Nachzahlung von Unt...
 
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Nachzahlung von Unterhaltszahlung nach Vergleich??

 
(@schreibmitmir)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, hätte da mal ne Frage.

KV hat für seine Söhne bis im Jahre 2009 nach einem Vergleich Unterhalt an das Jugendamt gezahlt. Der Vergleich war z.b. 50,00 p.K. also weniger wie die KM vom Jugendamt erhalten hat. Letztes Jahr gab es malein Schreiben vom JA das kein UH mehr gezahlt werden braucht (leider existiert das Schreiben nicht mehr). Heute kommen Schreiben an das der KV seine Lohnbescheinigungen reinreichen soll um evtl. Rückzahlungen.
Jetzt meine Fragen: 1. Kann nach einem Vergleich der Restbetrag zurückgefordert werden? 2. Ist es nicht normal so das nach einem Vergleich alles abgegolten ist?

Gruß Rainer

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2012 20:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi und Herzlich Willkommen

Deine Angaben sind ungenügend. Was soll hier ein Vergleich sein? Notarielle beglaubigt, oder lediglich schriftlich festgehalten? Wie ist der Inhalt im Wortlaut? Zw. wem wurde diese 'Vereinbarung' ausgehandelt? Pauschal könnte ich an sonsten sagen:

1. Ja
2. Nur wenn es regnet.
3. Nein

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 21:08
(@schreibmitmir)
Schon was gesagt Registriert

Ups, also es wurde damals gerichtlich ein Vergleich geschlossen zwischen JA und KV.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2012 21:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein gerichtl. Vergleich zw. UH-Pflichtigen Und JA-Beistandschaft finde ich schon bemerkenswert. Allerdings sind bei einem Vergleich immer dessen (Vergleichs-) Grundlagen entscheidend. Daher halte ich es für notwendig, dass Du diesen Vergleichstext im Wortlaut - anonymisiert - mal hier abtippst/einstellst (anonymisieren, einscannen, kontrollieren, hochladen, verlinken). Gerade Vergleiche haben oftmals ihre Tücken, da kommt es auf jedes Wort an. Das er gerichtlich ist schützt da in keinster Weise - dem Gericht ist die Fernwirkung egal.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 21:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich schließe mich den Worten von oldie an und antworte mal auf der Basis des wenigen was du geschrieben hast:
1. Ja, außer dies wurde im Vergleich ausdrücklich erwähnt.
2. Nein. Nichts ist im Vergleich normal, was nicht drin steht.

Wenn dein vergleich sinngemäß lautet:
"Ab morgen zahlt Herr smm jeden Monat 1000,- € an Frau smm"
Dann hast du einfach nur jeden Monat 1.000,-€ zu bezahlen.
Ohne jede Gegenleistung und ohne, dass dadurch irgendwelche Schulden abgebaut würden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 21:51
(@schreibmitmir)
Schon was gesagt Registriert

Also es gab im Sept. 2005 eine nichtöffentliche Sitzung beim Amtsgericht ..., anwesend waren eine vom Kreisjugendamt sowie der Kindsvater.

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteien den nachfolgenden Vergleich:

1. Der Beklagte verpflichtet sich, ab dem 01.09.2005 für die Kinder M & M an das Land NRW, vertreten durch den Landrat,
einen monatlichen Unterhaltsbetrag von je xxx EUR zu bezahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreit und des Vergleichs werden gegenseitig aufgehoben.

So das steht vom AG so geschrieben, dazu zu erläutern die Kindsmutter erhielt ab 01.04.2003 UHV vom JA.

Ist alles für mich jetzt fraglich ob gezahlt werden muss oder nicht und wenn ja was können die noch Fordern?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2012 22:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

anwesend waren eine vom Kreisjugendamt sowie der Kindsvater.

Und wer bist du?

1. Der Beklagte verpflichtet sich, ab dem 01.09.2005 für die Kinder M & M an das Land NRW, vertreten durch den Landrat,
einen monatlichen Unterhaltsbetrag von je xxx EUR zu bezahlen.

Damit sind sämtliche Forderungen aus der Zeit vor dem 1.9.2005 unberührt und weiterhin offen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 22:16
(@schreibmitmir)
Schon was gesagt Registriert

kann man ihr keine PN an euch schreiben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2012 22:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

PN (PM) geht entweder über die rechts oben erscheinende Anwesenheitsliste/Onlineliste ( User-Namen doppelklicken) oder über die User-Liste - dort dann auf 'PM' klicken.

Doch was wird bei Dir so heiß gekocht, dass es einzigartig und unverwechselbar, also einzigartig ist?  😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 23:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

kann man ihr keine PN an euch schreiben?

Ich glaube, die Funktion ist Dir erst ab dem fünften Beitrag im Forum freigeschalten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2012 00:15




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Alternativ zur PM steht die e-mail Funktion zur Verfügung, dauert vielleicht manchmal länger - zumindest bei mir übers WE - dennoch. Alle Mod's bzw. Admin's haben eine freigeschaltete e-mail, welche lautet: "username@vatersein.de".

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2012 01:31