Hallo Forum,
seit 5 Jahren war ich fleissiger Leser, nun wird es Zeit aktiv zu werden.
Vieles ist nun angelesen, aber Fragen bleiben noch viele offen.
Zur Situation:
2006 bei der ersten Trennung von der DEF zahlte ich einen einvernehmlichen TU, der von einer Anwältin für gut befunden wurde. Dieser Homepage sei gedankt 😉
5 Jahre ging dann unser Versöhnungsversuch, der nun endgültig beendet ist, bisher ohne Rosenkrieg, zumal auf beiden Seiten neue Lebenspartner da sind. Die Kinder stecken es so nach und nach weg, im Alter 18, 16 und 12.
Meine Fragen:
1) Ich bin U-Pflichtiger, aber nach dem Abzug der Darlehensbeträge für das gemeinsame Haus und des KU entsteht eine Zahl, die niedriger ist als der bereinigte Lohn meiner DEF incl. Wohnwertvorteil (sie wohnt mit den Kid's im Haus).
Mein zu zahlender EU ist also negativ, muss mir DEF nun ausgleichen? Oder einfach Pech gehabt?
2) Die DT berechnet sich nach 2 Unterhaltsberechtigten, kann ich tatsächlich bei 3 Kindern + Nochfrau um 2 Stufen runtergehen? Gibt es da einen Beweis, Urteil, Gesetz? Bisher habe ich nur eine Stufe abgezogen...
Vielen Dank für eine Antwort
Fischkopf
Moin.
Wie wird denn das Haus abgerechnet? Wem gehört es?
Zahlt jeder die und sie dir für deine Hälfte Miete?
Wenn nein, warum nicht?
War die zufriedene Anwältin deine oder ihre?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo!
Das Haus gehört uns beiden.
Ich ziehe im Trennungsjahr Zins und Tilgung und auch dazugehörige Versicherungen ab, vorher habe ich den Nettolohn bereinigt. Die Einnahme der Vermietung der unteren Wohnung (ist ein 2-Familienhaus) bleibt zur Anrechnung bei mir.
Ich zahle im Trennungsjahr alles komplett. Dafür wird DEF ein subjektiver Wohnwertvorteil, also die Hälfte des am Markt erzielbaren Mietwertes zum Lohn hinzugerechnet.
Es gibt nur eine Anwältin, meine. Nur Erstberatung und leichte Korrektur an der Reihenfolge der Berechnungen.
Gruss Fischkopf
Kannst du das noch etwas deutlicher erläutern?
Möglichst mit Beträgen.
Gerade solche unklaren Geld- und Verrechnungsströme sind immer wieder Anlass für Missverständnisse, mit dem Ergebnis, dass beide Seiten unzufrieden sind und sich über den Tisch gezogen fühlen.
Am Anfang sollte immer eine Bilanz über die wahren Leistungen erstellt werden.
Zinsen und Tilgung zahlen beide zu gleichen Teilen.
Sie zahlt dir für deine Hälfte die halbe marktübliche Miete.
Die Miete für die Wohnung wird geteilt.
Bei dir werden die beiden Mieteinnahmen, abzügl. der Zinsen als Einkommen angerechnet.
Bei ihr auch, wobei ihre eigene Hälfte als Wohnvorteil gerechnet wird, der aber genauso hoch ist, wie deine Mieteinnahme und auch ihre Einnahmen werden um die Zinsen gemindert.
Fülle das mal Beträgen. Vielleicht nivelliert sich euer Delta dann ja schon.
Je höher auf diese weise dein Einkommen steigt, desto mehr KU musst du allerdings bezahlen.
Für sie ändert sich nichts, denn der Wert ihrer Betreuungsleistung wächst mit deinen KU-Zahlungen an.
Das kann man aber nur verstehen, wenn man Jurist oder Politiker ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ab Januar mit Steuerklasseänderung auf I, alle Kinder bei DEF.
Mein Netto:
2720.-
ab Krankenversicherung 131.-
danach 5% berufsbedingter Aufwand, bleiben 2.507.-
Minus Versicherungbeiträge, bleiben 2.439.-
Dann komplett die Haustilgung mit Gebäudeversicherungen: 1.219.-
plus Mieteinnahmen 450.-
Es bleibt ein bereinigtes Netto von 1.670.-
Mit der DT Stufe 1 und den 3 Kindern entsteht ein Zahlbetrag von 396+334+331= 1.061.-
Den ziehe ich vom Lohn ab, danach den Vorwegabzug pauschal 10%.
Es bleiben 548.-, also Mangefallberechnung.
Bei DEF:
Lohn abzüglich Krankenvers. abzügl. 5% berufsbedingter Aufwand abzügl. 10% Vorwegabzug plus Wohnwertvorteil 350.-:
Es bleiben 1.005.- bei ihr übrig.
Wie wird nun für EU weitergerechnet oder hat sich das als Mangelfall sowieso erledigt, also nur KU zu zahlen?
Ich habe mit meinen 548 und ihren 1.005 einen EU von Minus 228.-
Geht so wohl nicht, da ja die Mangelfallberechnung irgendwie bei mir wieder drauf muss...
Gruss Fischkopf
Hallo Fischkopf,
um die Frage aus dem Themenkopf formalistisch zu beantworten: Nein, einen negativen EU gibt es nicht. EU fließt vom finanziell besser gestellten Expartner zum finanziell schlechter gestellten Expartner, und ist somit per Definition positiv (wobei das Gericht die Deutungshoheit darüber hat, was "finanziell bessergestellt" im konkreten Einzelfall bedeutet). Allerdings: Auch wenn bei diesem Zahlungsstrom die Quelle in den meisten Fällen männlichen Geschlechts ist, muss das ja nicht immer so sein ... 😉
Die Frage ist also eher, ob deine Zahlen es tatsächlich hergeben, dass du nicht EU-Zahler, sondern EU-Empfänger werden könntest - und wenn ja, ob du das durchziehen willst, oder ob du es "nur" als Möglichkeit in den Raum wirfst, um auf diese Art und Weise die Kompromissbereitschaft von Madame zu erhöhen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Beppo, hallo Malachit,
danke für die Antworten, ich rechne das nun neu durch und verbleibe mit der Frage, ob nun bei 3 Kindern und DEF bei der Berechnung des KU tatsächlich 2 Stufen abziehbar sind, da die DT nur für 2 berechnet ist?
Ich bin bisher nur eine Stufe herunter.
Mir ist das nur als 'kann'-Regelung bekannt...
Meine Quellen:
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Anmerkung in der DT:
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung
in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.
In den SüdL:
11.2 Die Tabellensätze sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Unterhaltsberechtigten Unterhalt zu gewähren hat. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind i.d.R. Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe vorzunehmen.
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Danke und Gruß,
Fischkopf
Moin.
Rechne das doch mal nach meiner Formel aus.
Ich kann das nicht, denn es fehlt auch noch der Mietwert des Teils, in dem sie wohnt.
Ansonsten bliebe noch die Idee, die Hypothek einfach nicht mehr, nur noch zur Hälfte zu bedienen und die Bank unter Hinweis auf deine Unterhaltsleistung an deine Ex zu verweisen.
Wenn du die 450,-€ einbehältst, hast du auch gleich eine gewisse Kompensation für die von ihr bewohnte Wohnung.
Du kannst natürlich auch weniger kürzen, damit sie das auch bezahlen kann und nicht gleich ne Zwangsversteigerung ansteht.
Wenn ihr Teil mehr wert ist, kannst du auch entsprechend stärker kürzen.
Du solltest das der Bank nur möglichst gut erklären und plausibel machen.
Und ja, bei 3 Kindern und einer Frau, die zur Zeit von dir rechnerisch (Wohn-)unterhalt bekommt, kannst du den KU um 2 Zeilen senken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
dann sag ich danke für die Info, tatsächlich verschwindet das negative Delta, ich muss fleissig EU zahlen aber dafür nur noch die halbe Hausentschuldung - somit kann das Haus noch gehalten werden wenn DEF dazu auch bereit ist.
Zumal sich die Mangelfallberechnung auch erledigt hat - ich bin wieder 'leistungsfähig'.
Mensch was hat sich die freundliche Anwältin geirrt...
Klasse Forum - geballtes Wissen - schnelle Auskünfte
Gruß Fischkopf
