Neu verheiratet, Un...
 
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Neu verheiratet, Unterhaltsvorschuss gestrichen...Braucht Vater nicht mehr zahle

 
(@crazy2u)
Schon was gesagt Registriert

Hi an alle,

meine Freundin, die für ihren Sohn bisher Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse erhatlen hat, ist sehr verärgert und versteht die Welt nicht mehr, denn die Unterhaltsvorschusskasse zahlt nun für den Jungen nicht mehr, weil sie geheiratet hat.

Was soll das denn? Braucht der Vater nun nicht mehr zahlen?

Was kann sie machen? Der neue Ehemann ist ja nicht der Vater des Jungen von ihr.

Was ist, wenn der Vater regulär den Unterhalt gezahlt hätte, bräuchte er dann auch nicht mehr zahlen? Ich vermute nämlich, dass sich nur die Zuständigkeit geändert hat.

Bitte helft uns, denn das Vater nichts mehr zahlen muss und dem neuen Mann alles aufgebürdet wird, kann ja wohl nicht sein und ist ja wohl auch ncith im Sinne des Erfinders ...oder?

Ich, bzw. wir danken für jeden Beitrag.

crazy2u

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 12:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

also der leibliche Vater ist zu KU verpfklichtet. Wenn er aber nicht zahlen kann (oder will, das wäre dann aber ein anderes Thema), weil er zuwenig verdient, dann springt der Staat ein, in Form von Unterhaltsvorschuß. Das aber auch nur für maximal 72 Monate und nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes.

Dieser Vorschuß ist aber daran gebunden das die KM nicht verheiratet ist. Heiratet sie fällt dieser Betrag vom Staat weg, das ist nunmal in den Gesetzen so geregelt.

Der neue Ehemann hat zwar so gesehen nichts mit dem Kind zu tun, wird aber trotzdem hintenherum in die Pflicht genommen. Das ist unfair, aber nicht zu ändern.

Sie kann aber mit einr Beistandschaft beim JA den KV auffordern seine Einkommensverhältnisse offenzulegen und erneut berechnen zu lassen, ob er inzwischen nicht wenigstens einen kleinen Betrag zahlen kann.

Im übrigen haben die beiden ja durch Heirat Steuervorteile. Da der leibliche Vater keinen KU zahlt kann sie sich ja den vollen Kinderfreitbetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Evtl. lohnt es sichauch, dass sie diesen Freibetrag auf ihren Mann überträgt, das geht nämlich ,wenn sie verheiratet sind.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2006 13:00
(@crazy2u)
Schon was gesagt Registriert

@ Tina,

yo, alles verstanden, ich werde es weitergeben.

Bei mir ist das so wie im zweiten Fall geschildert, nämlich der Vater zahlt über das Jugendamt, bzw. es wird ihm der Unterhalt gepfändet...

Braucht er bei einer Neuverheiratung von mir dann auch nicht mehr zahlen?

Dann wäre es ja wohl besser, wenn mein Zukünftiger den Jungen adoptiert. Dann würden sich nämlich seine Unterhaltsverpflichtungen reduzieren, weil er dann 3 Kindern zum Unterhalt verpflichtet wäre.

Man, die Gesetze sind aber auch nciht immer freundlich wie?

Danke
Marina

crazy2u

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 13:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hallo marina,

wenn der vater über das ja zahlt ändert sich nichts. das ja leitet ja die zahlungen sozusagen an dich weiter und leistet nicht selber zahlungen.

an der unterhaltspflicht ändert sich ja nichts, da der ku ja ein anspruch des kindes ist.

hm, das mit der adoption ist so ne sache. es gibt bestimmt manchmal gründe die einen solchen schritt rechtfertigen, aber für mich sind das sehr wenige. die hürden für eine stiefkindadoption liegen völlig zu recht ziemlich hoch. erstens muß der leibliche vater zustimmen, ihr schon eine weile verheiratet sein und eine enge vater-kind-beziehung entwicklet haben. eine adoption nur aus finanziellen gründen lehne ich absolut ab. klar würde dadurch der ku für seine anderen kinder evtl .ändern. aber das wäre genauso unfair. im übrigen habt ihr ja auch steuervorteile durch eine heirat 😉 finanziell würde sich da wohl eher wenig ändern (ist zumindest bei uns so)

die andere sache ist die emotionale schiene. ich finde es wichtig, das kinder einen bezug zu ihren leiblichen eltern haben (auch dann wenn der eine elternteil keinen kontakt will oder nicht zahlt) und mit einer adoption ginge die letzte verbindung verloren (an die man ja vielleicht später mal anknüpfen könnte)

Gruß tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2006 13:30
(@crazy2u)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Tina,

deine Argumente sind durchaus zu verstehen, eine Adoption sollte immer gut überlegt sein. Von allen Seiten aus natürlich.

In meinem Fall ist sie allerdings durchaus gerechtfertigt denke ich. Um mich nicht völlig zu outen sage ich nur, dass der KV KEINEN Kontakt zum Kind haben DARF, weil damals Einiges schief lief und ein Gerichtsverfahren anhängig war. Es ging um versuchten Totschlag. Ich glaube mehr muss ich dann auch nicht sagen...Jahrelange Therapien haben mich auf meinem Weg begleitet wieder Vertrauen in einen Mann zu finden.

Nun hab ich mich ja doch geoutet und ne Menge erzählt. 😉

Wie gesagt, mein jetziger Verlobter hat mir einen Heiratsantrag gemacht und ich habe bejaht...

Im nächsten Jahr soll es soweit sein. Mein Sohn und er haben eine sogenannte Vater-Kind-Beziehung, er sagt auch seit Kurzem Papa zu ihm. Auch weiß er, dass mein Verlobter NICHT sein leiblicher Vater ist. Wir haben aufgrund der Situation eine Familientherapie beim JA beantragt und auch bewilligt bekommen.

Die ersten Gespräche finden noch in diesem Monat statt.

Ob der KV mit einer Adoption einverstanden wäre, vermag ich nicht zu beurteilen, dazu hab ich keine Meinung. Er hat sich auch nicht wirklich um einen Kontakt bemüht, wie gesagt, er hatte ja damals so einiges Falsch gemacht und wurde bestraft.

Jedenfalls wäre mein Zukünftiger nicht unbedingt abgeneigt. Thematisiert haben wir das schon mal und das Gespräch nahm auch einen positiven Ausgang.  🙂

crazy2u

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 13:45