Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon sehr viel gelesen, komme aber nicht wirklich weiter in meinem konkreten Fall.
Folgende Konstellation: Mann, Frau, 2 Kinder (4+5), Mann, Beamter, 3300,- netto + Kindergeld, Frau, 20 Std., 760,-netto (StKl. 3/5)
Nebenbei arbeite ich noch in einem Nebenjob, der 2x im Jahr Einkünft erbringt. Diese sind die letzten 3 Jahre gestiegen und haben in diesem Jahr erstmals einen Sprung auf 10.000 Euro gemacht. Die Einkünfte sind aber immer unterschiedlich hoch.
Meine Frage zielt nun darauf ab, ob diese Einkünfte nach Scheidung / Trennung berücksichtigt werden und ob ich weiter zu diesem Nebenjob "gezwungen" werden kann, da das normale Einkommen für den Kindesunterhalt ja ausreicht und auch meine Frau noch Unterhalt bekommen würde. Ich verstehe das so, dass der Zwnag nur dann da ist, wenn das Einkommen nicht ausreicht.
Sollte es angerechnet werden, würde man wie bei einem Selbstständigen die letzte 3 Jahre nehmen? Das wären dann 20.000 Euro / 3 Jahre. Und was, wenn es zukünftig wieder schlechter laufen würde?
Mein Problem wäre daneben auch noch praktischer Natur, ich kann diese Tätigkeit von einer kleinen Mietwohnung aus nicht mehr durchführen.
Über ein paar Hinweise würde ich mich sehr freuen.
speedyd
Moin.
Ja, das kann durchaus passieren.
Muss aber nicht.
Das hängt einzig vom Richter ab.
Also wenn du eine Trenung kommen siehst, kommt sowieso noch so einiges auf dich zu.
Da wirst du für einen Nebenjob nicht auch noch Kraft und Zeit haben.
Das solltest du beenden, bevor dir ein RA sagt, das du das nicht darfst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@beppo: Danke für die Hilfe.
Ich wollte mir auch nur den Plan für die Nebenjob Geschichte zurechtlegen, um nicht erst dann recherchieren zu müssen, mir platzt jetzt schon fast der Kopf mit dem ganzen privaten auf und ab.
Wenn ich also direkt bei Trennung den Nebenjob beende (Kündigung würde auch rückwirkend gehen aufgrund Bekanntschaft), dann wäre das ok, dazu könnte man mich ja nicht zwingen, oder?. Die Einkünfte sind dann ja nicht mehr da. Spielen die dann auch für die Berechnung keine Rolle mehr? Die können doch nicht eheprägend gewesen sein, oder? Wir haben von dem Geld nur "Luxusgüter" gekauft oder halt gespart.
Liege ich da richtig?
Danke und LG
Nein.
Damit liegst du nicht richtig.
Du hast dieses Geld während der Ehe verdient. Dann darfst du damit nicht zur Trennung aufhören.
Und wenn ihr damit wärend der Ehe Luxusgüter gekauft habt, musst du das eben auch nach der Trennung tun.
Etwas überspitzt gesagt.
Auf jeden Fall ist das etwas, worauf sich Anwälte mit Begeisterung stürzen, denn dann bekommen sie den Ertrag dieser Arbeit.
Du hast dann die Arbeit, die Anwälte das Geld und deine Ex das befriedigende Gefühl, es dir so richtig gezeigt zu haben.
Nutze die Zeit lieber für was sinnvolleres.
Das werden dein Arzt und deine Ex doch sowieso immer von dir gefordert haben oder?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
mmh, aber ist die Tätigkeit nicht überobligatorisch? Die Kohle aus dem Hauptjob reicht doch zur Deckung der Unterhaltsforderungen? In Bezug auf überobligatorisch hatte ich das so verstanden, dass man da jederzeit dann aufhören könnte. Zur Berechnung habe ich dann aber mal gar nicht, dann Hälfte, dann Voll gelesen.
Wenn das wirklich so wäre, dann sollte ich die Tätigkeit auf meine Frau pro forma anmelden und ich arbeite dann. Im worst case hätte sie dann ja schon selbst ein Interesse, dass das eingestellt wird.
Ich würde das Geld dann lieber in die gemeinsame Zeit mit den Kids investieren, als noch ober drauf auf den Unterhalt für die Frau.
Irgendwie ungerecht ;(
Danke und LG
Für Männer ist nichts überobligatorisch.
Und ungerecht ist es natürlich auch.
Aber das ist das ganze System.
Nur durch gezielte Ungerechtigkeit schafft man es, einen Konflikt erst so richtig hoch zu puschen und am laufen zu halten.
Dieses Grundprinzip hat die Justiz voll verinnerlicht und wendet es im Familienunrecht besonders konsequent und erfolgreich an.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
könnte man argumentieren, das der Nebejob nur möglich war, weil sich Frau umd Haushalt und Kind gekümmert hat udn das er den Job nun nicht mehr machen kann, weil er sich ja nun um seinen Haushalt selebr kümmern muß?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das wäre sicher ein Argument aber wie ein Richter damit umgeht bleibt offen.
Mir persönlich wäre das zu blöd.
Arbeiten ist für mich kein Selbstzweck und sobald der EU dadurch so hoch wird, dass sie dann gar nicht mehr selber arbeiten muss, führt das auch noch zu einer Verlängerung der Unterhaltspflicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Kannst Du was zu Deiner wöchentlichen Arbeitszeit sagen, sowohl Deinen Job als auch Deine Nebentätigkeit betreffend? Ich ziele auf §3 Arbeitszeitgesetz ab.
Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet, weiterhin neben einem Vollzeitjob (welcher ein überdurchschnittliches Einkommen erzielt) eine weitere Tätigkeit auszuüben. Ich kenne es nur so, dass Du nicht den Job wechseln darfst, wenn Du dann weniger verdienst. Eine zusätzliche Nebenbeschäftigung ist damit nicht gemeint.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
mein Vollzeitjob geht 41 Stunden die Woche, Überstunden fallen eigentlich nicht an. Das Einkommen sind derzeit 3300, ob das überdurchschnittlich hoch ist? Es reicht zur Deckung der Ansprüche. Die Nebentätigkeit nehme ich etwa 10 Stunden die Woche wahr.
@beppo: Hättest du ein Tipp zur Lösung des Problems? Könnte man vielleicht noch rechtzeitig vorher die Weichen stellen? Derzeit erscheint mir das Sinnvollste das Anmelden auf meine Frau, um genau diesem Problem aus dem Weg zu gehen, oder? Nicht, dass das falsch verstanden wird. Ich möchte aus der EU Berechnung nur die Nebentätigkeit rauslassen, da aus meiner Sicht der EU vom Gehalt ausreichend ist, zumal meine Frau ja auch noch arbeitet.
Leider gibt es irgendwie nur sehr schwammige Informationen zu der Nebentätigkeit des Pflichtigen, fast alle Treffer betreffen die erziehende arbeitende Ehefrau.
Dass das System nicht ganz rund läuft, das wird mir immer klarer. Eigentlich müsste man sich schon vor der Ehe viel mehr Gedanken über das mögliche Ende machen, Frau und Mann.
Danke und Grüße