Nebenjob auf 400€ B...
 
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Nebenjob auf 400€ Basis

 
(@MeilenTom)

Hallo zusammen,

ich mache gerade, zusätzlich zu meiner Vollzeitbeschäftigung, einen Nebenjob auf 400€ Basis der aber auf 3 Monate begrenzt ist. Kann es mir passieren, dass es irgendwie in die Unterhaltzahlungen mit einfließt ? wie gesagt, ich mache das nur 3 Monate.

Gruß Tom


Zitat
Geschrieben : 10.12.2004 14:30
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tom,
jeder Verdienst egal ob zeitlich begrenzt oder nicht, ist unterhaltsrelevant.

Gruss Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2004 15:03
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

@Delphin

Kurze Rückfrage: Es geht doch beim Unterhalt um das eheprägende Unterhalt. (verweise auf anderen Beitrag von heute). Dann kann doch der Mehrverdienst nicht grundsätzlich zur Unterhaltsberechnung hinzuzählen, sofern er "nicht eheprägend" ist?

Bis denne
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2004 15:18
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Nico

Auskunft meiner RA in MEINEM Fall..

Biba Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2004 15:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Nico,

für KU ist jedes Einkommen relevant. Und letztlich ist der Verteilungsschlüssel egal; es geht um die Summe der Unterhaltszahlungen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2004 15:39
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

geht man mal davon aus, dass das Eheprägende Einkommen ja höher war, allein schon deshalb weil andere Steuerklasse, und weil auch nur eine Wohnung, ein Auto, einmal Müll und einmal GEZ etc. bezahlt werden mußte, so müßte der Mann demnach plötzlich doppelt verdienen um der Ex das Eheprägende Einkommen zu schenken... ein Nebenjob erhöht demnach das Unterhaltsrelevante Einkommen i.d.R., erreicht aber der Höhe nach noch nicht den eheprägenden Gesamtbetrag... is doch ne logische Argumentationskette? *schiefgrins*

Mann, tschuldigung, Frau kann alles positiv sehen, wenn sie nur will *ggg*

Mann sieht natürlich immer nur schwarz... der höhere Zeitaufwand zecks Nebenjob, der Verlust weiterer Freizeit etc... läßt sich doch nicht in Geld bewerten, da kann man dann auch nix teilen... im übrigen ist der Verdienst aus einem Nebenjob der Unterhaltsempfängerin nicht eheprägend *prust* da wär das dann nämlich überobligatorisch... *KopfKratz*


AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2004 15:40
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

und wieder was gelernt 😉


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2004 15:53
(@MeilenTom)

danke für eure Antworten, wie alles scheint auch das im Ermessen vom Richter zu liegen.....habe bald meine Verhandlung, hoffe das es bis dahin meine zukünftige Ex nicht erfährt und von mir aus werde ich nichts sagen.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2004 16:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@TabSel

Hochinnovativ deine Argumentation - dass der VAMV da noch nicht selbst drauf gekommen ist. :rofl2:

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2004 16:29