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Neue Ehefrau mit zum Unterhalt einbeziehen???

 
(@bbgoo55)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,
Ich bin hier absolut neu in diesem Forum.
Meine Frage: Kann meine jetzige neue Ehefrau zum Kindesunterhalt mit einbezogen werden???
Folgendes: Da mein Lohn gering ist und ich Fahrkosten von 200€ im Monat habe, wird schon seit fast 6 Jahren UVG an mein 11 jährigen Sohn gezahlt.
Jetzt muß ich wieder den Fragebogen zur Prüfung und Zahlung des Unterhaltes ausfüllen.
Dort steht nun Angehörige im Haushalt und Eigenes Einkommen (Bitte Nachweis beifügen). Muß meine Ehefrau Ihr Einkommen nachweisen????
Sie hat doch nichts mit meiner Vergangenheit und meinen Sohn zu tun.
Wir sind seit 6 Jahren verheiratet und haben eine 6 jährige Tochter. Zusammen haben wir ca 2100€ netto Einkommen.

Ich hoffe es ist etwas verständlich rübergekommen

MFG
Micha

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2008 11:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin bbgoo55,

Dem Gesetz nach hat deine Frau nichts mit deinem Kind zu tun.

Laut gelegentlicher Rechtssprechung, kann dir aber eine Haushaltsersparnis durch den gemeinsamen Haushalt auf den Selbstbehalt angerechnet werden.

Dies greift aber m.W. nach nur in Mangelfällen. Also wenn du weniger als den Mindestunterhalt bezahlst.

Da die JA aber gerne alles mögliche fragen, egal ob zu recht oder nicht, würde ich denen antworten, dass dein Kind keine weiteren Angehörigen in deinem Haushalt hat.

Für weitere Auskunftsbegehren mögen sie bitte die Rechtsgrundlage angeben, da du dieses Ersuchen für bedenklich im Sinne des Datenschutzes hältst.

Dein eigenes Einkommen wirst du aber offen legen müssen, sofern die letzte Auskunft mindestens 2 Jahre her ist.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2008 12:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Beppo,

Folgendes: Da mein Lohn gering ist und ich Fahrkosten von 200€ im Monat habe, wird schon seit fast 6 Jahren UVG an mein 11 jährigen Sohn gezahlt.

Das ist IMHO dann Mangelfall bzw. Leistungsunfähigkeit und von daher könnte es durchaus sein das über Haushaltsersparnis oder Taschengeld etwas Geld fließen könnte...Zumal das Kind wohl bald keinen UVG mehr bekommt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2008 13:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tina

Um das zu klären sollte bbgoo55 mal sein eigenes Einkommen nennen.

Bei den bisher genannten Informationen, würde ich vermuten, dass er um den Mindestunterhalt kaum rum kommt.

Wenn er den denn zahlt, müsste aber das Einkommen seiner Frau wiederum irrelant sein.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2008 13:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt,

da muß er sich selbst äußern. Derzeit läuft wohl noch der Unterhaltsvorschuß, aber in der Zeit danach würde ich es auch so sehen das er um den Mindestunterhalt kaum rumkommen wird.

Bei einem Gesamteinkommen von 2100 € kommt aber, sofern sie mehr als 400 € verdient auch dann nicht soviel rum. Ich könnte mir durchaus vorstellen das man auch darauf geht die 200 € Fahrtkosten nicht anzuerkennen, wenn sie in keiner Relation zum Einkommen stehen oder ihm fiktives Einkommen anrechnen oder ihn zur Suche einer anderen Stelle mit weniger Fahrkosten oder einem Nebenjob auffordern. Möglichkeiten sehe ich viele... und kaum eine Chance so ganz um den Untwerhalt rumzukommen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2008 14:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bitte versteht meine Antwort auch nicht als Versuch, sich vor dem gerechten Unterhalt zu drücken sondern eher als Gelegenheit, die Ämter an ihre Grenzen zu erinnern.

Die sollen gefälligst auch mal lernen, dass sie nicht über dem Gesetz und schon garnicht über dem Volk, als dem obersten Souverän, stehen.
Gesetze werden werden nicht von denen gemacht, sondern sind von denen einzuhalten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2008 14:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich versteh dich schon Beppo,

keine Angst. Das Ämter sehr erfinderisch sind und sich gerne mal Rechte herausnehmen die der Normalbürger nicht hat ist hinlänglich bekannt.

Andererseits muß ich auch gestehen das es bei mir nicht besondern gut ankommt, wenn ich lese es gibt ein 11-jähriges Kind das Unterhaltsvorschuß bekommt und es gibt ein weiteres 6-jähriges Kind das er nun mit seiner neuen Frau hat. Ich bin immer noch dafür das man genauso wie man bei einem Auto vorher überlegt, ob man es sich leisten kann, eben auch bei Kindern darüber nachdenken muß, ob man diese finanzieren kann. So wie ich es lese (und ich kann mich ja täuschen) reichte das Geld grade für ein Kind, für ein zweites nicht mehr. SOmit kommt nu nder Staat für mindestens 1 Kind auf. Und da muß ich dann auch ehrlicherweise sagen, kann man sich in 6 jahren durchaus um ene Lösung bemühen und nicht erst um Hilfe schreien, wenn das JA kommt und sagt: UVG gibbet nicht mehr lage, nu sag mal was du zahlen könntest...

Meine Meinung und es soll kein Angriff auf irgendwen sein.

LG Tina

*P.S.: Wie gehts denn deinem Sohnemänne?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2008 14:31
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit,

aus den Zahlungen nach dem UVG kann ganz schnell ein vollstreckbarer Titel werden.
Unter Umständen sind die, vom JA  bisher geleisteten Zahlungen ja schon auf dem "Deckel"?
Wenn die KM dann den Titel vom JA übernimmt, geht es ratzfatz bis zur Vollstreckung mit allen Konsequenzen.

Gruß,
Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2008 16:39