Hallo zusammen,
das neue Unterhaltsrecht ist noch jung und mir fällt es schwer hier was für meine Situation abzuschätzen. Ich stehe vor dem Problem mit der KM einen Kompromiss machen zu wollen damit nun endlich der Gerichtsterror aufhört, der ja nur Geld verschlingt und Stress für alle bedeutet.
Hintergrund:
Sohn ist 5 und wird ganztags im Kindergarten betreut bis 16:00, KM arbeitet 19 Stunden pro Woche schon während der Ehe,
Die letzten zwei Jahre hatte ich Sohn Mittwoch auf Donnerstag wöchentlich und Freitags bis Sonntag abend zweiwöchentlich betreut. Im Vergleich zu vielen anderen bemitleidenswerten Vätern geht es mir und unserem Sohn somit recht gut, was den Umgang betrifft. Ich möchte einen Schlussstrich unter die gerichtliche Auseinandersetzung ums Geld setzen.
Problemstellung
Macht es Sinn des lieben Frieden willens eine einmalige Abstandszahlung für den nachehelichen EU zu zahlen und damit die gerichtlichen Streitigkeiten beizulegen, wenn die KM damit auf zukünftige Forderungen bzgl EU verzichtet?
Die KM kalkuliert dabei Trennungsunterhalt bis Ende Grundschule = 35 T€. Den geforderten Betrag kann ich zahlen.
Ich denke es ist klar das Sohn betreut werden muß und das Gericht eine Vollerwerbstätigkeit der Mutter auch nach dem neuen Umgangsrecht nicht vorschreibt und somit EU auch nach dem 3. Lebensjahr gezahlt werden müsste. Wie lange wird das gehen? Bis Ende der Schulzeit? Bis Ende Grundschule?
Vorteile oder Was habe ich gewonnen?
- Sohn wird von einer entspannten KM betreut
- bessere Grundlage für eine gute Elternbeziehung
- Keine Gerichtskosten mehr,
- weniger monatliche Kosten (= Neuanfang wird planbarer),
- keine zukünftigen Prozesse bei Einkommensveränderungen
- weniger Stress,
Nachteile oder Was könnte ich verlieren?
- die Kommunikation als Eltern bleibt so wie sie ist (zu schlecht aus meiner Sicht)
- ich könnte zuviel zahlen
- sie könnte das Geld nutzen um wegzuziehen (wohnt aktuell im Nachbarhaus)
- vielleicht wären monatliche zahlungen sinnvoller und ich lege das Geld beiseite damit ich planungssicherheit habe
- sie verprasst das Geld und unser Sohn steht nach kurzer Zeit arm da, weil Papa uns verlassen hat (einmal Zahlungen interessieren ja nach ein paar Jahren niemand mehr)
Wie seht Ihr das mit ein bissl Abstand
Freue mich über Feedback!
Liebe Grüße und danke das es dieses Forum gibt!
fujilago
Ciao fujilago
Schön wär, wenn's schöner wär
- ich könnte zuviel zahlen
Hallo,
es weiß keiner wie sich die Rechtsprechung nach den neuen Gesetzen entwickeln wird. Eine Unterhaltsverpflichtung bis Ende Grundschule halte ich allerdings für wenig wahrscheinlich, sofern nicht das Kind besonders betreuungsbedürftig ist.
Eine Einmalabfindung habe ich in den letzten Monaten erfolgreich für meine Freundin durchverhandelt (die Anwälte beider Seiten waren mal wieder teure und unnütze Lasten *seufz*). Wenn du dich bei der Abwägung aller Pros und Contras besser damit fühltst, ein rasches Ende zu erzielen, ist so eine Abfindung keine schlechte Sache.
Wie hat denn deine Ex die 35K€ errechnet, ist die Abzinsung auf den Barwert berücksichtigt?
Es muss unbedingt der Passus rein, dass damit alle gegenseitigen Unterhaltsansprüche für Vergangenheit und Zukunft abgegolten sind, auch für Zeiten der Not. Wobei: wenn später mal das Kind etwa durch Unfall oder Krankheit auf Dauer pflegebedürftig wird, lebt der Unterhaltsanspruch der Mutter wieder auf, egal was da in dieser Abfindungsvereinbarung steht.
/elwu
Hilfreiche Threads zum Thema auch hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-13022.html
http://www.vatersein.de/Forum-topic-13306.html
http://www.vatersein.de/Forum-topic-13116.html
Ciao fujilago
Schön wär, wenn's schöner wär
Hi Elwu,
danke fürs Feedback.
Abzinsung ist nicht mit drin. Das ist aus meiner Sicht auch eher eine Feinheit mit der ich den Betrag nochmal runterargumentieren kann. Danke für den Hinweis.
Bei der Inflation auf die wir zusteuern, rechne ich allerdings das mein Geld eher an Wert verliert und das auch eine Barwertberechnung nicht viel in der Realität bringt.
Hab auch noch ein weiteres Reduzierungsargument in der Hand. Ich war selbsständig während der Ehe und hab somit Anspruch auf 150 € Versorgungsausgleich von der KM. Den Barwert lasse ich gerade berechnen und werde diesen bei Bedarf in die Argumentation zur Verringerung des EU Abfindungsbetrags einwerfen.
Herzliche Grüße
fujilago
Ciao fujilago
Schön wär, wenn's schöner wär
Bei der Inflation auf die wir zusteuern, rechne ich allerdings das mein Geld eher an Wert verliert und das auch eine Barwertberechnung nicht viel in der Realität bringt.
Das ist völlig falsch gedacht. Wenn Dein Geld am Kapitalmarkt angelegt ist, verliert es durch Inflation nicht an Wert, weil ja auch Aktienrenditen und Zinsen steigen. Im Gegenteil, hohe Inflation bedeutet hohe Disktontierungsfaktoren für die Abzinsung, also ein Argument mehr für die monatlichen Zahlungen, wenn Du über Abzinsung nicht diskutieren kannst/willst.
Die anderen Argumente kennst Du ja, bis auf das Steuerargument, dass Du wohl vergessen hast: monatliche Zahlungen sind steuerlich verwendbar, eine Einmalzahlung nicht.
Hi Papasorglos,
oh! Danke, nochmal für den deutlichen Hinweis! Hätte ich auch selber drauf kommen müssen! Bissl schnell geschossen *Peinlich*
Gruß
fujilago
Ciao fujilago
Schön wär, wenn's schöner wär
Moin fujilago,
auch ich würde Dir - neben den bereits genannten steuerlichen Gründen - von einer Einmalzahlung abraten: In eine aussergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung kannst Du mehrere Dinge reinschreiben; beispielsweise "Zahlung von XYZ EUR bis zum Datum 123", aber eben auch "die Eltern verpflichten sich, in räumlicher Nähe zueinander wohnen zu bleiben, um Kind ABC den ungehinderten Zugang zu beiden Elternteilen zu ermöglichen und die bisherige Umgangsregelung fortzusetzen."
Das nimmt ebenfalls eine Menge Druck aus der Angelegenheit, aber Du bist nicht rechtlos: Die Kohle fliesst, solange die Vereinbarung eingehalten wird; ansonsten eben nicht mehr. 35 Mille kann man in kurzer Zeit auf den Kopf hauen; dann braucht man einen neuen Sponsor, und wenn der am anderen Ende der Republik lebt, dann war es das. Sollte Deine Ex irgendwann auf die Idee kommen, die öffentliche Hand anzapfen zu wollen, bist Du eh wieder mit im Boot; da hilft dann auch der Passus "im Fall der Not" nicht viel, wenn der Gegenanwalt halbwegs pfiffig ist.
Grüssles
Martin
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