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Nebenkosten

 
(@Rasputin73)

Hi,
DEF wohnt in meinem Haus, zahlt keine Miete, ich zahle Unterhalt für die Kleine und Akonto da Betreuungsunterhalt noch in der Schwebe und bei einem Vergleichstermin eine aussergerichtliche Lösung gefunden werden soll.
Habe nun meine DEF zum Juli hin schon zur Zahlung von Nebenkosten aufgefordert, da diese in meinen Augen nichts mit der Unterhaltsdiskussion zu tun haben. Sie weigert sich mit Verweis auf die offene Unterhaltsdiskussion. In meinen Augen muss hier ein klarer Schnitt her zumal ich von meiner Seite aus zahle. Habe sie nun in Verzug gesetzt. Weitere Ideen?

Und bei der Gelegenheit: In wieweit sind Kleider, welche sie alle halbe Jahre in Massen gebraucht von einer Bekannten kauft Mehrbedarf? In meinen Augen nicht im geringsten. oder?

Gruss
Ras

Zitat
Geschrieben : 04.10.2010 15:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Weitere Ideen?

Ja. EU Zahlungen einstellen oder zumindest um den gewünschten Mietbetrag senken.
Akontozahlungen gibt es im Unterhaltsrecht nicht.
Das Geld ist weg.

Und bei der Gelegenheit: In wieweit sind Kleider, welche sie alle halbe Jahre in Massen gebraucht von einer Bekannten kauft Mehrbedarf? In meinen Augen nicht im geringsten. oder?

In meinen Augen auch nicht im Geringsten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 15:15
(@Rasputin73)

Hi Beppo,

die Akonto Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt, in Absprache mit meiner Anwältiin.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 15:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist ja schön.

Dann frage deine Anwältin mal, wie sie das Geld denn zurück bekommen will, wenn deine Ex mit Entreicherung argumentiert.
Oder bekommst du das Geld von deiner Anwältin zurück?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 04.10.2010 15:29
(@Rasputin73)

Kann ich denn die Zahlungen einfach so senken? In anderen Threads wird ja davon abgeraten.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 15:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn der Unterhalt nicht tituliert ist, zahlst du komplett freiwillig.

Wenn deine Ex es sich mit der TU-Zahlung und Mietfreiheit schön warm und gemütlich eingerichtet hat, wird sich daran auch nichts ändern.

Und den Thread, in dem zu freiwilliger EU-Zahlung geraten wird, würde ich gerne mal sehen.
Kommt der aus dem Brigitte-Forum?

Wie alt waren eure Kinder?
Wie lange ist die Trennung her?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 04.10.2010 15:43
(@Rasputin73)

Trennung Mai 2009 / Antrag ist bei Gericht / Versorgungsausgleich läuft.
Tochter is 5

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Geschrieben : 04.10.2010 15:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Damit ist das erste Jahr nach der Trennung rum und deiner Ex eine Ausdehnung, bzw. der Beginn einer Erwerbstätigkeit zuzumuten.

Wo kommt denn der bisherige Zahlbetrag her?
Lass mich raten: Von deiner Anwältin!

Die heißt aber nicht Edith Schwab oder?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 04.10.2010 15:53
(@Rasputin73)

Sie hat bislang halbtags gearbeitet. Tochter hat Ganztagesplatz im Kindergarten dessen Mehrkosten ich trage ( 43 Euro/Monat ) Anwältin hat dies ( Akonto ) empfohlen mit Blick auf einen Vergleichstermin und um die damalige Schärfe aus der Situation zu nehmen.
Danach sollte eh alles neu geregelt werden.
Nein die Dame heisst Salzmann!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 15:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also Halbtags bei einer 5-Jährigen ist schon mal nicht schlecht.
Was meinst du mit, "bislang"?
Hat sie damit aufgehört, oder weißt du es nicht?

Inwieweit ist ihr Einkommen denn bei deiner TU-Berechnung schon mit eingeflossen?

Denn das höchste der Gefühle ist: Dein EK minus Bereinigung minus KU minus 1/7 minus ihr bereinigtes Einkommen minus Miete.
Und Kiga, nur Anteilig.

Und auch da solltest du sie nun auffordern, ihre Erwerbstätigkeit auszubauen.
Mit Ganztagskiga sollte das ja wohl möglich sein.

Gib uns doch mal ein paar Zahlen

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 16:05