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Neuberechnung EU wegen arbeitender EX-Frau, Eigenbehalt dadurch weniger?

 
(@johnwayne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, auch mal ne Frage hab, meine Ex geht jetzt arbeiten obwohl sie nicht müsste, unser Sohn wird 5 und sie arbeitet für einen Bruttolohn von ca.1100€, mein Verdienst beträgt ca. 1550€ Netto (weis es net genauer weil ich ja bisher den EU steuerlich abgesetzt hab)
Der Anwalt meiner EX, mit der ich mich bestens versteh, hat jetzt einen monatlichen EU von 432€ ausgerechnet, incl. KU wären das 630€, folglich verblieben mir 920€ und somit viel weniger als bisher, durch das steuerliche Absetzen hab ich fast bis manchmal sogar etwas mehr als 1000€/Monat.
Dadurch dass sie jetzt "gut" verdient muss sie das Absetzen aber auch versteuern was sie Ende des Jahres ca. 1050€
Steuernachzahlung kosten würde.
Kann das wirklich sein dass uns beiden insges. weniger verbleibt wenn sie arbeiten geht als wenn sie nicht arbeiten würde??? Und kan das mit den 432€ EU stimmen bei den fast 800€ Nettolohn ihrerseits???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2007 17:46
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich vermute mal das ihr Verdienst als überobligatorisch (wird nicht angerechnet) angesehen wird. Wenn nicht, dann hat sie die Möglichkeit die Kinderbetreuungskosten bzw. einen Betreuungsbonus von ihrem Gehalt in Abzug zu bringen.

Mit Steuerklasse II und 0,5 Kind auf der Steuerkarte wird bei 1.100 € brutto ca. 860 € netto. Davon darf sie dann noch die Fahrtkosten und die evtl. vorhandene Riesterrente in Abzug bringen.

Beispielrechnung: 860 - 86 (Fahrtkosten mal pauschal 5 %) - 50 (Riesterrente) - 200 (Kinderbetreuungsbonus) ergibt  524. Davon wird noch der Erwerbstätigenanreiz (im Regelfall 1/7) abgerechnet:  122  macht ein anrechenbares Einkommen von 402,00 €.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2007 12:58
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und Willkommen!
Erscheint mir eigentlich fast alles logisch:
Du verstehst Dich nach eigenen Aussagen bestens mit Exelchen - Du zahlst, EU, KU so wie es der gegnerische Anwalt ausrechnet. Nur eines haste falsch verstanden: Sie verdient doch mehr, wenn sie arbeiten geht ...

Meine (überschlags) Rechnung: (Mangelfallberechnung)
Annahme: bereinigtes Nettoeinkommen KV: 1550.-, 1Kind 5 Jahre KM Einkommen (bereinigt) 402.-

Bedarf KM erwerbstätig: 900.- / Eigenverdienst lt. *annasophie* 402.- = 498.-
Bedarf K1: 273.- (DDT 6. Einkommensgruppe)

Berechnung: K1 ergibt 195.-
KM: 355.-

zusammen: 550.- KU und EU - verbleiben 1000.- beim KV
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2007 12:54
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

von deinem Einkommen kannst du ebenfalls die 5 % (bzw. die realen Kosten zur Arbeit), 1/7 Arbeitsanreiz und den kompletten KU ohne Anrechnung Kindergeld.

Dein Selbstbehalt liegt bei Eu auch höher als 890 €.

Da dürfte fast nichts von übrig bleiben um EU zu zahlen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2007 13:44
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann das wirklich sein dass uns beiden insges. weniger verbleibt wenn sie arbeiten geht als wenn sie nicht arbeiten würde??? Und kan das mit den 432€ EU stimmen bei den fast 800€ Nettolohn ihrerseits???

Nein.

Ich komme auf ca. 250 Euro EU Anspruch, unter den Annahmen, dass ihr beide nur die 5% Werbungskostenpauschale habt, ihre Kinderbetreuungskosten durch 200 Euro Betreuungsbonus abgedeckt sind und der EU nicht steuerlich geltend gemacht wird. Und mit diesen 250 bist Du auch nur ganz knapp über den jetzt 1000 Euro Selbstbehalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2007 16:38
(@johnwayne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, erst ma vielen Dank :thumbup:

Ich geh auch davon aus, hab noch nix schriftliches aber hab die Berechnung gesehn, dass der Anwalt weder meine Fahrtkosten, noch meine VermögensWirksamenLeistungen noch Rente, noch den Erwerbstätigenbonus etc. angerechnet hat. Nur 5% Berufsaufwand...
Was allerdings noch kommt ist dass ich das Kindergeld ihr allein überlasse da der Kleine viel macht, Schwimmverein, Englischkurse und sportlich alles ausreizt, was auch Geld kostet, da ham wir uns geeinigt dass für das "Mehr" was der Bazi braucht um Sport zu treiben etc. ich ihr allein das KG überlasse. Aber das is auch OK so.
Allerdings behauptet der Anwalt dass ich eigentlich dazu verpflichtet wäre mich zur Hälfte an den Kindergartenkosten zu beteiligen!?! Nicht dass das ein Streitthema wäre aber erstens kann sie die absetzen und zweitens bekommt sie doch auch genug Geld von mir oder?

LG Chrissy  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2007 14:29
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Nur mach nicht den Fehler, dass Du hergehst und sagst, KU zahlst Du voll - bist ja ein guter Vater! Und dann bleibt für die KM halt weniger übrig. So läuft das eben nicht. Das ist dann Deine "freiwillige Spende" - mit dem Unterschied, dass Du die nicht absetzen kannst. Als Mangelfall musst Du berücksichtigen, dass Du für KU eben nicht voll herangezogen werden kannst. Und Du bist mitnichten zu den KiGa-Kosten verpflichtet. Wenn Du Fragen zu meiner Berechnung hast - kein Problem.
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2007 10:24
(@Aniram)

Hallo JohnWayne !

Allerdings behauptet der Anwalt..... 

Welcher Anwalt - ihrer - Deiner ?
Ich hab mir jetzt alles noch einmal durchgelesen und das geht
für mich nicht eindeutig hervor.

Ich vermute aber mal es ist der Anwalt der Ex. Du mußt immer
bedenken, daß der gegnerische Anwalt viel sagt und fordert
wenn der Tag lang ist. Das ist noch lange kein Grund, dass
auch ernst zu nehmen.

Die Kosten des Kindergartens sind in der Regel durch KU etc.
gedeckt und gehen Dich gar nichts an. Aber klar ist es schön,
wenn man jemanden findet dem man aufs Auge drücken kann,
sich daran beteiligen zu müssen oder die Kosten womöglich
ganz zu übernehmen. Alles schon dagewesen.

Also vergiss es.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2007 12:49