hallo, wir sind neu hier!
wir möchten wissen, wie es mit dem nachehelichen Unterhalt aussieht!. Mein Mann und und ich sind seit fast fünf Jahren zusammen und haben dieses Jahr im August geheiratet. Die Ex von meinem Mann lebt seit über zwei Jahren mit einem Bosnier zusammen. Sie wohnen in einer gemeinsamen Wohnung und zwar mit dem Jungen von meinem Mann und der Tochter von dem neuen Lebenspartner. Beide Kids sind 7 Jahre al, und der Sohn von meinem Mann sagt zu dem LG schon "PAPA". Wir wissen, dass der neue LP arbeiten geht (nebenher?) Umschüler sein soll und von unterstützender Sozialhilfe lebt. Die Ex geht ab und an mal arbeiten, bringt uns aber immer nur Nachweise, dass sie arbeitslos ist!
Sie hat sich 2001 damit einverstanden erklärt, den Unterhalt in Höhe von 255 EUR zu akzeptieren, hat aber immer noch den Titel über den vollen Ehegattenunterhalt und rückt ihn auch nicht raus, was schon mal eine Kontopfändung nach sich zog! 😡
Da sie ja nun in einem eheähnlichen Verhältnis wohnt, aber immer wieder zwischendurch gearbeitet hat (der kleine plappert ja!) :red: sind wir der Meinung, dass sie keinen Anspruch auf Geld unsererseits mehr hat, zumal die Kids als sie im Kiga waren, immer bis 16.00 Uhr dort waren und heute, während der Schule, in der betreuten Schule sind. Damit wäre also genügend Zeit, mind. 4 Std. zu arbeiten. Ausserdem ist immer noch ihrer Mutter zur Betreuung da.
Mittlerweile haben wir einen RA engeschaltet, aber wir wohnen in zwei verschedenen Bundesländern (Rheinland- Pfalz und Hessen). Da sieht die Rechtsprechung auch unterschiedlich aus. Wer kann uns Tipps geben, wie wir da verfahren können?
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!!!!
Hallo dude,
fein daß Du hier auch gepostet hast.
Ich hab Dir ja im Chat schon erzählt, was Ihr zu tun habt.
Werd evtl morgen nochmal nach den § suchen, wo das auch festgehalten wird, daß die Ex keinen Anspruch mehr hat, da sie mehr als 2 Jahre mit dem Mann zusammen lebt.
Gruß
Melly
hallo dude,
schau mal im thread von hein, ich glaube da ist das gleiche urteil, was melly meint...
Grüße
Biga
habs dann auch hirhin verschoben, zum unterhalt, euer post
[Editiert am 9/12/2004 von biga]
Hallo Dude,
sodele hab mir mal den Abschnitt gesucht, der für Euch interessant ist.
) Zusammenleben mit einem neuen Partner:
Das Zusammenleben des Unterhaltsberechtigten mit einem neuen Partner führt in folgenden Fällen zu einem Ausschluss oder zumindest zu einer Reduzierung des Unterhaltsanspruchs:
- wenn die eheähnliche Beziehung des Unterhaltsberechtigten zu seinem neuen Lebengefährten wegen kränkender oder sonst anstößiger Begleitumstände geeignet ist, den Verpflichteten in außergewöhnlicher Weise zu treffen, in der Öffentlichkeit bloß zu stellen oder sonst in seinem Ansehen zu schädigen.
- wenn eine Unterhaltsgemeinschaft mit einem neuen Partner besteht, also wenn der - leistungsfähige - neue Partner
freiwillig für den Unterhalt des (Ex-)Ehepartners sorgt
- oder wenn seit mindestens zwei Jahren eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt.
Voraussetzung für den zuletzt genannten Fall ist, dass die Beziehung nach außen hin wie eine Ehe aussieht. Die Beziehung muss seit mind. 2 Jahren bestehen. Es ist nicht unbedingt Voraussetzung, dass die Partner der neuen Lebensgemeinschaft auch tatsächlich zusammenleben. Hat der neue Partner noch eine eigene Wohnung, in der er gemeldet ist, so kommt es darauf an: wird dieser Wohnsitz nur "pro forma" aufrechterhalten, so nutzt das nichts, der Unterhaltsanspruch kann unter den oben genannten Voraussetzungen entfallen. In einem solchen Fall - wenn also kein Zusammenleben innerhalb derselben Wohnung vorliegt - kommt es auf die näheren Umstände an. Indizien für eine verfestigte Beziehung können sein: z.B. gemeinsame Urlaube, gemeinsame Teilnahme an Familienfeiern, gemeinsames Auftreten als Paar in einer Todesanzeige (OLG Frankfurt FamRZ 2002,1038). Anders ist es aber dann, wenn die Partner der neuen Lebensgemenschaft tatsächlich und gewollt in verschiedenen Wohnungen leben, weil sie kein enges Zusammenleben wünschen. In diesem Fall kann von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht die Rede sein (BGH FamRZ 2002,23,92).
Ich drück Euch die Daumen, daß der Unterhalt jetzt wegfallen wird.
Gruß
Melly
sorry, hoffe, nun ist es richtig! vielen Dank für Eure Antworten! Das baut uns schon etwas auf!
Nur, warum schreibt der Anwalt von der EX, dass sie nicht unter diese 740 oder 840 EUR fallen darf, damit sie nicht Soziahlfeempfänger wird? Ist das wieder ein neuer Stolperstein?
Langsam habe ich die Schnauze voll, dass die immer von uns Geld will und meint, sie käme auch noch mit allem durch!
Sie will immer Geld, benutzt dieses aber nicht für den Kleinen, sondern schickt ihn auch noch mit kaputtenen, dreckigen und zu kleinen Kleidern zu uns, so nach dem Motto: dein Papa hat mehr Geld, soll er doch kaufen! Ich habe aber drei Kids mit in die Ehe gebracht und gehe ebenfalls ganztags arbeiten (habe dafür nochmals zwei Umschulungen gemacht, da Kinder eben mal Geld kosten!
Als ich meinen jetzigen Mann kennengelernt habe, hat er bei einer Grösse von 1,88m nur knapp 60 kg gewogen, ich habe ihn, obwohl ich auch kein Geld hatte( habe nach der Trennung meine erste Umschulung gemacht und mit meinen drei Kids in einer klerinen Wohnung gewohnt, mein EX hat auch für mich kein Geld bezahlt und für die Kinder pro Kopf nur 100 EUR), noch finanziell und auch beim Überleben unterstützt,
Ich bin immer arbeiten gegangen, auch als meine Kinder auf die Welt kamen, warum kann eine Frau, die nur ein Kind hat, dazu nicht auch verpflichtet werden?
Ihr LG ist Bosnier, sie hat den Koran in Deutsch gelesen und der Kleine hat eine Gebetskette. Sie kaufen Kleider angeblich immer nur im Second- Hand- Shop und auf Flohmärkten.
Wenn die Kids morgens in die Schule müssen, steht sie auf, macht die Kaffeemaschine an und legt sich wieder hin! Vielleicht geht sie ja auch nachts arbeiten!? Wie können wir an Unterlagen als "Beweis" kommen?
Stimmt es, dass sie nicht Sozialfall werden darf, wenn ihr neuer LG, bei dem sie nun schon seit fast zweieinhalb Jahren wohnt, sie nicht unterhalten kann? Sie hat es sich doch selbst so ausgesucht! Wir wollen natürlich das Geld für den Kleinen weiterhin bezahlen! Aber wir sehen nicht ein, dass sie nicht arbeiten geht, zumal der Kleine und die Tochter des LG , die auch noch bei denen lebt, beide in der betreuten Schule sind, d.h. erst um 14Uhr mittags aus der Schule kommen, somit ist für die genug Zeit, einen Nebenjob anzunehmen.
Desweiteren arbeitet der LG nebenher in einer Gaststätte, meist abend und am WE, ist Umschüler (müsste also Geld vom AA bekommen) und bekommt noch unterstützende Sozialhilfe!
Wie sieht die Rechtslage aus? Hat jemand Erfahrung in dem hessischen Recht?
Bin dankbar für alle Antworten, die uns weiterhelfen könnten!!
Danke auch nochmal an Melly, die sich für uns schon Arbeit gemacht hat, bin gerne zu Gegendiensten bereit, da mein EX Alkoholiker war und ich da auch einiges auf die Palette bringen kann! Also, wenn Bedarf besteht......
Ich hoffe, ich habe niemanden gelangweilt und wir können noch einige Tipps von Euch bekommen......
lg
Dude 0604 alias waltraud
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!!!!
Hallo @Dude,
also zum Glück hab ich mit Alkoholkranken nix zu tun 😀
Das denk ich, ist wohl mit einer der schlimmsten Erkrankungen die es gibt *seuft
Wie schon geschrieben, sollt Ihr mal nicht immer die Krise bekommen, wenn der gegnerische Anwalt was ganz anderes schreibt.
Ist sein Job, daß er oft Sachen schreibt, die nicht nachvollziehbar sind.
Also..auf gehts, bringt mal die Abänderungsklage zum Laufen.
Gruß
Melly
Hallo Melly,
alles klar! werden morgen mal dem Anwalt entsprechend Auftrag geben! Werden uns auf jeden Fall wieder hier melde!!
Liebe Grüsse, viel Erfolg und gute Zeit für alle hier! 😀 Vor allem ein schönes, ruhiges und erholsames Weihnachtsfest mit vielen :present: , vor allem, dass es für jeden von Euch einen Lichtblick gibt!
Liebe Grüsse
dude0604 alias Waltraud
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!!!!
was ist denn eine Mangelfallberechnung? :question:
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!!!!
