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Nachweis einer "sozioökonomischen Lebensgemeinschaft"

 
(@Flieder)

Hallo liebe Mitstreiter,

etwas längerer Text um die Situation zu erklären:
Mein Mann hat im Mai 2009 auf Abänderung des Ehegattenunterhaltes für sein Ex geklagt. (627 € monatlich). Im Oktober dann, war endlich Verhandlung. Ergebnis: Er muss seit November monatl. 900,-€ an die Oberjustizkasse in Hamm hinterlegen. Seine Ex bekam erstmal nichts mehr, denn der Richter wollte wissen ob sie in einer eheähnliche Gemeinschaft lebt. Dies hatte sie wehement durch ihren Anwalt bestreiten lassen.

ERGO: Wir haben dedektiv gespielt und können nachweisen, dass sie seit Dez. 2007 ein Verhältnis hat, seit dem mit ihm und den Kindern ein Silvesterurlaub, zwei Sommerurlaube (08 und 09), ein Herbsturlaub (08), diver. lange Wochenenden, sowie jedes Wochenende,  und häufig während der Woche mit ihm zusammen war.

Ende Januar war neuer Verhandlungstermin. Ergebnis: Der Freund seiner Ex musste aussagen und die "Hosen" runter lassen und zugeben, dass sie ein Verhältnis haben.
Auf die Nachfrage des Richters, ob denn seine Freundin ihm auch die Wäsche wäscht, bzw. sie gemeinsam einkaufen gehen, antwortete er mit "NEIN".

ERGO: Für den Richter war klar, dass hier keine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt, da sie nicht in einer sozioökonomischen Gemeinschaft leben. :puzz: :puzz: :puzz: :puzz:
Zudem stand ich an diesem Tag ebenfalls als "Standzeuge" bereit um die Häufigkeit der Treffen, etc. zu bestätigen. Dem Richter lief aber mal wieder die Zeit davon und vor der Tür standen noch zwei Parteien die auch noch verhandelt werden mussten.
Der Richter hatte seine Entscheidung getroffen und verkündet, dass er keine weiteren Aussagen mehr bräuchte, er hätte alles gehört.  :amen: :frustrierend:

Das bedeutet also im Umkehrschluss für viele verheiratete Paare, die getrennte Geldbeutel haben und sich eventuell eine Haushaltshilfe leisten, dass sie keine eheähnliche Lebensgemeinschaft haben, da keiner von beiden dem anderen die Wäsche wäscht. Ist dann noch ein Lebenspartner beruflich oft unterwegs, kann man davon ausgehen, dass der andere die Einkäufe erledigt und diese auch bezahlt. Sollten sie dann gemeinsam in Urlaub fahren, gilt dies auch nicht als Indiz für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, da ja jeder seinen Anteil selbst bezahlt. :rofl2: :rofl2: :rofl2:

So liebe Mitstreiter, jetzt stellt sich für mich die Frage, wie man eine sozioökonomische Lebensgemeinschaft nachweisen kann?
Nur noch eine Bemerkung am Rande: der zuständige Richter hat übrigens das Protokoll der ersten Verhandlung gefälscht. Hier wollte er lediglich wissen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft existiert. Im Protokoll hat er dann auch die sozioökonomische Gemeinschaft  abgezielt. Davon war aber in der Verhandlung nicht die Rede.

Was macht man mit so einem Richter?  :gunman:
In einigen Wochen ist die nächste Verhandlung
Die Ex will wollte zunächst noch 37.000 €, jetzt 20.000 € von meinem Mann haben. Der Richter drohte meinem Mann in der letzten Verhandlung, er solle sich mit seiner Ex vergleichen, sonst könne er direkt zum OLG nach Hamm gehen, dass würde auch Geld kosten.

Wir haben mitlerweile das unbetrübte Gefühl, dass der Richter nicht objektiv urteilt und zudem die Zahlung von 900€ an die Oberjustitzkasse in Hamm eine willkürliche und nicht rechtmäßige Maßnahme ist, die meinen Mann dazu zwingen soll, sich zu vergleichen.
Laut meines Wissens, darf die Summe des hinterlegten Betrages lediglich 40% höher ausfallen als der zuvor bezahlte Betrag an seine Ex. Das wären 877,80€. Der Schwarzkittel ist also schon hier über seine Ziel hinausgeschossen.

Meine Frage an Euch:
Habt ihr aktuelle Urteile, was man unter einer lebensähnlichen Gemeinschaft im gesetzlichen Sinne versteht. Ich glaube wir können den Richter nur durch Verweise auf einschlägige Urteile "zwingen", die Beziehung der Ex als eheähnliche Gemeinschaft anzuerkennen, damit sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt.
:yltype:
PS: Ein gutes hatte jedoch die ganze Sache: Exchen wollte nicht mehr arbeiten, dadurch, dass sie von meinem Mann keine Kohle mehr bekommen hat, hat sie nun nen Halbtagsjob angenommen. (790,00€ netto). Sie verdient also mehr als sie von meinem Mann Unterhalt bekommen hat. Jetzt pocht sie auf ehebedingte Nachteile, da sie 14 Jahre verheiratet waren und darauf, dass sie die "kleinen" Kinder betreuen muss.(zwei Kinder 13 und 16 Jahre), und sie ja während der Ehe ausschließlich als Hausfrau tätig war.  :waescheab:
:rofl2:Sie ist gelernte Bürokauffrau und ist kurioser Weise als Finanzbuchhalterin angestellt worden. Na wenn das nicht mal eine wundersame Karrieresteigerung ist, .... :phantom:... wo sind da denn noch ehebedingte Nachteile ?

Wir wären für jede Hilfe dankbar.
Flieder

Zitat
Geschrieben : 03.02.2010 18:17