Nachweise Unterhalt...
 
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Nachweise Unterhalt volljährig

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mag sein, dass ist aber kein Grund in Schockstarre und Schnappatmung zu verfallen.

Und wenn er dir schreibst, fragst du erst hier nach, bevor du selbst irgendwas antwortest.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 12.02.2015 16:04
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

werd ich machen

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Themenstarter Geschrieben : 12.02.2015 16:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und fordere bitte beim nächsten Anwaltsschreiben gleich eine Kopie der Vollmacht an, damit erkennbar ist, wer den Anwalt beauftragt hat. Gruß Ingo

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Geschrieben : 12.02.2015 17:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

... wurde mir vom gegnerischen Anwalt im November 2014 eine ( von der Realschule ausgestellte )Schulbescheinigung zugeschickt.
Das Kind besucht die Realschule.... bis voraussichtl. Ende Schuljahr 2015. Ausgestellt 20.03.2014

Eine Schulbescheinigung gilt immer für das Schuljahr. Sämtliche Zusätze ala "es wird beabsichtigt bis zu ... " sind schnurz. Meines Erachtens fällt Dir Deine Nachlässigkeit gegenwärtig auf die Füße. So oder so. Von daher entspanne etwas, suche eine grosse Teilschuld bei Dir, und vor allem blicke in die Zukunft.

Unabhängig, ob ab August 2014 weiter eine Schule besucht wurde oder auch nur gegammelt, dürfte anschließend die Orientierungsphase von 6 Monaten ebenfalls nicht außer acht gelassen werden.

Wenn ein UH-Anspruch vom Grundsatz her nicht gegeben ist -> KU einstellen. Gibt es einen Titel, parallel auf Ruhen des Titels klagen.

Gruss oldie

PS: Was ist eigentlich Dein erklärtes Ziel?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 12.02.2015 17:35
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

danke schon mal für die vielen beiträge !

nun reichen sie halt von " einfach die sache auf sich beruhen lassen " bis
"Polizei einschalten und auf Betrug verklagen"  🙂

jetzt warte ich halt erst mal ab - irgend eine reaktion wird schon kommen...

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Themenstarter Geschrieben : 12.02.2015 17:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Sorry, Du machst es Dir mit folgendem etwas zu einfach:

nun reichen sie halt von " einfach die sache auf sich beruhen lassen " bis
"Polizei einschalten und auf Betrug verklagen"  🙂

Da hier mehrere und voneinander unabhängige Problemfelder angesprochen wurden (Kind, RA, Schule), ist Deine Zusammenfassung etwas oberflächlich.

Die Schule stellt auf Verlangen eine Schulbescheinigung aus und formuliuert darin die geäußerte Absicht. Ein min. 16-jähriges Kind darf aber jederzeit die Schule abbrechen und eine Ausbildung beginnen. Von daher sind halbjährliche Nachweise über die Ableistung der Schulausbildung nun mal sinnig. Der RA hat genau das weiter gegeben, was er von seinem Mandanten erhalten hat. Anschließend war Funkstille. Liege ich falsch? Wo also ist hier - außer beim Kind (ab Aug. j. Erwachsenem) und zzgl. dem UH-Pflichtigen - ein Fehlverhalten festzustellen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 12.02.2015 17:57
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

dass mir ( von KM) eine Bescheinigung als gültig zugestellt wird - mit dem wissen,
dass das kind schon 4 monate vorher die schule verlassen hat !

hat es zB eine ausbildung begonnen und erzielt einkünfte, wäre das ja finanziell
ein thema...

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Themenstarter Geschrieben : 12.02.2015 18:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Erläutere Deine Zeitangabe. Wann wurde die Bescheinigung ausgestellt, und wann wurde diese mit welcher "Interpretation" weiter gereicht. Das hier eine zeitl. Differgenz von <6 Monate auftreten kann, ist in der Sache begründet.

Noch mal meine Frage: Bei wem möchtest Du Fehlverhalten feststellen, und - in Ergänzung - was soll darauf inkl. perspektivischer Absicht geschehen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 12.02.2015 18:30
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

schreiben seines ( eher ihres ) anwaltes vom 19.11.2014:
.... anbei die von ihnen in vorbezeichneter sache geforderte schulbescheinigung
und die war eben vom 20.03.14 - da hätte ich besser aufpassen müssen 🙁

was ich mir davon verspreche ?
finanziell rein gar nichts.
es geht mir einfach nur ums prinzip.

fast ein halbes jahr wurde ich mit anwaltsbriefen zugemüllt (inkl. jedes mal klageandrohung).
dabei habe ich kind kurz vor volljährigkeit nur (freundlich) aufgefordert, mir entsprechende
unterlagen zukommen zu lassen, damit das mit dem unterhalt reibungslos weitergeht...

die km hats eben so aufgefasst, dass ich einfach nicht mehr würde zahlen wollen...

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Themenstarter Geschrieben : 12.02.2015 19:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ob seines oder ihres Anwalts ist schon von Bedeutung.

Wenn ihr Mandat drüber steht, hättest du es ignorieren müssen.

Wenn es sein Mandat ist, hat es schon etwas von Betrug.
Aber ich sehe Aufwand und Nutzen bzw. Chancen und Risiken in einem ungünstigen Verhältnis.

Ansonsten bleibt nur: Versuch macht Kluch.
Was ein Richter daraus macht, kann dir zuverlässig nur der Richter sagen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 12.02.2015 19:21




(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

die anwaltsbriefe waren ab volljährigkeit in seinem namen, sonst
wär ich schon dagegen vorgegangen.
nichtsdestotrotz steckt ex dahinter....

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Themenstarter Geschrieben : 13.02.2015 06:14
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

hallo

Es sind 8 Wochen vergangen seit Einstellung meiner Unterhaltszahlungen...

bis jetzt keine Reaktion darauf - wahrscheinlich brauchen sie mein Geld gar nicht mehr...?  🙂

sehr seltsam

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Themenstarter Geschrieben : 09.04.2015 06:31
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

so, heute post vom amtsgericht mit antrag eines
neuen anwalts auf verfahrenskostenhilfe und utopischen
unterhaltsberechnungen, nachzahlungforderungen etc.

wred nächste wo mal das amtsgericht aufsuchen...

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Themenstarter Geschrieben : 18.04.2015 18:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wred nächste wo mal das amtsgericht aufsuchen...

Wozu?
In diesen Moment würde ich selber einen Fachanwalt aufsuchen und den machen lassen.
Mit den utopischen Forderungen versucht der Anwalt nur den Streitwert hochzutreiben, damit sich dies mit VKH überhaupt lohnt. Ein bekanntes Spiel ...

Und Gegenrechnung aufmachen.
Vielleicht auch hier mal die Zahlen einstellen, dann können hier einige mal drüber schauen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 18.04.2015 21:22
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

werd morgen einen termin beim anwalt haben...
mal sehn, was der so erzählt

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Themenstarter Geschrieben : 21.04.2015 06:10
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