Guten Tag, liebe Forengemeinde, :winkewinke:
bin noch nicht so lange im Forum registriert und meine Teilnahme an diesem beschränkte sich bisher
nur auf stilles Mitlesen.
Nun gibt es folgende Probleme und ich hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen.
Mein Mann(55J) hat zwei nichteheliche Kinder, für die er Unterhalt zahlt.
- Kind a, 15J, 135% vom Regelbetrag nach DT = 312€ , Zahlung geht an das Jugendamt,
KM erhält das Kindergeld
- Kind b, 4J, seit 1/08 freiwillige Zahlung nach neuer DT = 202€ (bis 12/07 freiwillige Zahlung von 175€ nach Berliner ),
Zahlung auf Konto der KM, KM erhält das Kindergeld.
Er verdient netto 1000€ bei Steuer Kl. 3, 1Kind,
arbeitet Vollzeit (40 bis 50 STD/Wo) bei wechselnden Arbeitszeiten.
Für -Kind a- besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt, die letzte KU-Berechnung mit Änderung des Titels erfolgte 8/ 2003.
Nun wurde mein Mann vom Jugendamt aufgefordert,
Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
zu erteilen, um zu prüfen, ob der Unterhaltsanspruch noch seiner aktuellen Leistungsfähigkeit entspricht.
Zwei Auskunftsbögen (1x Unterhaltspflichtiger, 1xArbeitgeber) sind auszufüllen.
Er wurde sofort in Verzug gesetzt und darauf hingewiesen, dass durch das neue Unterhaltsrecht auch bei seit Jahren unverändertem Einkommen höhere Unterhaltsbeträge gefordert werden können.
Zu den Auskunftsbögen habe ich folgende Fragen:
1. Höhe der aktuellen monatl. Kaltmiete, - keine Miete, da eigenes Haus, stattdessen
2 über Haus abgesicherte Darlehen, ausserdem Grundbesitzabgaben wie Grundsteuern, Abfallgebühren, Wassergeld, sowie Gebäudeversicherung, kann er dieses, umgerechnet auf 1/12 , angeben?
2. Angaben zu weiteren unterhaltsberechtigten Angehörigen-
Höhe des monatlichen Unterhaltes- welche Beträge gibt er an,
die 202€ für nichteheliches Kind b,
0€ für eheliches Kind 1, 25, Student,
0€ für eheliches Kind 2, 17, 11.Klasse Gymnasium?
Reicht es nicht aus mitzuteilen, dass mein Mann 4 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, welche Rolle spielt denn die Höhe jeder einzelnen Unterhaltzahlung?
3. aktueller Steuerbescheid—
der aktuellste Steuerbescheid, den wir soeben erhalten haben, ist aus der Steuererklärung 2006.
Steuererklärung 2007 wird erst Ende 2008 abgegeben.
Steuerbescheid 2006 ist für die Berechnung anzugeben?
4. Wird der bestehende Titel nach der erfolgten Neuberechnung ( es wird sicherlich ein deutlich geringerer Zahlbetrag herauskommen) auch sofort geändert oder muss die Änderung erst durch meinen Mann beantragt werden?
5. Wie verhält es sich mit dem Unterhalt für nichteheliches Kind b,
hier besteht kein Titel, ist es möglich, selbst eine Unterhaltsberechnung durch zu führen und diesen Betrag dann zu überweisen, oder muss die Berechnung von RA erfolgen?
Oder kann mein Mann das JA in Anspruch nehmen?
Bei uns ist nun mal das Geld mehr als knapp, der RA wäre nicht mehr im Etat.
Oh weh, so viele Fragen.
Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo Notnagel,
irgendwie ist das recht verwirrend.
Warum ist er 4 Kindern gegeüber zu Utnerhalt verpflichtet, zahltaber für 2 nichts?
Warum das
Er verdient netto 1000€ bei Steuer Kl. 3, 1Kind
?
4. Wird der bestehende Titel nach der erfolgten Neuberechnung ( es wird sicherlich ein deutlich geringerer Zahlbetrag herauskommen) auch sofort geändert oder muss die Änderung erst durch meinen Mann beantragt werden?
Theoretisch müßte er geändert werden, das geht aber nur mit Zustimmung der KM. Also wird es da evtl. nicht ohne Klage gehen (soweit es eben ein geringerer betrag ist)
5. Wie verhält es sich mit dem Unterhalt für nichteheliches Kind b,
hier besteht kein Titel, ist es möglich, selbst eine Unterhaltsberechnung durch zu führen und diesen Betrag dann zu überweisen, oder muss die Berechnung von RA erfolgen?
Oder kann mein Mann das JA in Anspruch nehmen?
Klar kann er mit Abstimmung der KM den KU selbst berechnen. Ob das andere JA das prickelnd findet ist ne andere Sache. Das JA kann zwar auch berechnen, wird dann aber auf einen Titulierung bestehen udn das wäre ja erstmal nicht in seinem Sinne.
2. Angaben zu weiteren unterhaltsberechtigten Angehörigen-
Höhe des monatlichen Unterhaltes- welche Beträge gibt er an,
die 202€ für nichteheliches Kind b,
0€ für eheliches Kind 1, 25, Student,
0€ für eheliches Kind 2, 17, 11.Klasse Gymnasium?
Reicht es nicht aus mitzuteilen, dass mein Mann 4 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, welche Rolle spielt denn die Höhe jeder einzelnen Unterhaltzahlung?
Die Höhe interessiert, da er z.B. nicht sagen darf mein z.B. eheliches Kind bekommt 600 € und deshalb bleibt für das uneheliche nix mehr übrig. Aber da wieder die Frage warum für 2 Kdiern kein Unterhalt gezahlt bzw. berechnet wird.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Notnagel,
hmm, 1000 Euro netto bei Stkl.3 (wahrscheinlich noch nicht mal bereinigt) und dann KU-Zahlungen von 202 + 312 = 514 Euro, zzgl ein mindj. Kind bekommt "garnichts". Irgendwie kann ich das nicht glauben oder da sollte mal jemand aus dem Urwald kommen.
Hier läuft meines Erachtens einiges schief. Kannst Du nochmal (nur) die tatsächlichen Rahmenbedingungen stichpunktartig darlegen wie (Anzahl und Alter der Kinder, EK, wohin wieviel UH, welche Titel bestehen etc)?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Ihr Lieben,
hier einmal die Rahmenbedingungen:
Mann (55J) verheiratet, Nettoverdienst 1000€, Lohnst.Kl.3, Kifreibetr. 1,
4 Kindern unterhaltspflichtig,
Ki. 1: 25J, Student, KG 154€,
Ki. 2 : 17J., 11. Klasse Gymn., KG 154€,
Ki. 3: 15 J, Schüler, nichtehelich, KG 154€ erhält KM
Ki.4: 4 J, nichtehelich, KG 154€ erhält KM
Ehefrau eigenes Einkommen.
Ki 1+2, Ehefrau + Mann zusammen in Familie lebend.
Unterhaltzahlung an Ki 3: 312€ = 135% des Regelbetrages DT,
JA Titel , dynam. letzte Berechnung 8/2003,
Ki 4: 202€ freiw. Zahlung ohne Titel DT .
Verbleibender Rest Lohn = 486€
Abzgl. Anteil Warmmiete -360€
Strom - 75€
Berufsbedingte Ausg. - 50€ = 1€
Rest 1€, zu verteilen auf Unterhalt für Ki 1+2, sowie eigener Unterhalt
Gruss Notnagel
Hi Notnagel,
(Notnagel ist gut - das trifft es wohl)
Ich habe ja schon viele Mangelfälle gesehen, aber der ist heftig. Folgendes:
Um da wenigstens einigermassen für den KV selbst aus dem Schlamassel zu kommen sollte als erstes beim Kind, welches den 135%-Titel hat eine Neuberechnung durchgeführt werden. Da voraussehbar weder das JA nach die KM des Kindes einwilligen werden läuft es auf eine Unterhaltsabänderungsklage hinaus. PKH sollte wohl gewährt werden, falls Du selber nicht ein zu hohes EK hast.
Zweitens ist der UH für das 2. Kind zu hoch angesetzt. Da Dein Mann ein absoluter Mangelfall ist mal folgende allgemeine Vorgehensweise wie es eigentlich richtig wäre. Theoretisch kann ihm wegen der Ehe eine Haushaltsersparnis zugerechnet werden, aber das hängt von Deinem EK ab und geht nur über ein Gerichtsentscheid.
Netto 1000 -> bereinigt 950,-Euro
SB: 900 Euro
d.h. Verteilungsmasse 50 Euro
Kind 25J fällt raus da im 2. Rang (aber nur bei der Verteilung, zählen tut es trotzdem wenn berechtigt)
Kind 17J Anspruch lt. DT 288 Euro Zahlbetrag
Kind 15J Anspruch lt. DT 288 Euro Zahlbetrag
Kind 4J Anspruch lt. DT 202 Euro Zahlbetrag
Gesamtanspruch 778 Euro -> jetzt wird gequotelt (Prozentrechnung, Verhältnisse)
Kind 17J = 18,50 Euro
Kind 15J = 18,50 Euro
Kind 4J = 13,00 Euro
Zum Netto zählen sämtliche Einnahmen also Lohn, Steuererstattung, Zinsen, Renten etc..
Du siehst, hier läuft wirklich einiges schief.
Gruss oldie
Edit: SB -> Selbstbehalt lt. DT
DT -> Düsseldorfer Tabelle (Unterhaltstabelle für Kinder)
EK -> Einkommen
PKH -> Prozesskostenhilfe
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo
@ midnightwish
@ oldie
vielen Dank für Eure schnellen hilfreichen Antworten.
Für Kind3, 15J, Titel 135%, verlangt das JA eine Neuberechnung.
Wir werden die geforderten Fragebögen ausfüllen und abwarten, wie die Berechnung des Ja ausfällt und gegebenf. klagen.
Der KU für Kind4, 4J,(202€) soll von RA berechnet werden. Diese Berechnung schicken wir der KM von Kind4 zu und überweisen den neuen Zahlbetrag. Natürlich wird sie nicht einverstanden sein. War schon mit der
bisher gezahlten Summe nicht einverstanden, ist von einem ähnlich hohen
Betrag wie für Kind 3 (312€) ausgegangen.
Nun muss ich Euch noch ein wenig strapazieren:
JA-Auskunftbogen
Punkt 4 Ansprüche unterhaltsberechtigter Angehöriger
4.1 Angaben zur Ehefrau.. Frage nach Einkommen,
Ehefrau nicht unterhaltsberechtigt also nicht auszufüllen
Richtig?
4.2 Angaben hier zu den Kindern Höhe monatlicher Unterhalt,
Unterhalt Kind 1(25J) = 0€
Kind 2(17) = 0€
Kind 3(4J) =202€
Oder Kind 1 = 0€
Kind 2 = 18,50€
Kind 3 = 13,50€ ?
Was wäre, wenn der Arbeitgeber nicht mit bereit ist, einen Teil des Gehaltes an das JA zu überweisen?
Gruss Notnagel
Hi Notnagel
Der Punkt 4 betrifft lt. Überschrift ausschliesslich unterhaltsberechtigte Personen, nimm es einfach wortwörtlich.
Deine Frau ist wohl nicht bedürftig also taucht sie da nicht auf. Bei den beiden grossen Kindern schreibe doch als UH da rein was Du leistest. 0 Euro jedenfalls nicht. Wichtig ist an dieser Stelle das sichtbar wird, dass da 1. noch andere Kinder sind die 2. auch UH bekommen. Falls für ein Kind ein Titel besteht kommt der von Dir geleistete Überweisungsbetrag da rein.
Was wäre, wenn der Arbeitgeber nicht mit bereit ist, einen Teil des Gehaltes an das JA zu überweisen?
Ich verstehe jetzt den Zusammenhang nicht. Läuft bei Dir eine Pfändung? Der Arbeitgeber kann sich nicht verweigern wenn dem so ist, der macht sich sonst strafbar (glaube ich zumindest).
Gruss oldie
Edit: Bei den im Haushalt lebenden Kindern könntest Du auch als Wert "Natural-Unterhalt" reinschreiben, sollen die sich beim JA darauf 'nen Reim machen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo liebe Forengemeinde,
@oldi
vielen Dank für Deine Anregungen und Erklärungen. : :thumbup:
Es tut gut zu wissen, dass man seine Sorgen und Fragen loswerden kann und hier nicht allein gelassen wird.
Bei meinem Mann läuft keine Pfändung, beim lesen des Arbeitgeberfragebogens fiel mir die Frage des JA nach der
Bereitschaft, Gehalt an das JA zu überweisen, auf. Es entstand die Frage, ob durch eine Weigerung des Arbeitgebers irgendwelche Nachteile für meinen Mann entstehen könnten.
LG Notnagel
Hi Notnagel
beim lesen des Arbeitgeberfragebogens fiel mir die Frage des JA nach der Bereitschaft, Gehalt an das JA zu überweisen, auf.
Oh, das kannte ich noch nicht. Bin immer wieder überrascht welche Blüten die Kreativität der JA's doch so treibt - quasi Abbuchungsauftrag vom Arbeitgeber.
Ich kann mir nicht vorstellen dass bei einer Verweigerung da ein Nachteil entstehen soll. Meine Auskunftsbögen und Titel samt Abänderungsschreiben enthielten diese Frage nicht. Ich jedenfalls würde dem niemals zustimmen.
Ist dieser Fragebogen vielleicht im I-Net verfügbar? Der würde mich sehr interessieren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo an alle,
bin kein grosser Internetsurfer, ich weiss es also nicht. Deshalb stelle ich den Fragebogen mal hier ein.
Eigentlich wollte ich Dir diesen über die pn Funktion zukommen lassen. Nun, ich bin auch kein Computer- und Chatfachmann, habe die pn-Funktion einfach nicht gefunden. Sorry.
1.1 I Bitte im Einzelnen genau erläutern!
Spalte 5 und 6: .
Spalte 11: Die Abzüge erfolgen 0 tarifvertragIich 0 durch freiwilligen Anlagenvertrag
Spalte 12: .
1.2 I Außer den in Spalten 4 bis 6 aufgeführten Einkünften erhielt der Beschäftigte:
a) Schlechtwettergeld vom ..••.•.•......•.•..•...•.•.. bis .••..•...........•....•...•.. = €
b) Arbeitnehmer-Sparzulage vom .....••.....•.............•. bis .•.••.•....................•. = €
c) Fahrtkostenersatz vdht bis .•.••..•....•...............• = €
d) vom •.•..•...•.•....•..••....•.. bis ...•.•..............•.••...•. = €
1.3 I Verdienstausfall des Beschäftigten in den vorstehenden Zeiträumen (vom/bis, wegen - z.B. Kurzarbeit, Fernbleiben von der Arbeitsstätte, Krankheit usw.)
1.4 Iin Spalte 4 (Bruttobezüge) sind vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers von
2. I Der Beschäftigte ist versichert bei der Krankenkasse:
...........•.•.•..•.•......... € enthalten.
•••• ~ •••••••••••••••• " ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••.••••••••••••••• 0 ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• ~ ••••••••••••••••••••••••• .o •••••••••••••••••••••
3. I Der Beschäftigte erhält Lohnsteuer-Ermäßigung für
.•...............•..•......• ~ .•..•. Kinder
4. 11m Arbeitseinkommen ist Kinderzuschlag für folgende Kinder enthalten:
a) .
b) : .
c) ., !.~ .
im Gesamtbetrag von ~ ~ ~ € monatlich/wöchentlich
..
5. I Würden Sie ggf. zur Vermeidung einer gerichtlichen Lohnpfändung
bereit sein, mit Einverständnis des Beschäftigten einen Teil des Lohnes
bzw. Gehaltes einzubehalten und an den Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
der Stadt …….abzuführen? 0 Ja 0 Nein
6. I Liegen Lohnpfändungen oder Abtretungen vor?
(ggf. Angaben des Gläubigers und des Vollstreckungsgerichts
mit Geschäftszeichen sowie Höhe und Art der Forderung) 0 Ja 0 Nein
7. list der Ehegatte des Beschäftigten berufstätig?
o Ja, bei .
Nein
Nicht bekannt
_ 8 .... 1 Ist Ihm~n b.e~annt, ob. eine zweite Lohnsteuerkarte.. erteilt ist~oder '-' der Beschäftigte zur Einkommensteuer veranlaglWurde?
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert.
I •
I •
Datum Unterschrift
OJa
o Nein
Gruss Notnagel
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ersteinmal ein frohes neues Jahr an alle,
ich habe den alten Thread wieder hochgeschoben weil ich in diesem Zusammenhang
noch einige Fragen habe.
Zurzeit läuft für das ältere nichteheliche Kind meines Mannes eine Unterhaltsneuberechnung des JA .
Mein Mann hat seinen RA beauftragt, dem JA die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Nach Abschluss -Unterhalt älteres Kind- soll die Neuberechnung für sein jüngeres nichteheliche Kind erfolgen.
Ist das so üblich, erst a, dann b, können beide Berechnungen bzw. Unterhaltsregelungen
nicht zeitgleich bearbeitetet werden?
Nun läuft die JA-Berechnung für das ältere Kind bereits seit 7/2008 und vom JA liegt immer noch keine
Antwort vor!
Ist eine so lange Bearbeitungsdauer üblich und zulässig?
Aufgrund des geringeren Einkommens meines Mannes wird der Unterhalt reduziert und der bestehende Titel abgeändert werden müssen.
Das JA hat meinen Mann ab Juni 2008 in Verzug gesetzt.
Zuwenig gezahlter Unterhalt muss ab 6/2008 nachgezahlt werden.
>Und zuviel gezahlter Unterhalt, der wegen eines bestehenden Titels nicht reduziert werden darf,
kann der ab6/2008 zurückgefordert werden?
Noch eine Frage zur Höhe des Zahlbetrages:
Titelabänderung nach Berechnung 8/2003, dynam. Titel 135% des Regelbetrages DT abzügl. hälftiges KG(77€),
Zahlbetrag 312€, Kind jetzt 16,
Verringert sich nun ab Januar der Zahlbetrag um 5€ ,
oder bleibt der Zahlbetrag gleich,
oder....?
Danke schonmal im Voraus,
LG Notnagel
Hi Notnagel
Sorry, dass ich damals nicht geantwortet habe - habe es irgendwie verpennt.
Erstmal zum Fragebogen selbst: Den würde ich schleunigst in einen Papierkorb werfen und dem JA die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate in Kopie zusenden. Hier werden Dinge abgefragt, die weit über eine EK-Auskunft hinausgehen und deutlich in die Privatsphäre eindringen.
Nun läuft die JA-Berechnung für das ältere Kind bereits seit 7/2008 und vom JA liegt immer noch keine
Antwort vor!
Ist eine so lange Bearbeitungsdauer üblich und zulässig?
Das JA meldet sich deshalb nicht weil sie genau wissen - der KV zahlt viel zuviel und das würde voll nach hinten losgehen. Da kommt vor Ablauf von zwei Jahren auch bestimmt nichts mehr. Solange es nur ums JA und dessen Berechnungen geht ist ein RA rausgeschmissenes Geld. Das JA darf nämlich nichts durchsetzen. Ist es mit dem UH-Schuldner unterschiedlicher Auffassung, so muss es halt vor Gericht klagen.
Das JA hat meinen Mann ab Juni 2008 in Verzug gesetzt.
Zuwenig gezahlter Unterhalt muss ab 6/2008 nachgezahlt werden.
Das stimmt so nicht. Nachgezahlt werden muss nur dann, wenn auch eine entsprechende Leistungsfähigkeit des Schuldners vorliegt und ein höherer KU ab Zeitpunkt der Inverzugsetzung fällig wär.
Und zuviel gezahlter Unterhalt, der wegen eines bestehenden Titels nicht reduziert werden darf,
kann der ab6/2008 zurückgefordert werden?
Nein. Tituliert ist tituliert und damit rechtens.
Verringert sich nun ab Januar der Zahlbetrag um 5€ ,
oder bleibt der Zahlbetrag gleich,
oder....?
Es kommt darauf an, wie der Titel verfasst wurde. Steht da z.B. ..% des Regelbetrages abzgl. hälftiges KG so muss dabei beachtet werden, dass sich auch der Regelbetrag (1.Stufe der DDT seit 01.01.2008) mehrfach geändert hat und berücksichtigt werden muss.
Und noch was.
Aufgrund des geringeren Einkommens meines Mannes wird der Unterhalt reduziert und der bestehende Titel abgeändert werden müssen.
Was glaubst Du denn, wer hier was tun muss? Hier gibt es kein muss. Das JA und die KM wird hier einfach solange stillhalten, bis mehr an KU raus springt als bisher. Wenn sich hier jemand bewegen muss so ist es Dein Mann - und zwar UH-Abänderungsklage. Bei Eurer Kenntnis der Rechtslage auf keinen Fall ohne RA.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
@oldi,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Das mit dem Fragebogen kam uns auch sehr dreist vor,
und unter Berücksichtigung Deiner/ Eurer Informationen entschied sich
mein Mann dann für die RA- Variante um sicherzustellen, dass der KU reduziert wird.
Hoffentlich hat sich mein Mann dem RA auch entsprechend mitgeteilt...Vielleicht frage ich diesmal selbst den RA nach dem Stand der Dinge.
Nun komme ich noch mal auf die Höhe des Zahlbetrages zurück:
Verringert sich nun ab Januar der Zahlbetrag um 5€ ,
oder bleibt der Zahlbetrag gleich,
oder....?
Es kommt darauf an, wie der Titel verfasst wurde. Steht da z.B. ..% des Regelbetrages abzgl. hälftiges KG so muss dabei beachtet werden, dass sich auch der Regelbetrag (1.Stufe der DDT seit 01.01.2008) mehrfach geändert hat und berücksichtigt werden muss.
Im Titel steht: ab.01.07.2003.... 135,0 v.H. d. Regelbetrages d. 2. u. 3. Altersstufe (sowie anschl. dynam. Anpassung)
abzügl.des hälftigen anrechenbaren KG-Anteils für 1 gemeins. Kind gem.§1612 b BGB zu zahlen. Nicht anrechenb. ist d.hälftige KG-Anteil, i.d. Höhe, die der geschuldete Unterhalt 135% d. jew. Regelbetrages unterschreitet
(anzurechnen: 77€ bis zur Änderung d.Regelbeträge, d.Höhe d.KGs bzw. d. Wechsels d. Altersstufe).
Ab 01.07.07 Zahlbetrag 312€
Ist es richtig, dass in diesem Fall die Übergangslösung gültig ist, somit auf den neuen %-Satz vom Mindestunterhalt umgerechnet wird, wobei der Zahlbetrag unverändert bleibt?
Dürfen jetzt die 5€ KG- Anteil abgezogen werden oder habe ich etwas falsch verstanden und mein Mann muss gar einen
höheren Betrag überweisen?
Vielen Dank im Voraus,
LG Notnagel
Hi Notnagel
Da es sich um einen klassischen dyn. Titel handelt so muss auch die Erhöhung der Regelbeträge beachtet werden. Daher bringt es gar nichts, hier irgendwelche Rechnungen anzustellen.
Die Übergangslösung gilt bei Alttiteln so lange, bis ein neuer ordentlicher abgeänderter Titel erstellt wird (also unter Fristwahrung des Auskunftsersuchen). Wird dieser neue Titel so wie bei euch nicht ausgestellt, so gilt der Alttitel einfach weiter. Bei der Anpassung der Prozentsätze am 01.01.2008 findet keine Änderung des Zahlbetrages statt - das hast Du richtig erkannt
So wie ich es verstehe erfolgte die letzte Titelanpassung im Jahr 2003. Damals war Kind3 noch keine 12 Jahre. Die Regelsätze haben sich seit dem schon 3 mal geändert, ebenso die Altersgruppe..
Übrigens halte ich den Alttitel für ungültig wegen folgendem Satz darin: "Nicht anrechenb. ist d.hälftige KG-Anteil, i.d. Höhe, die der geschuldete Unterhalt 135% d. jew. Regelbetrages unterschreitet."
Seit 01.01.2008 wurde nämlich klargestellt, dass das KG immer hälftig anzurechnen ist. Ein Bezug auf 135% des Regelbetrages ist daher heute gesetzwidrig. Durch diese Einschränkung ist mit dem Titel keine gesetzeskonfome Festlegung des Zahlbetrages möglich.
Meine Vorgehensweise wäre, den KU wie bisher zu überweisen und Abänderungsklage einreichen - und zwar sofort.
Und wie gesagt, das sollte ein RA tun. Dein Mann hat sich schon einmal kräftig über den Tisch ziehen lassen und es würde wieder passieren - da bin ich mir sicher.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
um nochmal auf Titel zu sprechen zu kommen...
der erste Titel war von 1995, (wahrscheinlich ein statischer, sagt mein Mann)
Abänderung des Titels mit Dynamisierung nach Neuberechnung ab7/2003
Änderungen der Zahlbeträge wg. Wechsel der Altersstufe, Regelbetragsänderung,
zuletzt am 01.07.2007. JA verlangt seitdem 312€. Hierbei wurden die kindbezogenen Leistungen gem. § 1612 b,c
BGB bereits angerechnet.
Wäre es unter diesen Gesichtspunkten nicht doch möglich, das höhere Kindergeld zu berücksichtigen?
und Abänderungsklage einreichen - und zwar sofort.
Und wie gesagt, das sollte ein RA tun. Dein Mann hat sich schon einmal kräftig über den Tisch ziehen lassen und es würde wieder passieren - da bin ich mir sicher.
Ich habe über Deine Beurteilung der Situation mit meinem Mann gesprochen,
ihn gebeten, den RA zu wecken um dem JA endlich eine Stellungnahme zu entlocken, und Abänderungsklage einzuleiten.
Leider habe ich den Eindruck, dass mein Mann sich gar nicht vorstellen kann, dass eine Titelabänderung nur auf diesem Weg möglich ist. " Denn, 2003 war die Abänderung des Titels auch ohne Klage möglich", so mein Mann.
Sicher doch, Abänderung nach oben.
Mal abwarten, wie es weiter geht.
Vielen Dank Oldie
schönen Abend an alle
Gruss Notnagel
Hi
Ich versuche es mal anders.
Mit dem 01.01.2008 erfolgte eine Umrechnung der Prozentsätze. Das heisst hier: (312€ + 77€) * 100% / 365 € = 106,6 %
Mit dieser Prozentzahl kann ab 2008 mit den Mindestunterhaltssätzen in der jeweils gültigen DDT gerechnet werden.
Ab 01.01.2009 sieht es wie folgt aus: 377€ * 106,6% = 402€, abzüglich hälftiges KG von 82€ ergibt dies einen Zahlbetrag von 320€. Da er einen dyn. Titel hat sind die Beträge von ihm selbstständig anzupassen. Er bezahlt eigentlich bereits zu wenig. Wird jetzt klarer was ich meine? Ausserdem geht es hier nicht um mickrige 5€ sondern um hunderte.
Eine Abänderung des UH-Titels ist tatsächlich ohne Klage möglich, wenn die Ex als gesetzl. Vertreter des Kindes ihr Einverständnis gibt. Das JA hat hier nix zu entscheiden. Weigert sie sich, so bleibt nur noch eine Abänderungsklage. Sieh zu, das er genug A**** in die Hose bekommt und sich endlich bewegt. Er sollte sich darüber im klaren sein, dass er auf Deine und der anderen zwei Kinder Kosten den überhöhten Unterhalt zahlt. Meine Vermutung ist, er ist zu feige. So blauäugig geht doch gar nicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
ok, jetzt habe ich verstanden. Manchmal klickt es bei mir eben etwas später.
..Scheint hier wohl zu zutreffen.
Mein Mann meinte heute morgen nämlich, er würde nicht gerne klagen und vor Gericht "denen allen" gegenüberstehen müssen. Mit "denen allen" sind seine Affären-Exen, als gesetzl. Vertreter seiner nichtehelichen Kinder gemeint.
Nun gut, er wird 312€ und für das andere Kind 199€ überweisen.
Alles weitere werden wir sehen.
Oldie, ich wünsche Dir und allen anderen Forumsteilnehmern
ein schönes Wochenende
LG
Notnagel (die froh ist, dass hier geduldig auch die blauäugigsten Fragen beantwortet werden.
Und es waren sicherlich nicht meine letzten Fragen)
Ein freundliches Hallo in die Forumsrunde,
hier ein kurzer Zwischenbericht.
Letzte Woche schickte uns der RA meines Mannes seine Kostennote( Streitwert 1500€), da der Vorgang aus seiner Sicht(RA) abgeschlossen sei.
Einige Tage später kam Post vom JA. Die freundliche SB wies meinen Mann darauf hin, das laut Titel er jetzt monatlich
320,00€ überweisen muss.
Das war alles, keine schriftliche Berechnung und keine Stellungnahme bzw. Begründung, warum der Zahlbetrag weiterhin 320€ und nicht weniger beträgt.
Mein Mann hat sich noch nicht weiter geäussert.
Gruß Notnagel
Hi
Einige Tage später kam Post vom JA. Die freundliche SB wies meinen Mann darauf hin, das laut Titel er jetzt monatlich
320,00€ überweisen muss.
Das war alles, keine schriftliche Berechnung und keine Stellungnahme bzw. Begründung, warum der Zahlbetrag weiterhin 320€ und nicht weniger beträgt.
Das war zu erwarten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Letzte Woche schickte uns der RA meines Mannes seine Kostennote( Streitwert 1500€), da der Vorgang aus seiner Sicht(RA) abgeschlossen sei.
Warum wird das nicht Beratungshilfe abgewickelt? Wurde dein Mann auf diese Möglichkeit hingewiesen? Wenn nein, so ist es ein Beratungsfehler des RA und seine Forderung ist unbegründet. Wenn ja, ist die Forderung auch unbegründet, da über Beratungshilfe abgerechnet wird.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!