Neuberechnung
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Neuberechnung

 
(@kurti)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kann mir jemand sagen ob man als Unterhaltspflichtiger eine Neuberechnung beantragen kann, weil man z.B. in einer neuen Beziehung ein weiteres Kind bekommen hat?
Und da ergibt sich schon die nächste Frage. Wenn man bereits Unterhalt bezahlt und in einer neuen Beziehung ein weiteres Kind dazugekommen ist, kann man davon ausgehen, das der schon zu leistende Unterhalt sich verrringert?

Gruß
Kurti

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2004 21:43
(@Melly)

Hallo Kurti,

klar kannst du eine neue Unterhaltsberechnung verlangen, solltest du auch umgehend machen.
wenn das Baby schon auf der Welt ist, heißt es...Du bist für 2 Kinder unterhaltspflichtig und es könnte sich beim älteren Kind vom Unterhalt her was ändern.also sofort eine Abänderungsklage in Angriff nehmen.Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2004 22:06
(@kurti)
Schon was gesagt Registriert

mhh theoretisch schon, wir wollten für das Baby auch Unterhalt beantragen, aber beim Jugendamt sagte man uns das es keine Berechnung gibt, da wir zusammen wohnen. Nun ist die Frage ob sich da überhaupt was am Unterhalt für das 1. Kind ändert?
Änderungsklage? Mach ich das gerichtlich? Oder über das Jugendamt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2004 22:18
(@Melly)

Kurti,

jetzt mal nix mischen.
Es heißt Du hast dann 2 Kinder, da ist natürlich dann eine Neuberechnung nötig, da rein theoretisch das 2 Kind auch Unterhalt von Dir bekommt.
Du mußt, wenn ein Titel vorliegt den über eine Abänderungsklage ändern lassen, da erfolgt unter Berücksichtung des zweiten Kindes auch eine Neuberechnung.
Heißt also das zweite Kind wird auch so berechnet wie das erste Kind.
Jedes Kind hat die selben Rechte!
wird zwar der Kindesmutter vom ersten Kind nicht sonderlich gefallen, ist aber so.
Es spielt dabei keine Rolle, ob das zweite Kind bei Dir lebt oder nicht.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2004 22:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Kurti,

bitte künftig im Ursprungsbeitrag beiben.

Für alle: Erster Beitrag (nun geschlossen) hier.

DeepThought
*2 Wochen in Kinderurlaub*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2004 00:34
(@kurti)
Schon was gesagt Registriert

klar gerne - aber da gabs keine Antworten - hier schon :red:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2004 21:13
(@kurti)
Schon was gesagt Registriert

nochmal zu Mellys Antwort.......ist bloss komisch das beim Jugendamt gesagt wird das, wenn man zusammenlebt keine Unterhaltsberechnung für die im Hause lebenden Kinder gemacht werden.
Deshalb frage ich mich wie es berechnet wird, wenn ich bereits für das erste Kind bezahle und das 2. "neue" im Haus wohnt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2004 21:17