Nachehelicher Unter...
 
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Nachehelicher Unterhalt

 
(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe eine Frage bezüglich nachehelichen Unterhalt.
Über Google habe ich leider dazu nichts gefunden bzw. komme damit nicht klar und möchte hier die Experten / Erfahrene in diesem Bereich fragen:

Im Dezember werde wir uns nach 2-jähriger Ehe ( Kurzehe ?? ) scheiden lassen.
Meine Frau arbeitet und ich studiere ( erhalte Ausbildungsförderungsgeld ).
Wir haben keine Kinder
Eigentlich sehe ich bei mir auch keine ehebedingten Nachteile.

Eigentlich bin ich der Meinung, dass mir wegen der Kurzen Ehedauer kein Unterhalt zusteht - aber sicher bin ich mir leider nicht, weil Anwälte die ich dazu gefragt habe, sagten alle ich wäre Unterhaltsberechtigt. Ich frage deshalb, weil das Bafög meine Exfrau vielleicht als Unterhaltspflichtig einstufen würde und ich das Geld vorrangig von ihr nehmen müsste - das will ich NICHT.

Wer klärt denn überhaupt die Unterhaltspflicht?
Muss ich obwohl ich nicht will vor Gericht und Unterhalt einklagen oder kann ich darauf verweisen, dass es eine kurze Ehe ohne Nachteile war?

Ich danke allen, die miich etwas erleuchten  :redhead:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2012 02:45
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Zunächst einmal: Wenn Du bislang während der Ehe Bafögberechtigt warst, erschließt sich mir nicht, warum dies nach der Ehe nicht mehr der Fall sein sollte!? Dies ist allerdings eine Aussage aus dem Bauch heraus, sicherlich melden sich dazu hier noch die Experten.

Einen anderen Gedanken möchte ich aber einmal in die Runde werfen:
Das Du Dein Studium nicht durch Deine DEF finanzieren lassen willst, finde ich mehr als löblich. Aber das sollte eigentlich eine Einstellungssache sein und nicht dem bloßen Umstand geschuldet sein, dass es ja ein Sponsoring by uns allen (Bafög) gibt! Will sagen: Wenn Dir Bafög zusteht, ist gut. Wenn Du nicht Bafög-berechtigt bist (und zurecht Dich nicht von DEF sponsorn lassen willst), dann stellt kannst Du Dir das Studium ohne Nebenjob, Studi-Kredit schlicht nicht leisten. Warum dies dann die Einstellung zum Sponsoring-by-Ex ändert und Du eine gerichtliche Klärung in Erwägung ziehst, will mir nicht einleuchten...

Gruss, Toto, der die weit verbreitete Exen-Einstellung "ich-will-das-was-mir-zusteht" nicht teilt!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 09:19
(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

Hallo TotoHH,
Ich bin Bafög-berechtigt.
Bekomme auch den vollen Satz aus  Zuschuss und Darlehen.

Es könnte nur sein, dass ich auf den vorrangigen Unterhalt verwiesen werden, wenn ich nicht mehr verheiratet bin. Das möchte ich natürlich mit meiner Ex klären, denn sie soll sich nicht hintergangen fühlen, falls das Amt ihre Einkommensnachweise haben will.
Vor allem ist die Frage, ob das Bafög-Amt überhaupt berechtigt ist zu prüfen, ob jemand Unterhaltspflichtig ist oder es höchstrichterlich geklärt werden muss. Denn dann hätte das Bafög- Amt keine andere Wahl als meine Ex außen vor zu lassen.

Wegen Ehebingter Nachteile:
Bevor ich in die Ehe einging war ich berechtigt und habe auch Bafög erhalten und nach der Ehe eigentlich dasselbe.
Habe also eigentlich keine Nachteile durch die Ehe und so dürfte sie mir auch nicht zu Unterhalt verpflichtet sein.
Und wenn, dürfte es beschränkt sein???

Ich glaube ich hätte die Frage in dem Forum "Unterhaltsrecht" stellen sollen - vielleicht könnte es jemand dorthin verschieben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2012 18:45
(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

Das ging ja megaschnell
Vielen Dank für das Verschieben!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2012 18:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin silsil,

rein juristisch sind zunächst die Eltern verpflichtet, ihren Kindern eine ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu ermöglichen und zu finanzieren. Nachdem Du laut Profil aber bereits Mitte 30 bist, dürfte es sich bei Deinem Studium nicht um eine Erstausbildung handeln; insofern sind Deine Eltern aus dem Spiel.

Deine Noch-Frau kann allerdings auch niemand für Deine Studienfinanzierung in Anspruch nehmen, denn dieses Studium stellt keinen "ehebedingten Nachteil" dar. Deshalb ist auch sie m. E. aus dem Spiel und hat nichts zu befürchten.

Wenn das BaFÖG-Amt bereits vor Deiner Ehe Dein Studium als förderungswürdig angesehen hat, hat sich daran seither schlicht nichts geändert. Insofern würde ich da Entwarnung geben; einer schnellen und unbürokratischen Scheidung sollte da nichts im Wege stehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 21:36
(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille007
da gibst du mir Hoffnung 🙂

Es ist zwar meine Erstausbildung, aber das sollte nichts an der Unterhaltspflicht ändern - oder doch?

Ich möchte, wenn es soweit ist und ich genau auf diesen Vorrang des Unterhalts durch die Ex verwiesen werde, die richtigen Argumente vortragen, um zu zeigen, dass sie nicht Unterhaltspflichtig ist.  :yltype:

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2012 21:44
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi silsil

Das Feld von hinten auf räumen.....kluges kerlchen. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 22:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin silsil,

Es ist zwar meine Erstausbildung, aber das sollte nichts an der Unterhaltspflicht ändern - oder doch?

das würde ich so pauschal jetzt nicht behaupten wollen. Wenngleich die Finanzierung einer Erstausbildung auch an Vokabeln wie "zügig" und "zielgerichtet" gekoppelt ist.

Was hast Du denn die vergangenen 15-20 Jahre getan? Wovon hast Du da gelebt? Hat Dich da jemand finanziert?

Auch das Ausüben einer ungelernten Tätigkeit begründet eine so genannte "eigene Lebensstellung", die sämtliche Unterhaltsketten reissen lässt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 22:16
(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

Vor der Ehe
Ich habe 10 Jahre Vollzeit gearbeitet
Abi auf dem 2.Bildungsweg gemacht

Während des Studiums Heirat und Scheidung

Das Feld von hinten auf räumen.....kluges kerlchen.

ich möchte nur Problemen aus dem Weg gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2012 22:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du bist laut Profil 36 Jahre alt

Es ist zwar meine Erstausbildung, aber das sollte nichts an der Unterhaltspflicht ändern - oder doch?

Mach dir keine Hoffnungen, du bekommst keinen nachehelichen Unterhalt.

Und jetzt schwafle nicht irgend was von :ich will ja nix.

Grüssle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 22:52




(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

@wedi
ich brauche dafür leider überzeugende argumente, um eben diese Unterhaltspflicht ausschließen zu können.

Ist die Kurzehe ein Argument?
Ist mein Alter ein Argument?
Ist die Höhe / Berechtigung des Bafög : vor - während und - nach der Ehe ein Argument?

Was müsste ich denn vortragen?

Vielen Dank für die Beiträge

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2012 23:50
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

wenn das Bafög-Amt berechnet hat, dass du Bafög bekommst, trotzdem du verheiratet bist,  wurde doch das Einkommen deiner Frau schon mit abgeprüft. Dann ändert eine Trennung und eventuelle nacheheliche Unterhaltspflicht m.E. nichts daran. Bei der Bafög-Berechnung wird doch schon während der Ehe das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt, und nicht erst nach der Trennung. So habe ich es jedenfalls verstanden.

http://www.bafoeg.bmbf.de/

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2012 18:18
(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

Nach einer Scheidung wird das BaföG-Amt sicherlich wieder anders prüfen. Undzwar nach den Unterhaltsleitlinien.

Ich habe jetzt gelesen, dass wohl nach § 37 Bafög Übergang von Unterhaltsansprüchen stattfindet.
D.h. das Amt schreibt meine Ex an und wird Einkommensnachweise anfordern. Erst wenn sie sich dagegen wehrt, werden die wohl klagen und dann wird das Gericht entscheiden. Mal sehen, was daraus wird.

Bei verheirateten wird mit der Einkommenssteuererklärung aus dem vorletzten Jahr gerechnet.
Bei geschiedenen wird ein aktueller Einkommensnachweis angefordert und daraus der Unterhalt berechnet.

Hat jemand noch eine Idee?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2012 01:17
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich verstehe es immer noch nicht: wenn bei der Prüfung der Bafög-Berechtigung auch das Gehalt des Ehepartners einberechnet wurde und es positiv beschieden wurde, dann ist doch jetzt erst recht Bafög-Berechtigung gegeben, da Du ja weniger Geld zur Verfügung hast?  :puzz: Wenn das nun für Dich alleine nicht ausreicht, weil der Kühlschrank sich ja nicht mehr vom Gehalt Deiner Frau füllt, dann ist es halt so und Du musst für Dich die Entscheidung treffen, ob Du noch zusätzlich Unterhalt geltend machen willst.

Bei verheirateten wird mit der Einkommenssteuererklärung aus dem vorletzten Jahr gerechnet.
Bei geschiedenen wird ein aktueller Einkommensnachweis angefordert und daraus der Unterhalt berechnet.

Kann es sein, dass sich in der Zwischenzeit die Einkommenshöhe der Frau geändert hat, und deshalb nun bei einer Neuberechnung kein Bafög-Anspruch mehr bestehen würde, sodass Du auf Unterhalt gewiesen bist, um überhaupt flüssig zu sein?

Gruss, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2012 01:51
(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

Hallo TotoHH.

Kann es sein, dass sich in der Zwischenzeit die Einkommenshöhe der Frau geändert hat, und deshalb nun bei einer Neuberechnung kein Bafög-Anspruch mehr bestehen würde, sodass Du auf Unterhalt gewiesen bist, um überhaupt flüssig zu sein?

Wenn das Bafög-Amt die Einkommenssteuererklärung in der Hand hält, dann werden Werbungskosten usw. genau so in Abzug gebracht, wie sie auch das Finanzamt anerkannt hat.

Wenn das Amt aber einen Lohnzettel in der Hand hat, dann fehlen z.B Verpflegungsmehraufwendungen wegen ihrer Arbeit, die man aber bei der Steuererklärung in Abzug bringen kann. Deshalb sieht ihr Lohn dann mit dem Lohnzettel in Hand höher aus als auf der Einkommenssteuererklärung.

Das Problem ist dann folgende:
Falls ich Anspruch auf Unterhalt habe, würde es voll in Abzug gebracht werden.
Habe ich Ansspruch auf Bafög von 670€ und Anspruch auf Unterhalt z.B auf 500€, dann würden mir vom Staat nur noch 170€  und von der Ex 500€ zustehen.

Auf den Unterhalt darf man eigentlich nicht verzichten ( ich würde dann notfalls anderweitig versuchen an Kohle ranzukommen und nicht von ihr nehmen ).

Sobald aber ein Gericht oder ein Amt Lohnbescheinigungen nach der Scheidung haben will, wird sie sicher mich dafür verantwortlich machen und dann kommt erst recht mehr Stress....

Es war für mich wichtig zu wissen, ob sie mir gegenüber denn überhaupt nach 24 Monaten Ehezeit zu nachehelichem Unterhalt überhaupt verpflichtet sein kann?? Dann würde ich mit dem Studium eine Pause machen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder anfangen ( Arbeiten und Geld fürs weiterstudieren sparen ).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2012 03:58