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Neuberechnung des Unterhaltstitels / Korrekte Unterhaltsberechnung

 
(@baeckerjunge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen !
Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen.
Kurz zu meiner Situation: Ich Vater einer kleinen bald 2 Jährigen Tochter,
die KM hat sich der Geburt von mir getrennt und anschließend eine Beistandschaft
beim JA beantragt.

Es liegt also ein bald 2 Jahre alter Unterhaltstitel vor laut dem ich 100% vom Hundertsatz bei einem
berechneten bereinigten Nettoeinkommen von 1094 EUR in Steuerklasse. Unterhalt zahle ich laut Düsseldorfer Tabbelle.

Nun meine finanzielle Situation: Ich bin finanziell fast Pleite (Dispo von 3000 fast ausgeschöpft)
Ich konnte bis zum heutigen 18.01 keinen Unterhalt überweisen.

Ein Gespräch mit dem JA habe ich nächste Woche am freien Tag geplant ( Ich arbeite in der Nachtschicht).
In der Abrechnung vom Dezember habe ich jetzt nach einer Nachrechnung rausgefunden dass mein Durchschnittliches
Nettoeinkommen letztes Jahr 1082 EUR betrug.

Da ich endlich vom Dispo runter möchte will ich den Unterhalt anpassen. Wie kann ich das jetzt korrekt berechnen ?
Dem Jugendamt traue ich nicht wirklich.

Über Hilfe wär ich dankbar...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 07:21
(@papi74)
Registriert

Hallo,

rechne von deinen durchschnittlichen Netto entweder 5% pauschal für den Arbeitsaufwand ab bzw. den tatsächlichen.

1082 - 54,10 = 1029,90€ - SB (820 -890) = 207,9 € für KU bzw. 137,90€ = Mangelfall.

Wenn ein Titel vorliegt. dann ggf. Änderungskündigung einreichen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 10:31
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

mein Durchschnittliches Nettoeinkommen letztes Jahr 1082 EUR betrug.

Über Hilfe wär ich dankbar...

1082 minus 5% pauschale Werbungskosten sind 1028, minus 890 Selbstbehalt (Du lebst doch alleine?) sind 138 Euro, die Du höchstens zahlen kannst, nicht die 199 aus der DT. Vielleicht hast Du aber auch Fahrtkosten, die höher sind als die 5%-Pauschale? Oder Umgangskosten, also Fahrtkosten, um Dein Kind zu besuchen/abzuholen?

Das JA muss Deinen Titel anpassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 10:32
(@baeckerjunge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
das klingt ja schon mal wesentlich besser !
Den Arbeitsweg lege ich mit Fahrrad oder Straßenbahn zurück - wie lässt sich das berechnen ?
Umgangskosten - also Kosten auf dem Weg zum Kind enstehen auch durch Straßenbahn.
Auch hier die Frage an euch wie das berechnet wird...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2007 18:12
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Den Arbeitsweg lege ich mit Fahrrad oder Straßenbahn zurück - wie lässt sich das berechnen ?
Umgangskosten - also Kosten auf dem Weg zum Kind enstehen auch durch Straßenbahn.
Auch hier die Frage an euch wie das berechnet wird...

Überleg Dir, was die insgesamt günstigste Lösung ist für beide Arten von Fahrten ist unter der Annahme, dass Du regelmässig die Strassenbahn zur Arbeit nimmst. Vielleicht ist es dann so, dass Du für die Arbeit eine Monatskarte für eine bestimmte Zone brauchst, aber eine etwas teuerere Monatskarte auch die Fahrten für den Umgang abdeckt - dann würdest Du den Preis dieser teureren Monatskarte nehmen.

Bringt aber nur was, wenn dieser Preis höher ist als die 5% Pauschale von 54 Euro.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 18:45
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

sind denn wesentliche Veränderungen der Verhältnisse eingetreten, oder war die Einkommens- und Ausgabensituation damals schon so?

Das JA muss Deinen Titel anpassen.

Die Jugendamtsurkunde kann hier nur mit Zustimmung der KM oder vom FamG abgeändert werden.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 19:27
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Jugendamtsurkunde kann hier nur mit Zustimmung der KM oder vom FamG abgeändert werden.

Wenn Du Recht hast, und ich fürchte Du hast Recht, dann ist das aber doch ganz furchtbar. Er ist vom Jugendamt über'n Tisch gezogen worden, vielleicht haben sie's falsch berechnet, aber ganz sicher haben sie ihn nicht darauf hingewiesen, dass er ein Wahlrecht hatte zwischen einem statischen und einem dynamischen Titel.

Und so nah am Mangelfall machte ein dynamischer Titel keinen Sinn. Beim Gericht kommt er nur durch, wenn sich sein Einkommen um 10% verringert hat - hat es aber nicht und wirds auch nicht. Das heisst er könnte jetzt die nächsten 16 Jahre durch diesen dynamischen Titel unterm Selbstbehalt sein und nichts dagegen tun? Das kann nicht sein, oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 21:10
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo pappasorglos,

die Beistandschaft ist ausschließlich für das Kind tätig - in etwa vergleichbar mit einem gegnerischen Anwalt. Würdest Du dem vertrauen?

Deshalb ist es ggf. ratsam, die Beurkundung nicht bei dem JA mit Beistandschaft vornehmen zu lassen, denn KU kann bei jedem JA beurkundet werden. 

Bei sehr beengten Einkommensverhältnissen kann eine Abänderungsklage schon Erfolg haben. Anderseits ist die Regelbetragsverordnung eine Richtlinie ohne Gesetzeskraft, an die der Richter nicht gebunden ist. Ich würde also überlegen, wie ich die Abänderung argumentieren kann und ob ich - bei dem doch recht überschaubaren Betrag - das Prozessrisiko eingehen will.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 02:25
(@baeckerjunge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, endlich finde ich Zeit die aufkommenden Fragen zu beantworten.

Vielleicht ist es dann so, dass Du für die Arbeit eine Monatskarte für eine bestimmte Zone brauchst, aber eine etwas teuerere Monatskarte auch die Fahrten für den Umgang abdeckt - dann würdest Du den Preis dieser teureren Monatskarte nehmen.
Bringt aber nur was, wenn dieser Preis höher ist als die 5% Pauschale von 54 Euro.

Der Weg zur Arbeit und für den Umgang befinden sich in der selben Zone, da würde also die 5 % greifen....

Er ist vom Jugendamt über'n Tisch gezogen worden, vielleicht haben sie's falsch berechnet, aber ganz sicher haben sie ihn nicht darauf hingewiesen, dass er ein Wahlrecht hatte zwischen einem statischen und einem dynamischen Titel.

Ob es korrekt berechnet wurde bezweifel ich mittlerweile - und deine Vermutung dass ich nicht auf das Wahrecht hingewiesen wurde stimmt.
Kann ich das nachträglich ändern ?

Ich werde auf jeden Fall am Mittwoch zum Jugendamt gehen und die mit euch erstellte Unterhaltsberechnung zur Kontrolle mitnehmen.
Mal sehen was die da ausrechnen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2007 07:28