Nachehlicher Unterh...
 
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Nachehlicher Unterhalt - Eure Erfahrungen

 
(@pabloc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

so jetzt bin ich endlich bereit dazu, etwas ins Forum zu schreiben.
Die KM hat sich von mir Juni 2018 getrennt, schriftlich dokumentiert wurde der 01.08.2018. Wir haben eine gemeinsame Tochter von 4,5 Jahren. Wir haben im Mai 2012 geheiratet. Die KM lebt mit meiner Tochter im Mietshaus (120qm), welches wir vorher gemeinsam bewohnt haben.
Ich bin zum 01.08.2018 offiziell ausgezogen und wohne ca. 500m Luftlinie entfernt.  Wir teilen uns den Aufenthalt zu ca. 60%-40%, d.h. ich habe die Kleine jedes 2. Wochenende von FR (Nachmittag) - MO (Morgen), zudem 1-2 mal unter der Woche über Nacht.
Ich zahle seit 01.08. einen Trennungsunterhalt von knapp 1.4000 € + 442 € Kindesunterhalt + 46€ Kindergartengebühr (hälftig). Die Kleine ist unter der Woche Vormittags im Kindergarten untergebracht.
Die KM arbeitet seit >2 Jahren wieder Teilzeit (20h/Woche), kann aber flexibel arbeiten (d.h. Mehrarbeit und auch Homeoffice). Laut Gehaltszettel Januar 2019 hat sie 100h/Monat gearbeitet.
Die KM hat angedeudet, dass Sie im Mietshaus weiterhin wohnen bleiben will, da Sie ja nachehelichen Unterhalt bekommen wird. Eine eheähnliche Lebensituation wird ja hierbei berücksichtigt.

Ich schiebe echt eine Panik, dass die KM mich die nächsten Jahre in Bezug auf nachehelichen Unterhalt ausnehmen wird... Ich habe echt kein Problem, den Kindesunterhalt zu zahlen und die Kindergartengebühren. Aber nach der Scheidung soll jeder seinen eigenen Weg gehen und dass auch finanziell. Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Die Gesetze sind ja in Bezug auf den ehelichen Unterhalt nicht eindeutig?

Vielen Dank für eure Unterstützung, Hilfe, Feedback ...

pablo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2019 14:35
(@tellerchen)
Benutzer

hi,
das wichtigste war damals, meine EX nicht mehr als meine Frau anzuerkennen, sondern wie sagte meine Anwältin damals...als "Gegnerin", es muß also erstmal klick machen im Kopf eines Mannes.
Und sei ehrlich, das schwirrt bei dir auch noch rum, so wie du schreibst...ala"ich könnte" oder " würde".
Ich kenne deine EX nicht, daher kann ich dir dazu nix sagen, kommt auf dem Typ drauf an, weil bei einem energischen Typ verspielt man die Nähe des Kindes bzw den Umgang...etcetc
Das kannst also du nur entscheiden....
Aber grundsätzlich schein das wie bei mir damals beim Kaffeetrinken meiner Ex mit den Freundinnen ausgebrütet worden sein, ich hatte auch ein hohes Gehalt, aber sie hatte nix davon, ich habe mir paar tage nach Trennung das Kreuzband gerissen gehabt und war fast 3,5 krank...hihi schittepiepen, war nix mit kohle...

Grundsätzlich sollte jeder für sich wirken finanziell, aber mal ehrlich, die hätte das nicht gemacht, ohne das ihr der Anwalt bestimmt gesagt hatte, wieviel sie bekommt.
Du solltest dir mal Gedanken machen, ob du nicht einige Sachen regelst für dich fürs Alter...Riester...Risikolebensversicherung etcetc...das drückt das Einkommen...und versuch mit Arbveitgeber zu Vereinbaren, weniger zu arbeiten...

aber du schreibst EX positiv....dein kopf ist noch nicht frei...lass dich nicht übern tisch ziehen...merke je netter meine ex damals wurde um so mehr kam damals im Scheidungsverfahren negatives raus, was sie an Geld die letzten Jahre damals gebunkert hatte, bevor sie die Scheidung einreichte...

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2019 16:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes ist TU nicht gleich nachehelicher Unterhalt. Außerdem muss es Gründe für nachehelichen Unterhalt geben.

Unterhalt wegen Kindesbetreuung (§1570 BGB) könnte eine Möglichkeit sein, da ein Gericht in vielen Fällen bei einem Vorschulkind nicht auf einer Ganztagsbetreuung (so sie überhaupt möglich ist) bestehen wird.
Unterhalt wegen Alters (§1571 BGB) sehe ich als nicht möglich an,
Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (§1572 BGB) liegt nicht vor,
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§1573 BGB) liegt auch nicht vor und eine Kündigung wäre mutwillig,
Aufstockungsunterhalt (§ 1573 II BGB)
Ausbildungsunterhalt (§ 1575) entfällt,
Unterhalt als Billigkeitsgründen (§ 1576 BGB) sehe ich auch nicht, dass wäre z.B. der Fall bei langer Dauer der Ehe.

Entscheidet das Gericht über den nachehelichen Unterhalt, dann ist dieser immer unbefristet .
Ein Ausweg könnte ein Vergleich auf nachehelichen Unterhalt sein. Z.B. bis zum Schulbeginn Höhe X und dann für die nächsten 2 Jahre nur noch 2/3 und nach weiteren 2 Jahren mit 1/3  gibt es keinen nachehelichen Unterhalt mehr. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die KM ihre Berufstätigkeit stufenweise ausbaut und Du hast die Sicherheit, dass nach diesen 5-6 Jahren kein nachehelicher Unterhalt mehr zu zahlen ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2019 20:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pablo,

und willkommen im Forum.

Ich zahle seit 01.08. einen Trennungsunterhalt von knapp 1.4000 € + 442 € Kindesunterhalt + 46€ Kindergartengebühr (hälftig).

Wer hat diese Zahlen ausgerechnet? Wenn du magst, kannst du gerne einen weiteren Beitrag im Unterforum "Unterhaltsrecht" eröffnen, damit wir die Berechnung mal gegenprüfen können.

Erster Plausibilitäts-Check: Bei diesen Zahlen müsstest du, und zwar bei Lohnsteuerklasse IV, ein Monats-Nettoeinkommen von (deutlich) über fünftausend Euro haben - richtig?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2019 20:43
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Entscheidet das Gericht über den nachehelichen Unterhalt, dann ist dieser immer unbefristet .

Bedeutet dies lebenslänglich oder endet es mit dem Eintritt in die Regelaltersrente?

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2019 16:56
(@pabloc)
Schon was gesagt Registriert

Entscheidet das Gericht über den nachehelichen Unterhalt, dann ist dieser immer unbefristet .

Mir ist von meinem Anwalt gesagt worden, dass mittlerweile nachehelicher Unterhalt mehrheitlich befristet wird, auf 1/3 - 2/3 der Ehezeit. Woher kommt die Aussage das es immer unbefristet ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2019 17:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zum einen hast Du recht, zum anderen ist es nicht so einfach. Das Problem ist die Argumentation, das "Zauberwort" ist "ehebedingte Nachteile", z.B. durch die Betreuung eines Kindes.

Siehe <a href="http://sorgalla.zum-recht.de/unterhalt-nach-der-scheidung/>" hier </a>. (Auch wenn es kein Urteil ist.)

Kinderbetreuung in Form von Betreuungsunterhalt ist auf die ersten 3 Lebensjahre des Kindes begrenzt und endet damit mit dem 3. eburtstag des Kindes, es sei denn es gibt kindbezogene Gründe (z.B. Behinderung). Das liegt nicht vor.
Trotzdem kann die halbe Stelle der KM als ehebedingt angesehen werden und dann wird eben nachehelicher Unterhalt unbefristet gewährt, wenn auch nicht in der Höhe des TU sondern nur in der Höhe des Nachteils.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2019 19:31
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Wenn es unbefristet ist, muß dann eine Änderungsklage erfolgen oder wie erfolgt die Aufhebung, wenn der Grund entfällt (z.B. in diesem Fall durch eine Vollbeschäftigung) ?

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 12:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

genau das ist das Problem. Wenn es keine friedliche Einigung gibt, dann müsste auf Abänderung/Aufhebung geklagt werden und mit der Änderung der Umstände begründet werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 15:20