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nachehelichen Unterhalt notariell festlegen

 
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine Meinung.
Stecke gerade mitten in der Scheidung ( Versorgungsausgleich hinter mir usw )

Ich habe mich mit meiner "noch" Frau darauf geeinigt das ich ihr den Betrag weiter zahle den ich schon seit der Trennung zahle. ( beruhend auf einer Anwaltlichen Berechnung )
Ihr Anwalt hat ihr nun eingeredet das ich nach der Scheidung einfach können aufhören zu zahlen und sie dringend was in der Hand braucht um vorzuweisen das sie Unterhalt von mir bekommt.

Meine Anwältin hat nun vorgeschlagen den nachehelichen Unterhalt notariell fest zu halten um ein Gerichtsverfahren zu umgehen. Exfrau wäre damit auch einverstanden.

Nun meine Frage :
Was wäre sinnvoll in so eine notarielle Unterhaltsfestlegung mit rein zu nehmen ? Oder was kommt da überhaupt rein bis auf die Summe die ich ihr zahle ?

Kurz die Randdaten :
Exfrau seit 9 Jahren keinen Job mehr ( aber abgeschlossene Berufsausbildung ). 2 Kinder, kleinster wird nächsten Monat 3 und geht in die Kita.
Exfrau fühlt sich momentan psychisch nicht in der Lage zu arbeiten.  :knockout:

Vielen Dank und Gruß
M

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 11:37
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

hi derm,

ihren anspruch auf nachehelichen unterhalt muss deine ex begründen. für den trennungsunterhalt gelten ganz andere spielregeln. die kann sie nicht "einfach" nach der ehe beibehalten.

1. sie hat ein kind unter 3 und ein weiteres.
damit steht betreuungsunterhalt nach bgb § 1570 im raum. der ist seiner natur nach unbefristet. dieser paragraph sollte nicht in eurem vergleich auftauchen.

2. sie ist krank. damit steht ihr unterhalt nach bgb § 1572 zu. im rahmen der (nach)eheichen solidarität bist du damit eine weile mit im boot - aber nicht für immer.
krankheit ist kein ehebedingter nachteil. und kein grund für unbefristeten unterhalt.

3. sie muss nachweisen warum sie bedürftig ist.
das scheint ihr für den moment gelungen. ok. für den moment. nicht für alle ewigkeit.

nachehelichen uh solltest du auf gar keinen fall ohne befristung / begrenzung nach bgb § 1578b bzw. 1579 (2) festschreiben lassen.
eine regelmäßige überprüfung nach §1569 gehört in eine solche vereinbarung mmn zwingend mit hinein.
du bist schließlich nicht die pensionskasse deiner frau. obwohl bgb § 1576 genau das suggeriert.

schreib mal hier rein was dein ra als formulierung vorschlägt.
und was die gegnerische ratte gerne hätte.

gruss horst
wo im vergleich "ehebedingte nachteile" für aufstockungs-uh nach "bgb § 1573" stehen.  :knockout:
aus der nummer komm ich erst raus wenn  :gunman: (h)ex wieder dasselbe netto hat wie ich.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 12:27
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi M,

Howi hat schon das Wichtigste dazu gesagt.

Die Möglichkeit sich außergerichtlich zu einigen finde ich persönlich eine gute Sache. Das Ganze muss aber dann auch fair ablaufen. Natürlich hat Deine Ex dann erstmal für die nächste Zeit noch Anspruch.

Da aber so eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit beruht, muss schon eine Regelung mit rein, die die Exe dann auch wieder zur Arbeitsaufnahme motiviert. Ich sehe es auch wie Howie, den gleichen Betrag wie beim TU einfach weiterzuzahlen macht nicht immer Sinn - und auch nicht über so einen langen Zeitraum. Wenn auch das jüngste Kind in den KiGA geht, besteht auch wieder die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme. Das kann erstmal Teilzeit sein und dann langsam steigern, um wieder ein selbständiges Leben führen zu können. Ich sag mal 1-2 Jahre max. dann muss entweder ne Befristung rein oder die ganze Sache neu auf den Tisch. Auch Deine Exe steht dabei nicht ohne Sicherheit da, da ihr die Vereinbarung als sofort vollstreckbaren Titel ausfertigen lassen könnt, was der Gegenseitigkeit auch entspricht.

Dazu kommt in den allermeisten fällen ja auch ganz schnell wieder ein neuer Partner mit ins Spiel (der sie dann gerne aushalten oder heiraten kann),  das nächste Kind oder sonst eine Veränderung, die dann auch wieder berücksichtig werden muss.

Wenn Sie Dir gar nicht entgegenkommt, würde ich auch die notarielle Vereinbarung lassen, weil dass ist nicht der Sinn des Ganzen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 12:48
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich gehe mal davon aus, dass Du weisst, auf was und warum ihr Euch geeinigt habt, dass Du zukünftig Exen-Unterhalt zahlst. Insofern sind die Empfehlungen, die Ex bereits kfr zur Arbeitsaufnahme zu bewegen, um Deine Zahlungen zu reduzieren, hier vermutlich kontra-produktiv. Denn das entspräche ja nicht Eurer "Einigung".

Dies vorausgeschickt, rege ich dennoch an, Regelungen mit aufzunehmen, die mfr (oder lfr) ein Auslaufen der Zahlungsverpflichtung intendieren - denn irgendwann muss ja mal Schluss sein! Auch sollte in irgendeiner Form eine Escape-Klausel (oder Neuberechnungsklausel) rein, falls sich Deine wirtschaftliche Lage verschlechtert!

Im Übrigen würde ich, wenn ihr den ersten Vorschlag macht, die ganze Titulierung mit sofortiger Vollstreckbarkeit rausnehmen. Wenn dies dann (verständlicherweise) von der Gegenseite gefordert werden sollte, dann hast Du eigentlich eine Steilvorlage, eine regelmäßige Überprüfbarkeit der "Bedürftigkeit" zu verlangen, ggf. erstmals nach xx Jahren.

Ob es irgendwelche formalen Anforderungen gibt, damit dieser Exen-Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden kann, sollten die Experten hier nochmal sagen.

Achja, und wenn ihr schon Anwälte im Spiel habt, dann lass doch Deinen Anwalt einen Entwurf machen, stell den hier ein bevor Du ihn mit ihm diskutierst. Ggf. dann den (überarbeiteten) Entwurf direkt (also nicht von Anwalt zu Anwalt) an Ex schicken.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 17:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Neben der Befristung wäre noch wichtig, eine Einigungsgrundlage zu benennen.
Also z.B. dass angenommen wird, dass sie ab xx.xx.xx selbst für Einkommen sorgen wird und dass deine Zahlungen auf einem eigenen Einkommen von x.xx,-€ beruhen.
Wenn dein Einkommen darunter sinkt, so muss es eine Änderungsmöglichkeit geben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 20:40
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Stimme ich Beppo zu.

Gerade bei der Vielzahl von Veränderungsmöglichkeiten (auf KM und KV) Seite, sollte ein Zahlungshorizont oder auch der Zeitpunkt, an dem sich dann wieder beide an den Tisch zu setzen haben 1-2 Jahre nicht überschreiten. Und die KM hat wieder an die Arbeit herangeführt zu werden, davor sollen die Zahlungen ja auch da sein. Das wären für mich Eckpfeiler einer solchen Vereinbarung. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 21:43
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Wie ich es befüchtet hatte war leider wieder alles umsonst.
Obwohl Ex damit einverstanden war mit einer notariellen Vereinbahrung hat sie nun wieder einen Rückzieher gemacht.

Ihr Anwalt hat ihr wohl gesagt das eine Gerichtsverhandlung für sie kostengünstiger wäre und sie es deshalb auch den Weg über Gericht gehen will.

Nun ja.. dann muss es halt so sein.

Eine Frage habe ich noch.
Wie läuft das ganze ab ? Mein Sohn wird nächsten Monat 3. Sprich sie ist ja verpflichtet arbeit zu suchen
Wird der Richter sie dann ganz nett auffordern das sie sich doch mal nach Arbeit umschauen sollte ? Oder muss ich das machen ? Macht das der Anwalt ?

In wie fern habe ich Recht zu kontrollieren ob sie sich bewirbt ? Und wie überhaupt ?
Wie gesagt mein Sohn wird jetzt 3 , meine Tochter ist 5.

Danke & Gruß
M

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Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 12:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du ihr angeboten die notariellen Kosten zu übernehmen? Dann wäre dieser Weg der kostengünstigste.

Wie sieht bei euch die Kita-Betreung, Schulbetreuung aus?
Gibt es Jobs in ihrem Ausbildungsbereich?
Warum hat sie vor 9 Jahren ihren Job aufgegeben/seitdem nicht mehr gearbeitet?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 12:14
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nein die Kosten zu übernehmen habe ich noch nicht angeboten. Werde ich aber mal Vorschlagen, danke für den Tipp.

Unsere Kinder gehen beide bis 14 Uhr in die Kita. Meine Tochter kommt nächstes Jahr in die Grundschule.

Jobs in ihrem Ausbildungsbereich gibt es leider so gut wie gar nicht.
Sie wurde vor unserer Hochzeit betriebsbedingt gekündigt und hat sich seit dem nicht mehr bemüht was zu finde da mein Einkommen ausreichend war.
Dann kamen die Kinder.....

Gruß
M

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 12:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

d. h. sie müsste eine Weiterbildung/neue Ausbildung machen. Wäre es ein gangbarer Weg, dass sie ab nächstes Jahr (dieses Jahr ist vermutlich zu spät) eine neue Ausbildung macht und du die 3 Jahre, die eine Ausbildung normalerweise dauert einen anteililgen Unterhalt auf freiwilliger Basis zahlst. Und evtl. versuchst die Kinder jedes 2. Wochenende (Freitag bis Dienstagmorgen) und Mittwoch auf Donnerstag bei dir sind. Und die andere Woche Dienstagabend  bis Freitag morgen- sofern das arbeitstechnisch geht?

Damit hätte sie Zeit zum Lernen und du fast die Hälfte der Zeit mit den Kindern.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 12:39




 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo Sophie,

dein Vorschlag wäre von meiner Seite aus natürlich machbar.

Sie würde das aber niemals machen, sie sagt ja selbst von sich das sie momentan noch nicht psychisch in der Lage ist zu Arbeiten ( über 2 Jahre nach der Trennung ).
Und die Kinder mir öfter geben als der gerichtlich geregelte Umgang ? Um Gottes Willen , über diesen Schatten würde sie niemals springen...

Leider alles nicht so leicht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 13:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie hoch liegt denn dein derzeitiger "freiwilliger" Unterhalt in Relation zu dem was ein Richter angesichts deines Einkommens maximal ausurteilen könnte?
Für mich wäre eine solche Kriegserklärung immer das Ende meines freiwilligen Entgegenkommens.
Unter diesem Gesichtspunkt würde ich aus Anlass des 3. Geburtstages die Unterhaltszahlung einstellen und sie gleichzeitig auffordern, die außergerichtlichen Gespräche zum Abschluss zu bringen.

Hat sie denn, außer "Psyche" noch irgendein handfestes Problem?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 13:08
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

Ich zahle ihr zu Zeit 690 € monatlich Trennungsunterhalt.
Mit einer aktuellen Neuberechnung würde ich monatlich auf 800 € kommen. Dazu natürlich noch der Unterhalt für die 2 Kinder.

Ich habe ihr jetzt angeboten die 690 € befristet weiter zu zahlen nach der Scheidung , womit sie eigentlich einverstanden war.

Sie hat außer Psyche keinerlei Probleme. Gesund, auch nicht dumm.
Nur kein bisschen Selbstvertrauen. Sie sagt sie würde kein Vorstellungsgespräch überstehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 13:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei der Relation würde ich es ne Klage ankommen lassen.
Biete ihr, wenn du willst, die 690,- befristet an.
Wenn sie ablehnt, stelle die Zahlung ein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 13:21
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

angenommen ich stelle die Zahlungen ein,
wie übersteht sie das dann , bekommt sie dann Geld vom Jobcenter ?

Mein Gewissen stellt sich da irgendwie in den Weg, weil meine Kinder dort leben und sie doch essen brauchen und sie die Kita bezahlen muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 13:34
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo M,

auf der einen Seite ist es natürlich leider nicht ganz so einfach:

Sprich sie ist ja verpflichtet arbeit zu suchen

. Bei Geschiedenen ist der Druck zu arbeiten noch geringer, als bei unehelichen Müttern.
Andererseits hab ich in deinen bisherigen Kommentaren nur gesehen, dass du relativ gut verdienst.
Eventuell stellst du das einmal hier ein, damit man das Risiko besser einschätzen kann. Im ungünstigsten Fall macht der Richter nach Abzug des Kindesunterhalts auch bei dreijährigem Kind halbe halbe und wenn du nicht mindestens 3000 Netto (Steuerklasse 1???) heim bringst stehst du mit dem Selbstbehalt von 1050,- € da.

Hat deine Ex ein schlechtes Gewissen, wenn Sie dir nur den gerichtlichen Besuchrythmus erlaubt?
Ist noch keiner auf die Idee gekommen die Kita Kosten (außer Verpflegung) von dir zu verlangen?
Andererseits ist das vorhanden sein einer Kita schon ein Indiz dafü, dass deine liebe Ex wenigsten einen gewissen Anteil Ihres Lebensunterhalts selbst erwirtschaften könnte.
Die Argumentation, dass sie kein Vorstellunsggespräch überstehen würde zieht wahrscheinlich auch bei sehr mütterlastigen Richtern nicht.
Das Geld vom Job-Center gibt es auch nicht sofort. Vor allem klopfen die dann bei Dir zuerst an  😡

Deshalb sollte schon eine vernünftige Regelung demnächst her.
Entweder Sie geht auf dein Angebot ein, oder ein Gerichtsaurteil muss her. Solange du munter weiter zahlst verdienen sich die Anwälte mit gegenseitigen Schreiben Ihr Geld.
Also: Angebot die Notarkosten zu übernehmen mit Fristsetzung ansonsten Einstellung aller Zahlungen.
Ich hoffe du hast auch bei dem Notarvorschlag eine Begrenzung eingebaut???????

Grüßle

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 13:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du darfst dich nicht zur Geisel deines Gewissens machen.
Du hast ihr ja ein gutes Angebot gemacht. Wenn sie das nicht annimmt, scheint sie es ja nicht nötig zu haben.

Natürlich kann es passieren, dass du zu Unterhalt verknackt wirst. Das ist sogar recht wahrscheinlich. Vielleicht sogar zu mehr als den 690,-.
Aber wenn du jetzt nicht mal einen Pflock einschlägst, verfestigt sich der Anspruch deiner Ex und niemand wird sagen, dass auch sie sich mal einen Job zu suchen hat.

Das heißt kurzfristig könntest du verlieren. Aber wenn du nichts machst und einfach so einlenkst, wirst du verlieren.
Und das langfristig.
Und deine Kinder auch, da sie für deine Ex zur Existenzgrundlage werden und bis ins hohe Alter bemuttert werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 14:39