Hallo zusammen ; wer kann mir helfen?
Ich bekomme demnächst Nachwuchs und zahle derzeit für meinen 11 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt, Unterhalt von 254 Euro an das Jugendamt. Ich habe gehört, daß es zur Verringerung bzw. Neuberechnung der Unterhaltzahlung kommt. Gibt es noch diese gesetztliche Mindestgrenze zur Lebensführung?
Stimmt das? Wenn ja, kann ich mich beim Jugendamt melden oder wie ist die Vorgehensweise?
MfG eee
Hallo und herzlich willkommen bei Vatersein.de.
Ich kann dir zwar mit Rat helfen, aber leider keine gute Botschaft überbringen.
Du zahlst für deinen Sohn bereits den Mindesunterhalt. Das heißt, dass die, sonst übliche Reduzierung in der Düsseldorfer Tabelle http://vatersein.de/News-file-article-sid-1442.html um eine Zeile bei dir nicht in Betracht kommt.
Du zahlst also weiterhin 245,- € bzw, wenn er 12 wird, 288,-€. Das Einzige was dir bleibt, ist dein Selbstbehalt von 900,-€ gegenüber dem KU und die Tatsache, dass der Betrag über dem SB nun unter 2 Kindern aufgeteilt wird. Also möglicherweise doch etwas weniger KU für deinen Sohn.
Um das genauer berechnen zu können müsstest du uns aber Details über dein Einkommen und evtl. abzugsfähige Kosten nennen.
Du solltest damit zum JA gehen und die fragen, ob sie den Titel daraufhin nach unten korrigieren, ggf. musst du aber eine Abänderungsklage einreichen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.