Hallo liebe Mitglieder,
ich bin relativ neu hier und hätte ein paar Fragen zum Thema "nachehelicher Unterhalt". Ich hoffe, dass diese Fragen nicht schon mal woanders beantwortet wurden (hier und im restlichen Internet finde ich leider keine befriedigenden Antworten).
Also zu meiner Situation:
Ich (37 Jahre alt) habe im Juli 2004 geheirat und bin seit Mai 2008 geschieden. Ich habe mit meiner Ex-Frau zusammen eine kleine Tochter, die im Dezember 6 Jahre alt wird. Ich zahle seit der Trennung für meine Tochter und auch für meine Ex-Frau Unterhalt. Der Unterhalt für meine Tochter ist natürlich völlig rechtens (bevor hier jemand direkt einen falschen Eindruck von mir bekommt). Nur so langsam geht es mir ziemlich gegen den Strich auch jeden Monat an meine Ex-Frau "nachehelichen Unterhalt" zu bezahlen, da meine Tochter seit über 2 Jahren in einen Ganztagskindergarten (geöffnet von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr - auch freitags) geht und im nächsten Jahr eingeschult wird (eine Möglichkeit der Ganztagsschule gibt es auch in der Nähe ihres Wohnortes/Stadtteiles).
Jetzt kann man im Internet stundenlang surfen und trotzdem finde ich keine konkreten Angaben. Lt. Recherche div. Seiten wäre sie (also meine Ex) ab dem 3 Lebensjahr verpflichtet wenigstens eine Halbtagsstelle anzunehmen (im Bezug auf Erhalt von Sozialleistungen/HartzIV usw.). Da Sie jedoch ausschließlich Unterhalt von mir bekommt (bis auf eine kleine Aufstockung durch die ARGE) lassen Sie die Ämter natürlich in Ruhe und sie wird nicht zur Arbeit aufgefordert. Nun möchte ich natürlich nicht bis zum Sanktnimmerleinstag ihr Leben komplett mitfinanzieren (was auch immer schwerer für mich wird - es wird ja nicht alles billiger sondern eher umgekehrt).
Sie selber bemüht sich natürlich nicht um eine Arbeitsstelle. Warum sollte sie auch? Sie bekommt ja genug zum Leben von mir 🙁 Die eventuell wichtigen Fakten, die ich hier so nennen könnte sind folgende:
- Ich, vollzeit berufstätig (monatl. Netto ca. 1.900 EUR - ohne irgendwelche Abzüge (Fahrtkosten etc)
- Sie, "Hausfrau" bekommt insges. 800 EUR Unterhalt pro Monat (nachehelicher und Kindesunterhalt zusammen)
- meine Tochter, im Dez. 6 Jahre alt - besucht einen Ganztags-Kindergarten
Mir geht es nicht darum, dass mir jetzt hier jemand ausrechnet ob ich zuviel / zuwenig Unterhalt zahle, dazu sind die Angaben natürlich viel zu ungenau. In erster Linie geht es mir darum, ob sie zu einer Tätigkeit herangezogen werden könnte und es überhaupt Sinn macht, dass ich mir hierzu mal anwaltliche Hilfe hole oder ob ich lieber noch warten solle bis meine Kleine in die Schule geht.
Vielleicht ist ja jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir hierzu ein wenig Hilfestellung leisten.
Vielen Dank erstmal für's Lesen (und für die eventuellen Antworten) 🙂
LG
Torsten
Moin Ali,
wichtigste Frage, ist der Unterhalt tituliert, also vom Gericht festgeschrieben?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Torsten!
Erst mal Willkommen im Forum, hier wirst Du geholfen!
In Ergänzung zu Beppo:
Ist der Unterhalt an Ex irgendwie tituliert? Wenn nein, würde ich mit Vorankündigung die Zahlungen zum tt.tt.jjjj reduzieren bzw. einstellen (je nach Lust und Laune).
Wenn ja, stell doch mal Deine Zahlen nebst KU-Zahlungen ein, damit die Cracks überprüfen können, ob und wieviel Spielraum für EU vorhanden ist.
Prinzipiell ist es schon so, dass ab dem 3. Lebensjahr der Kids BU entfällt; aber deutsche Gerichter wenden sich zunächst erst mal an den Ex-Mann zur Alimentierung, bevor die Allgemeinheiit zur Kasse gebeten wird...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Torsten,
Jetzt kann man im Internet stundenlang surfen und trotzdem finde ich keine konkreten Angaben.
Das liegt daran, dass hierzu grundsätzlich der Einzelfall betrachtet werden muss und einzig die richterliche Willkür konkret ist.
Vom Gesetzestext her steht die Eigenverantwortung im Vordergrund, Unterhalt ist die Ausnahme.
Dieser theoretische Ansatz verpufft in der Praxis aber häufig im Nirvana ...
Nichts desto trotz ist der Ansatz von Marco der richtige Weg (wenn Ex mit der Kürzung/Nichtzahlung nicht einverstanden ist, muss sie sich einen Anwalt suchen und ihre Unterhaltsbedürftigkeit trotz Betreuungsmöglichkeiten zunächst mal begründen) ...
Besten Gruß
United
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die wirklichen Schnellen feedbacks.
Also, tituliert worden bzw. vom Gericht ist der Unterhalt nicht festgelegt. Es wurde eine außergerichtliche Einigung über unsere Anwälte erreicht (bzw. errechnet - lange vor dem Scheidungstermin). Lediglich eine "Pfändungsurkunde" vom Jugendamt besteht für den Kindesunterhalt.
Den Tipp mit "Einfach mal die Zahlung teilweise bzw. ganz einstellen" hat mir schon ein Arbeitskollege gegeben. Ich möchte jedoch im Vorfeld keinen großen Ärger mit meiner Ex provozieren, sondern erstmal die Chancen auf Kürzung generell klären. Hierzu würde ich am Liebsten (auch wenn es wieder Geld kostet) künftig einen Anwalt konsultieren um auf der sicheren Seite zu sein und schriftlich über diesen zu agieren. Einfach nicht (mehr) zahlen würde z. B. unschöne Besuche meiner Ex an meinem Arbeitsplatz erzeugen usw.. Sprich: ich möchte dass alles ganz offiziell (und nötigenfalls auch gerichtlich) geregelt wird um so wenig persönliche Angriffspunkte wie möglich zu liefern. Ich hoffe ihr versteht worauf ich hinaus will?!
Wenn ich richtig zwischen den Zeilen lese seht ihr durchaus Hoffnung, dass der Unterhalt für meine Ex unter gewissen Umständen kürzen könnte, vielleicht sogar auf den reinen KU beschränken könnte. Das würde mir schon erstmal als Information reichen um einen Anwalt aufzusuchen und alles Weitere durch ihn berechnen zu lassen, Ex anschreiben und mal sehen wie sie reagieren wird 🙂
LG
Torsten
Hallo Torsten,
im Gegensatz zu uns kennst du deine Ex, also kannst nur du selbst abschätzen, ob die Strategie mit dem Anwalt erfolgversprechender ist als ein direktes Gespräch mit der Ex über die Kürzung und/oder Befristung des Unterhaltes. Wenn sie sich von "amtlich aussehenden" Schreiben beeindrucken lässt, dann könnte diese Strategie aufgehen.
Wenn sie allerdings weiß, was ein Anwalt ist und was ein Anwalt tut, dann wird sie sich von einem Anwaltsschreiben nicht beeindrucken lassen; insbesondere wird dieses Anwaltsschreiben sie nicht davon abhalten, bei dir auf der Arbeit zu erscheinen und dort zu randalieren. Möglicherweise provozierst du sogar eine wesentlich heftigere Reaktion damit, als es ein Vier-Augen-Gespräch über das "wie geht's weiter mit dem Unterhalt" bewirken würde.
Ich persönlich würde jedenfalls erst mal das Gespräch mit ihr suchen. Wenn sie auf stur schaltet, kannst du anschließend immer noch mit der juristischen Keule kommen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit.,
du hast recht, ich kenne sie! Mit Begeisterung ihrerseits und ohne böse Worte wird die Angelegenheit mit dem Unterhalt so oder so nicht ausgehen. Ein persönliches Gespräch würde nichts bringen. Die Worte "du zahlst ein Leben lang für uns" sprechen da glaube ich für sich. Selbst wenn Sie die ganze Rutsche Geld in gleicher Höhe von der ARGE bekommen täte, würde sie das Geld von mir nehmen/einklagen nur damit es mir ja finanziell nicht besser geht als ihr. Soviel zum Thema "Vier-Augen-Gespräch" 🙂 ...
Mir geht es ja vorangig erstmal um reele Chancen einer Kürzung des nachehelichen Unterhaltes. Hättet ihr mir alle geschrieben "vergiss es ... du musst noch x Jahre zahlen - keine Chance" würde ich mir ernsthaft überlegen im Moment überhaupt einen Anwalt aufzusuchen. Aber so bin ich doch schon mal ein wenig bestärkter in meinem Vorhaben und werde mich da mal kurzfristig drum kümmern und hoffen, dass das Ganze nicht noch nach Hinten losgeht und ich am Ende noch mehr zahlen muss als ich es heute schon tue.
LG
Torsten
Moin ali,
Also, tituliert worden bzw. vom Gericht ist der Unterhalt nicht festgelegt. Es wurde eine außergerichtliche Einigung über unsere Anwälte erreicht (bzw. errechnet - lange vor dem Scheidungstermin).
dann ging es dabei um den so genannten Trennungsunterhalt - und der war juristisch bereits mit Rechtskraft der Scheidung erledigt, sofern sich im Scheidungsurteil keine Regelungen zum nachehelichen Unterhalt finden.
Du kannst jetzt nett sein - immerhin ist die Dame die Mutter Eures Kindes - und die Einstellung Deiner Zahlungen für sie beispielsweise zum 1.1.2011 ankündigen. Einen Halbtags- oder Stunden-Job, der den EU-Wegfall (ich schätze ihn nach Deinen Angaben auf ca. 500 EUR) kompensiert, kann man innerhalb dieser 3 Monate finden. Zusätzlich kannst Du ihr anbieten, Dich bei der Kinderbetreuung stärker einzubringen. Falls sie trotzdem Randale macht und zum Anwalt rennt, würde ich die Zahlungen am gleichen Tag einstellen.
Von einem "Du zahlst bis in alle Ewigkeit" musst Du Dich jedenfalls nicht beeindrucken lassen. Die Dame hat sicher Arme und Beine; ein Kind zu haben ist für einen erwachsenen Menschen kein Erwerbshindernis.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich würde auch dringend davon abraten, einen Anwalt zu konsultieren.
Erstens kosten die Geld.
Und Zweitens lösen die den Brand, den sie löschen sollen erst aus, denn sonst verdienen sie nichts.
In jedem Fall wird ein Schreiben deines Anwaltes dazu führen, dass sie sich auch einen sucht und die verballern dann erstmal jede Menge Munition auf eure Kosten.
Man schickt nun mal nicht Rambo auf diplomatische Mission.
Richtig ist das, was meine Vorredner schon gesagt haben:
Du schickst ihr ein sachliches, höfliches emotionslos und förmliches Schreiben, in dem du sie darauf aufmerksam machst, dass sie laut Gesetz nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Unterhalt wegen Betreuung desselben fordern kann.
Du forderst sie auf, sich nun umgehend um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen und kündigst die Einstellung deiner bisherigen, freiwilligen Zahlungen zum 1.1.2011 ein. Ggf. auch schrittweise.
Wenn sie sich dagegen wehrt, meldest du dich hier wieder und wenn sie dich verklagt, kannst du immer noch einen Anwalt beauftragen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.