Hallo,
leider wurde ich in meiner Forumssuche nicht fündig. Zu folgender Situation habe ich eine Frage.
Ich zahle seit 2012 Unterhalt für meine Tochter. Auf Drängen der Mutter wurde zur Absicherung ein Titel über das Jugendamt erstellt.
Ca. 05/2014 wurde im Rahmen einer Überprüfung des Einkommens der Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle um 2 Stufen reduziert, da mein Einkommen gesunken ist.
in 08/2014 ist meine Tochter von der KM zu mir umgezogen und ich habe ab diesem Zeitpunkt Unterhalt von der KM gezahlt bekommen.
Nun ist meine Tochter nach einem Jahr (in 08/2015) wieder zur Mutter zurück worauf diese neu Unterhalt im Rahmen einer Beistandschaft beantragt hat.
Als Grundlage hat die KM hierfür den Titel aus 2012 genommen und auf dieser Basis habe ich nun vom JA eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten. Dass der Unterhalt in 2014 bereits neu berechnet und reduziert wurde hat die KM sicher nicht angegeben.
Da mein Einkommen allerdings noch weiter gesunken ist und ich den Weg (wegen der Kosten) zu einem Anwalt scheue suche ich nach einem Anrecht, eine Neuberechnung meines zu leistenden Unterhalts einzufordern.
Mit der KM besteht keine Kommunikation, somit ist leider ausgeschlossen, dass ich bei ihr direkt nach eine Reduzierung anfrage. Beim Jungendamt habe ich eher ein ungutes Gefühl, die sollen ja das meiste für das Kind erzielen.
Kann ich das selbst auf den Weg bringen ohne dass mir Kosten entstehen? Wenn ja, bei wem?
Falls es nicht ohne den Klageweg machbar ist, gibt es Erfahrungswerte was so ein Verfahren an Kosten erzeugt?
Ist das nicht sogar arglistige Täuschung, wenn die KM dem JA gegenüber die veraltete und zu hohe Unterhaltpflicht angibt? Hat es Chancen gegen so ein fieses verhalten vorzugehen?
Vielleicht hat ja schon einer mal eine ähnliche Situation gehabt und hier Tipps für mich.
Viele Grüße
Moin Woddy
Herzlich Willkommen
Die Überprüfung 2014 wurde doch durch das JA vorgenommen. Hast Du da nicht ein neues Schriftstück (Titelabänderung) unterschrieben und zugeschickt bekommen? Du wirst doch hoffnungsweise irgendwas schriftliches erhalten haben.
Handelt es sich jetzt eigentlich um das gleiche JA wie vor dem Umzug zu Dir? Dann dürfte in der JA-Akte der Vorgang vermerkt sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ja, das Schriftstück habe ich noch - allerdings ist die KM umgezogen so dass nun ein anderes JA zuständig ist. Hier hat die KM ihre chance gewittert mehr Geld abgreifen zu können und dann den veralteten Titel vorgelegt. Einen neuen Titel gab es auch nach der Neuberechnung nicht. Hier sagte das JA, dass man im Vollstreckungsfall dem Gerichtsvollzieher das Änderungsschreiben zeigen solle.
Nun ist aber die aktuelle Situation ja so, dass mein Einkommen seit der Neuberechnung 2014 noch einmal erheblich gesunken ist und der Unterhalt ja von der KM ohnehin neu beantragt werden musste. Alleine schon aufgrund meiner aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse würde ich gerne erreichen, dass eine Neuberechnung stattfindet.
Hallo,
hat sich denn das neue JA bei Dir gemeldet und Unterhalt gefordert? Sollte eine Forderung nach dem alten Titel erfolgen, dann eine Kopie der Abänderung an das JA schicken. Bei einer weiteren Abänderung wird es allerdings komplizierter.
Falls eine Beistandschaft besteht ist diese der rechtliche Vertreter des Kindes und Du kannst mit dem JA über den Unterhalt verhandeln.
Sei aber vorsichtig, was wirklich ausgehandelt wird, es kann sein, dass es eine Stundung des Unterhalts gibt, so dass Schulden auflaufen.
Ansonsten ist die KM Dein Ansprechpartner, Du kannst aber auch in diesem Fall das JA um Vermittlung bitten.
Wird keine Einigung erzielt, dann gibt nur den Weg über eine Abänderungsklage. Vor dem Familiengericht ist gibt es in dieser Frage Anwaltszwang. Die Kosten berechnen sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert) : (bisheriger Unterhalt minus angestrebter Unterhalt) mal 12 .
Weitere Aussagen könnte es mit einem <a href="http://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner>Prozesskostenrechner</a>" geben.
VG Susi
Hallo Susi,
das mit dem Anwaltszwang hatte ich befürchtet.
Ja, das neue JA hat sich mit einer Unterhaltsforderung auf Basis des Ursprungstitels gemeldet. Diesen hat die KM dort vorgelegt und das Abänderungsschreiben natürlich nicht erwähnt.
Für den ersten Schritt habe ich das natürlich beim JA eingereicht würde aber im Idealfall eine komplette Neuberechnung erreichen.
Wenns gar nicht anders geht muss es am Ende wirklich über eine Abänderungsklage laufen.
Die Sachbearbeiterin beim Jugendamt macht hier zusätzlich den Eindruck, nicht sehr erpischt darauf zu sein zu vermitteln. Sie arbeitet nur 2 Halbtage pro Woche und jammert über den Aufwand den sie durch die neue Düsseldorfer Tabelle hat. Somit sind hier die Voraussetzungen Hilfe zu bekommen eher gering.
Wenn ich damit einen Anwalt beauftrage, dann dauert es wahrscheinlich eine halbe Ewigkeit bis sowas durch ist.
in 08/2014 ist meine Tochter von der KM zu mir umgezogen und ich habe ab diesem Zeitpunkt Unterhalt von der KM gezahlt bekommen.
Was ist zu dem obigen Zeitpunkt den Unterhalt betreffend tatsächlich gelaufen?
Hatte die Mutter vorher eine Beistandschaft eingerichtet?
Hast du nach Umzug der Tochter zu dir eine Beistandschaft eingerichtet?
Wer hat den Unterhalt berechnet, den die Mutter dir gezahlt hat? War ein Anwalt im Spiel?
Gibt es keine schriftliche Erklärung der Mutter, dass sie auf die Rechte aus der Urkunde von 2012 verzichtet?
Hi, ich beantworte mal mit Zitat
Was ist zu dem obigen Zeitpunkt den Unterhalt betreffend tatsächlich gelaufen?
->>> Die Beistandschaft beim damals zuständigen JA wurde aufgehoben - Unterhalt von mir an die KM wurde gestoppt (gab ja keinen Anlass mehr dafür)
Hatte die Mutter vorher eine Beistandschaft eingerichtet?
->>> Ja, siehe oben - wurde mit Umzug zu mir aufgehoben
Hast du nach Umzug der Tochter zu dir eine Beistandschaft eingerichtet?
->>> Ja, das war ab diesem Zeitpunkt dann auch ein anderes JA, Mutter wurde auf Mindestunterhalt festgelegt.
Wer hat den Unterhalt berechnet, den die Mutter dir gezahlt hat? War ein Anwalt im Spiel?
->>> Berechnung kam vom JA durch die Beistandschaft - Ebenfalls ein Titel gegen die KM
Gibt es keine schriftliche Erklärung der Mutter, dass sie auf die Rechte aus der Urkunde von 2012 verzichtet?
->>> Nein, das gab es nie - allerdings umgekehrt auch nicht.
Schade Woddy, ich hatte auf irgendetwas gehofft, was die Urkunde ganz außer Kraft setzen würde.
Es ist wohl so, dass die Urkunde weiterhin Gültigkeit hat, also daraus auch vollstreckt werden kann. Natürlich muss dabei der Verzicht aus der Berechnung von 05/2014 berücksichtigt werden. Ein solcher Verzicht geht doch klipp und klar aus dem Schreiben des damaligen Beistands hervor, oder?
Du kannst zunächst außergerichtlich - alles ohne Anwalt - versuchen, den Unterhalt an deine aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse anzupassen. Dazu müsstest du dem Beistand eine fundierte Berechnung präsentieren und eine Abänderung/Reduzierung des Unterhalts mit Wirkung ab ... verlangen (also einen weiteren Verzicht aus der Urkunde aus 2012). Wenn du dieses Verlangen rechtlich wirksam an den Beistand heranträgst, kommt der um einen Verzicht eigentlich nicht herum. Würde er sich nämlich weigern und du würdest das anschließende gerichtliche Verfahren (mit Anwalt) gewinnen, dann stünde das Jugendamt in der Haftung!
Wenn du es dir zutraust, mache es außergerichtlich alleine. Ansonsten gleich nen Anwalt.
Was mich jetzt aber mehr und mehr interessiert: Über welche Größenordnung reden wir eigentlich? In welcher Höhe wurde der Unterhalt 2012 tituliert, auf welche Höhe wurde er 05/2014 reduziert und wie hoch wäre er aufgrund deiner aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse? Und das Alter des Kindes interessiert auch. Denn bei 17,5 Jahren könnte über die Taktik der Unterhaltsabänderung nachgedacht werden.
Hallo,
also ich werde es dann wohl erstmal schriftlich über das JA versuchen und wenn sich abzeichnet, dass das Nichts wird den Weg über einen Anwalt versuchen.
Meine Tochter ist 14, und es ist fraglich ob ich mit 18 durch bin oder ob Sie nach dem Abi ggf. noch studdiert - also ein paar Jahre sind es schon noch.
Grundeinstufung lt. Düsseldorfer Tabelle war in Stufe 7 - also der aktuelle Satz ist damit bei 599 Euro. Letztes Jahr wurde dann auf 5 reduziert - also immer hin 71 Euro weniger - überschlagen käme ich abhänging von dem was anerkannt wird auf Stufe 3 oder 4 - im besten Fall also auf 484 Euro abzgl. des hälftigen Kindergelds. Den Unterschied dann aufs Jahr gerechnet ist schon ein beträchtliches Sümmchen.
Da das JA vermutlich nicht allzuschnell reagieren wird, berichte ich gerne spätestens dann wieder hier wenn es von dort eine Antwort gibt.
Hatte vergessen darauf hinzuweisen:
Es muss dargelegt werden, seit wann und warum sich das Einkommen erneut reduziert hat.