Hallo zusammen,
ich hab hier schon einiges gelesen, aber es ist ja von Fall zu Fall immer sehr unterschiedlich.
Daher versuche ich mal, die Wichtigsten Punkte kurz zusammen zu fassen.
Ich habe einen Sohn. Geboren im Dezember 2009. Er war ein extremes Frühchen (3Monate zu früh) und nach der Geburt war meine Ex 3 Jahre in Elternzeit. Vor der Schwangerschaft war meine Ex Vollzeit beschäftigt (1100€ Netto) Ab Jan. 2013 - Dez 2013 hatte sie einen 400€ Job und bis jetzt is sie Arbeitslos. (ALG 438€)
Ab Okt. 14 hat sie wieder einen Teilzeitjob, (Brutto: ca 860€) Ingesamt bekommt sie derzeit 940€ Gesamtunterhalt + 438€ + 186€ Kindergeld. Da sie jetzt einen Teilzeitjob hat, wird das wohl noch etwas mehr werden.
Geheiratet haben wir NACH der Geburt unseres Sohnes, im Mai 2010. Der Scheidungsantrag lag im Februar 2014 auf dem Tisch und im Okt. 2014 ist Scheidungstermin.
Seit der Trennung (Jan. 2013) zahle Ich Trennungsunterhalt in Höhe von 633€ und Kindesunterhalt von 307€. (257€+50€ Mehraufwand Kiga, die 257€ sind tituliert). Ich verdiene derzeit ca. 2350€ Netto im Schnitt.
Mein Sohn geht seit diesem Monat in einen Integrativen Kindergarten (6,5h/Tag) und ist besonders in den Wintermonaten anfällig für Bronchitis oder Erkältungen. Auch sonst ist er schon eher ein aufgewecktes Kind, hat teilweise Probleme, sich sozial zu integrieren und ißt auch sehr schlecht. In einem Anwaltsschreiben der Anwältin meiner Frau wurde auch von einer Essstörung gesprochen und dass er eine Entwickungsverzögerung hat (bedingt durch die Frühgeburt).0
Die Anwältin meiner Ex möchte, dass ich den nachehelichen Unterhalt betiteln lasse (wurde schon 3 Mal dazu aufgefordert), ansonsten würde sie den Unterhalt bei der Scheidung anhängig machen. Mein Anwalt rät mit dringlichst davon ab und will die Gerichtsverhandlung auf uns zukommen lassen.
Meine Fragen nun: - In wie weit wird meine Ex überhaupt Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben?
- Hat sie einen ehebedingten Nachteil? (Kind wurde vor der Ehe geboren).
- Wie lange muß ich nachehelichen Unterhalt bezahlen und in welcher Höhe?
Vielleicht kann mir hier der ein oder andere eine Antwort geben, oder auch Tipps, worauf ich noch achten soll?!
Gruß Kaminksy
Hallo Kaminsky,
einen Titel für nachehelichen Unterhalt würde ich nicht ausstellen lassen.
Trotzdem denke ich, dass Deine Ex keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen ehebedingter Nachteile aber auf Betreuungsunterhalt hat und zwar wegen der Betreuung Deines Kindes. Normalerweise gibt es Betreuungsunterhalt nur bis zum vollendeten 3. Lebenjahr des Kindes, da Dein Kind aber erhöhten Betreuungsbedarf hat, kann Deiner Ex keine Vollzeittätigkeit zugemutet werden.
VG Susi
Danke Susi, das hat mir ihre Anwältin auch schon geschrieben. Wie wird dieser Betreuungsunterhalt berechnet? Genauso, wie der Trennungsunterhalt?
Im dem Ort, wo meine Ex mit Kind lebt, wird von der AWO eine Nachmittagsbetreuung bzw. eine Ganztagsschule mit geschultem Personal für Kinder ab 6 Jahre bis 17 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Betreuung ist u.a. für Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf ausgelegt. Wenn mein Sohn dann in die Schule geht, könnte er danach in die Nachmittagsbetreuung gehen. Meiner Meinung nach wäre das für ihn sogar noch eine größere Hilfe.
Hallo,
wie man das genau ausrechnet weiss ich nicht, aber ich würde davon ausgehen, dass die Entwicklungsverzögerung schon ein Nachteil ist.
Wieviel arbeitet Deine Ex denn ab Okt. 14? Du solltest Dir einen Stufenplan überlegen wie der nacheheliche Unterhalt abgeschmolzen wird. Also z.B. nur noch 400 Euro wegen der Teilzeit und dann ab Schulbeginn nur noch 200 Euro bis zum 10.Lebenjahr (oder Ende der 4. Klasse), danach nichts mehr.
Begründung wäre, dass das Kind Betreuung braucht, diese aber immer weniger wird und die KM dann auch Vollzeit arbeiten kann.
VG Susi
Sollte es so geregelt werden können, wäre ich schon damit zufrieden!
Meiner Meinung nach ist mein Sohn gar nicht so "Schwierig" wie sie das darstellt. Hab mit dem Kinderarzt mal telefoniert und er sagte, dass mein Sohn nicht Krank sei, sondern auffällig! Ausser das mit der anfälligkeit für Bronchitis! Aber Kinder werden auch so mal krank oder?? Am Meisten belastet mich sein Essverhalten!
Wenn er krank war, hab ich mich auch schon von der Arbeit freistellen lassen, um mich um ihn zu kümmern. Das war noch, als sie 1 Mal / Woche arbeiten ging (400€ Job)
Wie viel meine Ex ab Oktober arbeitet weiß ich nicht! Ich hab nur ein Schreiben ihrer Anwältin bekommen, in dem es heißt, dass Sie eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen wird. Wahrscheinlich als Arzthelferin bei irgend nem Arzt.
Ich kümmere mich min. jedes 2. WE um meinen Sohn, nimm ihn auch in der Ferienzeit.
Sie wohnt mit dem Sohn im gleichen Haus wie Ihre Eltern. Könnten Ihre Eltern auch zur Unterstützung beitragen bzw. könnte das verlangt werden, damit sie Vollzeit gehen könnte?
... Der Scheidungsantrag lag im Februar 2014 auf dem Tisch und im Okt. 2014 ist Scheidungstermin.
Freu dich mal nicht zu früh. Vielleicht ist es auch nur die erste Verhandlung.
In einem Anwaltsschreiben der Anwältin meiner Frau wurde auch von einer Essstörung gesprochen und dass er eine Entwickungsverzögerung hat (bedingt durch die Frühgeburt).
Wer sagt das? Nur die Anwältin oder ist das durch einen Arzt nachgewiesen?
Die Anwältin meiner Ex möchte, dass ich den nachehelichen Unterhalt betiteln lasse (wurde schon 3 Mal dazu aufgefordert), ansonsten würde sie den Unterhalt bei der Scheidung anhängig machen. Mein Anwalt rät mit dringlichst davon ab und will die Gerichtsverhandlung auf uns zukommen lassen.
Würde ich auch nicht machen, sonst verpflichtest du dich den festgehaltene Betrag bis zum festgehaltenen Datum zu zahlen. Machst du es nicht, kann Ex sogar pfänden.
Hallo Kaminsky,
Sie wohnt mit dem Sohn im gleichen Haus wie Ihre Eltern. Könnten Ihre Eltern auch zur Unterstützung beitragen bzw. könnte das verlangt werden, damit sie Vollzeit gehen könnte?
Wenn Du Dich in die Betreung mehr einbringst, dass sie Vollzeit arbeiten kann, ist das sicher vereinbar, dass dann kein Unterhalt gezahlt wird. Ihre Eltern sind aber definitiv außen vor.
Sicherlich übertreibt Deine Ex, aber wenn es eine ärztliche Bescheinigung über Auffälligkeiten/Entwicklungsverzögerungen (heute sagt keiner mehr Behinderung und Entwicklungsvrzögerungen können durchaus permanent sein, ich will aber nicht schwarz malen) vorliegt, hat diese natürlich eine Bedeutung. Wie lange betreut wird ist dabei vielfach gar nicht so entscheidend sondern auch welche zusätzlichen Belastungen für Deine Ex entstehen (Arztbesuche, notwendige Beaufsichtigungen, Unterstützung beim Essen, ...).
VG Susi
Wer sagt das? Nur die Anwältin oder ist das durch einen Arzt nachgewiesen?
Das hat mir der Arzt am Telefon gesagt und ist auch fast nicht von der Hand zu weisen. 15kg auf 109cm mit fast 5 Jahren sagt es auch aus. Aber er ist fit und entwickelt sich. Und der Arzt meinte auch, solange er wächst und sich vom Kopf her entwickelt, hat er mit seinem Essverhalten recht! Bei ihr ißt er auch laut Ihrer eigenen Aussage besser als bei mir.
Die Verzögerung ist auch keine Krankheit sondern er fällt halt auf und es ist nichts, was er nicht aufholen wird lt. Kinderarzt.
In schriftlicher Form hab ich das nur von ihrer Anwältin. Allerdings hat mir der Kinderarzt beim Telefonat gesagt, dass er für meine Ex ein Gutachten über meinen Sohn fürs letzte Jahr erstellt. Gehört oder gesehen hab ich davon aber bisher nichts!
Wegen Titulierung nochmal: Ich hab ja den Kindesunterhalt titulieren lassen. Wie ist dann, wenn mein Sohn alt genug ist und Geld verdient. Muß ich Titulierung trotzdem gerichtlich aufheben lassen oder verfällt die ab einem gewissen Zeitpunkt bzw. Alter meines Sohnes?
Hi Kaminsky,
Ich hab ja den Kindesunterhalt titulieren lassen. Wie ist dann, wenn mein Sohn alt genug ist und Geld verdient. Muß ich Titulierung trotzdem gerichtlich aufheben lassen oder verfällt die ab einem gewissen Zeitpunkt bzw. Alter meines Sohnes?
Das kommt darauf an was du tituliert hast. Wenn du das 08/15-Formula vom Jugendamt treudoof unterschrieben hast hast einenunbefristeten Titel an der Backe. Verfallen oder auslaufen tut da garnichts. Außer wenn du den Titel selbst so formuliert hast. Den unbefristeten Titel musst du dir aushändigen lassen wenn der Junge 18 ist. Ab dem 18. Geburtstag ist Muddi nämlich auch barunterhaltspflichtig. Vorher reicht es wenn sie ihn betreut und erzieht.
Gruss Horst
hi,
Das hat mir der Arzt am Telefon gesagt und ist auch fast nicht von der Hand zu weisen. 15kg auf 109cm mit fast 5 Jahren sagt es auch aus.
naja, sagt das was aus?
Mein reifgeborener erster Sohn (40+2) hatte bei der U8 mit 4 Jahren 12,6kg und war 98cm hoch.
Heute ist er gut 15 und ist 167hoch und knapp 50kg..immer noch ein Spacken.
Früher hat er schlecht gegessen, heute FRISST er, wird trotzdem nicht wirklich schwerer.
Und meiner ist auch fit.
mmm
Moin Kaminsky,
ich hab hier schon einiges gelesen, aber es ist ja von Fall zu Fall immer sehr unterschiedlich.
Dann hast Du das wichtigste nicht nur gelesen, sondern auch verstanden.
Die Anwältin meiner Ex möchte, dass ich den nachehelichen Unterhalt betiteln lasse (wurde schon 3 Mal dazu aufgefordert), ansonsten würde sie den Unterhalt bei der Scheidung anhängig machen.
Hat die Dame sich denn geäußert, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Du das titulieren sollst ?
Wenn sie mit einem "echten Vorschlag" um die Ecke kommt, kannst Du gerne verhandeln.
Wenn sie das gleiche wie heute für immer verlangt, nimmst Du das Angebot an, dieses im Scheidungsverbund behandeln zu lassen.
Gruß
United
Nein, sie hat keine Frist oder Begrenzung gesetzt. Sie wollte das Gleiche wie jetzt tituilieren lassen. Wäre ich vor 2 Monaten darauf eingegangen und hätte 633€ titulieren lassen, würde ich mir jetzt schon in den A.... beißen, da meine Ex ja mehr verdient und neu gerechnet werden muß. Genauso werde ich den Mehraufwand nicht mehr titulieren lassen. Wir haben beim Jugendamt einen Antrag für Kostenübernahme gestellt und bisher wurde die Häfte der Kosten für den bisherigen Kiga übernommen. Jetzt soll ich die kompletten Kosten für den I-Kiga titulieren lassen? Seh ich nicht, wenn ich noch nicht weiß, wie viel das Jugendamt wieder zahlt bzw. mein Sohn in 2 Jahren zur Schule geht und der Kiga wegfällt!
Für meinen Sohn zahl ich ja gerne... Aber für Sie sollte es doch nach einem gewissen Zeitraum auch mal GUT sein! Er wird ja schließlich auch älter und in dem integrativen Kiga sollte er ja auch erstmal bestens aufgehoben sein.
Wie gesagt, ich selbst finde, dass mein Sohn nicht all zu sehr vom Verhalten her aus der Reihe tanzt. Sie sagt nur immer, dass er so anstrengend ist und nicht folgt usw. Wenn ich mit ihm unterwegs bin, hab ich selten Probleme mit ihm! Bei mir darf er halt auch mal schmutzige Fingernägel haben und "kind sein" - bei ihr wär am Besten alles steril udn er würde wie "funktionieren". Naja - das ist nun ein anderes Thema und gehört nicht hier her.
Dass ich mich mehr um meinen Sohn kümmere gestaltet sich schwierig, da ich in 2 Schichten arbeite (Früh 6-15Uhr, Spät: 15-23:20Uhr) und ich meinen Eltern (73 und 79) das nicht anlasten kann und will. Ich wohne ja derzeit wieder bei meinen Eltern. Meinen Überlegung wäre, evtl. andere Arbeitszeiten zu bekommen bzw. selbst in Teilzeit zu gehen. Unterm Strich würd mir vom Geld her in etwa das Gleiche bleiben und hätte mehr Zeit für meinen Sohn... Aber das ist noch Zukunftsmusik und steht im Moment für mich nicht zur Diskussion.
Moin nochmal,
Meine Fragen nun: - In wie weit wird meine Ex überhaupt Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben?
- Hat sie einen ehebedingten Nachteil? (Kind wurde vor der Ehe geboren).
- Wie lange muß ich nachehelichen Unterhalt bezahlen und in welcher Höhe?
Antwort: Es kommt darauf an.
In Deinem Fall könnte im Worst Case lebenslanger Unterhalt herauskommen (wenn es der Gegenseite gelingt zu überzeugen, dass Deine Ex aufgrund der Erziehung Eures Sohnes lebenslang an einem Vollzeiterwerb gehindert ist).
Allerdings wäre dieser nach einer Übergangszeit (bei vier Ehejahren scheint zwischen ein und zwei Jahren realistisch) der Höhe nach zu begrenzen auf die Differenz zwischen vorehelichem Einkommen und Teilzeit-EK.
Im Best case sagt ein Richter "Ganztagsbetreuung kann gewährleistet werden" -> kein Nachehelicher Unterhalt.
Wahrscheinlich ist irgendwas in der Mitte.
Den Hinweis Deines Anwalts halte ich jedenfalls für angebracht, ggf. kann er ja nen Gegenvorschlag unterbreiten.
Gruß
United
In Deinem Fall könnte im Worst Case lebenslanger Unterhalt herauskommen (wenn es der Gegenseite gelingt zu überzeugen, dass Deine Ex aufgrund der Erziehung Eures Sohnes lebenslang an einem Vollzeiterwerb gehindert ist).
Das würde ja bedeuten, dass mein Sohn nie auf eigenen Beinen stehen könnte und keine Ausbildung oder Beruf ausüben könnte! Das halte ich für ausgeschlossen!
Und wie gesagt, einer Nachmittagsbetreuung an Grundschulalter halte ich für meinen Sohn auf alle Fälle für möglich! Grad weil er dort meiner Meinung nach bestens betreut wäre und weiterhin gefordert und unterstützt würde. Für mich ist mein Sohn ein ganz normales Kind. Dass er schlecht ißt (er holt sich schon was er braucht und reinzwängen kann man es ihm auch nicht) und seiner Entwickung vielleicht 3-4 Monate hinterher hingt und später evtl. Asthma gefährdet ist, kann doch kein Grund für Lebenslang sein?!
Und was die Differenz zum Vorehelichen Einkommen betrifft.
Sie bekommt aktuell ca 1500€ / Monat (Unterhalt+ALG+Kindergeld)
Ich hab mal grob gerechnet, was sie mit der Teilzeitstelle bekommen würde und da bin ich auf ca. 1700€ gekommen. Vor der Ehe hatte sie in Vollzeit ein Einkommen von 1100€ Netto. Wie wird da vorgegangen? Geht man vom Gesamten aus oder nur von dem, was sie Teilzeit verdient?
Angenommen, sie hat jetzt in Teilzeit ein Nettoeinkommen von ca. 650€ + 307€ KU, dann würden ja "nur" ca. 150€ zum vorehelichen Einkommen fehlen... Oder rechne ich da falsch?
Ja, da rechnest Du falsch. Es geht um die Differenz zwischen Erwerbseinkommen vorher und nachher. Der KU hat darin nichts zu suchen.
Wenn es keine Einigung über den Betreuungsbedarf des Kindes gibt, wird entweder der Richter entscheiden, für wie betreuungsbedürftig er das Kind hält oder er kommt ggf. auf die Idee, ein ärztliches Gutachten einzufordern. Außerdem käme auch in Betracht, dass er der Ex "generell" solange das Kind so jung ist, nur eine Halbtagestätigkeit zumutet. Es gibt zwar das 0/8/15 Altersphasenmodell nicht mehr, aber es ist nicht gesagt, dass bei der Gesamtlage das Gericht darauf besteht, dass sie Vollzeit arbeitet.
Möglicherweise könnte es helfen, wenn Du eigene Betreuung anbietest. Wenn Du jedoch Teilzeit arbeitest und deshalb ggf. auch den Unterhalt minimieren willst, wird das vorhersehbar nicht funktionieren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok, das klingt dann alles einleuchtend. Dann würden also ca. 450€ Betreuungsunterhalt anstehen, damit sie auf die 1100€ voreheliches Erwerbseinkommen kommt. Naja, wäre weniger wie jetzt.
Letzlich hängt also alles mehr oder weniger vom Richter ab, wie und was er entscheidet. Ich rechne ja damit, dass ich nachehelichen Unterhalt bzw. Betreuungsunterhalt (wie man es auch immer nennen mag) weiterzahlen muß. Nur wäre es halt "toll" wenn man von ihr auch das "Maximum" erwarten würde... Ich weiß ja jetzt nicht, wie viele Stunden sie pro Woche arbeitet. Ich denk halt mal 24Std... Ob das dann ausreicht oder nicht, wird der Richter entscheiden müssen.
Wie wäre es denn, wenn rauskommt, dass mein Sohn keinen besonderen Betreuungsbedarf hat?
Was ich mich auch Frage, ob der Beruf, den sie ausübt, der sein muß, den sie erlernt hat. Ich arbeite z.B. in der Industrie und weiß, dass dort auch einige alleinerziehende Mütter auf Teilzeit arbeiten und deren Verdienst weitaus mehr ist, als das was meine Ex jetzt bekommt.
Wegen Unterhalt minimieren: Auf dem Jugendamt wurde mir gesagt, wenn die Betreuung 50/50 ist, dass dann kein Unterhaltsanspruch mehr bestünde. Gilt das dann nur für den Kindesunterhalt?
Wenn das Kind keinen gesonderten Betreuungsbedarf hat, kann auch viel möglich sein. Von "gar keinen Unterhalt" über "Zeitraum x eine Summe y Unterhalt" bis ..... alles was dem Gericht so "richtig" erscheint.
Die Aussage vom Jugendamt ist auch nicht ganz korrekt:
Bei 50/50 Betreuung (mit der Ex auch einverstanden sein muss) würde auch ein Anspruch auf KU bestehen, wenn es zwischen den Eltern ein Einkommensgefälle gibt.
Dass ein Gericht zur Vermeidung von TU/EU/BU eine Mutter zur Aufnahme einer berufsfremden Tätigkeit aufgefordert hätte, ist mir nicht bekannt. Wenn sie im erlernten Beruf arbeitet, wird ihr das niemand ankreiden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Guten Abend Kaminsky,
Du bist ja ein Schlaumichel! Bis zur Trennung hast du die Betreuung eures Frühchens neidlos deiner Ehefrau überlassen und hast extrem familienunfreundliche Arbeitszeiten als unabwendbares Schicksal hingenommen. Nach der Trennung fantasierst du von Teilzeit und Unterhaltsverzicht wg. Wechselmodell (WM) d.h. hälftiger Betreuung.
Solange deine demnächst Ex-Frau (DEF) durch ihre regelmäßige und zuverlässige Betreuung sicherstellt, dass du mit solchen Arbeitszeiten
Dass ich mich mehr um meinen Sohn kümmere gestaltet sich schwierig, da ich in 2 Schichten arbeite (Früh 6-15Uhr, Spät: 15-23:20Uhr) und ich meinen Eltern (73 und 79) das nicht anlasten kann und will.
mehr Einkommen erzielen kannst, als es berufstätige Elternteile ohne verlässliche und flexible Kinderbetreuung erzielen können, solange steht deiner DEF nicht nur Kindesunterhalt zu (weil sie die Hauptlast der Betreuung trägt) sondern auch ein Ausgleich ihrer ehebedingten Nachteile.
Wegen Unterhalt minimieren: Auf dem Jugendamt wurde mir gesagt, wenn die Betreuung 50/50 ist, dass dann kein Unterhaltsanspruch mehr bestünde. Gilt das dann nur für den Kindesunterhalt?
Wenn du dir vorstellst, dass du in deinen Frühschichtwochen mehr Umgang und in den Spätschichtwochen weniger Umgang hast, sodass unterm Strich rein rechnerisch eine hälftige Betreuung herauskommt, ist das immer noch kein "echtes" WM, weil deine DEF mit ihrer reduzierten Arbeitszeit immer noch deine Schichtarbeit ermöglicht und die Hauptlast der Verantwortung für die zuverlässige und lückenlose Betreuung des Jungen trägt.
Was machst du, wenn dein Kind sich im Kindergarten oder in der Schule Läuse einfängt?
Richtig: Mindestens drei tage zuhause bleiben, alles desinfizieren, und anschließend das Kind beim Kinderarzt vorstellen, damit es ein Attest bekommt, dass es wieder in den KiGa bzw. zur Schule darf.
Was machst du, wenn dein Kind sich auf dem Schulhof verletzt?
Richtig: In die Schule fahren, Kind zum Unfallarzt schaffen, röntgen lassen und ggf. eine oder zwei Wochen auf Kosten der Krankenkasse zuhause bleiben.
Was machst du, wenn die Lehrer Weiterbildung machen, eine Ausflug oder Zeugniskonferenzen abhalten ...
S.o.: Du gehst nicht zur Arbeit.
So ist das Leben mit Kindern.
Ganz gleich ob sie in einem Haushalt aufwachsen oder in mehreren.
Wer (wie du) in Vollzeit berufstätig ist, braucht die Unterstützung von Menschen im Ruhestand, in Teilzeit oder von Hausmännern/ -frauen, um die Betreuung des Kindes lückenlos zu sichern.
Ein Kind mit Fieber, Durchfall oder einem Knochenbruch kann nicht warten bis ein berufstätiger Elternteil von einer Dienstreise, von Montage, einem Kundenbesuch o.ä. zurückgekehrt ist. Kinder brauchen wenigstens einen sorgeberechtigten Erwachsenen in Rufweite, der im Notfall einspringt, wenn der Kindergarten oder die Schule das Kind außerplanmäßig nicht betreuen.
Du machst deinen Schichtdienst, schonst deine Eltern, verlangst von deiner DEF dass sie Vollzeit arbeiten gehen und die Betreuung komplett stemmen soll - alles unter dem Blickwinkel Unterhaltsersparnis.
Männern wie dir sollte frau das Kind vor die Tür legen, monatlich das überweisen, was die UHV-Kasse zahlen würde und alle 14 Tage mit dem Kind ein entspanntes Wochenende genießen!
Die Illusion, dass du im Rahmen eines echten WM Geld sparen würdest, muss ich dir leider auch rauben. Das Geld, das du eventuel weniger an die KM überweist, gibst du während deiner Betreuungszeit eben für das Kind aus.
Einen schönen Abend wünscht dir
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Guten Abend liebe Biggi...
Du magst mit allem was du schreibst recht haben!! Aber dass ich bis zur Trennung neidlos die Betreuung unseres Kindes meiner Frau überlassen habe, das stimmt nicht!!! Ich hab sie nie alleingelassen, während der 3 Monate im KH noch danach zu Hause! Aber ich will hier jetzt nicht meine damaligen Eheverhältnisse erläutern, wann sich wer und wie oft um unser Kind gekümmert hat, und dazu muß ich mich auch nicht rechtfertigen! Jedenfalls brauch ich mir selbst keine Vorwürfe zu machen, mich während der Ehe nicht um das Kind, Haushalt etc. gekümmert zu haben!! Scheinbar kennst du nur Männer, die sich nach der Arbeit faul auf die Couch gelegt haben und alle 4 von sich strecken! Dazu hab ich garantiert nicht gezählt!!
Ich hab geschrieben, dass es für mich nicht zur Diskission steht im WM zu arbeiten, aber die Idee kam von meinem Anwalt! Und was alles andere angeht, wollte ich mich einfach nur mal schlau machen und Meinungen einholen. Wie ich bereits gehört habe, werde ich um gewisse Zahlungen nicht herum kommen. Wenn das das Gesetz sagt, dann ist ja alles in Ordnung!
Und auch wenn ich mir im Falle eine WM nichts spare - so weiß ich zumindest, dass ich das Geld für mein Kind ausgebe!! Aber damit du das verstehst, fehlt dir ebenfalls das Hintergrundwissen!
Und wenn ich in meinem Bekanntenkreis nicht einige Alleinerziehende Mütter kennen würde, die keinen Cent vom Ex erhalten und ihr Kind (noch keine 2 Jahre alt) 8 Std in die Kita geben müssen, um Arbeiten gehen zu können, dann würd ich wahrscheinlich gar nicht solange nachfragen sondern einfach zahlen!
Und ja, ich würd mein Kind gerne öfters bei mir haben, mir fehlt der tägliche Umgang mit meinem Kind! Glaubst du dass es für mich einfach ist, mich vom täglichen Umgang mit ihm auf paar Tage im Monat mit ihm zu beschränken. Es is halt eben so, wenn man sich trennt! Das soll aber nicht heißen, dass der, der das Kind hat, nicht auch schauen kann, selbst wieder finanziell auf die Beine zu kommen! Und den ersten Schritt dazu hat meine DEF eh schon beigetragen!
Ich wünsch dir ebenfalls nen schönen Abend 😉 🙂
Kaminsky