Hi Medusalem,
In unserem Fall wollte die Anwältin der Ex sogar alle Lohnnachweise, jeder Stelle, seit dem Schulabschluss, nach 20 Jahren berufstätigkeit (so nen großen Koffer hätten wir gar nicht)!
Unsere hat nen Vogel gezeigt und meinte, für Unterhaltsberechnungen sind die letzten 12 Monate Einkommen maßgeblich, feddich.
Genau das ist ja der immer wieder gemachte Fehler: Angsterfüllt küssen Unterhaltspflichtige dem Gegenanwalt die Füsse und halten sein Geschreibsel für Gesetz, dem unbedingt Folge zu leisten sei...
Andersrum wird ein Schuh draus: Eine Unterhaltsberechnung macht man selbst - bzw. der EIGENE Anwalt. Wenn dieser Betrag unstrittig ist, wird eine Klage über den Differenzbetrag für die Gegenseite ziemlich uninteressant, zumindest für den gegnerischen Anwalt, denn der kriegt dafür nicht viel Geld, müsste aber genauso viel dafür tun.
Den Nebenjob stellt man vorher eben ein und überlässt es ebenfalls der Gegenseite, seine Fortsetzung einzuklagen. Und dann antwortet man mit anderen "eheprägenden Gegebenheiten". War - neben allen Fragen der Haushaltsführung - der regelmässige Gratis-Beschlaf nicht auch eheprägend? 😉
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
War - neben allen Fragen der Haushaltsführung - der regelmässige Gratis-Beschlaf nicht auch eheprägend? 😉
Was ist das? :rofl2:
Platt
- der regelmässige Gratis-Beschlaf nicht auch eheprägend? 😉
Sehr schön :rofl2: :rofl2:
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Andersrum wird ein Schuh draus: Eine Unterhaltsberechnung macht man selbst - bzw. der EIGENE Anwalt. Wenn dieser Betrag unstrittig ist, wird eine Klage über den Differenzbetrag für die Gegenseite ziemlich uninteressant, zumindest für den gegnerischen Anwalt, denn der kriegt dafür nicht viel Geld, müsste aber genauso viel
Hi,
mit derartigen, als allgemeine Wahrheit verkauften Thesen, solltest du etwas zurückhaltender sein. Über den Differenzbetrag geht es nur, sofern man den diesseits angebotenen Betrag auch titulieren läßt. Unstrittig oder nicht - strittig ist immer das, was nicht tituliert ist, so einfach ist das. Ich bzw. später mein Anwalt hat dem Gegenanwalt einen Unterhaltsvorschlag gemacht, der ca. 30% unter der gegnerischen Forderung lag. Der Gegenanwalt ging vor Gericht. Das Urteil lautete fast exakt auf den von uns angebotenen Betrag. Die Kostenquotelung war ca. 70 : 30 zu meinen Lasten, der Streitwert 12 x der eingeklagte Betrag. Und ja, unser vorheriges Angebot war dem Gericht vorgelegen, der 'unstrittige' Betrag also bekannt.
Das ist nicht der erste deiner Ratschläge, den ich für gefährlich halte. Vielleicht solltest du manche Formulierungen sorgsamer ausarbeiten da oft der Eindruck vermittelt wird, deine Rezepte funktionierten immer und überall, wogegen die Realität ist, dass sie nur in seltenen Fallkonstellationen und nur bei manchen Richtern durchgehen.
cya,
elwu
Moin,
In diesem Zusammenhang interessiert mich auch Eure Meinung, wie ihr das seht, wenn ein Arbeitgeber es grundsätzlich ablehnt eine Nebentätigkeit zu genehmigen, das Familiengericht aber einen entsprechenden Zwang auferlegt.
Hi,
das Gericht kann dem Arbeitgeber gar nichts aufgeben. Könnte man ja gleich die Klage einreichen, der solle die Entlohnung verdoppeln, das würden etliche Exen und deren Schwarzkittel sicher sehr gerne *g* Vermutlich meinst du dass es dem Unterhaltsschuldner aufgibt, eine Nebentätigkeit auszuüben, um a) den Mindes-KU leisten zu können und/oder b) die 'ehelichen Lebensverähltnisse' weiter zu finanzieren, samt Unterhalt für das Muttertier.
Zu a) das ist ständige Rechtsprechung bei KU-Mangelfällen. Wenn allerdings der KU-Schuldner nachweisst dass er seine Festanstellung verlieren würde, da sein AG einer Nebentätigkeit nicht zustimmt, dürfte das vom Gericht nicht zu ignorieren sein. Besser etwas Unterhalt in der Hand als etwas mehr in der Theorie.
Zu b) Nix gibts. Was man nicht so einfach darf ist, einen besser bezahlten Job hinzuwerfen zugunsten eines schlechter bezahlten (und dadurch die Leistungsfähigkeit zu reduzieren), dafür benötigt man schon schwerere Argumentgeschütze, etwa ärztliche Atteste. Die Aufnahme oder Weiterführung eines Nebenjobs dagegen kann in dieser Kontellation nicht verlangt werden, schon deshalb, da ja die früher von der werten Gatten (vielleicht, ich kenne eine, die war ab Eheschließung nur auf dem Sofa gelegen) erbrachten Leistungen in der Hausarbeit nunmehr vom UH-Pflichtigen selbst erbracht werden müssen.
cya,
elwu
Moin Elwu,
das der Zwang nur dem Arbeitnehmer auferlegt werden kann, hatte ich bereits dargelegt.
Das ist schlichtweg unmöglich. Ein Familiengericht kann kein Urteil gegen einen Arbeitgeber fällen, wenn es in der Famileinsache entscheidet.
Aber danke für Deinen Hinweis.
Eine Frage hätt ich dann noch an Dich!
Wo kann man bitte EU titulieren lassen?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Bis dato war das eine reine Männerunterhaltung - fast schon logisch.
Ich würde trotzdem gerne was dazu sagen, wenn es auch mehr eine
Meinung nur darstellt.
Ich finde das Wort eheprägend hier falsch am Platz oder zumindest
falsch interpretiert.
Ich nehme als Beispiel ein Ehepaar mit mittelprächtigem Einkommen.
Beide berufstätig, sogar voll. Auch Frauchen !
Jetzt ist das eine sehr gute Ehe und man zieht gemeinsam an einem
Strang. Und man hat vor, den (wohlgemerkt) gemeinsamen Lebens-
standard höherzuschrauben.
Egal jetzt ob man von einem Eigenheim träumt oder dieses vielleicht
schon hat, aber nebenbei aber auch noch angenehm leben und nicht
jeden Cent 3 x umdrehen will. Man möchte vielleicht trotz des groß-
zügigen Gartens einmal im Sommer und einmal im Winter auf Urlaub
fahren. Oder einen Zweiwagen für die Frau. Oder man liebäugelt mit
einem Wagen der gehobenen Mittelklasse und hat genug von der alten
Rostlaube die man fährt. Egal, die Beispiele ließen sich ellenlang
fortführen wie die Wünsche vielfältig sind.
Man setzt sich also hin und überlegt wie und ob das alles zu realisieren
ist und kommt zu dem Schluss, daß noch Kapazität frei und somit ein
Nebenjob eine gute Idee wäre.
Frau ist ob der gemeinsamen Ziele damit einverstanden, die weniger
werdende Freizeit zu akzeptieren. Alles hat eben seinen Preis.
Soweit so gut.
Mann arbeitet also mehr, opfert seine Freizeit für die gemeinsamen
Ziele.
Er hat aber jederzeit die Möglichkeit, diesen Nebenjob wieder aufzu-
geben. Wenn es zuviel wird z.B., wenn die Gesundheit darunter leidet,
vielleicht auch das Privatleben, weil man sich das alles doch einfacher
vorgestellt hat und für Zweisamkeit oder als Familie doch weniger
Zeit bleibt als man ohnehin befürchtet hat.
Und genau hier macht es bei mir Klick im Hinterkopf.
Die wenigsten Männer werden einen Nebenjob aus purer Langeweile
annehmen. Da könnten sie auch golfen oder Tennis spielen.
Was also bitte ist eheprägend ???
Wenn es keine Ehe mehr gibt und somit auch keine gemeinsamen
Träume mehr die man sich gemeinsam erfüllen will, dann soll mir bitte
eimmal jemand erklären, warum Mann sich abstrampeln soll um am
Ende des Monats den Früchtekorb beim Nachbarn abzugeben ?
Ich finde es verwerflich, wenn Mann seine Tätigkeit aufgibt weil er
sich seiner normalen Zahlungsverpflichtung entziehen will. Und diese
Männer gibt es, auch wenn ihr es nicht gerne hört.
Das ich persönlich in der Regel nur Kindesunterhalt verstehe ist und
der Meinung bin, daß Frauen sehr wohl für ihren Unterhalt nach
Möglichkeit selbst sorgen sollen, ist euch ja hinlänglich bekannt.
Um jetzt wieder auf den Punkt zurückzukommen - einer normalen
Tätigkeit wie zuvor nachgehen finde ich völlig in Ordnung und nicht
diskussionswürdig.
Aber mir wird nie jemand plausibel erklären können, was daran
eheprägend sein soll und zur Fortführung eines Nebenjobs ver-
pflichten soll.
Einem Nebenjob geht Mann nach um eine gemeinsame Lebens-
planung so zu gestalten wie es dem Paar vorschwebt.
Aber ganz bestimmt nicht um der geschiedenen Frau ein sorgenfreies
und angenehmes Leben zu gestalten und selbst am Ende des Monats
wieder mit leeren Händen dazustehen.
Ich hoffe, ihr findet meine Gedanken dazu nicht allzu unpassend, weil
Lösungsvorschläge habe ich ja keine beizutragen.
Aber mich stört schon seit geraumer Zeit die Selbstverständlichkeit
mit der verlangt wird, daß ein Expartner auch nach einer Trennung
für den Wohlstand des anderen sorgen soll.
Gruß
Marina
Moin Aniram,
im Prinzip muss ich zustimmen. Ein Nebenjob während der Ehe kann aus einem ganz einfachen Grundnich teheprägend sein: die Grundlage hat sich verändert,also ist die fiktive Fortsetzung dieser Grundlage bereits durch die erfolgte Trennung anachronistisch. 🙂
Dazu kommt noch, dass neben der gleichbleibenden Arbeitsbelastung eine Erhöhung der Haushaltsarbeit schon dadurch zustande kommt, dass jetzt zwei Haushalte zu versorgen sind. Ein nur "haushaltstätiger" Expartner macht also zeitlich einen Gewinn (Einnahmen ohne Erwerbstätigkeit,daher ohne Zeitaufwand), der andere einen Velrust, da er seinen Haushalt jetzt bei sinkenden Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit (Steuerklassenwechsel, höhere Ausgaben) zusätzlich selber führt. Damit ist der Begriff "eheprägend" genauso wie "überobligatorisch" unrealistisch, und die OLGs gehen wohl auch langsam in diese Richtung.
Zum Thema Nebenjob sei dann aber noch gesagt, dass neben den Jobs, die keinen Nebenjob zulassen, auch die Frage auftaucht, wieviel Anteil vom Erwerbseinkommen verbleibt. Ist das bei den Niedriglöhnern noch ein relativ großer Teil, sinkt dieser prozentual mit steigendem Einkommen - in Hinblick auf Kindesunterhalt, bei den höher Entlohnten bricht dann meist der EU das Genick.
Ich denke, das reine Prinzip der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, dass bei Nichterreichen des Mindest-KU zusätzliche Einnahmequellen notwendig sind, ist etwas Nachvollziehbares. Die reine Ausführung dieses Prinzips, häufig gepaart mit persönlicher Einstellung des Rechtsprechenden bringt dann allerdings so manchen Schwachsinn hervor, der in der Realität nicht funktionieren kann.
Gruß, Xe
@Xe
Für mich ist das sowieso alles Wortklauberei und legalisierter Diebstahl 😡
Führt jetzt ein paar Zentimeter vom eheprägenden Nebenjob weg.
Wenn Mann nun was er zuvor noch nie tat, einen Nebenjob annimmt,
einfach weil es aufgrund KU und dem leidigen BU hinten und vorne
nicht reicht.
Wenn er also noch nebenbei jobt, weil er vielleicht auch ein bissl
menschenwürdig leben will oder eventuell nicht ständig von Kind
erzählt bekommen will, was Mutti Kind so alles leistet und ihm
selbst auch hin und wieder eine Freude bereiten will.
Mensch und Teufel noch mal, einfach weil Mann sich nicht
vorkommen will wie das Letzte vom Allerletzten -
dann ist es nicht eheprägend sondern Mehrverdienst, wovon
wieder andere mitpatizipieren. Es ist also wurscht wie Mann
sich abstrampelt und abmüht, er wird sein persönliches Loch
nicht stopfen können, weil die Aasgeier sanktioniert kreisen.
Wenn dass das Kind ist, wird es Mann weniger stören, obwohl er es
vielleicht auch lieber selbst für das Kind ausgibt, als Mutti ausgeben
läßt. Und Mutti dann die liebe ist, die Kind soviel kauft und schenkt.
Kind aber in den meisten Fällen Null Ahnung hat, wer der Geldgeber
ist.
Ich befürchte einigen Frauen werde ich langsam zum Halse raus-
hängen. Aber mir als Österreicherin wird das deutsche Prinzip nie
einleuchten und noch weniger gefallen.
Und ich bilde mir ein... zumindest seit gestern, ein wenig zu wissen
wie es bei uns läuft. Ich habe Erkundigungen eingezogen bei einer
Kollegin.
Auch bei uns sind mittlerweile Unarten eingerissen die ich nicht
für gut heißen kann, aber es ist immer noch das Schlaraffenland
gegen Deutschland. Ein ungerechteres System hab ich noch nicht
erlebt.
Und ich kann sehr wohl mitreden... weil ich bin vom ersten Tag an
arbeiten gegangen (mein Sohn war 2 1/2 Jahre) und mein Mann hat
mit Müh und Not und vor allem ungern die Alimente bezahlt. Keinen
Groschen mehr. Für mich schon gar nicht und ich hätte auch nichts
gewollt. Ich hab auch meinen Stolz.
Angesäuerte Grüße
Marina
Hallo
@Xe, Aniram
eure Einstellung ist verständlich und ich muss sagen, dass ich sie moralisch teile.
Ziele der Gesetzgebung ist aber eine möglichst staatsfreie Mütterversorgung (mit ein wenig Altlasten aus dem Mutterorden).
Wie wir alle wissen, muss man schon ganz gut verdienen, um nicht am SB zu sein und damit nicht allen 'Verpflichtungen' finanziell nachkommen zu können.
In den meisten Scheidungsfamilien mit Kindern wird der Mindestbedarf der Mutter + Kind-gemeinschaft durch das normale erwerbseinkommen des Vaters nicht zu decken sein und der Staat zum zubuttern gezwungen sein. Warum sollte der Mann dann einen Zusatzverdienst für sich behalten können, auch wenn er nur temporär geplant war?
Mit der Basis ist die Sachlage sinnvoll, wenn auch moralisch nicht völlig sauber.
Gruss,
Michael
Hi,
Das Hauptproblem liegt doch m.E. darin begründet, dass mit fast jeder Entscheidung das Grundgesetz mit Füssen getreten wird. Freie Berufswahl oder freie Wahl des Wohnorts. Dann kommen noch Arbeitsschutzgesetze dazu. Es kommt auch "fast" niemand auf die Idee, bezüglich einer Ehe die betreffenden § des BGB einzuklagen. Da gab es mal einen § der das Thema ehelicher Beischlaf beinhaltet hat, oder das Thema Haushaltsbuchführung. Wir haben auch vergessen, dass wir in der EU sind. Die Möglichkeit vor den europäischen Gerichtshof zu ziehen besteht ja. Nur dauerd dass so lange, dass sich manche Probleme für den Staat von selbst gelöst hat. Ich hoffe, dass wir immer infromierter werden und unsere Rechte einfordern. Nur so kann man den einen oder anderen Richter abstrafen.
Kleine nette Anekdote. Mann streitet sich vor dem Gericht mit dem Arbeitsamt über Leistungen. Gewinnt alle Instanzen und das Arbeitsamt zahlt trotzdem nicht. Das Arbeitsamt war es gewohnt, dass sie immer an den längeren Hebel sitzen.
Dieser Mann hatte mal einen wirklich guten Anwalt. Der hat dem Arbeitsamt mal schnell alle bekannten Konten zu gemacht. Innerhalb von Sekunden kam die Mitteilung, dass die Leistung überwiesen wird. Was will ich mit dieser Anekdote sagen. Niemals aufgeben und gegebenfalls den Staat auf Schadenersatz verklagen.
Das Thema Nebeneinkünfte ist für mich ein Beispiel, dass unsere Politiker gar nicht so dumm sind.
Ich stelle mal folgende kühne und provokative Behauptung auf.
Obwohl Jobs auf 400€ Basis bekanntermaßen reguläre Jobs vernichtet, werden diese nicht abgeschafft. Offizielle Begründung, dann könnten viele Unternehmer/Selbständige ihren Laden zu machen.
M.E. gibt diese Jobs nur, damit die Sozialkassen entlastet werden. Ohne die Möglichkeit, dass selbst jemand, der einen regulären Job hat noch 400€ Brutto für Netto dazu verdienen kann, müssten einige Familien sofort staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Diese Nebenjobregelung betrifft doch fast ausschließlich die unteren Einkommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein leitender Angestellter so nebenbei noch ein Treppenhaus sucht. Würden auf dieses Tätigkeiten, volle SV Beiträge und Steuern anfallen, wären diese Jobs finanziell vollkommen uninteressant. Letztendlich würde der Bereich Schwarzarbeit noch weiter blühen. Da der Nebenjob innerhalb der Ehe aufgenommen wurde, ist er eheprägend. Was letztendlich davon gezahlt wird ist vollkommen zweitrangig. So haben die deutschen Gerichte, die Möglichkeit, da dieser Job schon in der Ehe bestand, das Grundgesetz, BGB usw. auszuhebeln. Das Thema gesteigerte Erwerbsobligenheit ist ein sehr stumpfes Schwert. Natürlich können die einen dazu verurteilen, wenns Geld nicht für Unterhalt reicht, einen Nebenjob aus zuüben, aber spätestens vorm Bundesverfassungsgericht ist ende. Was auch sehr verwunderlich ist, dann ist das Thema eheprägend auf einmal nicht mehr so interessant.
Platt
@Aniram:
Österreich ist deswegen besser, weil hier ein Prozentsatz des Einkommens (zwischen 16 und 18 %,sinkend mit weiteren Unterhaltsberechtigten) sowie ein Maximalunterhalt (die sogenannte Playboygrenze) pro Kind gezahlt wird. Dazui ist die Familienbeihilfe (deutsch: Kindergeld) deutlich höher.
In Deutschland hat man dagegen einen Selbstbehalt,der rein theoretisch eine Mindestgrenze darstellt, die verbleiben muss, sowie einen Mindestunterhalt. Keine Höchstgrenze, außerdem verbleibt bis zur "Sättigungsgrenze" (Unterhalt Kind + Exehefrau erreicht) der Mehrverdienst nicht beim Zahler. Es wurde mal hier ausgerechnet, wieviel man verdienen muss, um vom weiteren Vedienst etwas (knapp 4/7) behalten zu können: 4200 € brutto.Bei einem Kind.
@weisnich:
Die Sache ist wie die meisten Dinge im "Familienrecht" sehr zweischneidig. Denn ein Mehr(=Neben)verdienst schlägt sofort auf die Unterhaltszahlungen um. Jetzt kann man Länge mal Breite drüber streiten, wo der Wurm liegt:
- in zu niedrigen Löhnen, die keine ausreichende Existenzgrundlage bilden, oder
- in zu hohen Unterhaltszahlungen, die aber auf der anderen Seite ebenfalls keine Existenzgrundlage in den meisten Fällen bilden, oder
- im Anspruch, dass der SB egal ob man 1000 € netto oder 3000 € netto hat gültig ist bei unterschiedlicher Verantwortung und Arbeitsbelastung, oder
- bei einer einseitigen Fortführung der ehelichen Solidarität, gegen die ebenfalls einseitig verstoßen werden kann nach Lust und Laune, oder
- (etwas offtopic) dass eine Verpflichtung (Barunterhalt) einforderbar ist, eine andere (Umgang) aber nicht (deswegen aufgeführt,weil es ein Ungleichgewicht ist), oder
- dass gehandelt wird, als würde die Trennung keine dauerhafte finanzielle Verschlechterung (STK I, zwei Wohnungen) bringen.
Gruß, Xe
