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Neue Ausbildung, deswegen kein Geld für Unterhaltung mehr!

 
(@ethelidor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,  

ich bräuchte mal eine kurze Einschätzung meiner Lage.

Ich bin 30 Jahre und fange nun am 01.09. noch einmal eine Ausbildung an.  Grund, mehr Geld schon nach der Ausbildung und viel wichtiger, bessere Arbeitszeiten. Denn genau die sind aktuell das Problem. Arbeite im Handel und meine Partnerin auch,  sie muss mindestens 2 Samstage im Monat arbeiten und mir steht nur ein freier im Monat zu.  Da sich dieses Problem in der Vergangenheit  nun häufte und ich Probleme bekomme meine jüngste (Kind2) zu betreuen habe ich mich eben neu beworben und auch die Zusage bekommen.
Nun verdiene ich in der Ausbildung aber nur knapp unter 1000€ Netto im Monat und kann dann schwer noch die 171€ bzw. ab 1.11. 181€ für Kind 1 (bei Ex lebend)  zahlen.
Was kann ich also tun?  Kann ich dann bei Ausbildungsbeginn den Unterhalt neu berechnen lassen?

Wichtig ist,  ich brauche diese Ausbildung, weil ich sonst früher oder später den Job verliere,  wenn ich dann eben Samstags einfach nicht arbeiten komme weil ich aufs Kind aufpassen muss.

MfG ethelidor

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2014 16:43
(@mimamause)

hallo,
also, du hast ein "großes" Kind, dem du KU zahlst. Und ein kleineres mit deiner aktuellen Partnerin?

Wenn das so sein sollte dann  ist deine 2.te Ausbildung (nach abgeschlossener erster) völlig egal, das musst  du dir halt leisten können. Und die Samstage sind nicht das Problem deines ersten Kindes, das musst du irgendwie anders abdecken.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2014 17:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Deine Chancen für eine Reduktion des KU stehen schlecht. Könntest Du neben der Ausbildung den Unterhalt durch eine Nebentätigketi aufbringen?
Ansonsten hilft nur der gute Wille der KM mit weniger KU auszukommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2014 17:09
(@ethelidor)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
also, du hast ein "großes" Kind, dem du KU zahlst. Und ein kleineres mit deiner aktuellen Partnerin?

Wenn das so sein sollte dann  ist deine 2.te Ausbildung (nach abgeschlossener erster) völlig egal, das musst  du dir halt leisten können. Und die Samstage sind nicht das Problem deines ersten Kindes, das musst du irgendwie anders abdecken.

mmm

Ja genau,  dem großen KU und die kleine mit neuer Partnerin.

Problem an den Samstagen ist ja auch das ich so nicht jeden 2. für die große da sein kann wie eigentlich verabredet.

Und wenn ich diese neue Ausbildung nicht mache,  werde ich höchstwahrscheinlich demnächst Arbeitslos sein und dann ist es auch das Problem von der Großen.

@Susi64
Nein kann ich nicht,  in den Unterlagen die ich bis jetzt bekommen habe steht ausdrücklich drinnen das es nicht gestattet ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2014 18:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Und wenn ich diese neue Ausbildung nicht mache,  werde ich höchstwahrscheinlich demnächst Arbeitslos sein und dann ist es auch das Problem von der Großen.

Du wirst aber nicht arbeitslos, weil du an Samstagen ein oder 2 Kinder betreuen willst, sondern weil

  wenn ich dann eben Samstags einfach nicht arbeiten komme weil ich aufs Kind aufpassen muss.

dir dein AG wegen Verweigerung der Arbeitsleistunge zu Recht kündigt. Da musst du eine Lösung finden. Zur Not muss halt mal die Oma oder eine Schülerin für ein paar € ein paar Stunden auf das Kind/die Kinder aufpassen.

Das Argument, dass du später mal mehr verdienst und ja nur arbeitslos wirst, weil du Kidner betreuen musst wird keinen Richter beeindrucken. Du unterliegst der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und muss alles daran setzen den Mindestunterhalt sicherzustellen (von dem bist du im Moment ja eh weg). Eine weitere Reduzierunge wird dir eher niemand zugestehen. Ein Richter wird dir wahrscheinlich auch erklären, dass deine Kinder von einem späteren mehr an KU jetzt nichts haben, aber jetzt eben auch Essen und Kleidung benötigen

Von daher entweder zugucken, dass du die neue Ausbildung nebeher machen kannst oder neben der Ausbildung eben einen Nebenjob erlaubt bekommst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2014 18:49
(@mimamause)

hi,
das Problem müßt ihr als Neu-Familie in den Griff bekommen. dein großes Kind kann unterhaltstechnisch nicht darunter leiden, dass du wegen Kind 2 weniger arbeiten kannst.
Die Gründung einer neuen Familie ist Privatsache. Du darfst weder in Elternzeit gehen für das neue Kind (wenn damit Unterhaltseinbußen für das Große verbunden sind) noch freie Samstage nehmen um dein nuees Kind zu betreuen, wenn dies den Verlust deines Jobs  zur Folge haben könnte.

Du hast, egal wieviel Kinder du noch in diesem Leben zeugst - alles dafür zu tun, den titulierten (und wenn nicht tituliert, dann den Mindestunterhalt) deine Kinder (und zwar ALLE!!!!!!) sicherzustellen.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2014 18:50
(@ethelidor)
Schon was gesagt Registriert

Wenn dem so ist,  dann hat sich das mit der Ausbildung wohl erledigt.  Zum Glück habe ich meinem Arbeitgeber noch nicht gekündigt. Schauen wir mal wie lange das dann noch gut.
Werde nächste Woche noch einmal mit der zuständigen vom Jugendamt sprechen und wenn sie auch nichts anderes parat hat, dann war es das eben.

Vielen dank für eure Informationen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2014 19:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ethelidor,

damit Du das nicht falsch verstehst: Es ist Dir von niemandem verboten, diese Ausbildung zu machen; Du hast nur keine Möglichkeit zu sagen "weil ich jetzt nochmal eine Ausbildung machen will, kriegt mein erstes Kind jetzt bis auf weiteres keinen Unterhalt mehr / weniger Unterhalt als bisher". Wenn Du danach selbst kein Geld mehr zum Leben hättest, kämst Du auch nicht auf die Idee, Deinen Job zu schmeissen.

Begraben musst Du Deine Pläne deswegen nicht; nur davon wegkommen, dass Aussenstehende sie finanzieren müssten. Du kannst beispielsweise den bisherigen UH (181 €?) an Dein erstes Kind einfach weiter von dem Tausender bezahlen, den Du während der Ausbildung bekommst. Damit rutschst Du zwar unter den Selbstbehalt (sofern man überhaupt den SB für Erwerbstätige ansetzt; der für Nicht-Erwerbstätige liegt bei 800 EUR), aber das musst Du Dir dann eben leisten können und wollen. Zweite Möglichkeit: Deine neue Partnerin muss Dich unterstützen. Halte ich ebenfalls für legitim; wer ein gemeinsames Kind hat, sollte auch bei der Kohle nicht ständig penibel nach "mein Geld - Dein Geld" unterscheiden.

Wenn Du im Handel nur jedes vierte Wochenende komplett frei hast, musst Du ggf. eben andere Möglichkeiten suchen. Kinder freuen sich auch über Kontakte zu Papa unter der Woche. Oder über erweiterten Ferienumgang. "Ich muss mich jedes zweite Wochenende um mein Kind kümmern" ist jedenfalls kein legitimer Grund, einen Unterhalt sichernden Job zu schmeissen.

Also: Nicht ständig überlegen, was alles (angeblich) NICHT geht, sondern vielmehr schauen, was Du möglich machen kannst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2014 19:56
(@ethelidor)
Schon was gesagt Registriert

So, mein PC läuft wieder und ich möchte die Chance  nutzen euch ausführlich zu antworten bzw. auf ein paar Sachen einzugehen. Per Handy macht sich das in dem Umfang schlecht.

hi,
das Problem müßt ihr als Neu-Familie in den Griff bekommen. dein großes Kind kann unterhaltstechnisch nicht darunter leiden, dass du wegen Kind 2 weniger arbeiten kannst.

Das war ja auch in der Vergangenheit kein Problem (die Kleine ist ja schon 4), hat sich jetzt aber so entwickelt. Die neue Betriebsvereinbarung  kam erst später und die aktuelle Personalsituation zwingt eben meine Vorgesetzten dazu die Personaleinsatzplanung entsprechend der Betriebsvereinbarung zu gestalten.

Die Gründung einer neuen Familie ist Privatsache. Du darfst weder in Elternzeit gehen für das neue Kind (wenn damit Unterhaltseinbußen für das Große verbunden sind) noch freie Samstage nehmen um dein nuees Kind zu betreuen, wenn dies den Verlust deines Jobs  zur Folge haben könnte.

Ich kann doch aber genau so wenig die Kleine an einem Samstag alleine zu Hause sitzen lassen. Ihr gegenüber habe ich ja genauso meine Verpflichtungen.

Da musst du eine Lösung finden. Zur Not muss halt mal die Oma oder eine Schülerin für ein paar € ein paar Stunden auf das Kind/die Kinder aufpassen.

Wenn dies so einfach wäre, dann würden wir es machen und wir hätten deutlich weniger Probleme. Aber leider arbeitet Oma inzwischen auch voll im Handel und Opa sogar Sonntags. Die andere Oma ist leider verstorben und Opa wohnt weiter weg , mit Zug 1,5h entfernt. Mit fremden ist das so eine Sache bei ihr.

Du unterliegst der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und muss alles daran setzen den Mindestunterhalt sicherzustellen

Aber wie soll ich das machen? Ein gut bezahlter Job fällt eben nicht einfach vom Himmel und ohne eine neue Ausbildung  ist es nahezu unmöglich in eine besser bezahlte Branche zu wechseln. Da beißt sich die Katze doch in den eigenen Schwanz. Selbst wenn ich in meinem aktuellen Job verweilen würde, wäre ein mehr an Verdienst in naher Zukunft ausgeschlossen. Es gab vor ca. einem Jahr mal die Chance an Tarifgehalt zu kommen, aber selbst das reicht wegen Teilzeit eben auch nicht einmal aus um aktuell auf den Mindestunterhalt zu kommen. Die Möglichkeit Tarifgehalt zu bekommen ist leider nicht mehr gegeben,  mein Arbeitgeber hat den Anerkennungsvertrag gekündigt. Mehr Stunden versuche ich  nun auch schon seit Jahren vergeblich zu bekommen. Nebenjob habe ich schon 5 Stück versucht. Entweder passte es mit den Arbeitszeiten auf Dauer nicht, oder die wirre sich ständige neu konfigurierende Personaleinsatzplanung (jemand krank, andere Filiale helfen  etc.) machte mir einen Strich durch die Rechnung. Es gibt in meinem Dienstplan leider keine Regelmäßigkeit in die ein Nebenjob passt, bzw. habe ich noch keine gefunden.

Moin Ethelidor,

damit Du das nicht falsch verstehst: Es ist Dir von niemandem verboten, diese Ausbildung zu machen; Du hast nur keine Möglichkeit zu sagen "weil ich jetzt nochmal eine Ausbildung machen will, kriegt mein erstes Kind jetzt bis auf weiteres keinen Unterhalt mehr / weniger Unterhalt als bisher". Wenn Du danach selbst kein Geld mehr zum Leben hättest, kämst Du auch nicht auf die Idee, Deinen Job zu schmeissen.

Das habe ich schon verstanden, macht aber die ganze Situation trotzdem  nicht einfacher.

Begraben musst Du Deine Pläne deswegen nicht; nur davon wegkommen, dass Aussenstehende sie finanzieren müssten. Du kannst beispielsweise den bisherigen UH (181 €?) an Dein erstes Kind einfach weiter von dem Tausender bezahlen, den Du während der Ausbildung bekommst. Damit rutschst Du zwar unter den Selbstbehalt (sofern man überhaupt den SB für Erwerbstätige ansetzt; der für Nicht-Erwerbstätige liegt bei 800 EUR), aber das musst Du Dir dann eben leisten können und wollen.

Selbst mein aktuelles Einkommen ist eben schon hart kalkuliert und wird voll ausgereizt. Da tut es schon gut weh wenn es weniger in der Lohntüte wird. Ist ja nicht so, dass ich aktuell so viel verdiene das ich nicht weiß wohin mit meinem Geld oder jeden Monat Summe X bei Seite legen kann.

Zweite Möglichkeit: Deine neue Partnerin muss Dich unterstützen. Halte ich ebenfalls für legitim; wer ein gemeinsames Kind hat, sollte auch bei der Kohle nicht ständig penibel nach "mein Geld - Dein Geld" unterscheiden.

Ich kann aber schwer von ihr verlangen für mich den Unterhalt zu zahlen, denn egal wo ich da wie was weg und hin und her rechne, letztendlich könnte sie es eben gleich ans Jugendamt überweisen. Und das kann ich bei bestem Willen nicht von ihr verlangen. Zumal sie nun auch keine Unsummen verdient, sicherlich unterstützt sie mich bei der ganzen Sache, aber die Mittel sind eben auch da nur begrenzt.

Wenn Du im Handel nur jedes vierte Wochenende komplett frei hast, musst Du ggf. eben andere Möglichkeiten suchen. Kinder freuen sich auch über Kontakte zu Papa unter der Woche. Oder über erweiterten Ferienumgang. "Ich muss mich jedes zweite Wochenende um mein Kind kümmern" ist jedenfalls kein legitimer Grund, einen Unterhalt sichernden Job zu schmeissen.

Ich muss nicht, ich möchte. Das Problem ist eben, das nix regelmäßig klappt wegen der Arbeitszeiten. Wenn ich doch mal vielleicht ein WE frei habe, kommt es vor das sie keine Zeit hat weil irgendwo schon was geplant ist oder ähnliches.
Ferienumgang? Eigentlich hätte ich letzte Woche mit Ihr eine Woche Urlaub gehabt, weiß meine Ex auch schon seid mind. November letzten Jahres, aber leider ist wieder einmal rein zufällig in meinem Urlaub was dazwischen gekommen. Ist leider auch nicht das erste mal. Aber andere Baustelle.

Also: Nicht ständig überlegen, was alles (angeblich) NICHT geht, sondern vielmehr schauen, was Du möglich machen kannst.

Grüssles
Martin

Wie angesprochen habe ich mich mit der Frau vom Jugendamt zusammengesetzt und sie hat mir eine „Stundung“ angeboten. D.H. ich kann es machen das ichganz in Ruhe schaue was finanziell am Monatsende über bleibt und das einfach bezahle, die Differenz bleibt dann als „Schulden“ bestehen und wird nach abgeschlossener Ausbildung abgestottert. Das ist ein guter Kompromiss der mich letztendlich zu der Entscheidung gebracht hat die Ausbildung tatsächlich anzufangen. Da nun auch alle Unstimmigkeiten geklärt sind und einer Einstellung nix mehr im Wege steht, habe ich heute meinem aktuellen Arbeitgeber gleich noch fristgerecht gekündigt.

Vielen Dank für eure Worte, Kritik und Informationen!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2014 01:52
(@sebgerol)
Zeigt sich öfters Registriert

Wie angesprochen habe ich mich mit der Frau vom Jugendamt zusammengesetzt und sie hat mir eine „Stundung“ angeboten. D.H. ich kann es machen das ichganz in Ruhe schaue was finanziell am Monatsende über bleibt und das einfach bezahle, die Differenz bleibt dann als „Schulden“ bestehen und wird nach abgeschlossener Ausbildung abgestottert. Das ist ein guter Kompromiss der mich letztendlich zu der Entscheidung gebracht hat die Ausbildung tatsächlich anzufangen. Da nun auch alle Unstimmigkeiten geklärt sind und einer Einstellung nix mehr im Wege steht, habe ich heute meinem aktuellen Arbeitgeber gleich noch fristgerecht gekündigt.

Das heißt die Differenz übernimmt das JA während der Zeit der Ausbildung, danach musst du es abzahlen.
Hoffen wir mal es klappt alles. Drücke dir in jedem Fall die Daumen und setze auf dein Verantwortungsbewusstsein.

BVB 09 - Echte Liebe!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2014 12:56




(@ethelidor)
Schon was gesagt Registriert

Das heißt die Differenz übernimmt das JA während der Zeit der Ausbildung, danach musst du es abzahlen.
Hoffen wir mal es klappt alles. Drücke dir in jedem Fall die Daumen und setze auf dein Verantwortungsbewusstsein.

Das kann ich dir ehrlich gesagt garnicht sagen. Ich weiß nur das ich rein theoretisch erst einmal nix bezahlen muss, dann im nachhinein eben alles abzahlen. Versuche aber natürlich so viel wie möglich monatlich abzuführen um die Schulden am Ende so gering wie möglich zu halten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2014 13:12