hi,
wie genau wird der Nachehelicher Unterhalt berechnet, b.z.w wie lange ist ca damit zu rechnen ihn zu bezahlen ?
ein paar Fakten,
laut Gegenpartei habe ich ein Nettoeinkommen von 2000 ( was an Hand der letzten Abrechnungen sich als falsch erweist und nur ca 1890,- € sind !
kindesunterhalt 1 Kind 272 :-
kindesunterhalt 2 Kind 225 ,-
unter halt an die Schl. 94,26,-
getrennt lebend seit 7.3.2012
scheidungstermin war angesetzt für 30.07.2013 ! wurde aber heute gecancelt, da Gegenseite noch eine Berechnung des Nachehelicher Unterhalt sowie Güterrechte anstrebt !
Kind 1 ist nun 6 jahre alt und geht nach den ferien in die schule, Kind 2 wurde am 21.7.2013 3 jahre alt und ist seit mehr als einem jahr in einer Kita !
Wohnen tun sie zusammen im elternhau, b.z.w in einer seperaten whg. Bisher hat meine liebe exe wenig lust aufgebracht eine Tätigkeit wieder aufzunehmen, was sich wohl auch nicht ändern wird ! deshalb kommt wohl doch ein recht hoher Nachehelicher Unterhalt auf mich zu, deshalb die frage, wie hoch könnte er ausfallen und vor allem wie lange muß ich sie noch durchfüttern ?
lg
Hallo loeffel1172,
ich gehe im Folgenden davon aus, dass die 1.890 Euro das zutreffende und bereits bereinigte durchschnittliche Nettoeinkommen ist. Falls du von deinem Netto laut Lohnzettel noch keine berufsbedingten Kosten und/oder zusätzliche Altersvorsorge abgezogen hast, dies aber ggf. möglich wäre, dann lass' es mich bitte wissen.
Mit knapp 1.890 Euro bist du rechnerische in Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle (gerade eben so), aber da du drei Unterhaltsempfänger hast, geht es für den KU um eine Zeile runter in die 1. Zeile (aka Mindestunterhalt). Die KU-Zahlbeträge von 272 Euro und 225 Euro sind also korrekt, sofern das jüngere Kind unter 6 Jahre, und das ältere Kind älter als 6, aber jünger als 12 Jahre alt ist. Nach Abzug des KU bleiben somit von deinen 1.890 Euro noch 1.393 Euro übrig.
Beim Exenunterhalt muss dir der Selbstbehalt von 1.100 Euro bleiben, oder anders gesagt: Es ist Spielraum für bis zu 293 Euro Unterhalt, und wenn die Dame nicht zu arbeiten gedenkt, dann wird es auch wohl ziemlich genau auf dies hinauslaufen.
Was die Frage nach der Dauer des nachehelichen Unterhaltes betrifft, jede Antwort darauf wäre Kaffeesatzleserei. Um überhaupt was dazu sagen zu können, müsstest du uns bitte die Information geben, wie lange ihr verheiratet wart ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi,
nein, die 1890 Euro sind die zahlen, die unten auf dem lohnzettel stehen - die gegenpartei sagt aber, es sind 2000 Euro, weil weihnachtsgeld und urlaubsgeld 🙁 also muß man dann wohl von 2000 Euro ausgehen, minus den ganzen kram.
verheiratet waren/sind wir seit dem 10.5.2006-tag der trennung war der 7.3.2012. Nee, das sie arbeiten geht ist so wahrscheinlich wie das der Steinbrück kanzler wird, wohl gegen null.
verstehe auch net, das sie dazu nicht gezwungen werden kann ! eigentlich ist ja dafür alles gegeben, kids in kita, eltern im haus wenn was ist u.s.w aber halt stinkefaul, da liegt der schwere hund begraben 🙂
293 Euro, das wäre heftig - das wie lange wäre halt mal int zu wissen..........
lg
Hallo,
es zählt das Gesamtjahresnetto (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld) plus Steuererstattungen oder abzgl. Steuernachzahlungen. Diese Zahl wird durch 12 geteilt und das ist dein durchschnittliches Netto.
Davon kannst du dann 5 % berufsbedingte Aufwendungen (je nach OLG pauschal oder auf Nachweis ) abziehen.
Davon kannst du dann 4 % des Vorjahresbruttos als zus. Altersvorsorge abziehen. Sofern du das machst.
Der dann ermittelte Betrag ist dein bereinigtes Einkommen. Es wird dann geschaut in welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle du landest. Dann wird eine Stufe herabgestuft wegen drei Unterhaltsberechtigten.
Von den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle kannst du jeweils das hälftige Kindergeld abziehen und das ist dann der Betrag für jedes Kind.
Die Zahlbeträge für die Kinder werden von deinem bereinigten Einkommen abgezogen.
Dann hast du gegenüber der Ex einen höheren Selbstbehalt von 1100 (stimmt das?). Vereinfacht gesagt alles was darüber liegt musst du ihr geben.
Sophie
also ist im Prinzip der nacheheliche unerhalt das gleiche wieder jtzige trennungsunterhalt ? warum dann 2 begriffe für ein Thema !?
Moin loeffel,
das sie arbeiten geht ist so wahrscheinlich wie das der Steinbrück kanzler wird, wohl gegen null.
verstehe auch net, das sie dazu nicht gezwungen werden kann ! eigentlich ist ja dafür alles gegeben, kids in kita, eltern im haus wenn was ist u.s.w aber halt stinkefaul
das scheint ja zunächst mal Eure Vereinbarung über die eheliche Rollenverteilung gewesen zu sein, und die gilt eben auch ein Stück weit über das Ende einer Ehe hinaus: Sie kümmert sich um die Kids; Du schaffst die Kohle ran.
Eine "Arbeitspflicht" gab es nur in der DDR. Was passieren kann, ist eine Gerichtsbeschluss oder Vergleich über "abschmelzenden Unterhalt", der die Selbstverantwortung Deiner Ex berücksichtigt. Klar ist aber auch: Eine über Jahre nicht erwerbstätige Mutter mit zwei kleinen Kindern findet nicht von heute auf morgen einen Fulltime-Job.
Insgesamt war allerdings auch Deine eigene Planung nicht besonders stringent. Wenn das hier tatsächlich zutrifft:
dann wird wohl das eintreffen, was mir shon vor 6 Jahren eigentlich klar war, die faule S** wird wohl nie wieder arbeiten gehen
war es ziemlich bescheuert, vor knapp 4 Jahren mit genau dieser Dame weiteren Nachwuchs auf Kiel zu legen anstatt Dir einen Knoten in Dein bestes Stück zu machen. Diesen Schuh musst Du Dir schon selbst anziehen; es hat Dich ja niemand gezwungen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hi,
sie befindet sich ja noch in einem Arbeitsverhältnis, b.z.w war bisher während der Elternzeit weiter beim Arbeitgeber angestellt, also müßte sie eigentlich nicht großartig nach arbeit suchen !
Moin,
sie befindet sich ja noch in einem Arbeitsverhältnis, b.z.w war bisher während der Elternzeit weiter beim Arbeitgeber angestellt, also müßte sie eigentlich nicht großartig nach arbeit suchen !
auch diese Vereinbarung wurde ja unter anderen - ehelichen - Rahmenbedingungen getroffen. Du schreibst hier nur, wie und durch wen die Kinder jetzt fremdbetreut werden (können) - hast Du Deiner Ex denn auch konkret angeboten, Dich selbst deutlich oberhalb gelegentlicher Wochenend-Bespassung in die Betreuung Eurer Kinder einzubringen, um sie für eine eigene Erwerbstätigkeit zeitlich zu entlasten?
"Faule Sau" sagt sich ziemlich leicht...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hi,
irgendwie schreibst du immer das gleiche, egal um welches thema es sich handelt, deine antworten weisen immer auf:
ehelichen - Rahmenbedingungen getroffen
oberhalb gelegentlicher Wochenend-Bespassung in die Betreuung Eurer Kinder einzubringen
das scheint ja zunächst mal Eure Vereinbarung über die eheliche Rollenverteilung gewesen zu sein
und das fast immer, egal wer welche frage gestellt hat !!!!
mir persönlich reicht es so langsam damit, klar waren die gegebenheiten damals mal anders und rollenverteilung hin oder her, es zählt jetzt, und nicht das, was wir damals als vereinbarung getroffen u.s.w !
desweiteren kommt sehr oft die gleiche antwort in form von: versuche so nah wie möglich in kindsnähe zu ziehen u.s.w - weiß nicht genau, wo du lebst, aber das geht nicht immer ! dazu kommen sehr oft andere faktoren !
anstatt Dir einen Knoten in Dein bestes Stück zu machen
super ! wenn DU mir das vor 6 Jahren gesahz hättest, dann wäre das evtl. hilfreich gewesen - aber mit sicherheit nicht jetzt ! meißtens sind es so dumm klüge sprüche von Dir............wenn du nicht in der lage bist, eine antwort auf eine gestellte frage zu geben (und damit meine ich nicht nur meine, sondern auch von anderen usern) dann lass es doch bitte sein ! tu mir und vor allem dir selbst den gefallen !
die frage lautete, wie hoch ca und wie lange der nacheheliche unterhalt anfallen wird ! nicht mehr und auch nicht weniger !
so, mußte jetzt mal raus......mich regt sowas auf, immer und immer wieder fast die ident. antworten von ihm zu lesen !
hallo,
wie lange wart ihr verheiratet, wie sieht es aus mit Betreuungsmöglichkeiten, sind beide Kinder gesund???
Ist es für deine Ex möglich Teilzeit/Vollzeitarbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen (d. h. wie lange hat die Kita auf, wie weit ist der Arbeitsweg etc.).
Solange das nicht klar ist und klappt ist das alles eine prophetische Vorhersage...
Zumal hier ja auch noch ehebedingte Nachteile zum Zuge kommen könnten, wenn deine Ex aufgrund der Kinder nicht die nächsthöhere Karrierestufe erklimmen konnte....
Sophie
mir persönlich reicht es so langsam damit, klar waren die gegebenheiten damals mal anders und rollenverteilung hin oder her, es zählt jetzt, und nicht das, was wir damals als vereinbarung getroffen u.s.w !
die frage lautete, wie hoch ca und wie lange der nacheheliche unterhalt anfallen wird ! nicht mehr und auch nicht weniger !
Nun ja, das ist Deine Meinung, aber nun mal nicht unbedingt die der Familienrichter. Hilft Dir doch nicht, wenn wir jetzt die Glaskugel nach der Dauer befragen, weil das wie AnnaSophie schon schrieb, von vielen Faktoren abhängig ist.
U. A. zum Beispiel auch vom OLG-Bezirk. Es gibt Gerichtsbezirke, die immer noch nach dem alten "0/8/15" Prinzip verfahren und zB einer Mutter eine Halbtagstätigkeit erst ab dem 8. LJ des jüngsten Kindes zumuten. Daher ist das gar nicht konkret beantwortbar.
Da die Jüngste aber erst 3 Jahre ist, ist die Gefahr eher hoch, dass sie noch eine Weile Unterhalt zugesprochen bekommt.
Aber wie gesagt, das ist Glaskugel, weil es Einzelfallentscheidungen sind.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin loeffel,
irgendwie hast Du ein bisschen Probleme mit Widerspruch. Es ist aber nicht die Aufgabe dieses Forums, Wunschantworten zu liefern oder blind zu applaudieren; schon gar nicht, wenn die Anregung zur Selbstkritik hilfreicher ist. Speziell bei Deiner Selbstreflektion klemmt es nämlich.
irgendwie schreibst du immer das gleiche, egal um welches thema es sich handelt, deine antworten weisen immer auf:
[...]
und das fast immer, egal wer welche frage gestellt hat !!!!
"Immer das Gleiche"? Es sollte Dir schwerfallen, das zu belegen. Aber richtig ist sicher: Bei Schilderungen à la "ich armer Hund, Ex-Frau dumme Kuh und faule Sau, ich immer alles richtig gemacht und Ex alles falsch" verfalle ich nicht in kollektives Bedauern, sondern hinterfrage durchaus. Nach meiner Lebenserfahrung werden Ehen mit wenigen Ausnahmen von beiden Beteiligten zu ziemlich gleichen Teilen an die Wand gefahren.
oberhalb gelegentlicher Wochenend-Bespassung in die Betreuung Eurer Kinder einzubringen
eine Frage, die Du leider nicht beantwortest. Muss man daraus den Schluss ziehen, dass Du der Ansicht bist, die Kinderbetreuung sei tatsächlich hauptsächlich das Problem Deiner Ex - und die Erwirtschaftung ihres Lebensunterhaltes auch?
mir persönlich reicht es so langsam damit,
dann musst Du Dir ggf. ein anderes Forum suchen. Wir haben keinen Vertrag miteinander, welche Antworten Dir gegeben werden dürfen und welche nicht.
klar waren die gegebenheiten damals mal anders und rollenverteilung hin oder her, es zählt jetzt, und nicht das, was wir damals als vereinbarung getroffen u.s.w !
das ist ein gerne gepflegter Irrtum: Es zählt genau und nur das, was das zuständige Gericht für relevant hält und nicht Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden. Du erfährst das freundlicherweise bereits hier; andere erfahren es erst im Gerichtssaal.
desweiteren kommt sehr oft die gleiche antwort in form von: versuche so nah wie möglich in kindsnähe zu ziehen u.s.w - weiß nicht genau, wo du lebst, aber das geht nicht immer ! dazu kommen sehr oft andere faktoren !
in Deinem Fall "kam" das nicht und spielt wohl auch keine Rolle: Wenn Deine Ex nach Deiner Ansicht auf ihren "alten" Arbeitsplatz zurückkehren kann, wird sie ja kaum so weit weg gezogen sein dass Du Dich nicht in die Kinderbetreuung einbringen könntest.
super ! wenn DU mir das vor 6 Jahren gesahz hättest, dann wäre das evtl. hilfreich gewesen - aber mit sicherheit nicht jetzt ! meißtens sind es so dumm klüge sprüche von Dir............
wenn Du mich vor 6 Jahren gefragt hättest, hätte ich Dir das auch damals schon gesagt. 😉
wenn du nicht in der lage bist, eine antwort auf eine gestellte frage zu geben (und damit meine ich nicht nur meine, sondern auch von anderen usern) dann lass es doch bitte sein
ich habe Dir sogar Fragen beantwortet, die Du gar nicht gestellt hattest.
die frage lautete, wie hoch ca und wie lange der nacheheliche unterhalt anfallen wird ! nicht mehr und auch nicht weniger !
und wenn Du noch so zornig mit dem Fuss aufstampfst: Bitte nimm zur Kenntnis, dass Dir diese Frage hier niemand beantworten kann. Gäbe es dafür eine einfache Rechenformel, bräuchte es keine Familiengerichte.
Eine grosse Rolle spielen aber die Jobmöglichkeiten Deiner Ex (allerdings nicht die, die Du vorträgst). Deshalb meine Anregung, nicht nur Geld zu zählen und Deine Ex zu beschimpfen, sondern zu überlegen, wie Du Dich über gelegentliche Wochenend-Bespassung hinaus in die Betreuung Eurer gemeinsamen Kinder einbringen kannst. Ansonsten lieferst Du selbst der Gegenseite die besten Argumente dafür, alles zu lassen wie es ist - inklusive nachehelichem Unterhalt durch Dich.
so, mußte jetzt mal raus......mich regt sowas auf, immer und immer wieder fast die ident. antworten von ihm zu lesen !
und in wieweit trägt Deine Aufregung zur Problemlösung bei?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin loeffel,
also ist im Prinzip der nacheheliche unerhalt das gleiche wieder jtzige trennungsunterhalt ? warum dann 2 begriffe für ein Thema !?
Der Unterschied besteht vornehmlich in der Möglichkeit der Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts.
mir persönlich reicht es so langsam damit, klar waren die gegebenheiten damals mal anders und rollenverteilung hin oder her, es zählt jetzt, und nicht das, was wir damals als vereinbarung getroffen u.s.w !
Jein, denn dies gilt nur, solange keine ehebedingten Nachteile vorliegen.
§ 1578b sagt: Bei der Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts ist "insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen [...]. Nachteile [...] können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben.
die frage lautete, wie hoch ca und wie lange der nacheheliche unterhalt anfallen wird ! nicht mehr und auch nicht weniger !
Wenn du dir den oben verlinkten § 1578b durchliest, wirst du feststellen, dass dieser so schwammig formuliert ist, dass diesbezüglich keine eindeutige Aussage getroffen werden kann. Sollten keine ehebedingten Nachteile vorliegen, so ist die Höhe und Dauer auch von der Art des geltend gemachten Unterhalts abhängig. Z. B. wird Betreuungsunterhalt unbefristet ausgeurteilt, wohingegen bei Aufstockungsunterhalt ca. ein Drittel der Ehedauer ein guter Anhaltspunkt wäre.
Gruß
Brainstormer
Hi,
es wurde sogar höchstrichterlich festgestellt, dass es unerheblich ist, ob Du mit dieser Rollenverteilung einverstanden warst. Wenn Ex das einfach so gemacht hat, und Du nicht damit einverstanden warst, dann hat das keine Änderung daran, dass Du die Nachteile ausgleichen musst. Ich nenne diese - in meinen Augen - undemokratische Rechtsauffassung "feministischen Frondienst". Denn die Urteile und Gesetze zielen in der Auslegung so eindeutig in eine Richtung, dass es bei vergleichen der absolut gleicher Sachverhalte zu so unterschiedlichen Rechtsauffassungen kommt. Auch hier meine persönliche Meinung, dass es sich um kollegtiven Rechtsmißbrauch handelt.
Ich kann nur empfehlen, sehr detailliert herauszuarbeiten, dass der Ex eben gerade KEINE eheprägenden Nachteile entstanden sind. Diese müssen substantiert vorgetragen werden (ruhig sehr Ausführlich zusammentragen, für ein Schreiben ans Gericht aber unbedingt auf eine DINA4-Seite kürzen).
Gruß
Mokoluk
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi
Moin,
es wurde sogar höchstrichterlich festgestellt, dass es unerheblich ist, ob Du mit dieser Rollenverteilung einverstanden warst. Wenn Ex das einfach so gemacht hat, und Du nicht damit einverstanden warst, dann hat das keine Änderung daran, dass Du die Nachteile ausgleichen musst. Ich nenne diese - in meinen Augen - undemokratische Rechtsauffassung "feministischen Frondienst".
das ist höchstens am Rande "feministisch", denn es gilt in beide Richtungen. Auch ein Ehemann, der zu Beginn der Ehe mal Abteilungsleiter werden wollte, seiner Frau schicke Urlaube, Cabrios und ein grosses Haus angekündigt hat und später nie über die Sachbearbeiter-Ebene und ein mickriges Gehalt hinauskam, wird bei seinen Unterhaltszahlungen nur nach den Fakten betrachtet und nicht nach "der hat aber was anderes versprochen".
Ehen werden an ihrem Ende nicht rückabgewickelt wie der Kauf eines defekten Fernsehers, den man zurückgibt und den Kaufpreis wiederbekommt. Wer die Aufteilung ehelicher Aufgaben und Finanzen dokumentierbar regeln möchte, kann dies schon seit Jahrzehnten mit einem Ehevertrag tun. Aber wie wollte man nachträglich überprüfen, ob die jetzt Trennungswilligen mit der ehelichen Rollenverteilung einverstanden waren oder ob tatsächlich beide drei Kinder wollten?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
zunächst einmal zur Grundsatzdebatte:
Da der Rechtsanspruch auf drei Jahre Elternzeit nichts damit zu tun hat, ob verheiratet oder nicht, finde ich den Rollenverteilungsselbstreflexionsaufruf in diesem Fall nicht sonderlich passend.
... wird bei seinen Unterhaltszahlungen nur nach den Fakten betrachtet und nicht nach "der hat aber was anderes versprochen".
Umgekehrt wird auf Seiten des Unterhaltsberechtigten sehr geschaut, welche Karrieremöglichkeiten aufgrund der Ehe aufgegeben wurden.
Der Ehepartner, der ehebedingt auf den lukrativen Auslandsjob verzichtet hat, hat hingegen keinerlei Schadensersatzansprüche ... (das nur als Hinweis, denn wollen würde ich das nicht)
@loeffel: Deine Wortwahl und Beantwortungsweise finde ich dennoch wenig zielführend.
Ergänzend zu Brainstormer:
Der wesentliche Unterschied zwischen TU und Nachehelichem UH ist halt, dass das eine bis zur Scheidung, das andere nach der Scheidung zutrifft.
Bei der Bewertung der Erwerbsobliegenheit Deiner Ex gilt, dass sie im ersten Jahr nach Trennung keinerlei Obliegenheit hat, Ihre Arbeit auszudehnen, wohingegen die Eigenverantwortung im Rahmen der Scheidung höher zu bewerten ist.
Aufgrund der geringeren Verteilmasse für Nachehelichen Unterhalt, würde ich nicht von vornherein erwarten, dass sie an einer Arbeitsaufnahme nicht interessiert ist. Für wahrscheinlicher halte ich tatsächlich, dass sie versucht, beim alten Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen.
Mehr als einen Halbtagsjob wird man ihr im Rahmen der Scheidung aber kaum richterlich zumuten.
In der Tat aber Kaffeesatzleserei.
Besten Gruß
United