moin moin,
meine kleine kommt bald in die schule.
somit sind die 180 tacken fuer den kindergarten hinfaellig.
jetzt moechte die kindesmutter anteilig geld von mir fuer eine
nachmittagsbetreuung fuer die kleine nach der schule.
frage: ist das nicht mit dem ku bereits abgedeckt ? (immerhin ueber 400eur)
danke euch
Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...
Hi Ratm,
die Nachmittagsbetreuung dient nur dem Zweck, der Mutter Arbeitszeit oder Freizeit zu verschaffen und damit vollständig von ihr zu bezahlen, unabhängig wie hoch der KU ist.
Der Kindergartenbeitrag ist nur deshalb Mehrbedarf und damit (anteilig) zu übernehmen, weil das Kind angeblich im Kindergarten pädagogisch besonders wertvoll betreut wird.
Wenn Du allerdings mit der Mutter gut kannst, dann wäre zu überlegen, ob es Dir steuerlich was bringt, bei reduziertem Unterhalt (sofern nicht tituliert) einen Teil der Betreuungskosten zu übernehmen.
Gruss von der Insel
Moin RATM,
in Ergänzung zu Inselreif:
Die Nachmittagsbetreuung gehört nicht zum Bedarf des Kindes, sondern schmälert das verfügbare EK der KM.
Insofern hätte dieses ggf. Auswirkungen auf die Berechnung des nachehelichen Unterhalts für KM ...
Da Ihr Euch aber nach meinem Verständnis (<hier>) auf eine Abfindung zur Abgeltung nachehelicher Unterhaltsansprüche geeinigt habt, sind diese Kosten ihr Problem ...
... und wie Inselreif schrieb, solltest Du eine freiwillige Kostenbeteiligung von dem Gesamtverhältnis abhängig machen (auf unberechtigte Forderungen reagiert man in der Regel anders als auf freundliche Bitten).
Besten Gruß
United