Nachehelicher Unter...
 
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Nachehelicher Unterhalt? Wie hoch? Wie lange?

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(@oldie)
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Moin

Du bist ja ein Schlaumichel! Bis zur Trennung hast du die Betreuung eures Frühchens neidlos deiner Ehefrau überlassen und hast extrem familienunfreundliche Arbeitszeiten als unabwendbares Schicksal hingenommen. Nach der Trennung fantasierst du von Teilzeit und Unterhaltsverzicht wg. Wechselmodell (WM) d.h. hälftiger Betreuung.

Ach nee, nicht schon wieder. Warum gehst Du bei solidarischer ehelicher Arbeitsteilung immer wieder davon aus, dass dies freiwillig und arbeitsteilig unbedingt aus egoistischen Gründen heraus so gewollt ist? Wieso kannst Du nicht mal davon ausgehen, das zweckoptimiert, also erziehungstechnisch als auch wirtschaftlich verantwortlich - bezogen auf das Familienleben -, genau so verfahren wurde? Diese einvernehmliche "Arbeitsteilung" hat aber nur in der Ehe Bedeutung und Berechtigung, da sie wie gesagt einvernehmlich unter dem Druck äusserer Umstände war. Werden die Karten neu gemischt sprich Scheidung, dann ändern sich mehr Dinge, als Betreuung und Geldverdienen zu ehelichen Zeiten als Grundlage vermuten lassen.

Was betreuende ET vermutlich nie begreifen werden ist der Umstand:

Und ja, ich würd mein Kind gerne öfters bei mir haben, mir fehlt der tägliche Umgang mit meinem Kind! Glaubst du dass es für mich einfach ist, mich vom täglichen Umgang mit ihm auf paar Tage im Monat mit ihm zu beschränken.

Kaminsky, ich lege Dir ans Herz, den Umgang zum Kind entsprechend dem Ratschlag Deines Anwaltes wirklich ernsthaft zu prüfen -> WM. Eine weitere Chance bekommst Du vermutlich nie wieder. Und es lohnt sich, die eine oder andere Kröte zu schlucken.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 11.09.2014 22:55
(@kaminsky)
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Danke Oldie... 😉

Was WM angeht mag schon so sein! WM ist für mich mit diesen Arbeitszeiten einfach nicht möglich, auch wenn mein Sohn sehr sehr gerne bei mir ist und auch regelmäßig nach mir fragt. Soweit hat Biggi schon Recht. Ich kann mich so nicht voll um meinem Sohn kümmern. Dafür bräuchte ich dann ne Tagesmutter oder so. Und dass ich jetzt meinen Job kündige und nach 20 Jahren meiner Firma den Rücken kehre, will ich auch nicht. Das Einzige was ich machen könnte, mich in der Personalabteilung schlau machen, ob es in absehbarer Zeit einen Job gibt, in dem ich Normalschicht mache und Gleitzeit habe. Sollte mit meinem Sohn irgendwas sein, (so wie Biggi es beschreibt) könnte ich schon jetzt jederzeit den Arbeitsplatz verlassen und zu ihm in den Kiga oder später Schule fahren. Ich wäre wahrscheinlich genauso schnell dort, als wenn ich von zu Hause aus fahren würde. Aber ich würd hier nen wirklich guten Job aufgeben und das will ich nicht! Ich versuche ihn halt an den Wochenenden und in den Ferien bzw. Urlaub so gut es geht zu haben. Die Absprache mit meiner DEF funktioniert dahingehend auch sehr gut! (zumindest zur Zeit)
Ich wohne nicht ohne Grund wieder bei meinen Eltern, weil Miete für mich zur Zeit finanziell nicht möglich ist! Und es ist nicht der Traum eines 36 jährigen, wieder "Heim" zu ziehen! Klar könnte ich in Miete gehen, und hätte ich nicht meine Eltern als Alternative, müsste ich das auch so machen! Aber dann könnte es laut meinem Anwalt auch so sein, dass mein Selbstbehalt erhöht würde und mein DEF weniger Unterhalt bekommt! Denn laut Unterhaltsrechnung bin ich nur wenige Euro über meinen Selbstbehalt. Es is halt alles so wie es ist... und die Trennung für unseren Sohn wohl das Beste, was ihm passieren hat können!

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Themenstarter Geschrieben : 11.09.2014 23:18
(@kaminsky)
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Eins würd ich noch gern Richtung Biggi sagen und was die "neidlose Betreuung unseres Frühchens" (770g) an meine Frau angeht!

Ich wünsche NIEMANDEN, das durch zu machen, was meine DEF und Ich in dieser Zeit durchgemacht haben!! Auch nicht Dir - liebe Biggi!

So ne Aussage kann nur jemand machen, der solch eine Situation nicht erlebt hat!
Und die es erlebt haben, wissen was ich meine!

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Themenstarter Geschrieben : 12.09.2014 00:00
(@susi64)
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Hallo Kaminsky,

tu Dir bitte den Gefallen nicht alles vorher wissen zu wollen  und gegen alles möglich abzusichern, so wird das nichts werden. Das Positive ist doch, dass noch überall Kompromisse gefunden werden können.
Weiterhin geht es nicht um ehebedingte Nachteile sondern um den Betreuungsbedarf Deines Kindes. Das sind 2 verschiedene Dinge. Die Frage dabei ist wieviel Betreuungsbedarf er hat und wieviel weniger Deine Ex deshalb verdient.
Wenn Sie nur 24 Stunden arbeitet, dann ergibt sich schon die Frage warum nicht mehr? Da kann man dann diskutieren, dass das jetzt akzeptabel ist bis Dein Sohn in die Schule kommt, schliesslich geht er erst seit diesem Monat überhaupt in die Kita und Du deshalb xx Euro Unterhalt zahlst, danach sollte es weniger werden und in absehbarer Zeit auf Null gehen.

Natürlich könntest Du die Betreuungszeit und damit den Unterhalt sofort auf Null bringen, wenn Du ihn betreust, Du solltest aber auch bedenken, dass Du dann u.U. auch nicht mehr Geld als den Selbstbehalt hast.  Man soll doch nicht mit dem Schinken nach Wurst werfen!

Sicher kann ein Richter "irgendwas" entscheiden, aber Du und Deine Ex haben es noch in der Hand euch vernünftig zu einigen, auch wenn es im Moment alles irgendwie zuviel erscheint. Worauf ihr Euch freiwillig einigt ist immer besser als eine gerichtliche Entscheidung, gerade wenn es auch um ein Kind geht.

VG Susi

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Geschrieben : 12.09.2014 00:05
(@kaminsky)
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Hi Susi,

Ich sollte mir vielleicht einfach nicht soviele Gedanken machen, dann wäre es auch einfacher. Wie es kommt, so kommt es!
Wie gesagt, ich weiß nicht, wie viel Stunden sie arbeiten geht. Vielleicht sinds auch nur 20 (4 Std/Tag) ich weiß es nicht!
Mein Sohn ging schon seit Sept. 2012 in einen Kiga. Zuletzt war er ebenfalls 6 Std angemeldet, da er aber mit 28 Kindern überfordert war und auch nur 2 Betreuerinnen in der Gruppe waren, wurde uns nahegelegt, ihn 4 Std in den Kiga zu geben und ihn zum Jahreswechsel in einen Integrativen Kindergarten zu tun, weil dort die Gruppe kleiner und mehrere Betreuer da sind. Heute war sein erster Tag in diesem Kiga!

Dass ich mich mit meiner DEF auf vernünftigen Weg einige, so wie du es unten beschreibst, halte ich für ausgeschlossen. Mein Anwalt hat nach der Trennung den Unterhalt ausgerechnet und den hab ich immer bezahlt. Doch sie nahm sich dennoch einen Anwalt und übt nun mit "Titulieren des Unterhalts" usw. Druck auf mich aus! Erst heute hat sie mich am Telefon wieder drauf angesprochen, doch ich äußere mich dazu nicht mehr! Wegen mir müsste der ganze Anwaltskrimskrams nicht sein. Ich hab immer gesagt, warten wir, bis die Scheidung kommt und was die Richterin sagt! Und genau das bevorzugt auch weiterhin mein Anwalt! Vielleicht finden wir vor Gericht einen Kompromis!

VG Kaminsky

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Themenstarter Geschrieben : 12.09.2014 00:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mit "Kröte schlucken" meine ich das, was Du instinktiv ja selber umschreibst:

- "dafür bräuchte ich eine Tagesmutter oder so"
- "ob es in absehbarer Zeit einen Job gibt, in dem ich Normalschicht mache und Gleitzeit habe" (was ist mit flexibler Arbeitszeit? -> erkundige Dich)

Die Sache ist doch: Trau Dich, sprich es aus, und lote aus. Versuche zumindest ernsthaft herauszufinden, was machbar ist. Ein wenig diplomatisches Geschick unterstelle ich Dir schon allein ob Deiner Schreibweise und Aussagen hier gerne. Und an Willen mangelt es Dir ja nun wirklich nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 12.09.2014 00:26
(@kaminsky)
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@oldie: Auch hier heißt es: Fragen kostet nix! 😉

Naja... hab grad erfahren, dass meine DEF im online Flohmarkt Kinderkleidung verkauft. Sie scheint sich dort noch nebenbei etwas dazu zu verdienen... Das hat sie schon während unserer Ehe getan und manchmal waren da gleich 300€ im Monat zusammen. Ich kanns jetzt nur noch nicht beweisen.

Von meinem Anwalt weiß ich, dass wir BEIDE verpflichtet sind, jede Einnahme anzugeben und beim Unterhalt anrechnen zu lassen! Wie sieht da sie Rechtslage aus?

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Themenstarter Geschrieben : 12.09.2014 01:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Tröste Dich. Meine Herzallerliebste hat ohne zu fragen und mit einem anschliessenden Selbstverständnis hoch drei meine Schallplatten vertickt. Fand ich auch nicht so toll.

Von meinem Anwalt weiß ich, dass wir BEIDE verpflichtet sind, jede Einnahme anzugeben und beim Unterhalt anrechnen zu lassen! Wie sieht da sie Rechtslage aus?

Ja sicher. Nur werden unter Einkommen - und darum geht es vor Gericht - regelmäßige Einnahmen mehr als favorisiert, und solche unbestimmten Einnahmen wie z.B. aus dem Verkauf von Kleidung eher belächelt. Vergiss es einfach. Wenn hier nicht wesentliche Summen erwirtschaftet werden, ist es einfach nur Nervenkrieg. Konzentiere durch unbedingt genau auf das, was Dir wichtig ist, was Du keinesfalls akzeptieren willst. Und hier stelle dann Deinen RA in Position. Gib ihm Futter, weise ihn an. Kleinkrieg ala ein paar hundert € sind da lediglich für Deinen RA lohnend -> Streitwert. Dinge wie Umgang, Sorgerecht oder WM sind - da gedeckelt - nicht gerade lohnenswert. M.E. beschäftigt sich Dein RA mit Kleinkram, der Deinem Bedüfnis nicht gerecht wird. Jedenfalls lassen mich Deine Angaben ein wenig stutzig machen. Vielleicht sind sie aber auch nur Deinem ggw. Befinden geschuldet.

Denke daran, dass Du auch mal Ruhe findest, Dich sammeln kannst. Das ist wichtig. Ich habe mir von meiner Hausärztin "Drogen" verschreiben lassen, um den Alltag bewältigen zu können. Sprich Aufputsch- und Schlafmittel. Nach 2-3 Wochen hatte sich das dann erledigt, ich war wieder ich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 12.09.2014 01:23
(@kaminsky)
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Von welchen Angaben redest du da jetzt genau? Ich mein, die Unterhaltsberechnung ist ja keine große Kunst! Die letzten Berechnungen wurden ja von der Gegenanwältin gemacht, die auch nicht anders aussahen als die meines Anwalts.
Es gibt ja ausser dem Unterhalt nix mehr zu regeln. Hausstand hab ich IHR fast komplett überlassen. Bis auf meinen WZ Schrank, TV, Stereo Anlage, PC, mein Auto und meine Kleidung hab ich ihr alles überlassen (Küche, SZ, KZ, Badeinrichtung, sämtliche Möbel, alle Hausgeräte) Obendrein hab ich ihr damals noch nach der Trennung die Kaution ihrer jetzigen Mietwohnung bezahlt und auch den Pelletsofen für die Wohnung! Sie meinte, es sei mein Sohn und für IHN könne ich das Geld schon ausgeben! 15000€ die ich meinem Ex-Schwiegervater geliehen habe, damit er sich ne Wohnung kaufen konnte, sind auch futsch (Selbst Schuld, wenn man nix schriftlich macht) Ich solle es Altervorsorge für meinen Sohn sehen!

Als wir uns getrennt haben, hatte ich auch schon ne Überweisung zum Psychotherapeuten, weil mich meine DEF mit Nachrichten zumüllte, von wegen, dass es unserm Kind jetzt viel besser geht, seit ich aus dem Haus bin usw... Meine Nerven lagen blank! Aber dank naturbelassener Medikamente gings auch wieder besser!
Jetzt muß ich mich nur noch über die doofen Briefe ihrer Anwältin aufregen und über manche Dinge geht, die unser Kind betreffen. Meine Meinung zählt nichts und alles was sie macht ist Richtig! Naja... aber das weicht dann doch sehr vom Thema "Unterhalt" ab! *g*

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2014 02:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kaminsky,

Jetzt muß ich mich nur noch über die doofen Briefe ihrer Anwältin aufregen [...]

Ich fasse die Anwaltsbriefe kurz zusammen:
"DU bist das personifizierte BÖSE, Deine Ex ist eine trotz aller Überlastungen eine fürsorgliche Übermutter !"

Kommt Dir das bekannt vor ? Mir schon.

Mach Dir bewußt, dass Anwälte an Streit mehr verdienen als an einvernehmlichen (außergerichtlichen) Einigungen.
Selektives Lesen ist nicht immer eine gute Idee, in Bezug auf Anwaltsbriefe oftmals aber schon.

Ich sollte mir vielleicht einfach nicht soviele Gedanken machen, dann wäre es auch einfacher. Wie es kommt, so kommt es!

Möglichkeiten ausloten ist richtig und wichtig. Über den Worst Case sollte man sich aber nicht zu viele Gedanken machen.

Vielleicht finden wir vor Gericht einen Kompromis!

Richter sind in der Regel darauf aus, bei der Suche nach einem Kompromiß zu helfen.
Auch die Kompromißbereitschaft der Gegenparteien wird vor Gericht häufig durch die Anwälte gefördert ...
... warum ? Z.B. weil´s mehr Geld gibt.

Gruß
United

PS:

So ne Aussage kann nur jemand machen, der solch eine Situation nicht erlebt hat!
Und die es erlebt haben, wissen was ich meine!

Was einzelne User in ihrem Leben erlebt haben und was nicht, weißt Du nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2014 11:02




(@kaminsky)
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Hi United,

ja so in etwa könnte man die Briefe der Gegenpartei zusammenfassen. Und auch wenn man es nicht glauben mag, mein Anwalt hat mir von Anfang an gesagt, dass er es nicht nötig habe, aussichtslos rumzustreiten, um Geld zu kassieren und es so gut es geht ohne Krieg laufen lassen will, damit mein Geldbeutel geschont wird. Und genau so waren seine Briefe auch immer formuliert. Keine Frist, kein Fordern - nix! Er hat lediglich die Fakten und Tatsachen auf den Tisch gelegt. Und auf das letzte Schreiben von der Gegenanwältin, in dem ich zum 3. Mal mit einer Frist aufgefordert wurde, den EU und Mehrbedarf titulieren zu lassen, hat er gar nicht mehr geantwortet. Schließlich haben wir schon 2 Mal "Nein" dazu gesagt! Hatte schon das Gefühl, als wenns der letzte Verzweiflungsschrei wäre, um den Unterhalt meiner DEF zu sichern!
Naja... im Endeffekt waren viele Schreiben der Gegenanwältin nur heiße Luft... denn das Einzige was erreicht wurde, dass ich den Kindesunterhalt titulieren ließ. Dazu meinte mein Anwalt, dass ich ja eh bereit bin, fürs Kind zu zahlen und dass ich das schon machen kann... Obs aber so richtig war, bin ich mir auch nicht mehr so sicher!

Dass ich nicht weiß, was einzelne User erlebt haben, is klar! Aber die wissen das genausowenig von mir...!

LG Kaminsky

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Themenstarter Geschrieben : 12.09.2014 11:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kaminksy,

Und genau so waren seine Briefe auch immer formuliert. [...] Er hat lediglich die Fakten und Tatsachen auf den Tisch gelegt.

Die Qualität eines Anwalts bemisst sich nicht nach der Anzahl Anschläge pro Minute.

In allem, was Du bislang schreibst, kann ich nichts entdecken, was ein schlechtes Licht auf den von Dir gewählten Anwalt werfen würde.

Obs aber so richtig war, bin ich mir auch nicht mehr so sicher!

Gegen die Titulierung des KU ist nichts einzuwenden.

Nicht, dass es bei zahlungswilligen und -fähigen Unterhaltspflichtigen zwingend erforderlich wäre ... das Recht auf einen Titel besteht aber nun mal: Gegenwehr zwecklos.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2014 13:11
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hi Kaminsky,

wenn man das Verhalten des gegnerischen Anwalts in deinen Beschreibungen so liest und euer Scheidungstermin im Oktober schon ist, dann ist das doch ganz klar Säbelrasseln der anderen Partei. Dich 3 x mal auffordern, nachehelichen Unterhalt titulieren zu lassen, aber nicht mal mit Zahlen rum zu kommen, bzw. rechnerisch darzulegen wie hoch er sein soll, wenn Madame demnächst verdient, ist doch nicht seriös.
Fordere ihn doch einfach mal auf, eine Höhe zu nennen und dies mit Zahlen zu begründen. Ansonsten besteht natürlich die Gefahr, dass du beim Scheidungstermin vor Gericht als bockiger Verweigerer dastehst und das könnte dir ggf. auf die Füsse fallen.

Gruss
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2014 13:26
(@kaminsky)
Zeigt sich öfters Registriert

Mit der Höhe ist er schon rumgekommen. Die Höhe soll die Gleiche sein, wie beim Trennungsunterhalt - also soviel, wie ich jetzt schon zahle!
Und darauf will sich mein Anwalt einfach nicht einlassen und rät mir tunlichst davon ab, da irgendwas titulieren zu lassen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2014 14:02
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Kaminski,

Mit der Höhe ist er schon rumgekommen. Die Höhe soll die Gleiche sein, wie beim Trennungsunterhalt - also soviel, wie ich jetzt schon zahle!
Und darauf will sich mein Anwalt einfach nicht einlassen und rät mir tunlichst davon ab, da irgendwas titulieren zu lassen!

Ich würd mal sagen, da hat dein Anwalt völligst Recht.  :thumbup:  Der gegnerische Anwalt arbeitet einfach nach dem Prinzip: "Versuchen kann man es ja mal"

Und auch du solltest da nichts titulieren wollen. Und natürlich auch nicht die gleiche Höhe wie bisher akzeptieren wollen. Das kann doch vor Gericht fast nur besser werden. Evtl. kann dein Anwalt ja ein Gegenangebot ausarbeiten, Ideen dazu waren ja schon in deinem Trööt zu lesen. Zeitliche Befristung, und geringer werdende Unterhaltshöhe wären da wichtig...

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2014 14:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

m. E. könnte einen Richter schon beeinflussen, dass das Kind in einem "normalen" Kindergarten nicht klar kam und in einen integrativen Kindergarten (mehr Betreuung, mehr Aufmerksamkeit, weniger Zeitstunden) wechseln "musste". Damit ist schon ein Grundstein für erhöhte Betreuungsbedürftigkeit dokumentiert.

Sofern Deine Ex nicht regelmäßigen, also gewerbsmäßigen, Handel betreibt, wird ihr aus "gelegentlichen Privatverkäufen von Gebrauchtgegenständen" wohl niemand einen unterhaltsrelevanten Strick draus drehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2014 16:22
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin LBM,

Mein Sohn geht seit diesem Monat in einen Integrativen Kindergarten (6,5h/Tag)

Das mit der reduzierten Stundenzahl war im "Normal Kindergarten" Jetzt im I-Kindergarten ist die Betreuungssituation mit 6.5 Std. doch ziemlich gut. Von daher ist der Betreuungsbedarf durch die Mutter doch nicht wirklich erhöht.

meint dat Krümelmonster
(der seine behinderte Tochter auch ohne Betreuungsunterhalt groß bekommen hat)

*Ironie ON*
Ach ja, ich hab vergessen: Frauen brauchen ja eh kein Betreuungsunterhalt zahlen
*Ironie OFF*

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2014 17:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

6,5 h Betreuung bedeutet eine mögliche tägliche Arbeitszeit von ?? , maximal 6 Stunden, da KM auch nicht gebeamt wird. Je nach Situation können es auch 5,5 h oder nur 5 Stunden sein (5x5 = 25, 5x5,5 = 27,5, 5x6=30 Stunden pro Woche). Dadurch wird sich kein besonders hohes Einkommen realisieren lassen. Da der Integrationskiga aber notwendig ist, ergibt sich daraus, dass die KM mehr betreuen muss.

Wie lange das wieviel BU bedeutet ist Verhandlungssache, eine Beteiligung des KV bis Schuleintritt und dann abgesenkt noch für eine gewisse Zeit halte ich nicht für unbillig, aber sicher sollte die Summe in Relation zu beider Einkommen und den Betreuungsmöglichkeiten stehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2014 17:30
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Was einzelne User in ihrem Leben erlebt haben und was nicht, weißt Du nicht.

Merci 🙂 United.

Ich wünsche NIEMANDEN, das durch zu machen, was meine DEF und Ich in dieser Zeit durchgemacht haben!! Auch nicht Dir - liebe Biggi!

Zu spät, Kaminsky!

Wir haben das auch hinter uns. Unser Sohn wurde in der 28. SSW per Not-Sectio entbunden, war 3 Monate auf der Intensivstation und zeigt bis heute zeigt dieselbe "Symptomatik" wie eurer. Auch unsere Ehe ist an der Überlastung, die solch eine Situation zwangsläufig in eine Familie trägt, am Ende zerbrochen ...

Der einzige Unterschied ist, dass unser Sohn schon acht Jahre alt und in der 3. Klasse ist.
Er trägt Kleidergröße 122 und wiegt keine 20 kg.
Er ist entwicklungsverzögert und hat den Reifezustand eines Kindes, das 1-2 Jahre jünger ist.

Solange er sämtliche Entwicklungsschritte in der selben Reihenfolge wie andere Kinder absolviert, stehen mein geschiedener Mann und ich wie eine Mauer auf der Position: "Kinder wachsen nicht schneller, wenn man sie auf die Streckbank legt."

Unser Junge hat im Kindergarten als 5-Jähriger am liebsten mit 3-4-Jährigen gespielt.
Die Erzieherinnen haben das toleriert, weil wir sehr offen mit seinem Rückstand und den Umständen seiner Geburt umgegangen sind.
Er ist vier Jahre lang sehr gern in den Kindergarten gegangen und wird voraussichtlich die 3. Klasse wiederholen.

Dann kommt er endlich wieder in die Alterskohorte, die seiner körperlichen, kognitiven und emotionalen Entwicklung angemessen ist. 

Worauf wir beide - KV und ich - wie gereizte Hornissen reagieren, ist wenn Erwachsene versuchen, unserem Kind "Defizite" einzureden.

Wir lassen den Kleinen wachsen und wehren institutionelle Entwertung (was quasi ein Synonym für Schule ist) sehr konsequent ab.

Unser Sohn geht immer noch sehr gern zur Schule - weil keine Lehrerin riskieren möchte, meinem geschiedenen Mann oder mir Rede und Antwort stehen zu müssen, falls er irgendwann weinend aus dem Unterricht heim käme (egal ob heim zu Papa oder heim zu Mama) oder morgens freundlos zur Schule ginge oder gar wegen "Bauchweh" zu Hause bleiben müsste. Wir wohnen jeweils einen Kilometer von der Grundschule bzw. früher von der KiTa entfernt und der Kleine weiß seit der 1. Klasse, wann er den Berg hinauf und wann er den Berg hinab stiefeln muss, um nach Hause zu kommen. Er hat eben zwei Zuhause.

Ja, unser Kind hat einen deutlich erhöhten Betreuungsbedarf. Mehr als andere achtjährige Kinder. Aber nicht mehr als andere Sechsjährige. Ohne seinen Vater könnte ich das nicht leisten. Wir praktizieren ein Wechselmodell seit der Geburt - weil es nur in "Wechselschicht" möglich war, ein solches Kind angemessen zu versorgen, ohne selbst vor die Hunde zu gehen. Kein Mensch kann über Monate alle drei Stunden einen Säugling mit der Flasche füttern und zwischendurch nie länger als max. 2¼ Stunden schlafen.

Also habe ich die Nächte von So auf Mo, von Mo auf Di, von Mi auf Do und von Do auf Fr "durchgemacht", während mein Mann geschlafen hat. Mein Ehemann hat in den Nächten von Di auf Mi, von Fr auf Sa und von Sa auf So unseren Sohn versorgt, während ich durchgeschlafen habe. Tagsüber war ich mo-fr mit dem Kleinen allein. Am Wochenende hatten wir abwechselnd je einen freien Tag. Entweder Sa oder So - immer abwechselnd. Anfangs haben wir auch unsere freien Tage am WE halb verschlafen. War für das Kind OK. Für uns als Ehe- und Liebespaar quasi eine Kontaktsperre. Wenn ich wach war, war mein Mann im Büro oder hat geschlafen. Wenn er wach und zuhause war, habe ich geschlafen. Mit dem Winzling im Tragetuch haben wir zwischendurch den Haushalt und die 11 Jahre ältere Halbschwester versorgt.

So ne Aussage kann nur jemand machen, der solch eine Situation nicht erlebt hat!

Nein, ganz im Gegenteil.

Hätte mein geschiedener Mann sich nicht so intensiv in die Betreuung eingebracht, hätte der Winzling vielleicht nicht überlebt. Ich wär mit zwei Kindern ohne die Hilfe meines Ehemannes auf jeden Fall reif für die Klappsmühle gewesen - was dem Kindeswohl kaum entsprochen hätte.

Vor dem Hintergrund meiner eigenen Erfahrungen hat mich die Selbstverständlichkeit, mit der du ein WM als nicht kompatibel zu deinem Job - aber finanziell doch ganz interessant - zur Diskussion gestellt hast, so dermaßen auf die Palme gebracht.

Mein geschiedener Mann hat sein Gleitzeitkonto in den ersten beiden Jahren in den tiefroten Bereich gefahren. Er hat sich krank gemeldet und seinen Urlaub komplett aufgebraucht. Irgendwann hat er es nicht länger ertragen mit mir wie zwei Ochsen im Geschirr neben ein einander her zu trotten - ständig übermüdet, ohne echte Freizeit, ohne eheliche Lebensgemeinschaft im eigentlichen Sinne. Als unser Sohn drei Jahre alt und seit einem halben Jahr im Kindergarten war, ist er ausgezogen - mit allen Symptomen eines Burnouts. Dieselben Symptome hatte ich auch. Ich bin dann mit unserem Sohn in eine Fachklinik gefahren und er hat meine Tochter aus erster Ehe betreut.

Trotzdem konnten wir als Ehe- und Liebespaar nicht mehr zueinander finden. Wenn ich den (Stief-)Vater meiner Kinder selbst nur noch als "Papa" wahrnehme - und er mich nur noch als "Mama", dann ist eine Ehe kaum noch wiederherzustellen.

Ohne WM wäre meine Rückkehr ins Berufsleben deutlich schwieriger geworden, als sie so schon war. Ohne WM wäre ich bis heute aus dem Niedriglohnsektor für Teilzeit- und/oder geringfügig beschäftigte Mütter nicht herausgekommen. Ich bin meinem geschiedenen Mann sehr dankbar, dass er mir durch seine konsequente und verlässliche Teilung der Betreuung unseres Jüngsten den Rückweg in eine "normale" Beschäftigung mit einem normalen Gehalt ermöglicht hat.

Dafür liebe ich den Vater meines Sohnes bis heute - auch wenn er längst mit einer anderen Frau verheiratet ist und ich mir unter keinen Umständen vorstellen kann, mit ihm je wieder eine Bettdecke zu teilen oder Körperflüssigkeiten auszutauschen. Väter, die in einer solchen Situation ihren Job wichtiger als ihr Kind nehmen, kann ich tolerieren, solange ihre Ehefrauen das auch können und solange sie die finanzielle Last der Familie allein oder überwiegend tragen. Da mische ich mich nicht ein. Das muss jede Familie für sich entscheiden.

Ich kenne genug Familien, wo die Ehe die Belastung durch ein frühgeborenes und/oder behindertes Kind nicht überlebt hat. Das ist leider eher die Regel als die Ausnahme. 

Männer, die ihren Job wichtiger als ihr Kind nehmen, die keinesfalls die Hälfte der Verantwortung für die Betreuung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen schultern und dann auch noch die finanzielle Last nach einer Trennung abwerfen wollen - solche Männer sind für mich ein "Rotes Tuch".  😡

Nichts für ungut!

Mitfühlende und solidarische Grüße
Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2014 21:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Biggi!  :thumbup:

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2014 22:01




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