zu Hause bleibt
Bei dem Richter solltest du tatsächlich sein.
und Ihr hat er nahegelegt,wenn Ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird,soll Sie sich Zwecks EU-Neuberechnung im Sommer an einen Anwalt wenden.
Dies ist eine nicht zulässiger rechtlicher Hinweis. Steht das im Protokoll? Wenn ja, für das nächste Verfahren Richterablehenung einreichen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!