Nächste Runde
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Nächste Runde

 
(@Rasputin73)

Guten Abend,

folgendes Schreiben der Gegenseite hatte ich heute in Kopie durch meine Anwältin in der Post:

"Sehr geehrte Frau Kollegin,

in der vorbezeichneten Angelegenheit ist unserer Mandantin zwischenzeitlich der Scheidungsantrag zugegangen. Wir haben uns im Scheidungsverfahren inzwischen bestellt.

Unsere Mandantin legt Wert darauf, dass die noch zu klärende Frage des nachehelichen Unterhalts und der Vermögensauseinandersetzung vor der Ehescheidung erfolgt. Hinsichtlich der in der Vergangenheit anvisierten gemeinsamen Besprechung wird sich mein Sekretariat in den nächsten Tagen mit Ihrem Sekretariat in Verbindung setzen um einen gemeinsamen Termin abzusprechen.

Im Hinblick auf das Einkommen Ihres Mandanten wird darauf hingewiesen, dass dieser entgegen seinen Angaben durchaus noch über Einkünfte aus seiner Tätigkeit als XXX zusätzlich verfügt.
Anliegend übersenden wir ihnen eine Abschrift des Artikels aus der Zeitung vom 16.07.2010, wonach Ihr Mandant nunmehr .....     ......tätig ist.
Ihr Mandant wird aufgefordert, bis zum 8. Oktober 2010 mitzzuteilen welche Vergütung aus dieser Tätigkeit erzielt wird und den entsprechenden Arbeitsvertrag vorzulegen.

Hinsichtlich des geschuldeten Unterhaltes ist im Juni 2010 keine Zahlung durch Ihren Mandanten erfolgt, in den Monaten Juli, August und September 2010 sind je 200 Euro gezahlt worden.

Uns liegen inzwischen Unterlagen vor, nach denen das Einkommen Ihres Mandanten aus seiner zusätzlichen Tätigkeit weit über dem von ihm angegebenen Betrag in Höhe von monatlich 200 Euro liegt. Insofern war die Anrechnung von monatlichen Zusatzeinkünften in Höhe von 500 Euro moderat. Ihr Mandant mag überlegen, ob er über die Höhe der Nebeneinnahmen weiter streiten will, im gerichtlichen Verfahren wird Ihr Mandant im einzelnen diese Einnahmen darlegen müssen, unserer Mandantin sind insofern einzelne Tätigkeiten Ihres Mandanten in seiner Nebentätigkeit bekannt."

Hierzu einige Anmerkungen:

Es ist mir  :gunman: ob DEF vor der Scheidung die Finanzen klären will.

Zu meinem Einkommen: Seit Juni arbeite ich auf zwei Stellen innerhalb einer Holding. Mein fester Arbeitsvertrag auf Stelle 1 wurde Stunden und Gehaltsmässig halbiert. Auf der zweiten Stelle erstelle ich eine Honorarrechnung über den hälftigen Bruttobetrag plus Umsatzsteuer. Dies wird über mein Nebengewerbe abgerechnet.
Allerdings kann von dem verbleibenden Honorar keine Berechnungsgrundlage ausgehen, da hier noch Fahrtkosten, Internet und Telefon abgehen, welche über mein Nebengewerbe laufen. Mein Steuerberater lässt mein Auto darüber laufen, hier werden pauschal 1% des Neuwagenwertes versteuert und die laufenden Kosten wie Rate, Sprit und Versicherung als Kosten berechnet. Allerdings kann hier ja erst eine Gewinnermittlung zum Jahresende gemacht werden, dann wird auch feststehen wieviel Gewinn von dieser Summe hängen bleibt.

Ich würde gerne wissen, welche Daten DEF hat und woher. Meine Gewinnermittlung 2009 ( trennung mai 2009 ) geht nach Abzug der Fahrtkosten etc von einem Durchschnittsnebeneinkommen von 233 Euro aus. 500 berechnet ihre Anwältin, wohl auf der Grundlage das sie bei einem ehemaligen Kunden, unter einem Vorwand, Erkundungen eingeholt hat welche ein Honorar ergeben haben welches selbst über meinem Honorar für den damaligen Auftrag vom Oktober 2009 liegt. Das war ein Auftrag der gutes Geld brachte. Ansonsten lag mein Nebeneinkommen VOR der hauptberuflichen Vertragsumstellung bei 200 - 250 Euro netto im Monat vor Abzug der laufenden Kosten wie Anfahrt usw.

Gedanken hierzu?

Danke
Ras

Zitat
Geschrieben : 04.10.2010 22:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde gerne wissen, welche Daten DEF hat und woher.

Das wissen wir auch nicht.

Im Zweifelsfall verfügen Anwälte über die außergewöhnliche Fähigkeit ganz erstaunliche Fakten, durch einfaches saugen an ihren Fingern, heraus zu bekommen.

Deren Wahrheitsgehalt ergibt sich dann oft aus der entrüsteten Antwort, man habe gar keine Fantastilliarde beiseite geschafft, sondern lediglich eine Halbe!

Das Interesse der Gegenseite, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen resultiert ganz sicher aus der Annahme, unbewiesene Behauptungen anbringen zu können, die vor Gericht keinen Bestand haben.

Zu einer Einigung wird es kommen, wenn die Gegenseite mehr bekommt, als sie sich vor Gericht erhofft und du weniger bezahlen musst, als vor Gericht befürchtet.

Wenn du jetzt wissen möchtest, was denn vor Gericht raus kommen könnte, solltest du hier die Hosen ein wenig runter lassen.

Auf jeden Fall bekräftigt dieses Schreiben meine Meinung über die sofortige Absenkung des TU.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 22:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rasputin,

wenn Du eine weisse Weste hast: Was hindert Dich daran, auf die Forderungen einfach nicht einzugehen und erst im Rahmen des Unterhaltsverfahrens de Hosen herunterzulassen? Anwälte fordern viel, wenn der Tag lang ist. Im vorliegenden Fall kann das auch ein schlichtes "auf den Busch klopfen" sein, mit dem man in Erfahrung bringen möchte, ob Du die Forderungen widerspruchslos bedienst. Tust Du es, werden weitere Forderungen kommen nach dem (Skat-)Motto "was einmal geht, das geht auch zweimal".

Gegen die zwingende Stringenz eines Einkommensteuerbescheides kann jedoch auch eine gewiefte Gegenanwältin wenig ausrichten; ganz egal, was sie sonst noch "herausgefunden" haben will. Es sei denn, sie bezichtigt Dich gleichzeitig der Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung - und das sollte sie sich gut überlegen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 22:28
(@Rasputin73)

Moin zusammen,

nachdem ja der Steuerberater der Beste Freund des geschiedenen Mannes ist, ( sagt meiner zumindest ) werd ich heut mal mit dem sprechen.

Beppo: Was musst Du wissen?

Martin: Steuerhinterziehung? Schwarzarbeit? Nun dann pass mal auf was Dämchen schon angedroht hat: Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung! Selbst meinen Arbeitgeber will die Dame angehen da ich Dienstwagen hatte ohne 1%, dafür aber Sprit komplett selbst bezahlt habe. Und das war nicht wenig!
Selbst wenn im Nebengewerbe mal was ohne Umsatzsteuer gelaufen ist, rein spekulativ, dann hat die Dame rein spekulativ auch davon gelebt. Abgesehen davon, dass ich zu EHezeiten auch mal ein so kleiner Kleinunternehmer war das Umsatzsteuer gar nicht gezahlt werden musste.
Hat jemand ne Ahnung wieviel so ne Unterhaltsklage kostet? Hab nämlich langsam auch auf diesen Hickhack keine Lust mehr.
Und wie gesagt: Die derzeitige Splittingsituation ist vorrübergehend, 2011 wird es wieder einen Arbeitsvertrag geben zum alten Brutto. Und was derzeit im Zweitgewerbe hängen bleibt, kann doch nicht Berechnungsgrundlage sein, zumal noch keine Gewinnermittlung gemacht werden kann.

Ras

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 07:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rasputin,

vielleicht zeigst Du Deiner gierigen Ex mal freundlich lächelnd Schnipsel wie >>>diesen hier<<<:

"Was tun, wenn ... die Ex dem Finanzamt nicht versteuertes Einkommen oder Schwarzgeld meldet?
Diese Rache trifft hart – und zwar beide. Der Steuersünder sollte möglichst schnell Selbstanzeige erstatten, um zumindest straffrei auszugehen. Der Staat reagiert ohne Pardon: Alle nicht versteuerten Beträge plus Zinsen müssen nachbezahlt werden. Die Ex könnte nach dieser Aktion ihre Ansprüche auf Unterhaltszahlungen verlieren, denn dieses Verhalten bewerten Richter als schwer wiegende Beeinträchtigung der Vermögensinteressen. Wer seinen einstigen Partner derart schädigt, kann die Ansprüche auf dessen Unterstützung verlieren, formuliert das Gesetz (Paragraf 1579 BGB)."

An den 1579 trauen sich viele Familienrichter zwar nicht heran, aber das musst Du der Ex ja nicht auf die Nase binden. Es könnte zumindest dazu führen, dass sie etwas kleinere Brötchen backt. Vor allem, wenn Du eine weisse Weste hast.

Aber natürlich kannst Du entsprechende Ankündigungen ihrerseits auch mit einem lässigen "tu doch einfach, was du nicht lassen kannst" oder "erzähl das deinem Friseur" kontern und sie auf diese Weise verunsichern: Die Dinge, vor denen Du erkennbar keinen Schiss hast, machen ihr auch weniger Spass.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 22:13
(@Rasputin73)

Brille, merci.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2010 10:15
(@Rasputin73)

Mal so in den Raum werf: Darf sie eigentlich erneut Einkommensnachweise verlangen? Wurde alles im Frühjahr verschickt, unterhalt ist bis heute unklar.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2010 15:08
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Rasputin!
Eine Auskunftspflicht ist in der Regel eigentlich alle 2 Jahre fällig, es sei denn, Dein Einkommen würde sich um mehr als 10% verändern.
Ich würde sie nach der Rechtsgrundlage fragen, welche sie ihrer Meinung nach zu der Forderung berechtigt. Bis zur Nennung und Prüfung dieser siehst Du keine Veranlassung, irgendetwas zur Verfügung zu stellen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2010 15:45