Nachehelicher Unter...
 
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Nachehelicher Unterhalt - Frau geht nun 4 Jahre nach der Scheidung Arbeiten

 
(@a_fireman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum leser ,ich habe folgende Frage und hoffe man kann mir helfen und versteht meine frage ;-):

Zum Zeitpunkt der Scheidung 2004 hatte ich ein Einkommen von 2000,-€ bereinigtes Netto.

Meine Ex war zu dieser Zeit nicht berufstätig.

Im Scheidungsurteil wurde der Kindesunterhalt für unsere 3 Kinder mit  292,- für Kind 1 und 2
Festgelegt und Kind Nr. 3    241,-€.
Somit verblieb für meine Ex nicht genug (3/7 wären 501,-€ gewesen)und ich war ein Mangelfall.

Nun habe ich erfahren das meine Ex seit Anfang des Jahres 1300,-€ Brutto im Monat verdient (13 Gehälter)
also rund 1040,-€ Netto.
Ich habe bereinigt 2200€ netto und zahle insgesamt für die Kinder 785,-€

somit ergibt sich eine Differenz von rund 400,-€ zwischen unseren Gehältern
zahle ich ihr nun 3/7 davon ????
oder gilt (so wie ich den Gesetzestext verstehe) an sie nichts mehr ???

weil sie ja nun mehr verdient als während der Ehezeit Unterhalt zur Verfügung stand?

wäre toll wenn mir jemand dabei ein wenig klarheit geben könnte.

Will mich nicht von ihrer anwältin über den tisch ziehen lassen.

Sie fordert nämlich die 3/7 und geht auf die Frage nicht ein was Ihr der satz in der düsseldorfer tabelle sagt, der da lautet:

b) wenn der Berechtigte ebenfalls Einkommen hat:
3/7 der Differenz zwischen den anrechenbaren Erwerbseinkommen der Ehegatten, insgesamt begrenzt durch den vollen ehelichen Bedarf;

Vielen Dank im voraus [img]http:// :mehrhilfe:[/img]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2008 01:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo fireman,

Klarheit und Gewissheit wird dir, bei der Art wie hier die Gesetze formuliert sind keiner geben können.

Den von dir zitierten Satz kann man so interpretieren wie du. Der BGH hat ihn im berüchtigten "Substituturteil" anders interpretiert.

Dennoch würde ich deine Situation nach neuer Rechtslage als "ganz gut" einstufen.

Leider hast du die Last, Abänderungsklage einreichen zu müssen, da der bisherige Unterhalt tituliert ist. Du brauchst also eine griffige Begründung. Einfach Zahlung einstellen ist nicht.

Wie alt sind denn deine Kinder?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2008 06:53
(@a_fireman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,danke für die schnelle Antwort!
Das ich eine Unterhalts Abänderungsklage einreichen muß, dachte ich mir schon.
Weiß Irgendwer ob ich das ohne Anwalt machen kann und wenn nicht was der Spaß wieder kostet?
Der Witz ist, das meine Frau mir verschwiegen hat das Sie 1300 € verdient und als ich den Unterhalt wegen der Kinder neu berechnet habe und sie dadurch weniger bekommen sollte,ist sie zum Anwalt gerannt und nun läuft durch die Anwältin gerade eine neue Berechnung für den Nachehelichen Unterhalt,bei dem die Anwältin nun schon 2 mal versucht hat selbst bei den Kindesunterhaltsberechnungen zu be..... und meiner Ex dadurch mehr Geld zukommen lassen wollte.

die Kinder sind 12 und 11 Jahre alt.
(Kind Nr.3 ist nicht relevant da es nicht bei meiner Frau lebt.)
Ist die Begründung das meine Frau nun selbst mehr verdient, als ihr voller ehelicher Unterhalts Bedarf betrug, nicht griffig genug?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2008 09:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was will sie denn vom Anwalt?
Hast du die Zahlung bereits gekürzt?

Hat er dich schon angeschrieben?

Das Argument ist natürlich schon ganz griffig, nur eben kein Garant.

Nach neuem U*recht kann sie sich bei 11 und 12 Jahren eigentlich auch nicht mehr auf die Betreuung der Kinder berufen aber es gibt noch genügend andere Unterhaltstatbestände.

Wenn der Job deiner Ex ein Ganztagsjob ist, so kann es sein, dass du zu Aufstockungsunterhalt verurteilt wirst, vor allem wenn sie argumentiert, ihre blendene und hoffnungsvolle Karriere sei durch die ehelichen Benachteiligungen verindert worden.

Genauso könnte ihr Einkommen um den s.G. Betreuungsbonus vermindert werden, so dass das Delta künstlich vergrössert wird.

Dich dieser Auseinandersetzung ohne RA stellen zu wollen ist riskant, vor allem wenn man keine profunde Kenntnis der Rechtslage hat.

Dir ihr Einkommen nicht auf die Nase zu binden, ist übrigens auch kein Betrug. Wenn du nicht fragst, muss sie es dir nicht sagen. Das gilt umgekehrt aber auch für dich.

Ich denke aber du solltest auf jeden Fall den Versuch wagen, denn sonst zahlst du weiter wie bisher.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2008 09:47
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ganz andere Nachfrage: Lebt Deine Ex in einer neuen Partnerschaft? Wenn ja, wie lange schon?

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2008 11:28
(@a_fireman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Neuezeit,
nein meine Ex lebt in keiner neuen Partnerschaft 🙁
sonst wäre sie vielleicht ausgeglichener 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2008 12:11
(@a_fireman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo
Sie ist zur Anwältin gerannt nachdem ich Ihr die neue Unterhaltsberechnung offenbart habe und Ihr weniger Unterhalt überwiesen habe(jedoch hatte ich nur den Betrag den ich meiner nun 12 jährigen tochter mehr bezahle von ihrem Unterhalt abgezogen).War ja eh ein Mangelfall!
Da wußte ich noch gar nichts von meinem glück das sie Geld verdient!
Somit hat sie sich selbst ziemlich angeschmiert.
Der Job ist laut arbeitsvertrag eine (25 Wochenstunden) Halbtagsstelle.
Die anwältin hat mich nun schon 4 mal angeschrieben
1) Aufforderung alte unterhaltssumme weiter zu zahlen sonst gehaltspfändung sowie gehaltsnachweise und steuererstattungsbelege angefordert.
Antwort von mir: Gehaltsnachweise sowie auskunft über art und umfang der tätigkeit meiner ex angefordert und ebenfalls den termin 01.02. im falle einer überzahlung geltend gemacht.Meine Gehaltsnachweise zugesand.
2. Brief Unterhalt berechnet jedoch nur mit 3 Unterhaltsberechtigten so das ich für die kinder mehr unterhalt gezahlt hätte.und somit unmittelbar meine ex davon profitiert hätte.
Antwort von mir: laut Düsseldorfertabelle  muß ich eine gruppe niedriger eingestuft werden (das 4 UH Empfänger)
3.Brief Anwältin räumt fehler ein u. hat wieder versucht durch die hintertür geb daten der kinder zu verdrehen so das ich für meine tochter die erst im nächsten jahr 12 wird nun schon den satz bezahlen sollte.
Antwort von mir: Anwältin soll  den vollen ehelichen Bedarf beziffern;Auf den "fehler" hingewiesen;sowie erneut die gehaltsnachweise verlangt, (bisher nur den arbeitsvertrag erhalten)
4.Brief der Anwältin: keine Antwort auf die Frage zur summe  des vollen ehelichen Bedarf nur die Mitteilung das sie versehentlich die geb.daten vertauscht habe und das sie den Unterhalt erst dann genau berechnet wenn die Gehaltsnachweise mit tatsächlichen Netto Beträgen vorliegen.
Das war gestern und darauf habe ich noch nicht geantwortet.
Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2008 12:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Kinder sind 12 und 11 Jahre alt.
(Kind Nr.3 ist nicht relevant da es nicht bei meiner Frau lebt.)

Heißt, die Ex ist für ein Kind selbst unterhaltsverpflichtet. Demnach unterliegt sie einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Setz den Hebel doch mal über den KV von Kind 3 an, damit Madame den ganzen Tag erbeiten geht.

Antwort von mir: laut Düsseldorfertabelle  muß ich eine gruppe niedriger eingestuft werden (das 4 UH Empfänger)

Nö. Die DT geht von 3 Unterhaltsberechtigten aus. Also bleibst du in der Stufe, die für dein Einkommen maßgeblich ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2008 12:39
(@a_fireman)
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Setz den Hebel doch mal über den KV von Kind 3 an, damit Madame den ganzen Tag erbeiten geht.
Nö. Die DT geht von 3 Unterhaltsberechtigten aus. Also bleibst du in der Stufe, die für dein Einkommen maßgeblich ist.

Sorry DeepThought ,
da habe ich mich zu undeutlich ausgedrückt, weil es den Unterhalt an meine ex Frau ja nicht direkt betrifft,
kind nr.3 ist nicht von meiner frau aber ich zahle auch unterhalt.
😉 dann muß ich mich an mich selbst wenden

und die stufe niedriger ist richtig 🙂 sind ja insgesamt 4 UB

Aber trotzdem danke
Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2008 15:45
(@a_fireman)
Schon was gesagt Registriert

Nun kam schon wieder ein Brief der Anwältin!

Hat immer noch keine Gehaltsnachweise zugeschickt und nun das Nettogehalt mit einem Brutto Gehaltsrechner ausgerechnet
und was soll ich sagen sie hat frech Steuerklasse 1 eingegeben !

Unglaublich die offensichtlichen versuche mir ein paar Euro mehr aus der Tasche zu ziehen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2008 20:53




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

und was soll ich sagen sie hat frech Steuerklasse 1 eingegeben !

Warum sollte sie nicht?

Ist sie verheiratet?

Edit: Stkl. 2 wäre natürlich möglich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2008 21:07
(@a_fireman)
Schon was gesagt Registriert

Meine Ex Frau lebt mit den Kindern alleine.
Somit gehört sie in die steuerklasse2

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2008 22:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

OK, ich hatte die Stkl. 2 schlicht vergessen.

Ich habe irgendwie immer nur 1 und 3 im Blick.

Nun gut die RAin hat sich schon vorher nicht gerade als sattelfest im Detail erwiesen.

Du solltest jedoch aufhören dich aufzuregen, wenn die gegnerische RAin etwas schreibt, was du für falsch hältst.

Rechtsanwälte sind weder grundsätzlich für besondere Kompetenz noch für Wahrheitsliebe bekannt.
Vor allem aber haben sie keinerlei "amtliche Befugnis" irgendetwas anzuordnen.

Immer wenn sie etwas von dir wollen, entscheidest du, ob und wie du darauf reagieren möchtest.

Das schlimmste was sie tun kann ist, das sie eine Unterhaltsklage anstrengt, nur einen solchen Prozess willst du ja selbst.

Fordere sie einfach erneut auf, die gewünschten Einkommensnachweise beizubringen und setze ihr dafür eine Frist.
Du kannst sie, ja auch mal dezent darauf hinweisen, dass sie sich doch bitte sachkundig machen möge, bevor sie dich weiter mit unrichtigen Behauptungen belästigt.

Wichtig ist jedoch, dass du den bisherigen Titel weiter bedienst und zwar so wie er ausgestellt ist.

Wenn er keine Angaben über eine Veränderung des KU zum 12. Geburtstag enthällt, ändert sich auch nichts am Verhältnis von KU zu EU.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2008 22:20