Hi Kaminsky,
nein, du kannst keinen Einspruch einlegen. Ihr habt einen Vergleich geschlossen und der Richter hat kein Urteil gesprochen.
Der Vergleich dient ja dazu, dass nicht noch lange gestritten wird oder das ganze vor dem OLG oder so landet. Ihr habt euch gemeinschaftlich auf etwas geeinigt, was nun von beiden Seiten einzuhalten ist.
Ich hoffe es gibt wenigstens ein paar AUsstiegklauseln aus dem Vergleich (wie z.B. Heirat der Ex, Vollzeitstelle der Ex ...)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ähm... wurde nichts dergleichen erwähnt! Mein Anwalt mir nur gesagt, wenn mein Sohn mal zur Schule geht und sich die Situation so ändert, dass meine Exfrau mehr als 20 Stunden arbeiten kann, dann muß halt wieder vor Gericht gegangen werden.
Das ärgert mich ja so - mein Anwalt hat mich davor schon stehen lassen und mich nicht aufgeklärt, was man in so nem Vergleich ausmachen soll und danach ebenfalls einfach stehen lassen...Hab ihn sogar darauf angesprochen, dass ich im Forum vor einem Vergleich gewarnt wurde und es schwieriger sei, da raus zu kommen. Darauf meinte er nur, dass ich nicht soviel auf das Internet geben soll, da jeder Fall für Sich behandelt werden solle, und dass es das Beste war, was wir machen konnten und man überall wieder rauskommt. Wenn der Richter entschieden hätte, wäre es auch nicht leichter geworden.
Ich hab keine Ahnung, was Sache ist! Deshalb will ich auch so schnell wie möglich einen Termin bei nem anderen Anwalt ausmachen!
Moin Kaminsky,
Deshalb der wiederholte Hinweis: Stimme nichts zu, wozu Du nicht bereit bist.
So Du auf eine Befristung bestehst und der Richter Dir klar macht, eine Entscheidung würde gegen eine Befristung fallen, dann lasse ihn entscheiden.
Nimmst Du in diesem Zusammenhang einen Vergleich an, dann wird es schwieriger, diesen abzuändern.
Du musst bei einer gewünschten Abänderung zu Deinen Gunsten darlegen, was sich gegenüber den Verhältnissen zum Vergleichszeitpunkt geändert hat.
Was hast Du daran und an den folgenden Beiträgen nicht verstanden ?
... nur damit man an der Formulierung für den Nächsten feilen kann.
Leicht verstörte Grüße
United
Keine Ahnung - ich war einfach so ratlos - mein Anwalt eierte rum und meinte, dass das, was du oben schreibst, schwachsinn sei... Vielleicht hätte ich den Komentar ausdrucken sollen und ihn dem Anwalt zeigen sollen! Klar, letztlich hab ich der Richterin gesagt, dass ich Einverstanden bin. Wahrscheinlich hatte ich Angst, dass die Richterin sagt, dass ich 250€ mehr unbefristet zahlen muß...
Die Gegenanwältin forderte zusätzlich 200€ für Mietvorteil, weil ich bei meinen Eltern wohne. Dann kam der Lohnsteuerausgleich für 2013, den ich mit einrechnen mußte. Und mein Lohn is so gestiegen, dass ich ohne den zusätzlichen Zahlen eigentlich schon mehr bezahlen müsste... United - so wie du das schreibst, klingts logisch. Du bist vielleicht Anwalt oder scheinst zumindest reichlich Ahnung zu haben. Hätte meine Anwalt auch so gesprochen, hätte ich Sicherheit gehabt. Aber ich hatte absolut keine Sicherheit... hätte meinem Anwalt einfach nimma vertrauen sollen!
Moin Kaminsky,
so wie du das schreibst, klingts logisch.
Vorgänge am Familiengericht unterliegen einer eigenen Logik ...
Das, was Du beschreibst ist nicht außergewöhnlich ... das Beutetier wird verunsichert, in die Ecke gedrängt und mit einem Pseudo-Kompromiß erschlagen.
ALLE anderen Beteiligten verdienen daran.
Wenn Dein Anwalt Deine Interessen konsequent vertreten hätte, was ich nicht sehe, dann hätte er, weil keine Chance, Dir auch eine außergerichtliche Lösung vorschlagen können (denn das Angebot der Gegenseite lag nach meinem Verständnis auf dem Tisch).
Du wartest jetzt erst einmal ab, was die Richterin denn in ihren Beschluß schreibt ... ich befürchte, dass - analog Tina - bis auf Weiteres kein Ausweg besteht.
Wahrscheinlich hatte ich Angst, dass die Richterin sagt, dass ich 250 mehr unbefristet zahlen muß...
Das ist der ganze Trick ... und ja, das kann passieren. Dann hat man aber die Möglichkeit dagegen vorzugehen.
Ähnlich gelagert der aktuelle Fall von Akoser (<hier>) ... wie´s vorm OLG ausgeht, kann keiner voraussagen ... dennoch ist der Weg m.E. richtig, zumindest dann, wenn es nicht um Peanuts geht.
Gruß
United
PS: ... ich übe einen ehrenhaften Beruf aus.
Mal ein aktuelles Beispiel aus meinem Fall.
Die Gegenseite hat völlig überzogen, also alles zu ihren Gunsten gerechnet, TU gefordert. Höhe über 1000 €/Monat, obwohl KM auch Vollzeit gearbeitet hat und gutes Geld verdient hat.
Bis das gemeinsame Kind 3 Jahre (ca. 10 Monate lang) geworden ist, habe ich weniger als die Hälfte gezahlt. Mit dem Geburtstag, aber auch bedingt durch ein paar andere Dinge, habe ich dann die Zahlung von TU eingestellt.
Einige Monate später bekam ich dann die Klage auf Zahlung von TU. In der Einladung zum Termin beim Amtsgericht stand dann, dass bei Kindern unter 3 Jahren überobligatorisches Einkommen angerechnet wird. Ab 3 Jahren nur noch in Ausnahmefällen und die Antragstellerin doch bitte zu erläutern habe, warum sie weiterhin TU begehrt.
Zu dem Termin, der eigentlich gestern gewesen wäre, ist es nicht mehr gekommen, da der Antrag von der Gegenseite zurück gezogen wurde.
Also von ursprünglich geforderten 1000+ Euro TU, die ich auch noch außergerichtlich titulieren lassen sollte auf 0 Euro runter.
In deinem Fall ist das echt ungünstig für dich gelaufen. Dein Anwalt scheint nicht wirklich deine Interessen vertreten zu haben. Ich verstehe aber auch nicht, warum du dich an das Forum wendest, du auf 5 Seiten entsprechende Tipps und Hinweise bekommst und dann 100% auf den Quatsch deines Anwalts hörst.
In Zukunft solltest du besser die Ratschläge hier aus dem Forum beachten, als den Rat einer Berufsgruppe, denen es egal ist, ob sie für dich gewinnen oder verlieren, denn dein Geld bekommen sie trotzdem.
🙁 ...
Aber is es denn nicht so, dass mein Sohn auch älter wird, und wenn er zur Schule geht wird ja auch ein Hort angeboten, wo ich schon auch dafür bin, dass er da hin geht, weil dort ausgebildetes Personal ist, und er da auch weiter gefördert und gefordert werden würde. Kann man denn jetzt nicht mehr sagen: Ex, unser Sohn ist jetzt z.B. 8 Jahre alt, der Hort ist für Kinder ab 6 Jahre. Er kann dahin gehen und du kannst gleichzeit mehr Stunden arbeiten gehen? Ist das denn jetzt mit dem Vergleich komplett hinfällig?
Ich werde auf alle Fälle zu nem anderen Anwalt gehen... Hab da auch schon eine Anwältin im Auge die einen sehr guten Ruf bei uns in der Stadt hat und sich stark für ihre Mandanten einsetzt. Ich weiß, dass ich hier 5 Seiten an Infos habe... Aber die plötzliche Unsicherheit meines Anwalts hat mich noch sehr viel mehr verunsichert und ich wusste gar nicht mehr, was ich nun glauben soll und was nicht!? 🙁
NIchts desto trotz: Jetzt ist es so - und wie ich gelesen hab, gibt es auch keine Frist, um Einspruch einzulegen! Dann muß ich jetzt nach vorne schauen und das Beste draus machen! Was gegen eine Befristung gestanden hat, war, dass mein Sohn einen besonderen Betreuungsbedarf hat und sie unter BurnOut usw. leidet und noch andere Dinge! Aber er wird älter... und ich geh stark davon aus, dass dieser besondere Betreuungsbedarf nicht immer sein wird! Und dann muß sich doch auch mal was mit dem Unterhalt meiner Ex ändern lassen! Oder denk ich da wirklich so in die falsche Richtung?
Moin K.
Führ Dir einfach mal vor Augen, dass Du da einen "Vertrag" mit KM geschlossen hast, ohne Laufzeit. (vermutlich zumindestens mal bis Euer Kind 18 J ist), ohne Kündigungsfristen. jetzt mal ganz ehrlich, mit welchem Handwerker oder anderweitigen Dienstleister schließt man denn solche Verträge?
Naja, und wenn ich so Deine Beschreibung lese, dann habt ihr schon (implizit) abgewogen: unbefristet weniger zahlen, gg eventuell aufgrund der Neuberechnung mehr zahlen, dass aber befristet. Vermutlich mit einem Restrisiko, dass ein Richter urteilt, Neuberechnung und keine (oder lange) Befristung... Die Vorteilhaftigkeit des einen oder anderen hätte man unter Annahmen von Wahrscheinlichkeiten (nach Einschätzung des Anwalts) berechnen können.... Mich wundert echt, dass der Anwalt nach Deiner Aussage nur rumgeeiert ist. Hat er Dich tatsächlich nicht beraten, sodass Du unter Abwägung der Pros und Cons eine fundierte Entscheidung treffen konntest? (Wusstest Du im Übrigen, dass der Anwalt bei einem Vergleich mehr verdient, als bei einem richterl. Beschluss!)
Aber was mir auch nicht gefällt, dass Du jetzt hier rumeierst... Wenn Du Dich wirklich vom Anwalt schlecht beraten fühlst, Dich übers Ohr gehauen fühlst, in eine Entcheidung hineingetrieben fühlst, deren Folgewirkung Du nicht überblicken konntest, dann würde ich Himmel & Hölle in Bewegung setzen, da jetzt noch rauszukommen, auch wenn die Chance vermutlich denkbar klein ist . Das alles kann ich bei Dir nicht erkennen. :puzz: Bei jedem Haustürgeschäft würdest Du vermutlich so handeln...
Achja, je mehr Grundlage in dem Vergleich fixiert sind, warum BU gezahlt wird, desto mehr Ansatzpkte hast Du natürlich, Dich bei Wegfall dieser Gründe, da wieder rauszuklagen. Aber auch dazu braucht es Duchsetzungswillen und Drive, kein Rumgeeier...
So, jetzt mach was draus oder finde Dich damit ab und kümmer Dich um angenehme Sachen Deines Lebens, die Du beeinflussen kannst!
Gruß. Toto
Moin Kaminsky,
nur ne kleine Ergänzung:
Für die Verlängerung von Betreuungsunterhalt kann man "kindbezogene" und "elternbezogene" Gründe ins Feld führen.
Die Anwältin Deiner Ex tut beides, was hinter der Behauptung "besonderer Betreuungsbedarf" (m.E. hat jedes Kind "besonderen" Betreuungsbedarf, weil es individuell ist) und hinter dem behaupteten "Burn-Out" (gern genommen, weil schwer zu widerlegen ... andererseits leidet jeder unter ner Trennung) tatsächlich steckt, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Wenn entsprechende Belege seitens Deiner Ex geliefert wurden, mag es sein, dass Dein Anwalt mit der Einschätzung, "da kommen Sie nicht raus" nicht verkehrt liegt ...
... aber: Entscheidend für Abänderungsmöglichkeiten eines Vergleichs irgendwann in der Zukunft, ist eine Veränderung der Vergleichsgrundlagen.
Wenn im Vergleich nichts angeführt wird, dann liegt es an Dir zu darzulegen, was zum Zeitpunkt des Vergleichs wie war und wie sich das seitdem verändert hat.
Mit dem von Dir angesprochenen Älterwerden ändern sich die Verhältnisse ... und irgendwann wirst Du mit einer Abänderung auch durchdringen ...
... zunächst bleibt aber abzuwarten, was der Richter denn tatsächlich als Vergleich in seinem Beschluß protokolliert.
Gruß
United
Nein, mein Anwalt hat mich nicht über pros oder cons beraten... Ich hatte "nur" die Hinweise von hier, die ich versuchte ihm Nahezulegen. Aber ohne Erfolg. er sagte sogar dann, "ob das jetzt ein Vergleich, oder Beschluß oder sonst was is... unterm Strich ist doch alles das Selbe!"
Ich hätte vor Gericht spätestens sagen sollen, dass ich mit alldem nicht einverstanden bin und dass ich eine Befristung will. Dann hätte ich zwar alle vor dem Kopf gestoßen, weils ja vorher so ausgemacht war... aber das wäre ja mein Recht gewesen. Schließlich wurde ich ja gefragt, ob ich einverstanden sei.
Und was den richterlichen Beschluß angeht - ich ahne schlimmes! Mir wird ganz schlecht! Die Anwältin, zu der ich wechseln will, hat bis Mitte Januar Urlaub. Heute ist ne Kollegin von ihr da, die ich anrufen werde...
Nein, mein Anwalt hat mich nicht über pros oder cons beraten... Ich hatte "nur" die Hinweise von hier, die ich versuchte ihm Nahezulegen. Aber ohne Erfolg. er sagte sogar dann, "ob das jetzt ein Vergleich, oder Beschluß oder sonst was is... unterm Strich ist doch alles das Selbe!"
Schon alleine deswegen Unsinn, da bei einem Vergleich höhere Anwaltsgebühren anfallen. Was Deinen RA bestimmt in keinster Weise beeinflußt hat...
Gruss,
gardo
Soll ich jetzt so schnell wie möglich (am Besten heute noch) ne Anwältin anrufen oder warten, bis die Anwältin, zu der ich eigentlich will, wieder da ist! Die is erst ab 13.1. wieder erreichbar! Toto schreibt so, als würde jede Sekunde zählen... United schreibt, ich soll den Beschluß abwarten?!
Leute - ich hab null Ahnung! Und es ist Weihnachtszeit - ich bekomm doch bei keinem Anwalt mehr einen Termin...
Und dass es zu nem Vergleich kam, da bin ich selbst Schuld! Hatte am Montag das Gespräch mit Anwalt, wo er rumeierte und selbst nicht wusste, was er machen soll. Wir hatten es so gelassen, vor Gericht die Entscheidung zu fällen... Am Dienstag hab ich ihn dann angerufen und gefragt, wieso wir, wenn seiner Meinung nach eine Befristung ausgeschlossen wird, nicht auf das Angebot eingehen, welches uns die Gegenseite gestellt aht... und dann meinte er - ok machen wir... Weil er für mich darin sah, dass ich so mit der Höhe des Unterhalts am Glimpflichsten davon komme. Ich müsse halt wieder vor Gericht, wenn ich was ändern wolle...Aber unter 4 Jahre wäre eine Befristung auch nicht gekommen sagte er vor seinem rumgeeier immer - aber da die Dinge um mein Kind soweit im Nebel lägen, würde sich das Gericht auf eine Befristung nicht einlassen. Vor Gericht kam mein Sohn nur gar nicht zur Sprache, ausser beim KU. Schaut denn die Richterin in die Unterlagen und sieht, dass die Gegenseite mein Kind als Begründung verwendet hat?
So - Schreiben vom Richter is gekommen... sind soweit keine Vergleichgrundlagen festgeschrieben. Hab mit meinem Anwalt telefoniert und ihn darauf angesprochen. Er meinte, dass man nicht alles reinschreiben müssen und dass das doch aus dem Umfeld und auch den Schreiben der Gegenanwältin klar ersichtlich sei, wie die Verhältnisse zum Zeitpunkt des vergleichs gewesen wären. Diese Verhältnisse würden sich jährlich ändern, weil mein Sohn eben immer größer wird und in 2-3 Jahren würden sicher ganz andere Verhältnisse zu Grunde liegen als es jetzt der Fall sei.
Des Weiteren habe jeder Vollbeschäftigungspflicht - auch meine Ex, und wenn sich die Verhältnisse so ändern würden, (z.B. durch Ganztagsschule, Kinderhort etc.) dass sie mehr oder gar Vollzeit arbeiten gehen könnte, dies aber verweigert, dann kann ihr ein mögliches Einkommen angerechnet werden, welches sie verdienen könnte. Sie hat nen Beruf erlernt, ist nicht krank und ist auch noch im arbeitsfähigem Alter.
Ich sagte ihm, dass ich verzweifelt bin und er meinte darauf, dass ich doch ruhig bleiben solle und mehr Zutrauen zu mir selbst haben soll...
Naja - widerspricht sich zwar mit dem, was ich hier alles so lese - aber irgendwo in der Mitte wird die Wahrheit liegen!
Anfechten kann ich jetzt den Vergleich wahrscheinlich nicht mehr, da geschrieben steht: "Wir verzichten auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel sowie Entscheidungsgründe..."
Was immer das Alles bedeutet!
Hallo,
im Prinzip musst du bei einer Klage zur Abänderung des Vergleichs das Rad noch einmal neu erfinden; keine Befristung/Änderungsmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit von dir; wenn Sohnemann größer wird; wenn KM wieder heiratet; wenn.....
Durch den Vergleich hast du dich bereit erklärt unbefristet Unterhalt an deine Ex zu zahlen.
Vermutlich ist noch nicht einmal eine Berechnung, wie auf den Zahlbetrag, gekommen ist, beigefügt.
Eine Freundin von mir hatte auch einen Unterhaltsvergleich; da stand aber drin, wenn X arbeitslos wird, dass der Vergleich nach 6 Monaten abgeändert wird und auch wie der Unterhaltsbetrag zustande gekommen ist (sein Einkommen, ihr Einkommen, geldwerte Vorteile, Unterhalt für die Kinder etc.). Damit wäre bei einem unbefristeten Vergleich bei Veränderungen diese Rechnung Grundlage für einen neuen Betrag. Die beiden hatten aber eine Befristung, so dass das irgendwann ausgelaufen ist.
Sophie
Echt dumm gelaufen, Kaminsky.
"Wir verzichten auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel sowie Entscheidungsgründe..."
Was immer das Alles bedeutet!
Das bedeutet das dein Anwalt dich kräftig geleimt hat.
RAtte kassiert eine fette Einigungsgebühr.
On top zum Verfahrenswert vom fetten Streitwert von eurer Scheidung.
Und du zahlst Unterhalt bis zum St. Nimmerleinstag. Herabsetzung bzw. Befristung habt ihr sauber präkludiert ...
Den Schwarzkittel würd ich verklagen - wenn ich ihn nicht vorher gefeuert hätte.
Weiß schon warum bei mir jetzt im Unterhaltsverfahren der 4. RA am Start ist.
Nix kostet soviel wie ein schlechter Anwalt ...
Dann hätte ich zwar alle vor dem Kopf gestoßen, weils ja vorher so ausgemacht war... aber das wäre ja mein Recht gewesen. Schließlich wurde ich ja gefragt, ob ich einverstanden sei.
... außer der Angst sich bei der DEF unbeliebt zu machen.
Gruss Horst
😉 Weltmeister im "alle vor den Kopf stoßen"
Na zumindest steht drin, wie sich die Zahlen zusammen setzen... Es wurde mein Gehalt und ihr Gehalt angegeben und mein jetziger Anwalt sagte vorher grad: Sollte ich weniger verdienen dann muß das alles wieder berücksichtigt werden...
Wie gesagt - ich werd auf alle Fälle den Anwalt wechseln. Hab langsam das Gefühl, dass ihr hier alle mehr wisst als ER...
Mitte Januar ist mein Wunschanwalt wieder vom Urlaub zurück. Und Grund zur Eile besteht ja nicht - denn ändern kann ich jetzt sowieso nix mehr, wenn ich das richtig verstanden habe
Moin nochmal,
Sollte ich weniger verdienen dann muß das alles wieder berücksichtigt werden...
Dass zumindest ein paar Zahlen drinstehen, ist nicht grundverkehrt ...
"Bis zum Sanktnimmerleinstag" ist ein wenig pessimistisch.
Wenn sich Dein Gehalt ein bisserl ändert, ist eine Vergleichsanpassung aber eben auch kein Selbstgänger ...
... die Vergleichsgrundlagen müssen sich für eine Abänderung grundlegend geändert haben.
Von einer derartig grundlegenden Änderung geht man bei einer EK-Veränderung von 10% aus.
Dann stellt sich wieder die Frage, ob das zum Zeitpunkt des Vergleichs nichts absehbar war.
Alles Ermessenssache ... und ohne Anwalt nicht zu klären.
Aber sei´s drum:
[...] er meinte darauf, dass ich doch ruhig bleiben solle [...]
... darin gebe ich ihm Recht. Der Drops ist gelutscht, unterstütze Deine Ex weiterhin fleißig und bestärke sie, sich finanziell auf eigene Beine zu bewegen.
Dabei solltest Du nicht jegliche Ausweitung zum Anlaß nehmen, direkt beim Gericht aufzuschlagen ...
... nichts schützt langfristig besser vor Unterhaltslasten als ein nicht-bedürftiger potenziell Berechtigter.
Eine Pflicht zur Vollzeitbeschäftigung gibt es durch Euren Vergleich aber gerade nicht ... im Gegenteil bestätigt dieser, dass sie nicht Vollzeit arbeiten kann.
Gruß
United
Naja United, sei mir aber ned böse. wenn mein Sohn z.B. von 8-17Uhr täglich gut untergebracht ist, dann kann sie doch nicht den heutigen Vergleich hernehmen und sagen "Du hast damals gesagt, dass ich nicht Vollseit Arbeiten kann..."
Und angenommen, er ist 18 und zieht bei ihr aus, (freilich sind das 13 lange Jahre), aber dann muß es doch möglich sein, aus den Unterhaltszahlungen raus zu kommen?!
Hallo Kaminsky,
das Gemeine am Vergleich ist, dass in diesem Fall der Richter außen vor ist. Ihr habt Euch geeinigt und die Einigung verstößt gegen kein Gesetz, alles andere hättest Du zur Sprache bringen müssen, wenn es Dir nicht gefällt.
Hier gibt es vielleicht etwas Hoffnung: http://www.marburg-scheidungsanwalt.de/Aktuelles/Nachtraegliche_Befristung_von_Geschiedenenunterhalt_in_Abaenderung_von_unbefristeten_Unterhaltsvergleichen_regelmaessig_zulaessig
VG Susi
Das hab ich schon mal ausgedruckt und werde dies bei einem Anwaltstermin auf jedem Fall vorlegen!
Es kommt wohl immer auf den Fall an - ich werd auf jeden Fall nicht Jahrelang tatenlos sein... sondern so früh wie möglich versuchen, etwas abzuändern! Ich bin davon ausgegangen, dass ich bei einer Befristung 4 Jahre lang an meine Ex Unterhalt zahlen muß. Und dieses Ziel werde ich weiter verfolgen! Und auch wenn ein Anwalt immer Geld kostet - wenn ich die Unterhaltszahlungen für Ex früher weg bekomme, dann hat sich ja rendiert! Wenn mein Sohn in die Schule kommt, fällt der Mehrbedarf für den Kiga weg (im Protokoll vermerkt). Dann muß auch der Unterhalt für Sie neu gerechnet werden (zumindest laut Aussage meines Anwalts).
Aber ohne Anwalt werd ichs wahrscheinlich nicht schaffen...