Nachzahlung nach Un...
 
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Nachzahlung nach Unterhaltsneuberrechnung ?

 
(@miche)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Bin neu hier und hab da mall eine Frage .....

Mein Problem stellt sich so dar das ich vor ca. einem Jahr den Unterhalt neu berechnen lies und daraus auch weniger als im regelbetrag festgelegt ist, zahlen muss. 
Normal wären ca.250 Euro  momentan 120euro.
Momentane Situation ist ich bin seit zwei Monaten Arbeitslos.
Aber demnächst beginne ich eine Weiterbildung wärend der Arbeitslosichkeit und ich bemühe mich eine Stelle als Helfer in dem Bereich der Weiterbildung zu finden
wo ich dann als Facharbeiter arbeiten Könnte.

Jetzt schreibt (eher droht) mir das JA vor das ich nach der Weiterbildung bzw. auch wären dieser Zeit eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma annehmen sollte wo ich 1`115 Euro verdienen würde 
und dann auch nach der Weiterbildung  den Unterhalt nachzahlen sollte der ja neuberrechnet wurde und dann auch wieder wird.
Das würde heißen ich müsste laut JA danach von jedem Vormonat ca.130euro nachzahlen ergo jedes Monat 380 Euro???

Kann das sein wenn ein Unterhalt neuberrechnet wurde und man ca. ein Jahr später mehr verdienen würde, alles nachzahlen müsste???
Mann sooo unter Druck gesetzt werden darf???

Habe immer Unterhalt gezahlt egal wie bescheiden es mir ging nur so wegen RABENVATER oder so .............

Danke im Voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 19:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Miche
Herzlich Willkommen

Ich verstehe die Aussage des JA so, dass die derzeitigen 120€ tituliert sind (?) und auch während der Weiterbildung von Dir zu leisten sind. Nach Beendigung der Weioterbildung soll eine Neuberechnung erfolgen. Auf was sich die von Dir angesprochene Nachzahlung bezioeht habe ich nicht verstanden.

Daher wäre es erst einmal wichtig zu erfahren, was denn nun tituliert ist bzw. welche schriftliche (!) Absprache es mit dem JA gibt. Sind es wirklich besagte 120€ als Titel oder doch eher die 250€, und 120€ sind lediglich eine mündl. Einigung?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2011 13:22
(@miche)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmall für die Antwort

Das JA hat vor einem jahr eine neuberechnung gemacht daraus wurde der unterhalt von 250€ auf 120€ vestgesetzt (tituliert) .
Dann für 2 Monaten wurde ich arbeitslos und wir einigten uns wegen 3€ keine neuberechnung zu machen, die ich weniger zahlen müsste .
Jetzt schreibt das JA ich müsste nach der Weiterbildung bzw. Arbeitbeginn das was ich bis jetzt weniger gezahl habe alles zurückzahlen, obwohl ja alles neu berechnet wurde ?????
Wenn ich wieder mehr Geld verdiene würd ich sowieso eine neuberrechnung machen die sich ja dann wieder auf die 250€ belaufen würde .
Aber nach rechnung vom JA 250€ + 130€ also 380€ für ein jahr (ca. die zeit wo ich nur 120€ gezahl habe) !!!!!!!!!!???????????

Gruß Miche

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2011 22:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Aussage des JA erachte ich als falsch. Deine Unterhaltsschuld wird in dem Titel beziffert. Wenn der Titel nunmal über 120€ geht, sind es auch exakt diese 120€. Die Differenz zu den früheren 250€, eben die 130€, existieren dann nicht.

Im UH-Recht muss Unterhalt eingefordert werden. Die Einigung beim KU geschieht dabei oftmals über einen Titel. Dieser ist dann verbrieftes Recht. Nach der Titulierung zu sagen, na eigentlich müssten noch xxx€ gezahlt werden, funktioniert nicht. Schau mal genau in den Titel über 120€, ob es da irgend einen Bezug zu den 250€ gibt.

Lediglich die Unterhaltsvorschusskasse könnte darüber hinaus Forderungen gegen Dich geltend machen, wenn sie denn Unterhaltsvorschuss leistet. Dies wird Dir aber separat mitgeteilt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2011 12:54
(@miche)
Schon was gesagt Registriert

Genau das denke ich auch, im Schreiben steht nichts von wegen Bezug auf die 250€ .

Nachmall Danke für die Antwort  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2011 17:22