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nacheheliches Unterhalt / Betreuungsunterhalt bei Kurzehe?

 
(@makoan)
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Hallo zusammen,
 
kurz zum Hintergrund:
 
April 2021 - Heirat
Juli 2021 - Geburt unserer Tochter
Juni 2022 - Trennung
17. Mai 2023 - Antrag auf Ehescheidung
Mai 2024 - neuer voraussichtlicher Scheidungstermin
 
ein Tag vor dem Scheidungstermin Anfang Oktober letzten Jahres, wurde von der Anwältin meiner Ex einen willkürlichen Antrag gestellt, sodass der Scheidungstermin erstmal aufgehoben wurde. Nun wurde für Anfang Mai einen neuen Termin festgelegt. (Verbundsverfahren - Scheidung + nacheheliches Unterhalt) - (Versorgungsausgleich/Steuerrückerstattung 2022, etc. mussten erst geklärt werden).
 
Verheiratet waren wir 14 Monate + getrennt mittlerweile 22 Monate. Also insgesamt 36 Monate.
Mein Anwalt versicherte mir allerdings, dass das Datum des Scheidungsantrags relevant sei und nicht das eigentliche Scheidungsdatum um festzulegen ob es sich um eine Kurzzeitehe handelt oder nicht. Stimmt das so? Habe diesbezüglich widersprechende Aussagen gelesen.
Die Kurzzeitehe würde aber in meinem Fall keine Wirkung haben laut meinem Anwalt, da ein Kind vorhanden ist. Man spricht hier von Betreuungsunterhalt und da würde man nicht so einfach rauskommen. Nur im Falle einer Einigung könnte man einen Endzeitpunkt des nachehelichen Unterhalts (Betreuungsunterhalt in meinem Fall) festlegen. Außerdem gäbe es gewaltige Unterschiede zwischen dem süddeutschen Raum und den Rest der Bundesrepublik. Ich schreibe aus BW.
Der/die Richter/in darf keine Begrenzung festlegen. Hier im Forum habe ich allerdings von Mitglieder gelesen, die trotz Kinder nur begrenzt für 12 Monate oder 18 Monaten aufgrund Kurzzeitehe nacheheliches Unterhalt (Betreuungsunterhalt) zu zahlen haben nach richterlichem Beschluss. Was stimmt den nun?
 
Die Mutter war in meinem Fall 2 Jahre in Elternzeit danach hat Sie neben dem bisherigen Trennungsunterhalt, Unterstützung vom Jobcenter bekommen. Abgemacht war eigentlich, dass nach den 2 Jahren Elternzeit, Sie wieder Ihren Vollzeit Job aufnimmt. Ihr AG hat eine betriebsinterne kostenfreie KiTA, sodass die KM immer Vorort gewesen wäre. Ob Sie Ihren Job tatsächlich gekündigt hat, ist laut Ihrer Auskunft nicht ersichtlich (Verwirrung wegen Jobcenter). Trennungsunterhalt liegt im Moment bei 310€ (gerichtliche Vereinbarung unmittelbar nach der Trennung). Da ab Juli allerdings mehrere Kredite von mir enden, möchte Sie nun fast 1300€ nacheheliches Unterhalt + 500€ Kindesunterhalt obwohl Sie ab September wieder 20-25 Std. laut eigener Aussage arbeiten möchte. Die Steuerrückerstattung 2022 – gemeinsam veranlagt (6000€) wurde güterrechtlich aufgeteilt. Alsbald das Geld auf mein Konto war habe ich die Hälfte überwiesen, wird aber von der Gegenseite trotzdem als GANZES als mein Einkommen einberechnet. Letztes Jahr kam dann auch noch die einmalige Inflationsausgleichsprämie welche komplett als Einkommen angesehen wird. Somit würde ich auch von 105% auf 120% der DDTabelle (Kindesunterhalt) laut Berechnung von der Gegenseite hochgestuft mit der Anforderung einen neun Titel beim JA zu machen. (105% Titel ist vorhanden)
 
Mir geht es nicht um das Kindesunterhalt welches ich naturlich anstandslos und gerne bezahle. Mir geht es lediglich um diesen Betreuungsunterhalt. Das Kind wird im Juli 3 - ist munter und gesund. Ab September wird das Kind auf dem Kindergarten gehen da die KM scheinbar keinen anderen Platz für Juli gefunden hat. Muss nun auch nach Erreichen des 3ten Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt nach der Scheidung bezahlt werden? Kennt jemand eventuell Präzedenzfälle welche ich meinem Anwalt nennen kann, damit er sich darauf beziehen kann?
 
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2024 16:38
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

Was den kitaplatz angeht, da könnte es wirklich so sein, dass es erst Plätze ab September gibt.

da erst im August die älteren Kinder eingeschult werden.

was sind das für Kredite, die du derzeit bedienst und die dann im Sommer auslaufen? Sind dann alle Verpflichtungen getilgt oder müsstest du neue Kredite aufnehmen? Könnten die Kredite auch weiter bedient werden?

ja, kurzzeitehe und Kind schließt sich aus.

wovon hat die Mutter vor dem Kind gelebt? 
wie bringst du dich in die Betreuung ein? Könntest du einen Teil der Betreuung des Kindes übernehmen?

Ich würde von der Mutter Nachweise verlangen, dass es keinen kitaplatz eher gab. Und dass sie keinen vollzeitkitaplatz erhalten hat. Ebenso den Nachweis, dass sie vom alten Arbeitgeber gekündigt wurde.

und ihr anbieten. Dass du das Kind im Wechsel mit ihr betreuen wirst. So dass sie an keiner vollzeittätigkeit gehindert ist.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2024 09:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@makoan

Geschrieben von: @makoan

Hier im Forum habe ich allerdings von Mitglieder gelesen, die trotz Kinder nur begrenzt für 12 Monate oder 18 Monaten aufgrund Kurzzeitehe nacheheliches Unterhalt (Betreuungsunterhalt) zu zahlen haben nach richterlichem Beschluss. Was stimmt den nun?

Meines Wissens hat der Betreuungsunterhalt (=Entschädigung, dass KM wegen Kindsbetreuung nicht arbeiten "kann" 😉) nichts mit der Dauer der Ehe zu tun, wohl aber etwaiger Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt.
Im Fall von BU muss KM die Berechtigung ihrer Ansprüche glaubhaft belegen; die Rechtsprechung sieht hier im Regelfall BU bis zum Eintritt in den Kindergarten (mit drei Jahren) vor, danach steht dem ET nichts mehr im Wege, für sich selbst durch Arbeitsantritt zu sorgen.

Wie oben schon geschrieben kannst Du Dir darüber hinaus überlegen, ob Du KM die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit  "ermöglichen " kannst, indem Du einen Teil der Betreuung übernimmst (z.B. sie bringt und Du holst Kind).

Davon ab solltest Du m.E. damit rechnen, dass zusätzlich zum KU womöglich der hälftige KiGa-Beitrag als Sonderbedarf zu leisten wäre...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2024 14:34
(@makoan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen und vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Als ich vor über einem Jahr das Wort "Wechselmodell" in einem Auswertungsgespräch beim Kinderschutzbund genannt habe, kam die Woche darauf einen Antrag auf Übertragung des alleinige Sorgerecht der KM mit der Begründung, es sei Ihr nicht zumutbar mit mir überhaupt zu komunizieren. Mittlerweile haben wir diesbezüglich einen Gutachter hinter uns (Gespräch + Interaktionsbeobachtung) und warten nun auf die Diagnostik der Sachverständige. Parallel zu diesem Antrag hat die KM damals einen weiteren Antrag auf Kürzung der Umgangszeit gestellt. Zur Zeit sehe ich meine Kleine einmal die Woche für 4 Stunden. Dies wollte Sie reduzieren auf alle 2 Wochen - 4Stunden mit der Begründung, dass sich meine Kleine eher an Ihrem neuen Partner als männliche Bezugsperson orientieren soll und dies nur zur Verwirrung für die Kleine führt. Glücklicherweise konnte ich dieses Vorhaben zum Wohle meiner Tochter verhindern und vor Gericht die Vereinbarung treffen, dass alles nach wie vor gleich bleibt, mit dem einzigen Unterschied, dass ich dadurch 3000€ leichter geworden bin. (Anwalts- Gerichts- VB-Kosten). Die KM bekommt natürlich VKH.

Ich habe selbst vorgeschlagen WM + volles Kinderunterhalt weiterhin zu zahlen. Die Mama möchte aber leider, dass das Kind so wenig Kontakt wie möglich zu mir hat. Sie möchte auch garnichts mit mir "privat" machen, sodass wir von den Zeiten des Kinderschutzbundes abhängig sind. (betreute Übergaben)

Die Kredite die im Sommer enden sind zum einen eine KfZ-Finanzierung (lange Vor der Ehe) und sämtliche Ersatzbeschaffungen die ich aufgrund der Trennung nötig hatte. (Küche, waschmaschine usw.)

Die KM hat vor dem Kind Vollzeit gearbeitet. 4 Monate vor der Elternzeit hat Sie außerdem ausschlieslich aus dem HomeOffice gearbeitet, da Ihre Anstellung dies problemlos zulässt. (Laptop + Headset)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2024 11:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@makoan

Geschrieben von: @makoan

Zur Zeit sehe ich meine Kleine einmal die Woche für 4 Stunden.

Das war und ist definitiv viel zu wenig Zeit mit Eurem Kind; wie soll sich da irgendeine Vater-Kind-Beziehung aufbauen? Die bisherigen Umgangszeiten (seit nahezu zwei Jahren, oder?) dürften evtl. auch Deinen Plan mit WM im Weg stehen; ich würde hier auf mehr Umgangszeiten MIT Übernachtungen (zur Eingewöhnung) ansteuern

Geschrieben von: @makoan

Dies wollte Sie reduzieren auf alle 2 Wochen - 4Stunden mit der Begründung, dass sich meine Kleine eher an Ihrem neuen Partner als männliche Bezugsperson orientieren soll und dies nur zur Verwirrung für die Kleine führt.

Der neue Partner und etwaige Wunschdenken der KM sind in Sachen Umgangs- und Sorgerecht belanglos; es geht um das Recht Eures Kindes (und auch Deines) auf regelmäßigen und möglichst umfangreichen Umgang.
An Deiner Stelle würde ich jetzt nicht mehr lange rumfackeln: Du hast es auf dem gütlichen Weg versucht (ohne Erfolg), nun ist Zeit für der Gang zum Familiengericht mit einem Antrag auf kindgerechte Umgangszeiten (z.B. ein bis zwei Nachmittage in der Woche + jedes zweite Wochenende MIT Übernachtung), bevor Dich KM ganz aus dem Leben Eures Kindes kickt .

Grüßung
Marco

 

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2024 11:56
Kasper, Kasper and Kasper reacted