Hallo Zusammen, eine kurze Frage an die Unterhaltsexperten unter euch...
Vor 2 Monaten kam Post vom JC, Haben eine Nachforderung in Hohe von 890 Euro an mich, fuer die Zeit vor der Vaterschaftsanerkennung; Da die KM mich erst im 7. Lebensmonat von Tochter (per sms, im juni 2013) über die mögliche Vaterschaft und den negativen Vaterschaftstest Ihres damaligen Freundes (von dem ich auch nichts wusste) informiert hat, konnte ich vorher auch gar keinen Vaterschaftstest machen.
Da Telefon aber seit 10 Jahren das gleiche ist, haette Sie natuerlich auch schon frueher bescheid sagen koennen...
Sehr gerne hatte ich auch die ersten monate miterlebt....
Gegen diese 890 Euro rechnet das JC eine Überzahlung meinerseits gegen (500 Euro), da ich in der Zeit vor der Einkommensueberpruefung 75 Euro monatl. zuviel gezahlt habe. wollen also noch 370 irgendwas euro von mir, da da ich ja angeblich schuld bin, dass km mich nicht vorher informieren konnte 1613BGB (natürlich ohne detaillierte begruendung von seiten des JC). Auch hat KM 2 Monate zu spät angegeben, kein Elterngeld mehr zu bekommen (und auch diese 80 Euro wollen die nun von mir wieder) Ich habe dem natuerlich widersprochen, scheint aber keinen zu interressieren. Heute kam die gleiche Forderung wieder....
Unterhalt ging immer bei Km aufs Konto (monatl. 300 €) also eigentlich zuviel und seit April des Jahres 340€ (Ku 225, Bu 115) Da die verspätete Meldung bei mir aber auf jeden Fall zu Lasten der KM geht, ist das doch ungerechtfertigt, oder?
Des weiteren hatte ich letztes Jahr im August eine UVS-Nachzahlungsforderung in Höhe von 532€ fuer die Zeit vor der Vaterschaftsanerkennung.
Hatte damals noch gar keine Ahnung, und das auch gezahlt, aber eigentlich kann ich das doch auch zurückfordern, da die Forderung damals auch rechtswidrig war, oder?
Wer ist in so einem Fall denn in der Beweispflicht? Km oder ich? Seht ihr da Chancen?
Ist fuer mich gerade echt viel Geld....
Wenn denn der Umgang halbwegs vernünftig laufen würde, wäre ich da ja gar nicht so, aber da Tochter nach wie vor 80% der Umgangsnachmittage komplett verschläft ( und da sind leider auch Kinderschutzbund, Ja, und sicher auch das Gericht ziemlich machtlos dagegen) hab ich keine große Lust, auch mehr zu bezahlen als ich muss....
Oder mache ich mir damit erst Recht Feinde beim JA, die jetzt die weiteren Umgangsverhandlungen uebernehmen werden, da der Kinderschutzbund aufgegeben hat, weil KM kein bißchen kompromißbereit ist...!?
Vielen lieben Dank fuer eure Tipps....
Moin,
normalerweise kann Unterhalt für die Vergangenheit nicht gefordert werden. Dein vorliegender Fall ist aber genau die Ausnahme, die sich nach
§1613 BGB ergibt. Denn solange Du nicht die Vaterschaft anerkannt hattest, war der KU-Berechtigte daran gehindert, den KU von Dir
zu fordern, da die rechtliche Voraussetzung (Vaterschaftsanerkennung) fehlte.
Also ist es erstmal grundsätzlich legitim, an Dich heranzutreten und auch KU für die Vergangenheit zu fordern, weil Du ja in der Pflicht
für KU bist und auch in der Vergangenheit schon hättest zahlen müssen, wenn die Anerkennung eher erfolgt wäre.
Es kommt jetzt hier drauf an, wer was hätte wann von Dir fordern müsssen. Die ARGE kann meines Wissens erst ab Forderungsübergang
fordern. Da musst Du mal schaun, ab wann die Überleitung des Anspruches erfolgt ist.
In Beweispflicht ist immer zunächst der, der etwas haben will. Zur Zahlung zwingen kann Dich nur ein Gericht. Die UV-Kasse hatte keine Handhabe
ohne Vaterschaftsanerkennung Geld von Dir zu fordern. Du siehst, dass man nicht ohne vorherige Klärung leichtfertig Forderungen erfüllen sollte.
Generell bist Du aber in der Pflicht, es ist hier der Zeitpunkt abzuklären und aufzupassen, dass Du nicht zweimal zahlst.
LG,
Mux
Hm, ok! Danke dir! Da die km aber nicht nur mir die mögliche vaterschaft verschwiegen hat, sondern auch mich dem ja gegenüber verschwiegen, oder zumindest behauptet, sie wisse nicht wie sie mich erreichen könne; was einfach dreist gelogen war... Und sowas gehört eigentlich bestraft, oder?
Außerdem hatte sie dem jc gegenüber auch schon versucht, meherere monate meines unterhalts an sie zu unterschlagen, und wenn sie ihrer nachweispflicht bzgl des elterngelds auch nicht rechtzeitig nachkommt, sollte das ja auch nicht mein problem sein, oder?
Also ich würde solche Forderungen auch zurück weisen, da die KM enen nicht daran gehindert war, die Vatetschaftfeststellen zu lassen.
Und wenn sie meint, dass doch, dann möge sie sagen wodurch und dafür Beweise liefern.
Ist aber sicher kein Selbstgänger.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.