Hallo. Ich habe da mal eine recht komplizierte Frage: also die Vorgeschichte. Trennung meines LG von seiner Ex im August 02, dann hat er KU und auch ihr Unterhalt gezahlt. Im Juli 03 wurde er schwer krank und konnte vorerst nicht mehr arbeiten. Mehrere OP's. Somit bezog er nur Krankengeld und zahlte nur noch KU. Ex machte Unterhalt für sich geltend bei Gericht. Juli 04 Scheidung und kurz danach Verhandlung wegen ausstehedem Unterhalt. Er musste 1000 Euro zahlen rückwirkend, mehr nicht wegen der Krankheit. Nach der Scheidung hat Ex noch keinen Antrag auf Unterhalt für sich gestellt. Nun geht mein LG seit einer Woche wieder arbeiten und verdient somit wieder. Kann sie nun erneut einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt stellen? Sie geht selber arbeiten (schon die ganze Zeit ca. 900 €) und hat seit gut zwei Jahren eine Beziehung, mit der sie auch zusammen lebt. Wie stellt sich rechtlich die Situation dar?
Gruß Andy
Liebe Andy,
Anträge auf Betreuungsunterhalt kann die Ex deines LG stellen, zumal dein LG ja wegen des KU mitteilen muss, dass er wieder arbeitet. Ihr könntet darauf hoffen, dass die neue Beziehung der Ex als hinreichend gefestigt angesehen wird, wenn sie schon länger als zwei Jahre Tisch und Bett teilen. Allerdings müsste dies auch belegbar sein.
LG Uli
Danke für die schnelle Antwort. Also am KU ändert sich nichts seitdem er wieder arbeiten geht, er hat die ganze Zeit den ursprünglichen KU weitergezahlt weil unser Anwalt meinte, dass wenn wir das neu berechnen lassen, dann das hälftige Kindergeld nicht mehr mit eingerechnet würde oder so ähnlich und dann sprechen wir gerade mal von 20 Euro weniger oder so, deswegen das ganze Theater wollte mein LG nicht. Und was wäre wenn sie sich irgendwann mal von ihrem NEuen trennt? Dann muss mein LG wieder ran oder wann endet seine UNterhaltspflicht seiner Ex gegenüber?
Gruß Andy
Wann die Unterhaltspflicht ganz endet ist immer schwer zu sagen. Normalerweise dürfte es ihr zuzumuten sein vollschichtig zu arbeiten, wenn das Kind älter als 16 Jahre ist. Es kommt aber im wesentlichen darauf an, wie dein LG mit ihr zurecht kommt. Wenn man reden kann wird sich immer eine Lösung ergeben. Wenn nicht, dann ist das Kind später schwer erziehbar und benötigt erhöhten Zeitbedarf, was Ex am arbeiten hindert, oder sie bekommt keine Arbeit, oder das Allerbeste: sie ist plötzlich psychisch krank geworden und kann nie wieder arbeiten.
Schaut, dass ihr im Gespräch bleibt. Das macht alles einfacher und vor allem billiger!
LG Uli
Leider gab es noch nie die Möglichkeit des Gespräches ;-( Die Fronten sind extrem verhärtet, ich würde sagen, so verhärtet wie kaum in einem anderen Fall. Wir haben das volle Programm. Körperverletzung meinem LG und mir gegenüber, der Kleinen gegenüber etc. Aber man kennt ja die deutschen Familiengerichte. Mama über alles. Aber sie kann doch nicht einfach ihre Abreit die sie zur Zeit hat aufgegen oder? Die Kleine ist sehr gut betreut und könnte ja auch durch den Vater betreut werden, davon mal ab. Psychisch krank ist sie allerdings, sorry aber muss auch mal gesagt werden.
Gruß Andy
Liebe Andy,
wartet doch erst mal ab, was kommt. Es macht wenig Sinn, sich ein Scenario auszumalen, was möglicherweise nie so kommen wird. Das belastet nur unnötig. Wenn das Kind unter 12 Jahre ist, ist ihre Arbeit überobligatorisch. Es fragt sich nur, ob sie die Arbeit aufgeben möchte. Die meisten Menschen - selbst wenn sie oft stöhnen - arbeiten nämlich sehr gerne, mich eingeschlossen.
LG Uli
Ja Du hast Recht. Es ist nur so, dass wir auch gerne unser weiteres Leben planen möchten, sprich wior würden gerne heiraten, ein eigenes Kind bekommen und ein neues Auto müsste eigentlich her. Deswegen wollte ich nur mal die rechtliche Lage abchecken. Auch wenn ihr Job überobligatorisch ist, ist es doch aber so, dass er mit angerechnet wird oder? Zumindest hatte das der Anwalt mal gesagt, vor der Scheidung nicht, aber nach der Scheidung wird ihr Verdienst mit eingerechnet!?!?! Ich habe einfach Angst davor, dass wir uns in einem Monat einen Wagen kaufen bzw. ihn fianzieren und dann kommt die Forderung der Ex und wir können die Raten nicht zahlen oder sonstiges. Oder werden dann die Raten für den Wagen berücksichtigt bei der Berechnung? Ich bin ein Mensch der nur ganz schwer mit dieser Ungewissheit klar kommt, gebe ich ja zu heul... Danke, dass Du soviel Geduld mit mir hast.
Gruß Andy
Hallo Andy,
wie heißt es so schön...schlafende Hunde sollte man grundsätzlich nicht wecken 😉
Macht da erstmal garnix und wartet ab, ob sie den Anwalt damit beauftragt, Unterhalt zu fordern.
Denk auch dran, daß nachehelicher Unterhalt erst dann zu zahlen ist, wenn die Schreiben ins Haus flattern.
Rückwirkend nicht.
Solltet Ihr planen zu heiraten, seh ich grad, was den EU betrifft keine Probleme, da der BGH letztes Jahr so nett war und in diesem Falle für die neue Familie entschieden hat.
Heißt also für Euch, sollte sich seine Steuerklasse auf 3 ändern, da Du weniger verdienst, bekommt nur das unterhaltspflichtige Kind was vom Kuchen ab, die Ex guckt in die Röhre.
Sollte dann noch ein Baby kommen, ist er erstmal dem neuen Kind genauso unterhaltspfichtig, wie dem ersten Kind.
Ob dann nochwas für die Ex über bleibt, lassen wir mal im Raum stehen.
Wie alt ist denn jetzt das erste Kind Deines LG?
Liebe Grüße und laß Dich nicht entmutigen .
Gruß
Melly
Liebe Andy,
ich kann Dich aus eigener leidvoller Erfahrung heraus gut verstehen. Ungewissheit ist schrecklich! Mein eigenes Unterhaltsverfahren läuft seit fast 2 1/2 Jahren und wenn es so durchginge, wie die Gegenseite sicht das vorstellt, dann wäre ich als AE-Vater ruiniert. Wir haben es uns jetzt angewöhnt (fast) so zu leben, als wenn nichts wäre. Anders geht es nicht, sonst lebt man nicht mehr sondern vegetiert nur noch. Plant ihr euer Leben, so wie ihr euch das vorstellt. Der Rest wird sich später finden. Wenn eure Liebe tragfähig ist kann sie das aushalten.
LG Uli
Also die Kleine ist 6,5 Jhre alt. Ja es ist wohl so, dass man sich an diese Ungewissheit gewöhnen muss, wobei mir das sehr sehr schwer fällt, bin ein Mensch der gerne alles organisiert und durchstrukturiert hätte. Auf keinen Fall will ich, dass wir in den finanziellen Ruin fallen und uns nichts mehr leisten können wegen dieser Frau bzw. hätte ich nie gedacht, dass ich es mal von einer anderen Frau abhängig machen muss ob ich schwanger werde oder nicht. Wir wpnschen uns so sehr ein Baby und mein LG ist auch schon so weit, dass er sagt, egal, wir ziehen ads durch, wird shcon irgendwie gehen aber ich habe solche Angst, dass wir völlig abrutschen finanziel.
Gruß Andy
Hallo Andy,
also ich würd mich nicht dazu verleiten lassen, mich von der Ex abhängig zu machen.
Wie schon erwähnt, sollte ein Baby kommen, steht das in der Unterhaltsrangfolge neben dem 1 Kind.
Heißt also, das bekommt die KM des ersten Kindes evtl weniger an Unterhalt.
Mit 6,5 Jahren kann es in bestimmten OLG-Bereichen der Mutter schon zugemutet werden, eine Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.
Ich hab Freunde, da zahlt der gute Mann fleißig KU und nachehelichen Unterhalt.
Ist dafür auch nach Frankreich ausgewandert, da KU wie EU da voll steuerliche Belastungen für ihn darstellen und er am Ende mehr Geld bekommt.
Aber...seine Ex geht jetzt schon 3/4 arbeiten, ein Teil wird aber überobligatorisch gesehen, da der Junge 6 ist, aber der Richter sagte klar, ab dem 8 Lebensjahr des Kindes wird neu berechnet und die Mutter bekommt weniger nachehelichen Unterhalt.
Sie darf dan auch nicht so ohne weiteres den Job schmeißen.
Das ist aber im Saarland so, wie das in anderen Bundesländern ist, hängt schlicht von dem zuständigen OLG ab.
Ansonsten kann ich Dir nur Mut zusprechen und klar schreiben, plan nie soweit in die Zukunft, da man sich evtl nen Kopf über Dinge zerbricht, die garnicht notwendig sind.
Die Ex kann in der zwischenzeit die Liebe ihres Lebens finden und wieder heiraten, oder schlicht befördert werden.
Oft ein großer Anreiz für die Damen.
Also...leb nicht 20 Jahre voraus, sondern nimm kürzere Abstände.
LG
Melly
Ich werd mir Mühe geben danke.
Gruß Andy
