Hallo,
Mein Exmann und ich sind seit 2002 geschieden. Laut einer außergerichtlichen Einigung (wurde von meinem Anwalt errechnet, mein Exmann stimmte zu) sollte mein Mann 1200 Euro monatlich zahlen. 250 Euro für Kind 1, damals 9 und 250 Euro für Kind 2, damals 6, auch 250 Euro. Für mich wurden 700 Euro berechnet. Nun gab es vor zwei Jahren eine berufliche Krise und wir trafen abermals eine Abmachung (diesmal aber ohne Anwalt, sondern mündlich), dass er mir für die Krisenzeit nur 1000 Euro für uns drei überweist. Die Abmachung war dann etwas später (weil ich durch 400 Euro Job zu viel einnahm und kein HartzIV bekam, nur Wohngeld), dass er mir, falls ich Bedarf habe, Geld überweist. Sein Netto beträgt 2700 Euro.
Jetzt ist er aber seit letztem Jahr erneut verheiratet und hat ein Kind. Die Krise ist vorbei. Jetzt sagte er mir er möchte eine Neuberechnung meiner Ansprüche machen lassen. Ich würde gerne Ihre Einschätzung haben, ob er mir noch Geld zahlen muss und wie viel unsere Kinder an Unterhalt bekommen. Ferner bin ich der Meinung, dadurch, dass er seit zwei Jahren 200 Euro zu wenig bezahlt als 2002 schriftlich festgehalten, schuldet er mir Geld.
Ich habe leider keine Ausbildung und gesundheitliche Probleme. Kann deshalb nicht viel arbeiten. Da muss doch dann der Exmann zahlen, oder? Der Staat wird das bestimmt nicht übernehmen.
Danke für Ihre Antworten!
Irina
Hallo Irina,
Auch wenn du das nicht gerne hören möchtest: Er muss für die Kinder bezahlen, aber warum sollte er nach all den Jahren noch für dich bezahlen müssen? Er hat seine neue Familie und er hat auch das Recht darauf nach vorne zu sehen.
Trotz gesundheitlicher Probleme bist du für dich verantwortlich und zwar alleine. Es würde dir auch nicht gefallen wenn irgendwann ein Amt ankommt und möchte, dass du finanzielle Verantwortung für deinen Exmann trägst. Ihr seid geschieden und nach neuer Rechtslage hättest du bei Kindern die älter als 3 Jahre sind einfach prinzipiell Pech mit Ansprüchen auf Unterhalt. Meiner Meinung nach ist das auch so gerecht.
Wie es in deinem Fall rechtlich genau aussieht kann ich dir nicht sagen, dazu bräuchtest du wohl einen Anwalt. Aber denke erstmal darüber nach warum du überhaupt finanziell auf ihn angewiesen bist und das nicht allein schaffst.
Du hattest bisher einfach Glück das er gezahlt hat, mein Ex hat niemals für mich gezahlt, für die Kinder nach Lust und Laune und ich musste auch trotz Krankheit und Säugling arbeiten gehen um uns zu ernähren. Deine Kinder sind alt genug, du kannst arbeiten gehen, also gibt es auch keinen Grund es nicht zu tun.
Zu einer Trennung gehört auch, sich finanziell abzunabeln, mir wäre es peinlich von meinem Exmann finanziell abhängig zu sein.
Lass dich beim Arbeitsamt beraten, versuch eine Ausbildung zu machen und zu arbeiten, du kannst doch nicht den Rest deines Lebens erwarten das dein Ex oder ein Amt für dich aufkommt.
LG
Nadda
Hallo Nadda,
Ich dachte, jedes Gericht entscheidet da anders, wenn sie sehen, dass ich bedürftig bin. Ichversuche ja Geld zu verdienen. Ich gehe putzen, habe so sehr Rückenschmerzen, dass ich oft unter Tränen arbeite. Arbeite auch hin u wieder schwarz und werde manchmal einfach nicht bezahlt. Mein ex hat meine Situation immer verstanden, aber seine neue scheint mich nicht zu mögen und kippt dauernd Öl ins Feuer.
Wie viel muss er denn für die Kinder bezahlen?
Irina
Hallo Irina,
wieviel ein Vater für seine Kinder bezahlen muss hängt von seinem Einkommen und dem Alter der Kinder ab und wird dann mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle festgelegt.
Aber prinzipiell musst du dir wohl eine Möglichkeit suchen anders Geld zu verdienen, wie wäre es mit einer Ausbildung? Wenn du nicht mehr putzen gehen kannst wegen der Rückenschmerzen dann musst du eine andere Lösung finden.
LG
Nadda
Hi Irina,
nach Deiner Aussage müssten Eure Kinder heute 15 und 18 Jahre alt sein.
Wenn das richtig ist, muss er an Dich nur noch Unterhalt für den 15jährigen Sohn
zahlen. Der Unterhalt an den volljährigen Sohn geht direkt an diesen.
Du wirst übrigens auch barunterhaltspflichtig bzgl. des Großen.
Was macht er denn zur Zeit? Schule? Ausbildung?
LG,
Mux
Hallo Irina,
Mein ex hat meine Situation immer verstanden, aber seine neue scheint mich nicht zu mögen und kippt dauernd Öl ins Feuer.
Wenn ich seine Neue wäre, würde ich dich auch nicht mögen. Ehrlich gesagt, auch ohne dass ich seine Neue bin, mag ich dich nicht. Ihr seid seit neun Jahren geschieden, die gemeinsamen Kinder ...
Mein Exmann und ich sind seit 2002 geschieden. (...) Kind 1, damals 9 (...) Kind 2, damals 6
... sind denn wohl inzwischen ungefähr 18 Jahre und 15 Jahre alt. Und du findest es allen Ernstes in Ordnung, wenn du dich nach wie vor von ihm durchfüttern lassen willst?
Um die Frage nach dem Unterhalt für die Kinder zu beantworten, so gut wie das mit deinen bisherigen Angaben geht: Er hat 2.700 Euro netto, das ist an der Obergrenze von Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle. Nach Bereinigung seines Einkommens um berufsbedingte Kosten u.ä. wird das wahrscheinlich auch noch Zeile 4 sein; wenn er hohe Abzugsbeträge hat, dann eventuell Zeile 3. Wenn er aber für drei Kinder unterhaltspflichtig ist, dann wird er um eine Zeile herabgestuft (das wäre dann Zeile 3 oder Zeile 2); falls das neue Kind noch keine drei Jahre alt ist, dann ist er ggf. auch für dessen Mutter unterhaltspflichtig, und wird um eine weitere Zeile herabgestuft (das wäre dann Zeile 2 oder Zeile 1). Und sollte er tatsächlich auch für dich immer noch unterhaltspflichtig sein, dann wird er nochmal eine Zeile herabgestuft, womit wir dann definitiv in Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle angekommen wären.
Es wird also vsl. Zeile 1, 2 oder 3 der DT sein. Die Unterschiede zwischen den Zeilen der DT sind nicht so riesig (ca. zwanzig Euro hin oder her), die genauen Werte kannst du bei Bedarf im Anhang der Düsseldorfer Tabelle nachschlagen. Als Anhaltspunkt hier die Daten für Zeile 2: Für das ca. fünfzehnjährige Kind gibt es 356 Euro. Wenn das ältere Kind noch nicht 18 ist, gibt's dort denselben Betrag.
Falls das ältere Kind bereits über 18 ist, wird allerdings komplett anders gerechnet. Erstens, Unterhalt gibt's dann nur noch, wenn das Kind zur Schule geht, eine Ausbildung macht, oder studiert; Ausbildungsvergütung bzw. Bafög mindern den geschuldeten Unterhalt. Zweitens, ab dem 18. Geburtstag wirst auch DU barunterhaltspflichtig für dieses Kind (effektiv wird bei deinem Einkommen zwar nix zu holen sein, aber verabschiede dich bitte von der Vorstellung, alles was mit Geld zu tun hat sei Aufgabe deines Ex-Mannes). Unter der Annahme, dass das volljährige Kind noch zur Schule geht und bei dir nichts zu holen ist, gibt's in Zeile 2 einen Unterhalt in Höhe von 329 Euro, zahlbar nicht an dich sondern direkt an das volljährige Kind - und das Kindergeld geht ebenfalls nicht mehr an dich, sondern direkt an das Kind.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Irina,
ich kann meinen Vorschreibern nur zustimmen: Warum sollte Dein Ex-Mann noch Unterhalt für Dich bezahlen? Eure Scheidung ist 9 Jahre her; Eure Kinder sind inzwischen 18 und 15 Jahre alt (und damit längst nicht mehr "betreuungsbedürftig"). Du bist erwachsen und für Dich selbst verantwortlich, auch wenn Du einmal verheiratet warst. Hättest Du vor 9 Jahren Deinen Job verloren, kämst Du ja auch nicht auf die Idee, von Deinem Ex-Arbeitgeber weiterhin Geld zu verlangen.
Für Deine Rückenschmerzen kann Dein Ex-Mann nichts; warum sollte er verpflichtet sein, eventuelle Krankheitsfolgen finanziell abzufedern? Es gibt eine ganze Menge Möglichkeiten für körperlich weniger anstrengende Tätigkeiten. Auch mit Steuerkarte.
Und was die vorgeblichen "Schulden" angeht, die Dein Ex-Mann bei Dir haben soll, könnte auch andersherum rechnen: Seit mindestens 5 Jahren müsste er keinen nachehelichen Unterhalt mehr bezahlen; theoretisch musste er es überhaupt nie. Fändest Du es prickelnd, wenn er jetzt käme, um sich irgendwas "zurückzuholen"?
Grüssles
Martin
(der der Ansicht ist, dass eine gewesene Ehe neun Jahre nach ihrem offiziellen Ende auch wirtschaftlich beendet sein müsste)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
na, es war doch trotzdem eine zwischen meinem Anwalt und ihm getroffene Abmachung. Sie wurde schriftlich festgehalten und hatte keine Befristung.
Und dann gab es eben "nur so ein mündliches Ding" zwischen uns, dass der Unterhalt um 200 Euro gekürzt wird. Aber die Abmachung von 2002 hatte dennoch doch eigentlich nie ihre Gültigkeit verloren, oder?
Er zockt mich quasi die ganze Zeit ab, bis jetzt, wo angeblich eine neue Abmachung her soll. Ich werde hoffentlich einen Anwalt finden, der meinen Ex trotzdem zum Unterhalt verdonnern wird.
Und mir ist es ehrlich gesagt egal, ob irgendwelche Leute meinen, ich müsste mich schämen oder selber arbeiten. Ich habe seit zwei Jahren Arbeit gesucht, aber überall verdiene ich nichts gescheites, sodass HartzIV für mich die bessere Alternative ist.
Ich habe nämlich im Focus vor einem Jahr gelesen, dass durch das neue Unterhaltsrecht noch vieles für die Frauen besser wurde. Da gab eine Frau an, sie würde nach der Scheidung ein Attest vom Arzt geluchst haben, in dem stand, dass sie nicht arbeitsfähig ist wg psychischer und körperlicher Probleme. Und da musste auch der Exmann zahlen, und zwar für immer.
So ist es bei mir halt auch. Ich habe Schmerzen ohne Ende und egal wo ich nach Arbeit gefragt habe als Verkäuferin oder so wurde ich abgelehnt.
Ich bin schließlich die Mutter seiner Kinder und ohne ihn würden wir hier abschiffen. Aber komplett, das weiß er auch, deshalb hat er immer gezahlt. Ich hab mich bestimmt nicht jahrelang schlagen und treten lassen von ihm, um jetzt Klos zu putzen...
Ich bin einfach nur verzweifelt!!! Es versteht mich wirklich niemand. Mein Auto ist dauernd kaputt, ich brauche das aber, um zur Arbeit zu fahren, dann stand der Gerichtsvollzieher fast vor der Tür, weil die Arge mich abgezockt hatte usw... wir sind hier richtig am Abkotzen und mein Exmann verdient nunmal so gut, dass er es uns auch gönnen könnte...
Irina
Moin Irina,
ich denke, es wäre gut, wenn Du Dich mit den Realitäten des Unterhaltsrechts befasst anstatt Wunschdenken aus Frauenzeitschriften oder Parolen von Kaffeekränzchen zur Basis von "Unterhaltsansprüchen" zu machen. Eine dieser Realitäten ist, dass nicht Anwälte andere Menschen "zu Unterhalt verdonnern"; das können nur Gerichte. Und die werden sich Deiner Argumentation voraussichtlich nicht anschliessen.
Eine private Vereinbarung ist eine private Vereinbarung. Solange kein Notarstempel drauf ist, kann sie jederzeit einseitig gecancelt werden. Ob der Anwalt oder Euer Briefträger bei der Unterschrift danebensass, ist unerheblich.
Wenn Du Dich tatsächlich jahrelang hast "schlagen und treten lassen" (anstatt zu gehen, wie es selbstbewusste und vernünftige Frauen tun), ist das jedenfalls kein Umstand, der eine lebenslange Unterhaltspflicht Deines Ex ausgelöst hätte; so wenig wie die Eheschliessung an sich. Unterhaltsbedürftigkeit gilt im 21. Jahrhundert (glücklicherweise) als vorübergehendes Ereignis. Auf nacheheliche Solidarität kannst Du Dich 9 Jahre nach der Scheidung wirklich nicht mehr berufen. Auch nicht mit echten oder getürkten ärztlichen Attesten.
Wenn Du H4 für eine Alternative zu eigenständiger Arbeit und wirtschaftlicher Unabhängigkeit hältst, ist das allein Deine Entscheidung. Dass das im Alter nicht spassiger wird, sollte Dir allerdings klar sein. Und über ein eigenes Auto oder sonstigen Luxus brauchst Du Dir dann auch keine Gedanken mehr machen: Du kannst Dir dergleichen dann schlicht nicht mehr leisten.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus Irina!
Ich werde hoffentlich einen Anwalt finden, der meinen Ex trotzdem zum Unterhalt verdonnern wird.
Der Anwalt wird gar nix verdonnern, wenn dann ein Femiliengericht, sofern es überhaupt soweit kommen sollte.
Was veranlasst Dich eigentlich zu dem Gedanken, dass Dir was "zusteht"??
wir sind hier richtig am Abkotzen und mein Exmann verdient nunmal so gut, dass er es uns auch gönnen könnte...
Wenn ich richtig gelesen habe, bezahlt der KV regelmäßig KU, ob das nun der "richtige" Betrag nach DDT ist, kannst Du ja anhand Malachits Ausführungen überprüfen.
Was Dich anbelangt, so halte ich es wie bei meiner EX, welcher ich fortwährend rate: eigenverantwortlich sein eigenes Leben in die Hand nehmen.
Oder anders rum: ich sehe keinen Anlass, weswegen KV mit seiner Frau und dem neuen Erdenbüger kürzer treten sollten, um Deine (nicht zu verwechseln mit der eurer gemeinsamen Kinder) Befindlichkeit zu verbessern.
Grüßung
Marco
*Edit:Teppfihler
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi indra,
um dein Ansinnen auch noch rechtlich auf die richtigen Füße zu stellen, schau dir mal die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten Personen an:
§ 1609
Rangfolge mehrerer UnterhaltsberechtigterSind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:
1. minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,
2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer; bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer sind auch Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 zu berücksichtigen,
3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen,
4. Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen,
5. Enkelkinder und weitere Abkömmlinge,
6. Eltern,
7. weitere Verwandte der aufsteigenden Linie; unter ihnen gehen die Näheren den Entfernteren vor.
Das bdeutet erst bekommen die Kinder ihren Unterhalt. Wenn dein ältestes Kind über 18 ist und nicht mehr in der allg. Schulausbildung, dann fällt es nicht mehr unter Nr. 1, sondern unter Nr. 4.
Die aktuelle Ehefrau fällt unter Nr.2, du selbst unter 3, da du nicht wegen Kinderbetreuung an der Erwerbstätigkeit gehidnert bist. EIne Ehe von langer Dauer liegt ebenfalls nicht vor. Und ob deine Erkrankung unter ehebedingten Nachteile fällt, müßtest du explizit nachweisen.
Um es nun auf deinen Fall zu beziehen:
Variante a:
1. alle drei Kinder (sofern eines volljährig und in der Schule ist) (225, 334, 304)
2. Ehefrau: mindestens 770 €, evtl. mehr, wenn sie vorher mehr verdient hat
3. Du (falls dann noch zu verteilen übrig ist)
Alles in allen bedeutet das Unterhaltpflicht in Mindesthöhe von 1633. Bei einem unbereinigten Nettoeinkommen von 2700 € bleiben 1067 € übrig. Da sein SB dir ggü. bei 1050 € liegt bleiben im günstigsten Fall 17 € übrig. Und noch nicht mal die, da die 2700 noch nicht um berufsbedingte Aufwendungen u.ä. bereinigt ist.
Variante b:
1. die beiden minderjährigen Kinder
2. Ehefrau (s.o.)
3. Du
4. volljähriges Kind (wenn berechtigt, also in Ausbildung)
Da bliebe evtl. etwas mehr für dich übrig. Allerdings bekommt dann das älteste Kind nichts mehr.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ich fand diesen Satz bemerkenswert:
Er zockt mich quasi die ganze Zeit ab,
eine interessante (wenn auch nicht unbedingt neue) Form der Realitätsverdrehung: Ich werfe anderen vor, was ich für mich selbst in Anspruch nehme und fortlaufend selbst tue...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nachtrag:
Zu eurer Vereinbarung: Wenn da nirgends Urteil oder "vollstreckbare Ausfertigung" eines Titels draufsteht kannst du gar nichts nachfordern. Im anderen Fall nur für 12 Monate.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Irina, du bist ja ein Herzchen.
Gib deinem Ex doch mal unsere Adresse, damit wir ihm auch sagen können, was dir zusteht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Sorry wenn ich das sagen muss, aber für mich zeigt sich hier die bodenlose Ungerechtigkeit in diesem Land. Mein Ex zahlt nicht mal den (gerichtlich unter Mindestunterhalt) festgelegten Kindesunterhalt und ich kann gucken wo ich bleibe.
Zu lesen, dass jemand 9 Jahre nach der Scheidung noch glaubt Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt zu haben ist Irrsinn für mich. Da frag ich mich ob meine Kinder nicht "dringender" bedüftig wären. Aber egal was ich mich frage, ich bin mir jedenfalls der Tatsache bewusst, dass es meine Verantwortung ist für mich und meine Kinder zu sorgen. Und diese Erkenntnis sollte bei dir auch ankommen Irina. Wenn du es nicht kannst, dann leb von Harz 4, deine Entscheidung. Aber von deinem Ex noch zu erwarten das er zahlt ist absolut unangebracht. Es ist zutiefst unreif sich darauf zu verlassen das andere Menschen für dich Geld verdienen!
LG
Nadda
Ah, ein Bait, hatten wir schon länger nicht mehr.
Hallo!
Komme ich durch das neue (alte) Unterhaltsrecht jetzt doch zu meinem mir zustehenden Ehegattenunterhalt???
Grüße, Ilrina
Hi,
nö. Denn wie du es auch drehst und wendest, die aktuelle Ehefrau geht aufgrund des zu betreuuenden Kleinkindes nun mal vor dir. Und wenn die Verteilmasse nicht reicht, dann reicht sie eben nicht um alle Ansprüche zu befriedigen. Es steht dir natürlich frei, sofern dein ältestest Kind volljährig und nicht mehr in der Schule ist, deinen Unterhalt auf Kosten seines einzuklagen. Dann kann aber das älteste nichts mehr bekommen.
VIelleicht soltlest du auch an die Zukunft denken. Denn, wenn ihr das Rentenalter erreicht, dann muß und kann dein Ex schlicht und einfach nichts mehr zahlen. Aber dann dürfen für deine Ansprüche ja deine Kinder einspringen. Unterhalt ist ja zum Glück keine Einbahnstraße.
Daran ändert auchdas heutige BGH-Urteil nichts. Dieses ist auch wieder ein Einzelurteil, wenn natürlich auch mit Richtungsgebung.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
wenn ich so etwas hier sehe platz mir echt der Kragen, du hast geputz unter Tränen ????du bekommst 1200 Euro Unterhalt + 2 Kindergeld und gehst Putzen da kommst du mit einem 400 Euro job auf fast 2000 .
Ich finde so etwas unmöglich echt, wie die anderen schon geschrieben haben es gibt wohl bald nix mehr und das ist auch gut so :thumbup:
