Nachweise Unterhalt...
 
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Nachweise Unterhalt volljährig

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(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

scheinbar darf man echt niemanden und nichts glauben...

ich hab die bescheinigung halt als ok angesehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2015 12:38
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

"vorspiegelung falscher tatsachen" ist ja nicht strafbar.

§ 263 (1) StGB:
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 12:38
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Die Bescheinigung war vom 20.3.14. Aus der Schule ist sie im Juli 14.
Sie hat dir also eine echte aber nicht mehr zutreffende Bescheinigung übergeben.

LG LBM

... mit der Behauptung (welche ja die Unterhaltsforderung/ Unterhaltsansprüche erst schlüssig begünden/ untermauern sollte), die Realschule weiter zu besuchen ..
(Zitat anne4264)
...bis voraussichtlich Ende September 2015....

Also wenn das kein (vorsätzlicher) Betrug ist.. na ich weiß nicht.

Zumindest der Sohn hat sich da hier (scheinbar/ meiner Meinung nach) des Betruges schuldig gemacht...
Das komische ist halt, daß die Mutter hier im Auftrag des Sohnes gehandelt hat/ haben soll. Geht das überhaupt?
Sind denn hier die rechtlichen Bedingungen erfüllt gewesen (Vollmacht Sohn?).
Weiß eventuell der Sohn gar nichts von den Aktivitäten der Muttter (falls die Mutter hier mit einer gefäkten Vollmacht agierte)
Inwiefern da der Anwalt (wissentlich) involviert ist, ist erstmal nicht klar

Da es bei mir ähnlich lief habe ich ab dato immer 2 Schreiben eingefordert:
1. ein aktuelles Zeugnis/ Zwischenzeugnis zum Halbjahresende/ Schuljahresende
2. eine aktuelle Schulbescheinigung bei Antritt des nächsten Shul(-halbjahres)
Sobald einer der beiden Bedingungen nicht erfüllt wird erfolgt Einstellung des Unterhaltes. Hat die Beziehung zur Tochter nicht verbessert aber funktioniert...
Ein Restrisiko bleibt natürlich bei Abbruch innerhalb des Schulhalbjahres....

Auf jeden Fall- wie hier schon mehrfach - angesprochen: Unterhaltszahlungen sofort einstellen

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 12:39
(@psoidonuem)
Registriert

§ 263 (1) StGB:
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gruss,
gardo

Widersprichst Du oder bestätigst Du? Die Vorspiegelung allein wird nicht bestraft. Nur wenn sie beabsichtigt, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Die Vorspiegelung muss aber geeignet sein. Und eine Schulbescheinigung aus einem anderen Schuljahr dürfte da mMn nicht geeignet sein. Kniffliger Fall. Kann ein Richter anders sehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 12:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du kannst gegen niemanden (Anwalt, Mutter, ... ) vorgehen, die Schulbescheinigung ist echt, sie ist vom März 14 und war damit im November 14 natürlich nicht mehr aktuell, Du hast sie akzeptiert. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Anwalt eben gerade nicht behauptet hat, dass das Kind die Schule besucht sondern, dass die gewünschte Schulbescheinigung übersandt wird.  Natürlich ist das Vorgehen nicht redlich, aber rechtskonform.

Das einzige was Du konkret tun kannst ist, die Zahlungen zurückhalten (am besten auf ein extra Konto) und darauf bestehen, dass die Gründe für das Vorliegen eines Unterhaltsanspruchs gegeben sind (Vorsicht: man gibt den jungen Leuten auch die Möglichkeit der "Orientierungsphasen"!, deshalb das Geld zurück halten) und auf einer Neuberechnung aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage (auch KM ist barunterhaltspflichtig) bestehen. Letzlich eine Bankverbindung vom Erwachsenen anfordern, da auf das Konto der KM nur überwiesen werden kann, wenn der Erwachsene es so schriftlich mitteilt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 13:03
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Kniffliger Fall. Kann ein Richter anders sehen.

Da stimme ich zu: Der Ausgang eines solchen Gerichtsverfahrens ist kaum vorhersehbar.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 13:04
(@Inselreif)

(vorsätzlicher) Betrug

:puzz: Betrug ist ein Vorsatzdelikt, den gibt's gar nicht anders.

Die strafrechtliche Bewertung hilft dem TO aber nicht wirklich weiter. Es müsste nicht nur jemand strafrechtlich verurteilt werden, er müsste anschliessend auch noch einen zivilrechtlichen Rückzahlungsanspruch (aus 823 BGB - nicht ungerechtfertigte Bereicherung, das gibt eh nix) durchsetzen.
Wir reden also schon von zwei Verfahren mit höchst ungewissem Ausgang, bevor es einen müden Cent zurück gibt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 13:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

ich würde ebenfalls nicht ausschließen, daß auch ein Richter hier einen Rückforderungsanspruch (aufgrund "verschärfter Haftung") oder eine Schadensersatzpflicht (im Verbund mit der Vorspiegelung falscher Tatachen) sehen könnte.

Die Frage ist aber: Was könnte TO damit erreichen ?
Hat Junior Geld, um hier zurück zu zahlen ? In den Bau wandert er dafür wohl eher nicht.

Zielführender erscheint es mir, dieses als Verwirkungsgrund beim nächsten Bombardement ins Feld zu führen.
Das wird absehbar kommen ... und Du bist dann schlauer.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 13:20
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo (@inselreif)
also um die strafrechtliche Relevanz ging es mir auch gar nicht so sehr.
Ich wollte vielmehr den Zusammenhang herstellen zwischen der "echten", aber nicht mehr aktuellen Schulbescheinigung und der "schlüssigen" Behauptung des RA und/ oder der KM und/ oder/des Sohnes die Realschule bis September 2015 zu besuchen.
Aus meiner Sicht hat hier der TO (fast) glauben müssen zu Unterhalt verpflichtet zu sein und hat (unter vorgaukelung falscher Tatsachen) gezahlt...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 13:26
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

ich habe nicht vor, jemanden zu verklagen.
es ist mir auch klar, dass dann irgendwann eine korrekte bescheinigung - für was
auch immer - kommen wird...

ich will nur der KM klarmachen, dass sie nicht mit allem so einfach durchkommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2015 13:33




(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich will nur der KM klarmachen, dass sie nicht mit allem so einfach durchkommt.

Bin ich jetzt falsch?!? War Dein Junior nicht über 18?!?
Du musst der KM überhaupt nix klar machen, auf Schreiben der KM oder eines Anwalts im Auftrag der KM würde ich überhaupt nicht reagieren.
Dein Ansprechpartner in der Sache ist Dein Sohn, und so es keine Vollmacht des Sohnes gibt, die die KM in seinem Namen tätig werden lässt, hat die gute einfach nichts mehr zu wollen!

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 13:42
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

doch, er ist seit august 18.
er ist damit volljährig, aber eben nicht erwachsen...
die ganzen anwaltsaktionen letztes jahr wurden in seinem namen geführt, aber
definitiv von KM gesteuert...

es soll ihr ( oder eben sohnemann) nur klar werden, dass ich mir nicht
alles gefallen lasse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2015 13:53
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

es soll ihr ( oder eben sohnemann) nur klar werden, dass ich mir nicht
alles gefallen lasse

Das ist auch richtig so, deshalb sag ich ja, die KM hat jetzt einfach nix mehr zu wollen, oder in seinem Namen zu machen.
Also entweder Vollmacht, oder Sohn wird selbst tätig, ansonsten Funkstille von Deiner Seite.
Ist tatsächlich die beste Medizin, das schürt extreme Unsicherheit auf der Gegenseite.

JB

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 13:56
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

jedenfalls geht heute noch schreiben raus, dass ich den unterhalt sofort einstelle.
ohne gültigen nachweis gibts gar nix mehr....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2015 14:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich will nur der KM klarmachen, dass sie nicht mit allem so einfach durchkommt.

aber genau das ist sie (bislang).

und Du kannst zwar weitere Zahlungen zurückhalten, aber damit kriegst Du Dein Geld nicht wieder. Und ob die bloße Welle ("falsche Schulbescheinung") die KM überhaupt juckt?

Deshalb - nochmal:
Klären, was die Anspruchsgrundlage für KU jetzt und bislang war.
Und wenn es - mangels Schulbesuch - keine Anspruchsgrundlage gab, sprich Du eigentl Geld gezahlt hast, was Du nicht hättest zahlen müssen, einmal durchdeklinieren, ob es Chancen gibt, dieses zurückzubekommen (und das ist mE die rechtliche Frage Betrug oder nicht)
Und dann, und nur dann, das aber auch knallhart durchziehen - nur so lernt KM was (und vorallem der Sohn für sein Leben!)

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 14:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

jedenfalls geht heute noch schreiben raus, dass ich den unterhalt sofort einstelle.
ohne gültigen nachweis gibts gar nix mehr....

Ich würde einfach gar nichts schreiben.
Die melden sich schon!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 14:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

jedenfalls geht heute noch schreiben raus, dass ich den unterhalt sofort einstelle.
ohne gültigen nachweis gibts gar nix mehr....

Falsch!
Du stellst die Zahlung ohne Ankündigung und Begründung ein.

Wenn du etwas schreiben willst, dann nur die Einladung zu einem Gespräch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 14:07
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

das bringt nichts - zumindest keine kontaktaufnahme vom kind....
hab ich die letzten monate gemerkt

unterhalt wird jedenfalls erstmal gestoppt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2015 14:18
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

jedenfalls geht heute noch schreiben raus, dass ich den unterhalt sofort einstelle.

Du hörst nicht zu, oder vielmehr ließt nicht richtig!

Unterhalt einstellen und Sendepause!
Genau so, und nur so bekommst Du die Bande zum Nachdenken!

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 15:33
(@anne4264)
Schon was gesagt Registriert

egal wie - post vom anwalt bekomm ich dann eh wieder 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2015 15:48




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