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Nebenjob entfallen, kann ich Unterhalt jetzt neu berechnen ?

 
(@ankor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,

Ich zahle KU in Höhe von 686 Euro und EU in Höhe von 80 Euro.
Die KM ist berufstätig, Kinder sind 12 Jahre, die KM hat mit Unterhalt,
Kindergeld, etc. ein Einkommen von 2600 Euro.

Bei mir ist jetzt der Nebenjob, der in der Unterhaltberechnung mit enthalten war,
weggefallen.
Kann ich den Unterhalt jetzt neu berechnen ?

VG
Andreas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2008 00:13
 elwu
(@elwu)

Kann ich den Unterhalt jetzt neu berechnen ?

Hallo,

besteht ein Titel? Wenn ja, was für einer, und was steht *konkret* zur Berechnung drin?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 00:56
(@ankor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Elwu,

nein ein Titel besteht nicht, alle Zahlungen erfolgen freiwillig. Die Höhe wurde anhand der gängigen Rechtsprechung gemeinsam
mit der Anwältin der Ex festgelegt.
Dabei war zu dem Zeitpunkt bereits klar, dass die Nebentätigkeit wegfallen würde.
Für die Berechung des Trennungsunterhalts wurde jedoch das Einkommen des vergangenen Jahres zugrunde gelegt.
Da war das Gehalt der Nebentätigkeit noch enthalten.

VG

Andreas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2008 14:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ankor,

wenn kein Titel besteht, kannst du den Unterhalt nach deinem Ermessen berechnen, beim JA titulieren lassen und bezahlen.
Wenn ihr das dann nicht passt, wird sie dich verklagen. Sie kann jedoch nicht einfach Pfänden, wie das mit Titel möglich wäre.

Den Unterhaltsbetrag solltest möglichst realistisch titulieren lassen, aber auf keinen Fall zu hoch.
Wenn du viel zu niedrig bist, wird sie dich sicher erfolgreich verklagen und du trägst die Kosten.
Wenn du genau triffst oder nur wenig drunter liegst verklagt sie vielleicht nicht und die Kosten sind auf jeden Fall geringer.
Wenn du zu hoch liegst, ist das Geld weg und du kriegst diesen Anspruch nur schwer wieder weg.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 14:41
(@ankor)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank Beppo,

aber wie sieht es mit dem Trennungsunterhalt aus.
Habe bereits in der Verhandlung darum angekündigt, dass das Einkommen aus der Nebentätigkeit wegfallen
würde.
Die RAin meiner Ex hat daraufhin geschrieben, dass das Einkommen des vergangenen Jahres zugrunde gelegt
wird, und so steht es auch in der allgemeinen Rechtsprechung.
Aber jetzt fehlen über 10 % des Gehalts.
Ich habe mal gelesen, dass bei einer Schwankung von mehr als 10 % der Unterhalt neu berechnet werden kann.

VG
Andreas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2008 15:35
(@ankor)
Schon was gesagt Registriert

Kleine Ergänzung noch.
Nach einer neuen Berechnung könnte ich dann sogar von ihr Unterhalt verlangen, denn
nach Abzug des KU hat sie mehr als ich.

VG

Andreas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2008 15:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ankor,

Nach einer neuen Berechnung könnte ich dann sogar von ihr Unterhalt verlangen, denn
nach Abzug des KU hat sie mehr als ich.

das ist eine Milchmädchenrechnung, denn der KU ist ja kein Geschenk an Deine Ex, sondern für die Kinder gedacht. Teile mal das Gesamt-Einkommen Deiner Ex durch 3 Personen und setze Deines dagegen - dann solltest Du einen ziemlichen Unterschied zu Deinen Gunsten sehen. Und Kinder laufen nun mal nicht gratis nebenbei...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 15:44
(@ankor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille,

so war das nicht gemeint. Aber wenn meine Ex ein Einkommen incl. allem (Gehalt, KU, Kindergeld) von 2600 Euro hat, sollte
sie nicht am Hungertuch nagen.
Es geht mit auch gar nicht darum von ihr Unterhalt zu verlangen, sondern nur von den 80 Euro TU wegzukommen, den sie sich
erstritten hat. Die 18 Euro die ich pro Kind "sparen" würde zahle ich gern weiter.
Aber plötzlich 325 Euro weniger zu haben und das bei steigenden Energie und Lebenshaltungskosten ist schon eine ganze Menge
für mich.

VG

Andreas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2008 16:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ankor,

Es geht mit auch gar nicht darum von ihr Unterhalt zu verlangen, sondern nur von den 80 Euro TU wegzukommen, den sie sich
erstritten hat.

dann sieh zu, dass Du die Scheidung schnellstmöglich über die Bühne bringst; dann ist auch Ende mit TU. Und angesichts der Einkommenssituation ist EU dann eher unwahrscheinlich. Natürlich kann man wegen 80 EUR TU für ein paar Monate auch ein eigenes juristisches Fass aufmachen - aber da sind die Anwalts- und Gerichtskosten vermutlich höher als die TU-Ersparnis (mal abgesehen davon, dass am TU normalerweise nur selten gerüttelt wird).

Sieh es positiv: Deine Ex steht wirtschaftlich auf eigenen Füssen und wird das auch nach der Scheidung tun. Andere Noch-Ehemänner würden sich die Finger nach "nur 80 EUR TU/EU" lecken...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 17:06