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Nebenverdienst

 
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

hi,

ich verdien 1350€ netto.
davon bezahl ich für meine beiden Kinder Kindesunterhalt(3+6).
Ehegattenunterhalt aber nicht. Ich habe nu in der Firma die möglichkeit mir ca 150€ netto hinzuzuverdienen. Macht wohl keinen Sinn, oder? Nach der Scheidung vielleicht?

Frage 2:
Was passiert bei der Scheidung? Wir haben den Unterhalt so unter uns ausgemacht, sie musste vom Soziamt mal zu nem Anwalt gehen. Der hat zwar auch ausgerechnet was ich denn so zahlen müsste aber da da nur 23€ beim Ehegatten unterhalt rauskamen hat mein Anwalt mir geraten das nicht zu bezahlen denn für 23€ würde sie nicht klagen, was auch stimmt.(würde sie auch nicht). Entscheidet da ein Richter was bei der Scheidung? Ausser dem Briefwechsel mit dem Anwalt ist da nie was gelaufen, es gibt also keinerlei Titel o.ä.
Was ist mit Umgangsregelung?

[Editiert am 2/11/2005 von HaS]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2005 17:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

sorry, ging irgendwie unter dein Beitrag.

Deine Einschätzung ist schon richtig. Alles, was du verdienst, zählt zu deinem unterhaltsrelevanten Einkommen.

Was ist mit Umgangsregelung?

Was genau ist deine Frage? Umgangsthemen ggf. im zuständigen Forum diskutieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2005 14:24
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

naja, ne späte antwort ist auch ne antwort

Also macht es keinen Sinn noch was dazu zuverdienen, richtig?

Ich wollte eigentlich wissen: Legt der Richter einen nachehelichen Unterhalt fest wenn keiner von beiden darauf drängt? Oder enscheidet der auf jedenfall dazu was?

PS: hier sollte der Post hin, bitte anderen löschen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2005 16:40
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo HaS,

also "automatisch" wird bei einem Scheidungsverfahren neben der eigentlichen Scheidung nur der Versorgungsausgleich geregelt. Und bei den von dir dargelegten Einkommensverhältnissen würde eine Klage auf nachehelichen Unterhalt wohl nur Gerichts- und Anwaltskosten verursachen.
Wenn kein Antrag zum nachehelichen Unterhalt vorliegt, entscheidet der Richter auch nix.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2005 19:57