Neuberechnung...bra...
 
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Neuberechnung...brauche ein paar Tipps...

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Diese Aussage spricht nicht für deinen RA.
Sie ist definitiv falsch!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 00:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS.

Ich finde das Schreiben auch weitgehend ok. Vielleicht kannst Du noch etwas weniger "unterwürfig" formulieren. Bsp.: Du brauchst nicht zu "widersprechen", da ein Schreiben des gegner. RA keine Rechtskraft besitzt. Also eher artig bedanken  :knockout: für die Berechnung, aber dann "mitteilen" wie es richtig ist.

Auch nur ankündigen, dass Du die Titel erstellen lassen wirst (vorher hier die Formulierung besprechen wenn Du Dir unsicher bist !).  nicht bis wann (warum sich binden?), aber dennoch zeitnah erledigen.

Und ankündigen, die Differenz zu bezahlen.

Naja, und dann mal schauen was kommt und denen einfällt. Bei dem Tempo Ds der RA an den Tag legt, wirst Du vermutlich schneller sein. Sollten die nicht zufrieden sein, dann müssen sie halt klagen. Deine Risiken sind aber überschaubar.

Gruss. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 08:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

Auch nur ankündigen, dass Du die Titel erstellen lassen wirst (vorher hier die Formulierung besprechen wenn Du Dir unsicher bist !).

Wichtig bei der Titelerstellung ist, dass dort auf jeden Fall ein Passus drin steht, der da lautet
"in Abänderung des vorliegenden Titels beim JA, Nr. 1234 ".

Eine zeitliche Befristung bis zum 18. Geburtstag ist wünschenswert, wenn im "alten" Titel aber nichts dergleichen steht, dann muss die Gegenseite das nicht akzeptieren (weil der neue Titel dann in Teilen schlechter wäre).
Das sollte Dich aber nicht davon abhalten, es zunächst zu versuchen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2014 10:09
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Eigentlich gibt es momentan gar keinen Titel mehr. Den Titel, den ich vor 4 Jahren gemacht hatte, habe ich auf 2 Jahre befristet. Das hat RAtte (die selbe wie jetzt) damals ohne Rückfrage geschluckt. Vermutlich gar nicht bemerkt....  😉
In sofern denke ich, gibt es keine "Verschlechterung" zum vorigen Titel, wenn der neue Titel bis zum 18. Geburtstag befristet wird. Eine Abänderung des vorigen Titels ist denke ich deshalb auch nur Formsache oder nicht notwendig. Die Splittung in 3 einzelne Titel ist eine gute Idee. Mal sehen, wie viel Druck ich für die Mehrarbeit beim JA ausüben muss....

Mein Großer wird (so hoffe ich) in 2 1/2 Jahren fertig mit der Schule sein. Gibt es die Möglichkeit, den Titel auch "optional" bis zum Ausbildungsbeginn bzw. Beginn einer Erwerbstätigkeit (so er nicht gedenken sollte, eine Ausbildung zu machen) zu befristen? Dann wird ja anders gerechnet, oder erst ab 18?

Ich werde bzgl. Riester jedenfalls mein bereinigtes Netto im Auge behalten und den Vertrag entsprechend anpassen, um die jetzigen 110% nicht zu verlassen...  😉

Den Unterhalt, den ich KM für Jan - Mrz noch schulde, werde ich ihr jedenfalls brav (nachweisbar) per Überweisung zukommen lassen. Alles andere führt bei KM zu nichts und fällt mir sonst auf die Füße....

Was mich jetzt noch interssieren würde: Die Geschichte mit RAtte kam ja nur ins Rollen, da mir KM befehlen wollte, ich müsse mit den Kindern in den Urlaub fahren und drohte mir mit dem Anwalt, wenn ich ihr keine Buchungsbelege vorlege. :rofl2: Sie bekam auf ihre Forderung weder eine Antwort, noch Belege... Ich denke einmal, sie hat sich Hilfesuchend an ihre RAtte gewandt, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Da das scheinbar selbst RAtte zu blöd war, wurde KM wohl empfohlen, eine Neuberechnung durchführen zu lassen. Ich vermute, deshalb auch den kostspieligen Weg und nicht den kostenlosen übers JA  :knockout:
Nun meine Frage: KM hat ja mit Sicherheit eine Kopie der aktuellen Unterhaltswirrungen von RAtte bekommen. Wird in einem Begleitschreiben darauf hingewiesen, dass diese Berechnung großzügig durchgeführt wurde, oder ist es vermutlich KM völlig unbekannt? Beim abholen der Kinder zum nächsten Kinderwochenende könnte dies für einiges an Zündstoff seitens KM sorgen....

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2014 22:44
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

meine Hausaufgaben habe ich so weit gemacht, mal sehen wie es weiter geht.

KM ist das Schreiben von RAtte wohl ohne Begleitschreiben zugegangen. Als ich die Kids am Sonntag wieder zurück brachte, wurde ich gleich wild beschimpft, dass ich 120 und nicht wie überwiesenen 110% zu zahlen hätte....sie würde mich vor Gericht zerren, wenn ich nicht sofort das tue, was sie sage...schwer beeindruckt habe ich sie nur darauf hingewiesen, dass ich das nicht (erst recht nicht vor den Kindern) mir ihr diskutieren werde und sie kann mir ihre Ausführungen ja schriftlich zukommen lassen....

Gestern habe ich das Schreiben bei RAtte eingeworfen....

Heute war Termin beim JA bzgl. Titelerstellung. Gleich zu Beginn wies mich die Dame vom JA darauf hin, dass ihr heute bereits aggressiv und lautstark von KM verboten wurde, einen Titel über 110% auszustellen...sie werde ihn nicht annehmen....
Den Titel haben wir dann (trotz dem Verbot von KM  :rofl2:)in Abänderung zum vorigen (eh abgelaufenen Titel) über 110% befristet bis zum 18. Lj erstellt. Auch war es kein Problem, für jedes Kind einen einzelnen Titel erstellen zu lassen.

Was meint ihr....was könnte jetzt kommen? Wird jetzt der türkische Bazar eröffnet und über mein Netto gefeilscht? Grundsätzlich liegen RAtte meine Zahlen vor...holt sich ein Anwalt vor Gericht im Falle einer Klage eine blutige Nase? Der Richter wird ja wohl rechnen können....
Im Falle einer Klage....wer bezahlt meinen Anwalt und meine Kosten, wenn sich rausstellt, dass KM und RAtte im Unrecht sind? Bleibt das trotzdem an mir hängen?

Es bleibt jedenfalls spannend....

Grüssilies
ToPS 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2014 21:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ToPS,

Was meint ihr....was könnte jetzt kommen?

Um ein paar genau so spannende Fragen zu stellen: Wie lauten die Lottozahlen für nächsten Samstag? Wie wird das Wetter zu Weihnachten? Und wann geht die Welt unter?

Okay, ToPS, was jetzt kommt, kann dir so oder so niemand zuverlässig vorhersagen. Wenn du Glück hast, dann passiert jetzt - genau gar nichts. Wenn du Pech hast, beginnt deine Ex jetzt den totalen Krieg.

Wirklich gut ist allerdings, dass es jetzt einen rechtswirksamen Titel über 110% gibt - denn das bringt zwar vorhersehbar die KM zum Schäumen, aber wenn ihr Anwalt das kleine Einmaleins beherrscht, dann kann er sich ausrechnen, wie hoch der verbliebene Streitwert, und wie niedrig somit die Entlohnung für seine ruhmreichen Bemühungen wäre. Ich hoffe also für dich, dass seine Kanzlei nicht gerade unter Auftragsflaute leidet, denn ein sonderlich lukrativer Fall ist deiner für ihn jetzt eher nicht mehr 😉

Kann natürlich sein, dass die KM trotzdem in den Krieg ziehen will, und den Anwalt aus eigener Kasse auf Stundenbasis bezahlt (oder einen Anwalt findet, dem gerade jeder Auftrag recht ist). In diesem Fall lautet die schlechte Nachricht natürlich:

Im Falle einer Klage....wer bezahlt meinen Anwalt und meine Kosten, wenn sich rausstellt, dass KM und RAtte im Unrecht sind? Bleibt das trotzdem an mir hängen?

Egal wie schwachsinnig eine familienrechtliche Klage deiner Ex auch immer ist - ein Teil der Kosten bleibt eigentlich immer an dir hängen. Ist zwar ärgerlich, aber erstens nicht zu verhindern, und zweitens: in vorauseilendem Gehorsam klein beizugeben wäre auf lange Sicht vermutlich sogar noch teurer gekommen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 01:14
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

Heute war Termin beim JA bzgl. Titelerstellung. Gleich zu Beginn wies mich die Dame vom JA darauf hin, dass ihr heute bereits aggressiv und lautstark von KM verboten wurde, einen Titel über 110% auszustellen...sie werde ihn nicht annehmen....
Den Titel haben wir dann (trotz dem Verbot von KM  :rofl2:)in Abänderung zum vorigen (eh abgelaufenen Titel) über 110% befristet bis zum 18. Lj erstellt. Auch war es kein Problem, für jedes Kind einen einzelnen Titel erstellen zu lassen.

Das nehme ich mal als Bestätigung dafür, dass nicht alle Jugendamtsmitarbeiter immer nur mütterfreundlich sind.
... und wenn die Dame dabei noch gelächelt hat, war es doch neben dem Ergebnis auch noch nett ...
... ich hätte mir bei der Schilderung des mütterlichen Wutanrufs ein Grinsen kaum verkneifen können.

Abwarten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 12:20
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

RAtte wills wohl wissen. Heute habe ich ein weiteres Schreiben bekommen:

Sehr geehrter ToPS,

Ihr Jahresbruttoeinkommen 2013 beträgt 62.553,47€. Daraus ermittelt sich ein Jahresnettoeinkommen von 37.432,99€.

Auf den Monat ergibt dies 3.119,42€.

Steuerrückerstattungen sind hierbei noch nicht berücksichtigt, nachdem wir von Ihnen zuletzt ergangen Einkommensteuerbescheid nicht erhalten haben. Angeblich haben sie für 2012 keinen Ausgleichsantrag gestellt.

Unter Berücksichtigung dieses Nettoeinkommens ermittelt sich der Unterhaltsanspruch Ihrer 3 Kinder aus der 5. Einkommensgruppe. Nachdem Sie 3 Kindern Unterhaltsverpflichtet sind, sind wir von der 6. Einkommenstufe in die 5. Einkommenstufe zurückgegangen. Das ist die Stufe, nach der Sie 120% des Mindestunterhaltsbetrags nach der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle abzüglich hälftiges Kindergeld zu zahlen haben.

Unsere Rechnung ist korrekt. Wir werden den Anspruch Ihrer 3 Kinder gerichtlich geltend machen, sollten Sie nicht den mit 120% geschuldeten Unterhalt für die Zeit ab 01.01.2014 bezahlen.

Der Vorlage eines Titels mit 120% sehen wir bis spätestens 15.04.14 entgegen. Danach werden wir Antrag beim Familiengericht einbringen.

mfg

So...und nun? Seit wann wird mit dem Brutto gerechnet? Ich habe, als ich bei euch die Zahlen angegeben habe, meine ganzen Nettoüberweisungen zusammengezählt. 5% wurden von RAtte nicht abgezogen und meine Riester auch nicht berücksichtigt.

Ich denke, die Androhung mit Gericht ist erstmal Säbelrasseln und ein Einschüchterungsversuch. Was antworte ich der RAtte nun?

Für Tipps bin ich euch sehr dankbar.

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2014 17:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

Für Tipps bin ich euch sehr dankbar.

Als erstes nimmst Du Dir Deine 12 Verdienstabrechnungen und summierst die sorgfältig (gerne auch Brutto und Netto) auf.

Steht auf Deiner Dezember-Abrechnung evtl. auch ein kumulierter Jahresbetrag ?

Du musst zunächst einmal ausschliessen, dass das Delta von 5.000 EUR durch einen Rechenfehler auf Deiner Seite entstanden ist ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 17:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ToPS,

Ihr Jahresbruttoeinkommen 2013 beträgt 62.553,47€. Daraus ermittelt sich ein Jahresnettoeinkommen von 37.432,99€.
Auf den Monat ergibt dies 3.119,42€.

Fangen wir mal mit dem kleinen Einmaleins an. Jahresbrutto von 62.553,47 Euro sind 5.212,79 Euro im Monat. Gib das doch mal bitte in einen Nettolohnrechner deiner Wahl ein; ich habe das mal bei http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html gemacht, wobei ich einige deiner Daten natürlich nicht kenne, d.h. meine Angaben waren: Steuerklasse I, anderthalb Kinderfreibeträge (da drei Kinder), keine Freibeträge, keine Kirchensteuer, keine sonstigen Besonderheiten.

Und lande für 2013 bei einem Netto von nur 3016,47, also hast du rein rechnerisch schon mal schlappe hundert Euro weniger, als es das Anwältlein dir unterjubeln will! Bitte rechne das aber sicherheitshalber mal mit deinen richtigen Daten durch: Falls du z.B. Kirchensteuer zahlst, ist dein Netto sogar noch einmal deutlich niedriger; umgekehrt hingegen, irgendwelche Steuerfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte, die dein Netto in die Höhe treiben würden, kannst du eigentlich gar nicht haben, denn dann wärest du veranlagungspflichtig und das Finanzamt hätte dir wegen der fehlenden Steuererklärung längst die Löffel langgezogen.

Übrigens ist der Unterschied zwischen 3.119 Euro und 3.016 Euro unterhaltsrechtlich durchaus wesentlich, das ist nämlich bereits eine Zeile niedriger in der Düsseldorfer Tabelle (und bei drei Kindern läppert sich das durchaus). Wobei: Sogar ausgehend von den 3.119 Euro ist es definitiv eine Zeile niedriger als vom Anwältlein angesetzt, denn selbstverständlich sind entweder die 5%-Pauschale oder, falls das bei "deinem" OLG nicht vorgesehen ist, die nachgewiesenen Fahrtkosten abzugsfähig (und letzteres wären bei die ja auch schon ca. 120 Euro). Die 25 Euro für den Riester sind natürlich noch außerdem abzugsfähig.

Bleibt aber vor allen Dingen noch zu klären, warum da ein ziemlich großer Unterscheid besteht zwischen dem Netto, dass sich rechnerisch aus dem Brutto ergibt, und den addierten Netto-Zahlen aus deinen Gehaltsabrechnungen. Falls es nicht doch "nur" ein Rechenfehler der ein oder anderen Art ist: Hast du durch die fehlende Steuererklärung dem Finanzamt wirklich so viel Geld geschenkt? Oder gibt es noch irgendwelche Besonderheiten bei deinem Gehalt, die ich bislang noch nicht auf dem Schirm habe? Irgendwelche steuerbefreiten oder steuerreduzierten Zuschüsse vielleicht? Spesen, die teilweise als Gehaltsbestandteil laufen? Direktversicherung? Dienstwagen? 

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 20:31




 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten.

Nun blicke ich überhaupt nicht mehr durch. Meiner Meinung nach (und so lautete auch die Auskunft des Jugendamtes) wird vom Nettoeinkommen gerechnet.

Jedenfalls gibt es auf meiner Lohnabrechnung Positionen, die ich mir von der Lohnbuchhaltung erst einmal erklären lassen muss.
Mein Gesamtbrutto für 2013 auf der Lohnabrechnung beträgt eben die 62.553,47€. Auf dem Ausdruck der el. Lohnsteuerbescheinigung weist in Ziff.3 60.068,63€ aus.
Wie das zu Stande kommt, weiß ich nicht.
Unkomplizierter wird es leider nicht durch meine Schichtarbeit, in der ich für einzelne Stunden (5-10 im Monat) 25% Steuerfreien Zuschlag bekomme.
Für mehrere Verbesserungsvorschläge habe ich gut 4.500€ als Prämie bekommen, die jedoch nicht ausbezahlt wurde. Dafür gibt es bei uns Punkte, für die man sich Prämien in einem Shop bestellen kann. Dabei wird jedoch die Steuer in den Punktwert des ausgewählten Artikel einberechnet und entsprechend mehr Punkte abgezogen. Ob dies sich in der Lohnabrechnung niederschlägt, muss ich erst morgen in der Firma klären. Netto wurde jedenfalls nichts überwiesen.

Nach Berechnung meiner "worst case" Zahlen 62.553,47€ / 12 im Brutto/Netto Rechner komme ich wie Malachit schon rechnet mit meinen Daten (Steuerklasse 1, 1,5 Kinder, Kirchensteuer) auf Netto 2948€ - 5% - 25€ ergibt bei mir 2775€ und somit maximal 115% lt. DDT.

Falls die Differenz nun von meinen Verbesserungsvorschlägen herrührt, ist dies ja eine einmalige und nicht weiter kalkulierbare Geschichte, die sich zum einen nicht direkt in meinem Netto und zum anderen nicht jedes Jahr niederschlägt. Solche Beträge kann man doch auf mehrere Jahre verteilen, was mich dann evtl noch in die 110% rutschen lassen könnte.....

Was mich trotzdem irritiert ist, dass nun das Bruttogehalt eine Rolle spielt. Vom JA habe ich heute die Auskunft erhalten, dass ich meine Nettoüberweisungsbeträge zusammenrechnen soll, durch 12 teilen, 5% abziehen und gut....was ist denn nun richtig?

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2014 23:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf dein Nettoeinkommen kommt es an.
Der RA sieht aber wohl die Chance, durch Spekulationen rund um dein Brutto, noch etwas Staub aufzuwirbeln.
Offenbar erfolgreich.

Du kannst seinen Phantasien aber relativ leicht deine Realitäten entgegen setzen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 23:52
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Wow...das ging ja schnell  :thumbup:

Okay Beppo, das heißt also, dass ich den Betrag, den ich ausbezahlt bekomme (sprich den Betrag, der unter Überweisung auf der Lohnabrechnung auftaucht) für die 12 Monate zusammenzähle, durch 12 teile, 5% und meine Riester abziehe und gut. Dann haben wir das ja in einem der vorigen Threads bereits geschrieben und ich lande mitten in der 110%....

Ich habe übrigends mal meine Zahlen für 2013 in eine EinkommensteuerSW eingestellt...mit etwa 80€ Rückerstattung kann ich rechnen...

....und RAtte teile ich mit, dass meine Berechnungen richtig und entsprechend tituliert sind....oder?

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2014 00:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

....und RAtte teile ich mit, dass meine Berechnungen richtig und entsprechend tituliert sind....oder?

richtig, und dass es daher keinen Anlass für eine gerichtliche Klärung gäbe, denn diese wäre sinnlos und mutwillig und würde deshalb von Dir auch genauso bezeichnet.

Dir gegenüber als möglicherweise ahnungsloser Gegenpartei aussergerichtlich mal auf den Busch zu klopfen ist das eine - aber als Fachanwalt für Familienrecht von einem Familienrichter mit hochgezogenen Augenbrauen gefragt zu werden, ob man das kleine Einmaleins der Unterhaltsberechnung verlernt habe, ist etwas ganz anderes...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 00:58
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe mir als Antwortschreiben für RAtte folgendes überlegt. Da Muttern scheinbar keine Ahnung hat und von RAtte abgezockt wird, könnte ich ja etwas Öl zwischen deren "Beziehung" gießen....  😉

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für ihre Berechnung.

Da ich weiterhin der Überzeugung bin, dass meine Berechnung richtig und entsprechend tituliert ist, sehe ich keinen Anlass für eine gerichtliche Klärung. Diese wäre sinnlos und mutwillig.
Meine Unterhaltsberechnung wurde mir bereits kostenlos durch das Jugendamt xy bestätigt, welches Berechnungen des Kindesunterhalts ebenfalls für Ihre Mandantin kostenlos durchführen würde.

mfg

Was haltet ihr davon? Kurz und Knapp mit etwas Zündstoff...

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2014 20:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

Ob dies sich in der Lohnabrechnung niederschlägt, muss ich erst morgen in der Firma klären.

Hast Du das geklärt ?

Wenn es sich hierbei um zu versteuernde "Geldwerte Vorteile" handelt, dann könnten diese evtl. Berücksichtigung finden ...

... ungeachtet dessen gefällt mir Deine Antwort ausgesprochen gut

🙂

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 22:11
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo United,

ich habe diesbezüglich im Lohnbüro heute nachgefragt. Es wurde mir wie folgt erläutert:

Wenn ich für einen Verbesserungsvorschlag Prämienpunkte erhalte passiert erst einmal gar nichts. Sobald ich davon Sachwerte kaufe, wird die Steuer direkt von den Punkten bezahlt, da der Artikel etwa 30% teurer ist, als beim Händler neben an. Einzig die Sozialversicherungsbeiträge, die die Firma dafür abführen muss, landen zuerst als Brutto-Gutschrift auf meiner Lohnabrechnung und werden dann wieder "abgebucht". Diese Beträge landen nicht im Gesamtbrutto, sondern im Sozialversicherungsbrutto.

Würdet ihr den Brief an RAtte so abschicken oder fehlt noch etwas?

Schöne Grüße
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2014 22:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

nochmal anders herum gerechnet:

2.671 Dein Netto (gem. Lohnabrechnung)
  145  Geldwerter Vorteil, gehe davon aus, dass die eingelösten Prämien erklären das Delta SV-Brutto zu Steuer-Brutto 2.484 / 12 x 0,7 (da nur 70% Wert)
------
2.816
  141  5% pauschal
  25  Riester
------
2.650 -> Stufe 4, einen runter Stufe 3 = 110%

Da man beim Rechnen via Brutto-Netto-Rechner auf ein höheres Netto kommt, ist nicht auszuschliessen, dass es am Ende auf 115% hinausläuft.
Man kann ggf. immer noch argumentieren, dass die Prämien unregelmäßig anfallen und demzufolge nur anteilig bis gar nicht zu berücksichtigen sind.

Alles in allem tendiere ich dazu, dass Du Deinen Schrieb (ohne weiteren Inhalt) so wegschickst.
Soll die Rechtsverdreherin erst mal selber nachdenken.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 15:38
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

was mir nun immer noch nicht ganz klar ist:
Das JA rechnet laut deren Aussage ausschließlich mit dem Netto. Dann gehe ich davon aus, dass das richtig ist. RAtte will ja erstmal bissl streiten, um Geld zu verdienen, aber Schlussendlich hat doch RAtte genauso zu rechnen, wenn deren "Spieltrieb" befriedigt ist. Oder gibt es selbst bei der Ermittlung des bereinigten Nettogehalts noch Spielraum (außer natürlich bei der Anerkennung von div. abzugsfähigen Posten)?

@Beppo:

Auf dein Nettoeinkommen kommt es an.
Der RA sieht aber wohl die Chance, durch Spekulationen rund um dein Brutto, noch etwas Staub aufzuwirbeln.
Offenbar erfolgreich.

Du kannst seinen Phantasien aber relativ leicht deine Realitäten entgegen setzen.

Ist meine (noch nicht abgeschickte) Antwort das, was du meintest?

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2014 11:05
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

Das JA rechnet laut deren Aussage ausschließlich mit dem Netto.

Wie das JA rechnet, wie die RAtte rechnet und wie wir hier rechnen ist am Ende des Tages vollkommen irrelevant.

Wenn es vor Gericht geht rechnet ein Richter.

In den meisten Unterhaltsrechtlichen Leitlinien (Bsp. Süddeutschland) gibt es einen Punkt 4, der da lautet: "Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers"

Ob ein Richter unter diesem Aspekt die erhaltenen Prämien berücksichtigt oder nicht und in welcher Höhe und ob über mehrere Jahre verteilt, kann Dir keiner vorhersagen.

Das soll Dir keine Angst machen (zumal Netto + Prämie - wie oben beschrieben - immer noch zu einer Einstufung 110% führen können), aber dennoch gehört dieses verbleibende Risiko erwähnt.

Ob Deine Ex Dich tatsächlich verklagt, kann niemand sagen.
Ob sie dann auch noch (Teil-)Recht bekommt ebenfalls nicht.

Das Risiko ist aber vergleichsweise gering.

Hast Du nochmal drüber nachgedacht, Deinen Riester zu erhöhen ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2014 11:47




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