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Nachzahlung von Kindesunterhalt

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Mensch Beppo, sei nicht so kleinlich. Ausserdem stehts (mittlerweile) so da. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 01:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi phantix

Mir fällt noch auf, dass es eine Überschneidung der Zeiträume gibt.

Daraufhin habe ich Ihr rückwirkend für Juli den Unterschiedsbetrag überwiesen und ab August den neuen KU ausgeschert.

und

Meine Ex verlangt die Nachzahlung von 96 EUR für die Moate Januar bis Juli 2008.

Für Juli hast Du doch 'ne Nachzahlung geleistet - hoffentlich exakt bezeichnet. Der Forderungsbetrag jedoch beschränkt sich der Höhe nach auf Januar bis Juni. Stelle dies in Deinem Antwortschreiben ans Gericht 'beiläufig' dar. Wirst Du anwaltlich vertreten?

Gruss oldie

Edit: Ergänzung eingefügt.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 18:34
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

ich habe in dem Schreiben dara<uf hingewiesen, dass der Unterhalt abJuli 08 unstrittig ist.
Es geht hier ja auch nur um die Nachzahlung für die ersten 6 Monate 2008.

Anwaltlich vertreten bin ich nicht - deshalb wende ich mich ja hier ans Forum, um nicht
wieder einem schwarzem Herrn oder eine Dame etwas in den Rachen stopfen zu muessen. 😉

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2009 20:25
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich will ja keinen verwirren, aber ich wunder mich ein wenig, dass das Schreiben vom Amtsgericht kommt. Das deutet darauf hin dass sie vorher einen Mahnbescheid beantragt hat, aber auf den hättest du doch reagieren müssen? Ansonsten wäre doch das Familiengericht das richtige, bei KU???

Ligr ginnie
die sich ernsthaft fragt was das soll - wegen 96 € so einen Wind zu machen...oder lebt die KM am Rande des Existenzminimums, dass sie so sehr auf das Geld angewiesen ist?

nachträglich geändert: einen Rechtschreibfehler..

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 22:41
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

es gab keinen Mahnbescheid, sondern es erfolgt sofort die Klage ..............

Die KM ist beamtet - Besoldungssufe A11, hat ein eigenes Haus, welches schuldenfrei ist.

MfG
Phantix

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Themenstarter Geschrieben : 10.01.2009 01:40
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na dann...

...vielleicht weiß hier jemand besser Bescheid wieso das über das Amtsgericht geht und nicht über das Fam.gericht...
Amtsgericht ist doch Zivilrecht.
Worauf genau bezieht sich die Klage, §?

LiGr ginnie

übrigens: wenn ich A11 hätte und ein schuldenfreies Haus, wären mir die 96 € vom KV sowas von egal  🙂
Aber "es sind ja die Ansprüche des Kindes" Oh mann...Leute gibts...

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 12:58
(@phantix)
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Moin, moin ....

hiermit beantragen wir,

1) den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 96,00 € nebst Zinsen in Höhe
    von fünft Prozentpunkten über dem Basiszins des BGB ab 13. September 2008
    zu zahlen,

2) dem Beklagten eine Frist gemäß §276 ZPO zu setzen und im Fall der
    Säumnis gemäß §331 Abs. 3 ZPO und im Falle des Anerkenntnissen
    gemäß §307 ZPO zu entscheiden.

Das steht in der Anklageschrift ....

Für mich ist es wirklich nur sehr schwer zu verstehen, dass die KM
hier eine derartige Welle lostritt. Aber wenn Haß einen Menschen regiert und
man nicht sehen kann, das der EX glücklich ist und das gemeinsame Kind
gerne bei seiner neuen Familie ist, dann macht man halt Dinge, um ihm
das Leben zu erschweren.

Ich habe inzwischen seit 5 Jahren keine Ruhe vor der "Alten" 🙁

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2009 13:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Phantix

Hmm, gibt es auch eine Begründung oder noch besser einen Nachweis, worauf die Forderung überhaupt beruht? Soweit ich weiss hat die KM nichts in der Hand, worauf sie diese Forderung stützen könnte. Es gibt doch bis jetzt keinen verwertbaren Titel der das stützt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 14:18
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

also folgende Begründung:

Die Klägerin ist ein Kind des Beklagten. Der Beklagte hatte sich mit Urkunde des Jugendamtes des
Landkreises XXX vom 29.11.2006 zur Zahlung von Unterhalt in Höhe von monatlich 257 € am dem
01.12.2006 und in Höhe von mtl. 121% des jeweiligen Regelbetrages in der jeweiligen Altersstufe gemäß §1 der Regelbetragsordnung verpflichtet.

Beweis: "halt die alberne Urkunde"

Ab Januar 2008 waren vom Beklagten monatlich 262 € an Unterhalt bis einschliesslich 30.06.2008 gezahlt worden. Die Zahlung nahm der Beklagte in
Anpassung an die ab 01.01.2008 geltenden neuen Sätze des Regelbetrages vor. Ab Juli 2008 zahlt der Beklagte 278 €.

Der ab Januar 2008 gezahlte Unterhaltsbetrag iust zu gering. Der Belagte erhielt als Beamter im Jahrte 2008 eine höhere Besoldung. Hierüber wurde erst
im Juni 2008 entschieden und ab dem Monat Juli 2008 erhielt der Beklagte monatlich 120 € mehr an Gehalt und zwar rückwirkend ab Januar 2008.

Nach diesem jetzt zur Verfügung stehenden höheren Gehalt ergab sich ein Unterhaltsbetrag von zumindest 278 € und diesen hat der Beklagte ab Juli 2008 auch
bezahlt. Der Beklagte verweigert aber die Zahlung dieses Unterhaltsbetrages ab Januar 2008, obwohl die Gehaltserhöhung rückwirkend ab diesem Zeitpunkt
gewährt worden ist und er damit durch die erhaltene Nachzahlung auch das höhere Gehalt tatsächlich ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung hat.

Der Beklagte ist zur Zahlung entsprechend seinen Einkünften und des sich daraus ergebenden Betrages schon aufgrund der Verspflichtung aus der Urkunde verpflichtet.

Der Beklagte wusste auch um seine aus der Urkunde ergebende Zahlungsverpflichtung und die jeweils vorzunehmende Anpassungg entsprechend
des sich ändernden Regelbetrages. Der endgültige Betrag stand erst mit der Einigung der Tarifparteien im Juni 2008 fest. Der sich ergebende Differenzbetrag ist
nachzuzahlen.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2009 14:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Phantix

Noch 'ne Frage.

Beweis: "halt die alberne Urkunde"

Wie wird denn Dein Gehalt in dieser "albernen Urkunde" angegeben? Etwa gar nicht oder als Zahlenwert oder etwa wie "entsprechend seines EK"?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 14:51




(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

soweit ich weiss, weil ich hab die Urkunde nicht zur Hand steht das nix von Gehalt oder sonstwas ...

Ich habe im Juli die Nachzahlung bekommen, wusste im Januar doch garnicht, was ich "genau" verdiene. Das ist doch der Knackpunkt.
Wenn im Januar eine dementsprechende Gehaltsabrechnung vorgelegen hätte, hätte ich dementsprechend gezahlt.

Für mich ist das absolut albern und reine Willkür. Wenn ich dieses Jahr wieder mehr verdiene, kommt sie in zwei Jahren wieder
und fordert nach? Nee, irgendwo ist Schluss.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2009 15:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich wollte ja auch nur sicher gehen. Es ist normal, das im Titel kein direkter Bezug zum derzeitigen EK genommen wird. Das ist ja auch Sinn und zweck eines Titels, dass ein Durchschnitts-EK berechnet wird und darauf aufbauend ein fester und planbarer KU herauskommt.

Denn:

Der ab Januar 2008 gezahlte Unterhaltsbetrag ist zu gering. Der Beklagte erhielt als Beamter im Jahrte 2008 eine höhere Besoldung. Hierüber wurde erst
im Juni 2008 entschieden
und ab dem Monat Juli 2008 erhielt der Beklagte monatlich 120 € mehr an Gehalt und zwar rückwirkend ab Januar 2008.

Das sieht nach einer sauberen Klageabweisung durch das Gericht aus. Da ist nicht mal eine Stellungnahme deinerseits notwendig. Kenne mich prozesstechnisch wenig aus und vermute daher, das eine Stellungnahme von Dir automatisch angefordert und erst danach geschaut wird, ob hier überhaupt die Klage zugelassen wird. Also wenn es hier zu einem Prozess kommt ist m.M.n. die Tür bis zum BGH weit offen. Nach meiner Rechtskenntnis wundere ich mal wieder darüber, dass ein RA sich für so was hergibt. Diese Kassierertypen sollte man öffentlich an den Pranger stellen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 15:42
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Oldie,

Du hast Recht, ich "musste" mich dazu äußern, dies habe ich getan.
Ich denke auch, dass es garnicht erst zu einem Prozeß kommen wird und die Sache von
vornherein zum Scheitern verurteilt ist.

Nur noch Eines: Der RA meiner EX ist ein schmieriger, widerlicher Winekladvokat.
Ich habe den schon ein paarmal vor Gericht Auge in Auge gegenüber gestanden
und ihn ganz alt aussehen lassen. Und geldgeil ist der Allemal. Unverständlich.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2009 16:02
(@jemmy)
Registriert

Hallo

ich will ja keinen verwirren, aber ich wunder mich ein wenig, dass das Schreiben vom Amtsgericht kommt.

Das "Familiengericht" ist eine Abteilung des Amtsgerichtes. Dem Grunde nach werden derartige familienrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht ausgetragen und entschieden. Ein "Familiengericht" gibt es dem Grunde nach nicht.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 22:42
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo
@jemmy - danke - jetzt bin ich weniger verwirrt.

LiGr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 22:46
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

ich habe in Zusammenhang mit dieser Sache noch einmal eine kurze Frage:

Kann / Darf ich die KM auch dazu auffordern, mir Einnahmen ihrerseits zu belegen ?

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2009 04:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Phantix,

Solange das Unterhaltsberechtigte Kind minderjährig ist, hast du keinen Anspruch auf eine Auskunft über die Einkünfte der KM, da diese nicht Barunterhaltspflichtig ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2009 10:17
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

leider findet dieser Fall hier kein Ende. Jetzt fordert der Richter meinen Einkommensnachweis für Januar 2004 an. Was hat das denn bitte schön mit der Nachzahlung
für die ersten Monate des Jahres 2007 zu tun ???

Aber folgendes Schreiben der Gegenseite erhielt bzw. das AG:
"Mit dieser Stellungnahme wird unstreitig, dass dere Antragsgegner die höhere Besoldung, die auch zu einem höheren Unterhaltsanspruch
des Kindes führt, ab Januar 2008 erhalten hat und dies rückwirkend im Juli 2008. Eine Aufforderung konnte erst erfolgen, nachdem die Entscheidung über
die höhere Besoldung bekannt war. Vorher war das höhere Einkommen nicht vorhanden.

Der Antragsgegner hat das höhere Einkommen durch die Nachzahlung tatsächlich aber ab Januar erhalten. Auch dies ist unstrittig.

Auf die Verpflichtung des Antraggegners aus der Urkunde des Jugendamtes zur Zahlung des jeweiligen Regelbetrages hatten wir
bereits verwiesen. <der höhere Lohn, der auch zu höheren Unterhaltsforderungen führt, war war von dem Arbeitgeber ausdrücklich ab 01.01.2008
gewährt worden. Dieser Lohn oist deshalb auch von diesem Zeitpunkt an für den Unterhalt einzusetzen.

Auch in der Vergangenheit und auch jetzt aktuell hatte der Antragsgegner entsprechend seinem Einkommen den Unterhalt gezahlt.

Zu den beiden letzten Absätzen ist leider festzuhalten, dass der Antragsgegnere ab Januar 2009 eine weitere Gehaltserhöhung erhalten hat, sich aber weigert, die Auskunft über die Höhe zu erteilen. Er verhindert damit die ab diesem Jahr anstehende Anpassung des Kinderunterhaltes."

Die Auskunftsverweigerung erfolgte, weil erst im September sämtliche Einkommensbescheinigungen usw. vorgelegt wurden. Ich
habe dies auch dem RA der Gegenseite mitgeteilt. Es erfolgt hier also meiner Meinung nach eine ständige Kontrolle.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2009 03:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi phanzix

Jetzt fordert der Richter meinen Einkommensnachweis für Januar 2004 an. Was hat das denn bitte schön mit der Nachzahlung für die ersten Monate des Jahres 2007 zu tun

Ähm, kannst Du bitte mal sagen, was da alles vor Gericht verhandelt wird? Bisher ging ich davon aus, dass es hier ausschliesslich um eine Nachforderung von KU für Jan08-Jun08 ging. Was hat jetzt Anfang 2007 hier zu suchen? Oder meintest Du 2008?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2009 14:45
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo,

da habe ich mich vertippt  - sry .....

Der will einen Einkommensnachweis von Januar 2009. Und es geht um die Nachzahlung ....
für Januar 08 bis Juni 2008 .....

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2009 15:20




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