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neuberechnung unterhalt

 
(@janjon)
Schon was gesagt Registriert

hallo liebe gemeinde,

ich bin in einer schwierigen lage und brauch euren rat.
habe 2. kinder
tochter  21 j / wird im juli mit der ausbildung fertig / wohnt in eigener whg
kindesunterhalt mtl. ca. 315,00 €
sohn mit 12 j wohnt bei der mutter
kindesunterhalt mtl. ab 1.1.2019 369,00 €

meine einkünfte bis august 2018
ca. 1800,-- netto
Dt. rentenversicherung ca. 500,00
priv. Bu-versicherung ca. 1.300.00

ab september 2018
nur noch priv. bu-versicherung 1300,00
abzüglich selbstfinanzierte gesetzliche krankenkasse mtl. ca. 180,--

die dt. rentenversicherung hat meinen widerspruch
zum bescheid abgelehnt. anfang dezember erhalten und ende dez. klage beim sozialgericht eingereicht.
war das jahr 2018 und bin voraussicht komplett 2019 arbeitsunfähig. da opfer einer
schweren gewalttat, geschehen mai 2018.
derzeit in ambulanter behandlung mit bevorstehenden krankenhausaufenthalte.

mein altes abgemeldete auto werde ich noch verkaufen, dann sind die nächsten
2 monate gesichert. vorausgesetzt es finden sich ein käufer.
wie sich meine finanzielle lage sich in den kommenden monaten entwickelt, kann
ich nicht sage. da ich opferrente nach dem opferentschädigungsgesetz
beantragt habe. ein bescheid diesbezüglich kann noch monate dauern.

hm.... was tun..
das jugendamt kontaktieren und die situation schildern.
mit welchen konsequenzen habe ich zu rechnen.

liebe grüsse
jan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2019 16:23
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ist der Unterhalt tituliert?
Wenn ja, dann einen Hartz4-Aufstockungsantrag stellen.

Wenn nein, dann musst du anders vorgehen.
Dein Selbstbehalt sinkt auf 880 € dadurch, dass du derzeit nicht arbeiten gehst. Von deinen 1.300 kannst du die 180 KV abziehen. Das macht dann ein Einkommen von 1.120.
Dann ist deine Tochter vollährig und durch die Ausbildung im 4. Rang.
Damit geht der Sohn vor.
Und die Tochter bekommt nur was, wenn was übrig bleibt.
Mindestunterhalt fur Junior sind 379.
1.120 - 880 = 240 € für Junior.
Die Tochter bekommt nichts mehr, muss evtl. Wohngeld oder BAB oder ähnliches beantragen.

Du solltest also mit der KM sprechen, dass du - sofern keine Titel bestehen - ab Februar für Junior nur noch 240 € überweist. Und der Tochter mitteilen, dass sie keinen Unterhalt mehr von dir bekommen kann (ist die KM hier auch am Barunterhalt beteiligt?)

Wenn Titel bestehen musst du eine Abänderungsklage beantragen, wenn die KM nicht einsichtig ist.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2019 16:33
(@janjon)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
wow... tausend dank für die schnelle und ausführliche antwort.... 

der sohn hat einen titel.
ja, hartz4- aufstockung muss ich mir nochmal überlegen.
war bereits dort, hatte mich angemeldet, aber aus gesundheitlichen gründen alles ruhen lassen.
belastet mich psychisch zu sehr. geht zur zeit nicht.

was mich noch interessiert. wenn ich das jugendamt von meinem sohn kontaktiere, meine 
situation darlege, wie wird das jugendamt reagieren. mich auf den jobcenter verweisen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2019 17:01
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Junior einen Titel hat, dann kannst du den Unterhalt nicht einfach einstellen/kürzen, da die KM im Zweifelsfall pfänden kann.
Ein Titel kann entweder über ein Gericht geändert werden oder mit Zustimmung der KM.

Ja, du könntest fragen beim Jugendamt, aber rechtlich können die gar nichts machen, wenn die KM dagegen ist.
Da bei Hartz4 der Zeitpunkt der Antragstellung zählt, solltest du das diesen Monat in die Wege leiten.
Evtl. kannst du ja auch einen Wohngeldrechner bemühen, ob dir Wohngeld zusteht, so dass du den Unterhalt darüber ausgleichen könntest.

Im Zweifelsfall nimm dir jemanden mit zum JobCenter als Beistand, der dann in deinem Namen sprechen kann, wenn es dich momentan zu sehr belastet.
Die schnellste Methode wäre das JobCenter oder eine Einigung mit der KM.

Evtl. ist die KM auch zufrieden, wenn du sagst, dass du die Differenz aus der Opferrente nachzahlt, sofern sicher ist, dass diese auch gewährt wird.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2019 17:34
(@janjon)
Schon was gesagt Registriert

hallo sophie,

jetzt ist alles klar......
tausend dank für deine mühe....

dir noch einen angenehmen

lg jan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2019 18:24