Glück für Dich. Ansonsten wäre ein happige Nachzahlung fällig gewesen, die noch zusätzlich zu stemmen gewesen wäre.
Dennoch würde ich mich mit einem Fachanwalt besprechen, um a) Verwirkung hinzuwirken (ein Anschlag auf das Leben ist schon heftig, wenn es geklappt hätte, würde sie jetzt auch keinen Unterhalt bekommen ... abgesehen davon, dass sie vermutlich im Gefängnis sitzen würde). Und b) sie sich selber bedürftig gemacht hat ... c) Du zur Betreuung immer noch zur Verfügung stehst, sie dies aber verhindert.
Insgesamt, meiner Meinung nach, selbst gemachtes Leid.
Ich würde nicht gleich vorauseilend den Unterhalt ausrechnen, sondern erst mal dagegen halten, dass ihr keiner zusteht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Naja, juristisch gesehen ist es ja „nur“ gefährliche KV in zwei Fällen.
Danke für die Tipps!
Naja, juristisch gesehen ist es ja „nur“ gefährliche KV in zwei Fällen.
Danke für die Tipps!
In Bayern ist es inzwischen Usus, dass das Zuschlagen mit einem Maßkrug auf dem Oktoberfest als versuchter Totschlag gewertet wird. Das Gleiche gilt für das Eintreten auf jemand, der am Boden liegt. Und dann lese ich sowas hier. Da hat sie bei der Staatsanwaltschaft einen riesen Bonus gehabt. Das Frauen milder bestraft werden, ist ein alter Hut. Aber das hier geht zu weit, wie ich finde. Ich wünsche Dir wirklich, dass das mit der Verwirkung klappt. Das Problem ist das Jobcenter. Ob die sich für die Verwirkung interessieren? Bevor die zahlen, halten sie sich an Dich, wie Du ja auch bereits festgestellt hast.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
3.200 netto minus 250 PKV minus 200 Kredit = 2.750 Euro. Bei fünf Unterhaltsberechtigten bleibt nur Stufe 1, der Mindestunterhalt wegen der Herabstufungen.
2.750 Euro
419 Euro Kind 16
284 Euro Kind 2
Verbleiben 2047.
Selbstbehalt gegenüber den Frauen 1280 Euro. Zu verteilen also maximal 767 Euro (vereinfacht 384 Euro pro Frau).
Problem: für das erwachsene Kind bleibt nichts mehr übrig.
Pflegegeld stellt meiner Recherche nach kein Einkommen dar, das auf den Ehegattenunterhalt angerechnet wird.
Ein Mangelfall liegt also vor, weil nicht für alle Unterhaltsberechtigten genug Geld da ist. Der Anspruch der neuen Partnerin bemisst sich anhand der Differenz ihres jetzigen Einkommens und dem vor der Geburt, wobei sie bis zum 3. Lj nicht verpflichtet ist zu arbeiten und ihr Einkommen überobligatorisch wäre.
Je nach dem wie hoch die einzelnen Ansprüche wären, ist die Quote anders als 50/50.
Das mal als erster Aufschlag, zumal Aufwendungen wie zB Fahrtkosten zur Arbeit fehlen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vielen Dank für die Berechnung. Das sieht ja düster aus. Es ärgert mich, dass meine Freundin dafür „bestraft“ wird, ihr Leben trotz Kind möglichst unabhängig zu gestalten und arbeiten geht und meine ex bewusst kündigt und dafür auch noch mehr Kohle kassiert
Das ist ja erst mal abzuwarten.
Ich würde erst mal dem Grunde nach gegen den Unterhalt vorgehen (Verwirkung aus 2 Gründen!) und dann erst über die Höhe debattieren, wenn es soweit ist.
Erst Grund - dann Höhe.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
...meine ex bewusst kündigt und dafür auch noch mehr Kohle kassiert
Du wirfst die Flinte meines Erachtens zu schnell ins Korn.
Es wurden schon einige Argumente benannt, warum die Ex halt gerade nicht mehr "Kohle kassieren" kann. Das sollte erst einmal bewertet werden. Da sind einige Punkte die ich durchaus für eine Bewertung in betracht ziehen würde. Da es um Unterhalt geht, müsstest Du auch anwaltlich vertreten werden, da würde ich dessen Meinung noch einholen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ja, vermutlich habt ihr Recht. Ich werde mich erstmal um einen Anwalt mit Biss kümmern und das Beste hoffen. Leider habe ich in der Vergangenheit immer wieder lernen müssen, dass theoretisch klare Sachverhalte so lange im Gericht verdreht werden, dass sie zu Gunsten der KM ausgelegt werden können. Und nachweisbare Meineide vor Gericht kommentiert die Richterin mit : Na da müssen wir auch mal die Kirche im Dorf lassen, Frau X ist ja ja sowieso schon sehr gefordert und meint es sicher gar nicht so.
Ja, vermutlich habt ihr Recht. Ich werde mich erstmal um einen Anwalt mit Biss kümmern
Das ist das Grundproblem bei allen juristischen Dingen, bei denen man einen Anwalt hinzuziehen will und/oder muss. Das kann man am Anfang als Laie einfach nicht abschätzen, ob der Anwalt was taugt, der da erstmalig vor einem sitzt.
Es gibt nur wenige Dinge, bei denen es kaum einen Unterschied macht. Kindsunterhalt zB. Da wird nur stupide in eine Tabelle geschaut. Jede Trantüte von Anwältin kann das. Die meisten Dinge sind aber viel komplexer. Und dann macht es einen riesen Unterschied, ob man eine Schnarchnase als Anwältin hat oder einen Profi.
Wenn Du Glück hast, findest Du einen vernünftigen Anwalt. Du selbst hast das nicht in der Hand.
Ich hatte mit meiner Zweiten richtig Glück. Die wusste und konnte einfach alles. Einige Fragen, die hier im Forum aufgetaucht sind, habe ich sie gefragt und die Antwort dann hier wiedergegeben. Hoffentlich kommst Du auch an sojemand.
Es gibt so einen Spruch: Ein guter Anwalt kennt das Gesetz. Ein sehr guter Anwalt kennt den Richter. Dh. heißt, ein Profi erkennt sehr schnell wie der Richter oder die Richterin tickt und stellt sich darauf ein. Als sich unsere Richterin mal in einer Verhandlung den Anwalt der Gegenseite zur Brust genommen hat, dachte ich mir nur, das ist dem völlig entgangen, wie die eigentlich gestrickt ist.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
